Protocol of the Session on January 22, 2008

Meine Damen und Herren! Dann verfahren wir jetzt so. Ich bitte die Schriftführer, sich zur Verfügung zu stellen, damit wir dann einen guten Überblick haben. Ich bitte alle, die bereit sind zu zählen, sich zu zeigen. Haben Sie sich schon geeinigt, wer welche Reihe übernimmt? – Ich frage jetzt nach den Stimmen für den Antrag von Frank Heidan. – Jetzt frage ich nach den Neinstimmen. – Ich frage nun nach den Stimmenthaltungen.

Meine Damen und Herren! Das war die erste Übung. Ich hoffe, dass das dann besser geht.

Für den Antrag haben 54 Abgeordnete gestimmt, gegen den Antrag 65. Es gab keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe jetzt zum Abschnitt 1 den Änderungsantrag des Abg. Enrico Bräunig, Drucksache 4/10989, Ziffer 1, Nr. 1 auf. Ich bitte um Einbringung. Herr Bräunig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst auch von mir eine kleine Formalie vorab. Ich möchte klarstellen, dass sich mein Änderungsantrag selbstverständlich auf den Gesetzentwurf in Form der Beschlussfassung des Innenausschusses bezieht, Drucksache 4/10840. Diese Angabe fehlt in der schriftlichen Fassung, die Ihnen vorliegt. Ich bitte, das zu entschuldigen.

Nun zum Inhalt: Mein Vorschlag ist es, den Vogtländischen Weg in das Kreisgebietsneugliederungsgesetz einzufügen. Die Beratungen im Innenausschuss haben gezeigt, dass es an die Frage unterschiedliche Herangehensweisen gibt, wie man den Vogtländischen Weg letztlich rechtskonform ausgestaltet. Deshalb habe ich versucht, die unterschiedlichen Ansätze zu bündeln und die Intentionen der verschiedenen Fraktionen gleichermaßen zu berücksichtigen.

Wir haben heute schon sehr viel zu den Bedenken gegen den Vogtländischen Weg gehört. Diese Bedenken, meine ich, habe ich mit meinem Änderungsantrag ausgeräumt, zugleich aber sichergestellt – und das ist auch eine wichtige Botschaft –, dass das Kreisgebietsneugliederungsgesetz, also die Kreisreform insgesamt, nicht infrage gestellt wird, insbesondere für den Fall, dass der Vogtländische Weg, aus welchem Grund auch immer, scheitern sollte.

Wir haben es mit einer Einzigartigkeit der Ausgangskonstellation im Vogtland zu tun. In keiner anderen Region des Freistaates Sachsen findet sich ein Landkreis, in dessen Kreisgebiet ein kreisfreies Oberzentrum eingebettet ist und beide zusammen in dieser Konstellation insgesamt die Leitlinien der Kreisgebietsneugliederung erfüllen und den Leitlinien gerecht werden. Eben wegen dieses Alleinstellungsmerkmals, meine sehr verehrten Damen und Herren – Kollege Lichdi hat darauf hingewiesen –, haben uns die Sachverständigen in den Anhörungen dahin gehend bestärkt zu sagen: Es liegt in unserem Ermessen, es steht uns als Gesetzgeber zu, solche Sonderkonstellationen in einer Kreisgebietsreform zu berücksichtigen; auch

wenn es, wie gesagt, grundsätzlich ein verfassungsrechtliches Muss nach einheitlichen Kriterien der Kreisgebietsneugliederung geben muss.

Zur Frage der Praktikabilität des Vogtländischen Weges, die ja auch immer wieder infrage gestellt wird, muss man wissen, dass dieser ja bereits umgesetzt wird. Es ist kein theoretisches Konstrukt, sondern er ist bereits in der Praxis in der Umsetzung. Die gemeinsame Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse von Stadt und Landkreis arbeitet seit einem Jahr erfolgreich im Landratsamt des Vogtlandkreises. Ab 1. Februar dieses Jahres wird es eine gemeinsame Poststelle von Stadtverwaltung und Landratsamt geben. Diese gemeinsame Poststelle wird ihren Sitz im Rathaus der Stadt Plauen haben.

Dies ist der Vogtländische Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie er eben nicht nur auf dem Papier steht, sondern wie er in der Praxis umgesetzt wird. Es ist der erklärte Wille der Region, diesen Weg weiterzuentwickeln und auszubauen. Alles, was die Vogtländer von uns als Gesetzgeber erwarten, ist, dass wir diese bereits erfolgreich praktizierte interkommunale Zusammenarbeit weiterhin zulassen und die Entwicklung, die in der Umsetzung ist, nicht abschneiden. Damit geben wir der Region die Chance nachzuweisen, dass die Kooperation eine ebenso effektive und effiziente Aufgabenerfüllung gewährleistet und die gleichen Synergieeffekte erzielt werden können wie bei einer alternativen Kreisneubildung.

Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Chance hat das Vogtland verdient.

Natürlich muss der Gesetzgeber, wenn er ein solches Modell zulässt, auch Vorsorge für den Fall treffen, dass diese Kooperation scheitert. Das können wir nicht ausschließen. Dazu gibt es von mir den Vorschlag, einen Stichtag festzulegen, zu dem der Vogtländische Weg per öffentlich-rechtlichem Vertrag geregelt werden muss und für den Fall des Scheiterns dann natürlich die Rechtsfolge, die Neubildung des Vogtlandkreises, wie sie im Gesetzentwurf steht, vorsieht. Das ist dann entsprechend festgeschrieben.

Damit ist sichergestellt, meine sehr verehrten Damen und Herren – und damit komme ich noch einmal zurück auf das, was ich am Anfang gesagt hatte –, dass die Kreisreform als Ganzes – das ist eine wichtige Botschaft – nicht infrage gestellt wird, falls der Vogtländische Weg aus welchen Gründen auch immer scheitern sollte.

Natürlich muss ein solches Modell auch evaluiert werden – schon aus Gleichbehandlungsgründen mit den anderen Landkreisen. Ich glaube, dass ein Zeitraum von drei Jahren – wir können gern darüber noch diskutieren – ausreichend Gelegenheit bietet, den Vogtländischen Weg zu entwickeln und die erwartete Effizienzrendite zu erwirtschaften.

Die Evaluierung soll der Sächsische Rechnungshof durchführen und dem Landtag bis Ende 2012 einen Bericht erstatten.

Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, meinem Änderungsantrag nicht zuzustimmen. Es gibt viel mehr sehr gute Gründe, das zu tun. Wir geben der Region eine Wahlmöglichkeit, ohne die Gesamtreform infrage zu stellen. Der Vogtländische Weg ist die zu favorisierende Variante für das Vogtland, weil er eben eine leitbildgerechte Alternative zu dem Vorschlag ist, der uns hier vorliegt. Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN)

Wer möchte gern zu dem Antrag sprechen? – Frau Abg. Roth, bitte.

Herr Bräunig, wenn ich jetzt singen könnte, würde ich anstimmen: „Ist ja alles nur geklaut“: von der Linksfraktion die Modellregion bis 2012 und die Evaluation, von den GRÜNEN der öffentlich-rechtliche Vertrag.

Sie schmücken sich hier mit fremden Federn, aber der Zweck heiligt ja die Mittel. Sie sagen, Sie wollen mit diesem Antrag alle Ansätze der Fürsprecher für den Vogtländischen Weg bündeln. Das ist ja sehr lobenswert, Herr Bräunig. Ich denke aber, Sie sollen zuallererst einmal Ihre Fraktion bündeln, damit die jetzt Ihrem Antrag zustimmt. Das wäre wirklich lobenswert.

(Beifall bei der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN – Enrico Bräunig, SPD, steht am Mikrofon.)

Wir werden es auf jeden Fall tun.

Gestatten Sie noch die Zwischenfrage?

Nein.

Nein. – Wer möchte sich noch äußern? – Herr Lichdi.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Roth hat es zu Recht angesprochen, vielleicht in der Schärfe nicht ganz angemessen. Aber in der Tat hat Herr Bräunig gute Vorschläge anderer Fraktionen aufgegriffen. Aber das ist eigentlich ein begrüßenswerter Vorgang, der in diesem Hause durchaus nicht verbreitet ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von daher würde ich jetzt nicht nachkarten wollen.

Es ist tatsächlich so, dass Herr Bräunig genau das aufgeschrieben hat, was wir eigentlich alle fordern. Er hat es sehr sorgfältig getan, am Ende die Folgeänderungen auch schön aufgeführt. Gesetzestechnisch ist es in Ordnung.

Ich würde vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass in unserem Vorschlag nicht nur allein der Rechnungshof

das machen soll, sondern dass wir vorgeschlagen haben, dass diese Bewertungsgruppe aus Vertretern der Stadt Plauen, aus Vertretern des Vogtlandkreises und Vertretern des Rechnungshofes besteht und möglicherweise auch noch aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht ergänzt wird. Hier wird ja von den Koalitionsfraktionen bestritten, dass das überhaupt ein irgend gearteter verwaltungswissenschaftlich gangbarer Weg wäre.

Ich habe vorhin schon gesagt, in anderen Bundesländern ist es möglich, in Sachsen ist es nicht möglich. Um das nachzuweisen, würde ich mir in der Bewertungsgruppe eben auch den verwaltungswissenschaftlichen Sachverstand wünschen, der bei dieser Reform so gänzlich hintangestellt wurde.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Heike Werner, Linksfraktion)

Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Wenn das nicht der Fall ist, würde ich das jetzt mit der Abstimmung noch einmal versuchen. Ich bitte Sie, mir den Gefallen zu tun, wenn irgendjemand das Gefühl hat, dass Sie das nicht so einschätzen, sich sofort zu melden. Ich möchte gern, dass das alles ordnungsgemäß und durchschaubar abläuft.

Ich lasse jetzt abstimmen über diesen Änderungsantrag und bitte bei den Jastimmen um Ihr Handzeichen. – Und die Gegenstimmen, bitte! – Und Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren! Bei einer sehr großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt die Drucksache 4/11032 auf, Ziffer I Nr. 1 des Änderungsantrages der Fraktion GRÜNE, und bitte um Einbringung. Herr Lichdi.

Es gibt noch eine ganze Reihe von Änderungsanträgen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatsminister hat es heute früh für richtig gehalten, hier schon auf unseren Änderungsantrag einzugehen, bevor er überhaupt eingebracht wurde. Aber das ist sein Stil und das muss er mit sich selbst ausmachen.

Frau Weihnert hat insbesondere darauf hingewiesen, was auch schon in der Begründung stand, dass nämlich der Vogtländische Weg mit den Regelungen des Sächsischen Kommunalen Zusammenarbeitsgesetzes nicht vereinbar wäre. Man kann es auch genauer machen, Frau Kollegin Weihnert. Dort ist Bezug genommen auf die §§ 71 ff. In der Begründung wird ausgeführt, dass diese Vorschrift für den Vogtländischen Weg nicht geeignet, unzweckmäßig wäre und insbesondere ein vertikaler Finanzausgleich außerhalb des FAG aufgebaut werden müsste.

Wir verkennen nicht, dass die Regelung der §§ 71 ff. punktuelle Zweckvereinbarungen meint. Dass das auf den Vogtländischen Weg nicht anwendbar ist, hat meine Fraktion zu keiner Zeit bestritten. Deshalb geht Ihre

Kritik und die der Staatsregierung völlig ins Leere. Ich bitte Sie, das entsprechend darzustellen. Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt darauf berufen. Vielmehr habe ich im Innenausschuss klargestellt, dass wir uns darauf nicht berufen.

Wir machen ernst mit dem Wunsch der Region, wir wollen eine Experimentierklausel haben. Wir ändern deshalb auch das Kreisgebietsneugliederungsgesetz und nicht das KommZG, weil es sich nicht um eine Regelung des KommZG, sondern des Kreisgebietsneugliederungsgesetzes handelt. Sie verwechseln hierbei Äpfel mit Birnen, um zu simulieren, als ob diese Möglichkeit rechtlich nicht zulässig wäre. Das Hauptargument, das Sie gegen die Vorschläge vorbringen, lautet, dass die demokratische Legitimation nicht gewährleistet werden könnte, wenn wir den Vogtländischen Weg einschlagen würden.

Ich möchte diese Schwierigkeit gar nicht wegreden, sondern etwas differenzierter darstellen, als es heute früh der Innenminister versucht hat. Es ist tatsächlich so, dass es ein Problem ist, wenn eine Landkreisverwaltung auf dem Territorium der Stadt Plauen tätig wird; denn dann stellt sich die Frage: Wer legitimiert demokratisch, sachlich und personell die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben? Umgekehrt heißt das: Wie ist das mit dem Bediensteten der Stadt Plauen, der dann möglicherweise auf dem Territorium des Vogtlandkreises tätig sein wird? Aber, meine Damen und Herren, es ist ein lösbares Problem. Auf das, was wir vorgeschlagen haben, gehen der Gesetzentwurf und Ihre Redebeiträge überhaupt nicht ein.

Es ist wie bei der gesamten Reform. Ihre Ministerialen haben vor zwei Jahren einmal etwas aufgeschrieben. Diese haben aber die Debatte, die mittlerweile stattgefunden hat, überhaupt nicht mitbekommen. Sie bringen zum x-ten Mal genau diese Argumente. So, wie Sie es heute früh dargestellt haben, ist es aber nicht richtig. Es ist so, dass der Bedienstete wenn er zum Beispiel beim Vogtlandkreis angestellt ist, auf dem Territorium der Stadt Plauen tätig wird und das, insoweit er dies tut, auch der Steuerungskraft, soweit sie nach den allgemeinen Gesetzen besteht, des Stadtrates zu unterliegen hat. Genau das ist unser Vorschlag.

Das ist im Übrigen auch der Vorschlag, den Kollege Bräunig gemacht hat. Ich gebe gern zu, dass das ungewöhnlich ist und es schwerfällt, das zu denken, weil wir so etwas nicht gewöhnt sind, aber ein demokratisches Problem gibt es dabei nicht. Ich verweise nicht nur auf Prof. Ewer, der das für Plauen und das Vogtland vorgetragen hat, sondern ich habe es auch im Innenausschuss gesagt. Ich verweise auf den ehemaligen Innenminister Hardraht – meines Wissens CDU –, auf dessen Blaupause die ganze Sache zurückgeht. Er hat damals gesagt, dass es kein demokratisches Problem sei. Lesen Sie es in den Protokollen nach. Sie sind zwar noch nicht öffentlich, aber sie werden es bald sein. Das hat er genau so gesagt.

Sie streuen den Menschen Sand in die Augen. Es ist eindeutig möglich. Es ist schlicht und ergreifend eine Frage des politischen Willens. Sagen Sie den Menschen

nicht, als ob Sie es gern tun würden, aber leider nicht könnten. Sie können es tun! Unser Antrag hat es ausgeführt. Unser Antrag geht auch auf solche Fragen ein: Wie verhält es sich mit dem Finanzausgleich? Wie ist das mit der Haushaltssatzung? – Das ist in unserem Antrag alles geregelt. Alle Fragen, die Sie angesprochen haben, sind in unserem Antrag geregelt.

Ich bitte schlicht und ergreifend um eine ehrliche und faire Diskussion und nicht um diese PappkameradenAbmetzelei, die Sie die ganze Zeit vorführen.