Innerhalb der Sachsen-Finanzgruppe machte es keinen Sinn, sich mit Schwesterinstituten gegenseitig Konkurrenz zu machen. Deswegen war die Entscheidung grundsätzlich richtig zu sagen, wir wollen das normale Kreditgeschäft, das Geschäft mit dem Mittelstand den Sparkassen überlassen und wollen uns in der SLB auf die Anlage der Liquiditätsüberschüsse, die das Sparkassensystem bis heute generiert, konzentrieren; wir wollen also Kapitalmarktaktivitäten. Die Alternative wäre gewesen, dass jede Sparkasse sowohl Kapitalmarktaktivitäten als auch Kundenaktivitäten gemacht hatte, was auch bei der Landesbank der Fall gewesen wäre.
Diese Entscheidung, eine Arbeitsteilung vorzunehmen, ist in keiner Weise ursächlich für die Schwierigkeiten des Jahres 2007.
Der dritte Punkt betrifft das Jahr 2005. Es ist eben schon mit Recht von Herrn Dulig darauf hingewiesen worden, dass im Jahr 2005 die Gewährträgerhaftung wegfiel und damit für alle Landesbanken, insbesondere auch die Sachsen LB, die Frage stand, welches neue Geschäftsmodell sie machen und wohin sie sich begeben sollen. Soweit ich weiß, haben die Gremien der Bank damals, im Herbst 2005, entschieden, mit der West LB zusammenzugehen, also die Eigenständigkeit aufzugeben, weil man den Eindruck hatte, dass auf Dauer ein eigenständiger Betrieb der Landesbank unter den neuen Umständen nicht möglich war. Ich halte diese Entscheidung, die die Bank getroffen hat und die in den Gremien der Bank durch den Letter of Intent auch akzeptiert worden ist, für richtig. Es wird ja hier auch immer wieder gesagt, dass die Landes
bank auf Dauer zu klein war und sich deswegen mit einem größeren Partner verbinden musste. Das Einzige, was aus heutiger Sicht an der Entscheidung falsch war, ist, dass man den Partner West LB in seinen Fähigkeiten völlig unterschätzt hat, –
Man kann ja über die Sachsen-Finanzgruppe, deren Konstruktion und Berechtigung unterschiedlicher Meinung sein; ich möchte aber nur darauf aufmerksam machen, dass diese Konstruktion im Sparkassenbereich nach wie vor als gut und fortschrittlich gilt, um Strukturprobleme der Sparkassen zu lösen. Aber darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Den entscheidenden Punkt haben Sie aber hier nicht berücksichtigt: Durch die Sachsen-Finanzgruppe ist nämlich eine Trennung der Risiken zwischen Sparkassen und Landesbank erfolgt.
Entschuldigung, überschätzt hat, weil es sich, als die Schwierigkeiten eintraten, gezeigt hat, dass die West LB nicht in der Lage war, die großen Probleme der Landesbank Sachsen zu lösen, weil sie selbst eigene Probleme hatte.
Nicht die anderen. Herr Nolle, ich sage es noch einmal: Diese Entscheidung, in Richtung Fusion mit der West LB zu gehen, war doch richtig und wird durch die Aussagen, die von der Opposition und Teilen der SPD kommen, bestätigt.
Was wäre denn, wenn es keine Sachsen-Finanzgruppe gäbe, sondern der alte Beteiligungszweckverband noch existierte? Dieser Beteiligungszweckverband hätte bedeutet, dass die Ausfälle bei der Landesbank unmittelbar auf die Sparkassenbilanzen durchgeschlagen und die Sparkassen in Schwierigkeiten gebracht hätten. Das ist im Übrigen eine Situation, die in jeder anderen Landesbank entstehen wird, die in Zukunft in Schwierigkeiten kommt. Denn die haben noch diese alte Konstruktion der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der Sparkassen.
Der vierte Punkt, den ich in diesem Zusammenhang nennen will, ist, dass im Jahr 2005 ein komplett neuer Vorstand in die Sachsen LB eingezogen ist. Wenn dem so wäre, dass alle Probleme auf den alten Vorstand zurückzuführen wären, wie es eben auch Herr Nolle wieder dargestellt hat, dann frage ich mich, warum der neue Vorstand nicht eine Änderung der Politik vorgenommen hat, wenn sie vorher so offensichtlich falsch gewesen ist, sondern sie verstärkt fortgesetzt hat.
Wenn nicht der Finanzminister vor einem oder eineinhalb Jahren mit denjenigen, die außerhalb der SachsenFinanzgruppe standen, verhandelt und ihnen zur Bereinigung der Beteiligungsverhältnisse freiwillig ihre Anteile an der Sachsen LB abgekauft hätte, gäbe es jetzt die Situation, dass diejenigen, die in der SachsenFinanzgruppe gewesen wären, nicht gehaftet hätten, aber diejenigen, die draußen gewesen wären, gehaftet hätten. Das hat damals keiner vorhergesehen. Es gab andere Motive dafür. Aber stellen Sie sich einmal vor, wir hätten heute diese Situation. Dann wäre auch das Druckpotenzial anderer auf stärkere Lasten auf Sachsen oder die Sparkassen nicht abzuwehren gewesen. Wir hätten unsere Sparkassen zusätzlich schützen müssen. Es war in den Verhandlungen für viele ein Aha-Erlebnis, zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass wir im Gegensatz zu fast allen deutschen Ländern diese Haftungen gekappt haben, mit der Konsequenz natürlich, dass wir, der Freistaat, in vollem Umfang die Bürgschaft übernehmen müssen, weil wir nicht davon ausgehen können, dass uns Kreise und kreisfreie Städte dort unterstützen können.
Die Frage also, warum im Jahr 2005 und danach, insbesondere in den Jahren 2006 und 2007, die Volumina und damit auch das Risiko aus heutiger Sicht deutlich erhöht worden sind, lässt sich doch nicht mit Entscheidungen von vor 2005 erklären.
Was heißt hier Flucht nach vorn? Man hätte, wenn das Risiko so offensichtlich gewesen wäre, durchaus Gegenstrategien haben können, denn dieses Geschäftsmodell ist ja bis zum Frühjahr 2007 gelaufen.
Die Frage, die ich mir stelle und die wir uns alle stellen müssen, lautet: Warum hat man aus heutiger Sicht – und diese Informationen liegen ja so langsam vor – zu einem Zeitpunkt, als sich die Krisen in Amerika abzeichneten – und das ist etwa vor einem Jahr gewesen – nicht den Rückwärtsgang eingeschaltet, sondern weiterhin aufs Gas gedrückt? Die Frage möchte ich gern beantwortet haben.
Ich bitte, das einfach noch einmal zur Kenntnis zu nehmen, bevor man hier – wie teilweise geschehen – über die Sachsen-Finanzgruppe urteilt.
Ich möchte diese Frage beantwortet haben, weil für die Führung einer Bank gerade diese Entscheidung zur Risikoabwägung von ganz entscheidender Bedeutung ist.
Die fünfte Bemerkung, die ich machen möchte, ist zur Behauptung, man hätte am Parlament vorbei etwas entschieden. Das Haushaltsgesetz ist vom Parlament verabschiedet worden. Die Grundlage, auf der wir handeln, ist ein Gesetz dieses Landtages. Der Landtag hat sich für besonders große Bürgschaften ein besonderes Verfahren vorbehalten, dass es eben nicht – wie normalerweise beim Vollzug des Haushalts – die Regierung (Dr. Monika Runge, Linksfraktion, tritt ans Mikrofon.)
Im Übrigen möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Verweis auf einen Nachtragshaushalt eine Begrenzung unserer Lasten noch schwerer ermöglicht hätte, als sie so schon gegeben war.
allein kann, sondern dass es der Genehmigung des Haushalts- und Finanzausschusses, eines Organs des Parlaments, bedarf.
Der Zusammenhang – ich will das nicht weiter ausführen – müsste doch jedem, der nachdenken kann, auf der Hand liegen. Deswegen, finde ich, sollten Sie sich diese juristischen Fragen noch einmal überlegen.
Man kann doch nicht sagen, die Einschaltung des Haushalts- und Finanzausschusses wäre eine Methode, das Parlament auszuschalten. Nein, ganz im Gegenteil: Der Haushalts- und Finanzausschuss ist von diesem Parlament ermächtigt worden, diese Entscheidung zu treffen. (Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion) (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion) Ein sechster Punkt, das Schwarze-Peter-Spiel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nichts wäre fataler, als wenn jeder versuchte, auf Kosten des anderen In diesem Zusammenhang verstehe ich ja Ihre rechtlichen Bedenken, weil sie Sie vor der Frage schützen, was Sie zum Wohle dieses Landes tun. Denn man kann ja zu den Vorkommnissen in der Sachsen LB ganz anderer Meinung sein, nur diese Frage wird an sie gestellt werden, an die Opposition, die meint, auch einmal Regierung werden zu müssen:
Nein, wir sitzen nicht alle in einem Boot, Herr Nolle. Ich habe Ihnen gesagt, dass man erst dann über die Frage von Verantwortung sprechen kann, wenn man die Vorgänge in der Bank einschließlich der Rolle meiner Person – das ist selbstverständlich –,
geklärt hat. (Volker Bandmann, CDU: Sehr richtig! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Eine Unverschämtheit! – Allgemeine Unruhe) (Klaus Tischendorf, Linksfraktion: Bekommen wir jetzt die Unterlagen? – Weitere Zurufe von der Linksfraktion – Allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin)
oder ob sie sich daran beteiligt, wie die Regierung und die Regierungsfraktionen, den Versuch zu unternehmen, ein Problem zu lösen. – Entschuldigung, über die Frage, was im Sommer dieses Jahres in der Bank geschehen ist, oder über die Frage, was ab Sommer 2005 in der Bank geschehen ist, hätte der Untersuchungsausschuss überhaupt keine Informationen erheben können, weil der Untersuchungsauftrag ein anderer war.
Ich verstehe ja, dass Sie sich hinter rechtlichen Problemen verschanzen. Da finde ich die Position der FDP in dieser Frage schon sehr viel konsequenter.
(Zuruf des Abg. Klaus Tischendorf, Linksfraktion) Im Übrigen darf ich noch einmal darauf hinweisen: Wenn wir in den Verhandlungen gesagt hätten, wir können keine Bürgschaften geben, wir können auch sonst nichts machen, weil wir dafür eine Änderung des Haushaltsgesetzes brauchen, wären die Verhandlungen zu Ende gewesen. Denn in einer Verhandlung – die ganzen Verhandlungen haben vielleicht 14 Tage gedauert, in der Schlussphase ungefähr neun Stunden – kann ich doch nicht den Hinweis geben, dass im Februar oder März eine Entscheidung des Landtages getroffen würde. Noch einmal. (Zuruf von der Linksfraktion: Wo ist die Glaubwürdigkeit? – Zuruf von der CDU: Lassen Sie ihn reden! – Heinz Eggert, CDU: Disziplin, Genossen!)