Protocol of the Session on January 22, 2008

Die zukünftige Stellung des Landesjugendamtes gehörte nicht nur aus der Sicht unserer Fraktion zu den entscheidenden Fragen der Verwaltungs- und Funktionalreform. Ich sage es ganz deutlich: Wir haben erleichtert festgestellt, dass sich die Vernunft in der Koalition durchgesetzt hat und das Landesjugendamt im Wesentlichen als überörtlicher Träger der Jugendhilfe auf Landesebene erhalten bleibt.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Der Kommunale Sozialverband erhält nicht die politische Hoheit über die Jugendhilfe. Er bekommt vielmehr klar umschriebene Umsetzungsaufgaben. Man kann darüber streiten, ob die Übertragung dieser Aufgaben an den Kommunalen Sozialverband effizient ist. Das möchte ich an dieser Stelle aber nicht tun. Auf alle Fälle ist es das kleinere Übel.

Wer Kindern und Jugendlichen die aktive Teilnahme an der Gestaltung der Zukunft sichern will, darf sich nicht aus der Verantwortung nehmen. Das betrifft auch die demokratischen Mitwirkungsrechte. Verantwortung übernehmen heißt gerade in diesen Tagen heißer öffentlicher Auseinandersetzungen um die Themen Kinderverwahrlosung und Jugendkriminalität, dass man sich eben nicht allein auf die Spiegelung von Problemlagen durch die Medien verlassen kann, um dann im Schock Entscheidungen zu treffen, die nicht wirklich fundiert sind. Genauso wenig lassen sich diese Entscheidungen allein aus haushaltspolitischen Gründen treffen.

Uns ist deshalb völlig unverständlich, warum der § 16 Landesjugendhilfegesetz geändert werden soll. Für eine weitsichtige Politik in der Kinder- und Jugendhilfe brauchen wir unabhängige Entscheidungsgrundlagen mit dem Wissen und den Erfahrungen der Praktiker und dem

langfristigen analytischen Blick der Wissenschaftler. Wir brauchen die Ergebnisse derer, die auch die Entwicklungen anderer Länder im Blick haben und über die erfolgreichsten Ansätze dort berichten können. Deshalb können wir auf die unabhängige Berichterstattung über die Lage der Kinder und Jugendlichen im Freistaat nicht verzichten. Wir können auch nicht darauf verzichten, in dieser Berichterstattung Anregungen für die Einbeziehung und Förderung aller Kinder zu finden. Im Gegenteil, wenn wir wirklich unternehmerisch denken, dann brauchen wir die richtigen Investitionen in der notwendigen Höhe für eine erfolgreiche Kinder- und Jugendpolitik. Dafür ist die unabhängige Expertise, die sich zunächst allein dem Ziel einer optimalen Förderung von Kindern und Jugendlichen verpflichtet fühlt, unverzichtbar.

Wir bitten Sie deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Ein Bericht über die Lage von Kindern und Jugendlichen aus dem Haus des Sozialministeriums kann den Bericht unabhängiger Sachverständiger nicht ersetzen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Abg. Pellmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Herrmann, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie mit Ihrem Änderungsantrag auf ein wesentliches Detail aufmerksam gemacht haben. Aber genau dieses Detail beweist geradezu die Verschlechterung der Lage, die wir erreichen würden, würde diesem Gesetz zugestimmt. Denn bisher war es durchaus üblich, dass Experten gerade in Analysen und Berichterstattungen zur Jugendhilfe einbezogen wurden. Das soll nun zumindest nicht mehr direkt vorgeschrieben sein. Das ist ein absoluter Rückschritt. Wenn dem so ist, dann kann man Ihrem Änderungsantrag nur zustimmen.

Ich habe noch eine abschließende Bemerkung dazu: Uns, Frau Herrmann – das ist allerdings ein kleiner Tropfen in Ihren Kelch –, ist das kleinere Übel nicht genug.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Herr Dulig, bitte.

Sehr geehrter Herr Pellmann! Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, in das Protokoll der Anhörung zu schauen.

(Dr. Dietmar Pellmann, Linksfraktion: Und?)

Da werden Sie feststellen, dass Ihr Kampf für dieses Thema jetzt zu spät kommt. Hätten Sie lieber dort gekämpft.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Ich hatte wirklich den Eindruck, dass wir von der Koalition mit unseren Sachverständigen mehr dazu beigetragen haben, dass e s jetzt zu dieser Änderung kommt, als das bei Ihnen der Fall war.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Deshalb passiert es Ihnen dann auch, dass Sie in Ihrem Antrag Dinge fordern, die schon längst erledigt sind.

Nun zu dem Antrag der GRÜNEN. Das, was Sie fordern, wird trotzdem erfüllt. Das Berichtswesen ist nach wie vor Bestandteil des Gesetzes. Das heißt, es wird weiterhin einen Bericht geben.

(Dr. Dietmar Pellmann, Linksfraktion: Aber?)

Auch das Zweite, was Sie fordern, ist bereits Bestandteil unserer Praxis, weil die Frage der Lebenslagen junger Menschen Bestandteil des Lebenslagenberichtes ist, den wir Sächsischer Sozialbericht nennen. Auch dort gibt es den Bereich von Kinder- und Jugendpolitik und die Lebenslagen, die berücksichtigt werden.

Im Punkt 2 Ihres Antrages fordern Sie, konkret darzustellen, wie es gemacht werden soll. Auch dort erinnere ich an die Diskussion, die im Landesjugendhilfeausschuss geführt wurde, dass unabhängig von dem, was im Gesetz steht, das Instrument der Sachverständigen und der externen wissenschaftlichen Begleitung gewährleistet werden kann und gewährleistet werden wird.

Deshalb brauchen wir den Änderungsantrag nicht und deshalb bitte ich um Ablehnung – wir sind hier auf einem guten Weg.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN zur Nr. 16. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe einige Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür; dennoch ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe die Nr. 16 in der Beschlussempfehlung auf. Wer gibt seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde Nr. 16 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe die Nrn. 17 bis 31 auf. Wer gibt seine Zustimmung, so wie in der Beschlussempfehlung? – Die Stimmen dagegen? – Die Enthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde den Nrn. 17 bis 31 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe den Artikel 40 auf, Änderung des Landesjugendhilfegesetzes, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen. – Die Stimmenthaltungen. – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 40 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 41 auf, Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen. Zu den Nrn. 1 und 2 liegt der Änderungsantrag der Linksfraktion vor, der schon eingebracht wurde. Ich lasse daher sofort darüber abstimmen. Wer möchte die Zustimmung zum Änderungsantrag geben? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthal

tungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe die Nrn. 1 und 2 so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde den Nrn. 1 und 2 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe die Nrn. 3 bis 5 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurden sie dennoch mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe den Artikel 41 in Gänze auf, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 41 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe den Artikel 42 auf, Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes. Auch hierzu gibt es den Änderungsantrag der Linksfraktion, der bereits eingebracht wurde. Ich lasse über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür wurde der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den Artikel 42 wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde Artikel 42 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 43 auf, Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe „Otto Perl“, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und wenigen Gegenstimmen wurde dem Artikel 43 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 44 auf, Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches. Hierzu rufe ich jetzt wieder den Änderungsantrag der Linksfraktion, die Nr. 4, auf. Wer möchte dazu seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt wurden.

Ich rufe Artikel 44 auf, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde dem Artikel 44 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 45 auf, Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Ausgleichsabgabe nach dem IX. Buch Sozialgesetzbuch. Dazu gibt es die Nr. 5 des Änderungsantrages der Linksfraktion. Ich lasse über diesen abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die

Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Artikel 45, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 45 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 46 auf, Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zu § 305 Insolvenzverordnung. Dazu gibt es die Nr. 6 des Änderungsantrages der Linksfraktion. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den Artikel 46 auf, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Stimmen dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde dem Artikel 46 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 47 auf, Gesetz zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und weiterer sozialer Entschädigungsgesetze. Hierzu gibt es die Nr. 7 des Änderungsantrages der Linksfraktion. Ich lasse darüber abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den Artikel 47 auf, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer ist dafür? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde Artikel 47 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 48 auf, Änderung des Landesblindengeldgesetzes. Hierzu gibt es die Nr. 8 des Änderungsantrages der Linksfraktion. Ich lasse über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde dieser Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Artikel 48 auf, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer ist dafür? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 48 mit Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren, ich würde jetzt gern die Artikel 49 bis 59 hintereinander aufrufen. Es gibt dazu keine Änderungsanträge. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.