31,8 % an diesen Kosten erreicht. Das war damals ein sehr gutes Ergebnis und alle waren eigentlich froh.
Wir hatten damals die Erstattung dieser Kosten an die Zahl der Bedarfsgemeinschaften gekoppelt. Keiner konnte genau wissen – die Datengrundlage war immer unsicher –, wie sich die Bedarfsgemeinschaften zahlenmäßig entwickeln. Nun ist Folgendes eingetreten – das will hier gar niemand leugnen –, dass das Bundeskabinett beschlossen hat, diesen Beteiligungsanteil von bundesweit 31,8 % auf 29,2 % abzusenken. Der Bundestag hat diese Absenkung am 15.11. beschlossen, und am 30.11. ist das auch im Bundesrat erfolgt. Damit sind die Messen in dieser Sache gesungen.
Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ein ungeeignetes Kriterium ist, um diese Zahlen zu definieren. Das sieht die Staatsregierung ganz genauso wie auch die kommunalen Spitzenverbände. Warum ist das so? Die Kosten der Unterkunft und vor allem der Heizung – das weiß jeder, der selbst zahlen muss – haben sich dermaßen dynamisch entwickelt, dass trotz einer Absenkung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften bundesweit wohl aber die tatsächlichen Kosten maßgeblich gestiegen sind. Ich wiederhole noch einmal: Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften war nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände – genau auch nach der Meinung der Staatsregierung – ein ungeeignetes Kriterium, um diese Kostenentwicklung abzubilden.
Ich nenne für uns hier in Sachsen einige Zahlen. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist wohl leicht zurückgegangen. Trotzdem sind die Kosten der Unterkunft deutlich – bis zum November 2006 – angestiegen. Nach neuesten Zahlen stagnieren sie im Monatsdurchschnitt bei etwa 78,4 Millionen Euro; sie sind vom November 2006 bis Oktober 2007 nicht mehr angestiegen. Trotzdem ist die veränderte Erstattung ein Einschnitt in die Finanzen der Kommunen. Es wird von unseren kommunalen Spitzenverbänden geschätzt, dass der Einnahmeausfall in einem Umfang von 25 Millionen Euro eintreten kann.
Nun müssen wir überlegen, ob wir hier vielleicht schon eine gewisse Kompensation geleistet haben. Ich erinnere an unsere Beschlüsse zum FAG-Kompromiss. Wir haben beispielsweise die für 2009 geplante Wohngeldentlastung von etwa 29 Millionen Euro schon mit den Beschlüssen dieses Hohen Hauses auf das Jahr 2008 vorgezogen, sodass wir hier einen gewissen Ausgleich etwa in der Größenordnung geschaffen haben, die dann auch durch die Kürzung des Bundeszuschusses zu Buche schlägt.
Eine letzte Bemerkung. Die dynamischsten Kosten in den Kreishaushalten der Zukunft werden die Kosten sein, die für Grundsicherung im Alter anfallen. Diese haben sich seit 2003 bis heute fast verdoppelt. Wenn es gelänge, die Bundesbeteiligung, die vom Bund in der Größenordnung von 7 % vorgesehen ist, auf eine Größenordnung zwischen 15 und 20 % zu steigern – das muss das Ziel unserer Verhandlungen sein –, dann hätten wir einen ganz entscheidenden Kostenfaktor der Zukunft ganz deutlich
gedämmt, und wir würden hier einen Ausgleich schaffen. Falls es wirklich in der Verhandlung ein Junktim geben sollte, dann sollten wir eher versuchen, dass wir die Staatsregierung in diesem Bemühen unterstützen, wirklich aus diesem Korridor zwischen 15 und 20 % rauszukommen. Das wäre für unsere Kommunen eine ganz große Entlastung, vor allem in der Zukunft.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist es ein Anliegen auch meiner Fraktion, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie ihren Auftrag im Rahmen der Selbstverwaltung erfüllen können. Das gilt auch bei Belastungen durch Aufgabenübertragung und Neuordnung von Aufgaben gegenüber den Kommunen, seien diese vom Bund oder auch vom Land verursacht. Populistische Debatten, verehrter Kollege Hahn, helfen uns allerdings auf dem Gebiet überhaupt nicht weiter. Dies bringt keinen Cent mehr in die Kassen der Kommunen. Das Leben ist eben differenzierter und komplizierter, als es manchmal scheint. Teile dazu hat Kollege Rößler bereits aufgezeigt.
Selbstverständlich hat sich unsere Landesregierung, wie viele andere Landesregierungen auch, für eine faire Verteilung der KdU-Mittel gegenüber dem Bund eingesetzt. Hätten Sie einfach einmal Ihre Kollegen in Berlin konsultiert, dann hätten Sie vielleicht etwas mehr von der komplizierten Gemenge- und Verhandlungslage gewusst. Offensichtlich wissen Sie aber da selbst auch nicht Bescheid, denn tatsächlich wollte damals nur der Freistaat Bayern bei der Beratung des Dritten Gesetzes der Änderung des SGB II den Vermittlungsausschuss anrufen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB II und des Finanzausgleichsgesetzes wurde die Bundesbeteiligung für das Jahr 2007 für 14 Länder auf 31,2 % festgesetzt. Eine durchschnittliche Höhe wurde bereits genannt, da BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz ja andere Kriterien hatten. Diese 31,8 % waren das Ergebnis einer politischen Diskussion einschließlich einer Gleitklausel, die in den letzten Wochen in Rede stand und die damals schon mitverhandelt wurde. Natürlich ist die Bemessungsgrundlage hart diskutiert und umstritten gewesen. Jedes Prozent Veränderung in der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften führt zu 0,7 Punkten Veränderung bei der Bundesbeteiligung. Das Ergebnis ist so, wie es bereits von Kollegen Rößler dargestellt wurde.
Die jetzige Anpassung der Bundesbeteiligung auf 28,6 % ist damit eine logische Folge der Verringerung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 3,7 %. Allerdings sind bei den finanziellen Auswirkungen der Hartz IV-Reform grundsätzlich drei Finanzströme zu unterscheiden: der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft, die Wohngeldeinsparungen der Länder und die Sonderbedarfser
gänzungszuweisungen, die so genannten Hartz-IVSoBEZs – auch darüber haben wir ja hier bereits gesprochen –, die zusätzlich von den neuen Ländern auch noch mit behandelt wurden.
Unstrittig ist allerdings auch, dass es Risiken und Nebenwirkungen gibt, wenn ich es einmal so bezeichnen darf. Durch die Koppelung an die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und damit die Abkoppelung von der tatsächlichen Kostenentwicklung bei den Mieten und Mietnebenkosten ergeben sich unterschiedliche Belastungen. Städte sind mehr belastet als der ländliche Raum. So sinken zwar zum Beispiel in Leipzig die Bedarfsgemeinschaften um 6 %, im gleichen Zeitraum im Bund um 3,7 %, aber die kommunale Belastung steigt enorm, weil die Nebenkosten eine ganz andere Dimension erreicht haben. Die U25Regelung hat ja erreicht, dass wir bei größeren Wohnflächen natürlich auch höhere Nebenkosten haben. Der Sonderlastenausgleich, den wir hier in Sachsen haben, der bundesweit einmalig ist, hat natürlich seine Auswirkungen insgesamt.
Grundsätzlich ist also die Situation in Bund und Land unterschiedlich, und auch innerhalb von Sachsen gibt es nicht nur Regionen, die sagen, dass sie Verluste machen. Es gibt auch Regionen, die sagen, ja, das Geld, das wir bekommen, ist angemessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie aber glauben und weismachen wollen, dass nur Sie diejenigen sind, die das aufmerksam verfolgen, so stimmt das einfach nicht. Auch wir machen Analysen, auch wir werden das exakt verfolgen.
Eines ist sicher: Wir lassen, gemeinsam in der Koalition mit der Staatsregierung, unsere Kommunen nicht im Regen stehen. Wenn sich notwendige Korrekturen ergeben, die wir innerhalb unseres Landes beeinflussen können – denn das andere ist eine Bundesverhandlung –, dann werden wir dies selbstverständlich auch tun. Letztendlich liegen uns jetzt erst die Zahlen dazu vor.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: „Ich hoffe, dass der Bund auch weiterhin seiner finanziellen Verantwortung für die Hartz-IV-Reform nachkommt, damit die Früchte solider kommunaler Finanzpolitik nicht von den Belastungen aus den Arbeitsmarktreformen aufgezehrt werden. Ich hoffe, dass wir im Ergebnis der noch laufenden Gespräche den Bund weiterhin angemessen an den Kosten der Unterkunft beteiligen können.“ –
Doch so recht scheint der Staatsminister seiner eigenen Berliner Koalition keinen Glauben zu schenken, wenn er sich nun schon an einen Strohhalm der Hoffnung klammern muss. So eine Offenheit gleich zu Beginn seiner Amtszeit hätte man ihm tatsächlich nicht zugetraut – alle Achtung!
Der Gerechtigkeit halber darf man nicht unerwähnt lassen, dass sich der Staatsminister in seiner Pressemitteilung eigentlich auf die finanzielle Situation der Kommunen bezog, die sich im Durchschnitt entspannt zeigt – allerdings eben nur im Durchschnitt. Die regionalen Unterschiede sind so gravierend, dass das Misstrauen gegenüber der Berliner Koalition durchaus berechtigt ist – auch vor dem Hintergrund der eigenen Landespolitik, die geprägt ist von Stillstand und einer ungleichen wirtschaftlichen Entwicklung bzw. in einigen Regionen gar von einer herben Talfahrt. So sind es gerade die sächsischen Randregionen Niederschlesien, die Oberlausitz, das Erzgebirge und das Vogtland, die vom Lichtstrahl Ihrer Leuchtturmpolitik nur den Schatten mitbekommen und in denen die Kommunen dementsprechend Aufwendungen erbringen müssen, die auch noch stetig und kräftig steigen.
Neben diesem Aspekt sind es – wir werden in dieser Woche noch mehrfach darauf zurückkommen – die drastisch gestiegenen Kosten der Unterkunft, für die die Kommunen nach § 22 SGB II eigentlich aufkommen müssten. Eigentlich, denn einerseits legen die Kommunen – auch geschuldet der finanziell prekären Lage – die Angemessenheit der KdU selbst fest; andererseits sind es die hilfsbedürftigen Besitzer von Wohneigentum, denen die Kosten eben nicht vollumfänglich erstattet werden, wie wir immer wieder erfahren müssen.
Wie jedes Jahr versucht sich der Bund aus der Verantwortung zu stehlen. Fast einem Ritual folgend, wehren sich dann die Landräte; denn entgegen dem von der Koalition verbreiteten Optimismus zur Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt stehen die Kommunen in der realen Verantwortung. Sie sind es, die vom sozialen Verfall unmittelbar betroffen sind. Bei ihnen laufen die Kosten auf, wenn Arbeitnehmer zunehmend auf ergänzende Leistungen angewiesen sind – was die Kosten der Unterkunft einschließt.
Letztlich spüren gerade die Landkreise die drastisch gestiegenen Heizkosten, auf deren Übernahme die Hilfsbedürftigen vollkommen zu Recht beharren. So stieg der Verbraucherpreisindex für Heizöl und Kraftstoffe von 102,6 im Januar 2004 auf 139,1 im September 2007. Das Jubelfeuerwerk wegen des angeblichen Aufschwungs wird durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten sehr schnell wieder auf sein reales Maß zurückgestutzt, denn für die Lebenshaltungskosten müssen die Kommunen zumindest teilweise selbst aufkommen. So sind die Befürchtungen der Kommunen nicht unberechtigt, dass die Kreisumlage weiterhin steigen wird, dass die freiwil
ligen Leistungen gesenkt und die Haushalte durch die Ausreizung aller Möglichkeiten im Einnahmebereich die Bürger zusätzlich belasten werden.
Der von Staatsminister Tillich verbreitete Optimismus ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine Nebelkerze – genauso, wie er sich die Mehreinnahmen schönzureden versucht. Es muss schon ernüchternd sein, dass es oft genug die eigenen Landräte sind, die die Staats- und Bundesregierung wieder auf den Boden der Tatsachen holen müssen, indem der Kämmerer die Rechnung aufmacht. Da hilft auch alles Schönreden von Steuermehreinnahmen nichts; die Realitäten, meine Damen und Herren, sprechen nun einmal eine andere Sprache. Seien Sie versichert: Auch in Ihrem „Wandlitz“ brennt das Licht nicht ewig. Machen Sie ruhig weiter so – die sächsischen Wählerinnen und Wähler werden es sich merken und entsprechend handeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 9. November 2005, der 15. November 2006 und heute, der 12. Dezember 2007, haben eines gemeinsam: Wir unterhalten uns über die Anträge der Linksfraktion um drohende Kürzungen beim Bundeszuschuss an die Kommunen bzw. heute über die tatsächlichen Kürzungen an den Kosten der Unterkunft an die Kommunen. Aber offenbar scheint dies die Staatsregierung überhaupt nicht zu interessieren, denn von ihrem Engagement für Sachsen auf Bundesebene ist nichts zu spüren.
Ich gebe zu: Mir und meinen Fraktionskollegen fällt es langsam schwer, zur selben Sachlage immer neue und entsprechend drastische Worte für dieses Problem zu finden. Der Anlass ist nämlich jedes Mal derselbe und die handelnden Personen fast immer die gleichen.
Ein kurzer Rückblick: 2005 wollte Bundesminister Clement die Kostenbeteiligung des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2005 komplett streichen; 2006 ging es weiter – da war es Herr Steinbrück, der die Bundesförderung für die KdU kürzen wollte –, und dieses Jahr wieder dasselbe Lied, immer unter der Maßgabe, dass die Kommunen erhebliche Einsparungen durch Hartz IV verbuchen konnten. Dass dies nicht der Fall ist, zeigen die aktuellen Zahlen.
Heute geht es inzwischen um das dritte Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II; das Problem ist nur: RotSchwarz in Berlin beruft sich diesmal auf geltendes Recht. Es ist nämlich schon im Dezember vergangenen Jahres auf Bundesebene etwas beschlossen worden, das jetzt bei den Kommunen aufschlägt. Durch das letzte, das Zweite Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II vom 22. Dezember 2006 hat man die Entwicklung der Höhe des Bundeszuschusses an die Entwicklung der Bedarfs
gemeinschaften gekoppelt. Dass dies allerdings eine Milchmädchenrechnung ist, wird jedem klar. Eine Milchmädchenrechnung zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass ein Problem vermeintlich einfach zu lösen ist. Aber weniger Bedarfsgemeinschaften heißt nun einmal nicht, parallel weniger Kosten der Unterkunft; denn diese Kosten der Unterkunft sind Warmkosten. Wenn Sie, Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr schon Ihre Gasrechnung erhalten haben, sehen Sie, dass Ihre Kosten bei gleicher Haushaltsgröße um circa 30 % gestiegen sind. Das heißt, bei sinkender Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bleiben die Kosten der Unterkunft für die Kommunen gleich bzw. stagnieren.
Aus dieser damals verabschiedeten Formel ergibt sich der rechnerische Rückgang des Bundeszuschusses, über den wir heute diskutieren, und insofern interessiert uns auch, Frau Orosz, wie es zu diesem Änderungsgesetz kommen konnte und was Sie alles im Bundesrat getan haben, um dieses zweite Änderungsgesetz, die Krux von damals, zu verhindern. Der Gesetzentwurf zum Dritten Änderungsgesetz beruhte ja auf dem Rückgang dieser Bedarfsgemeinschaften von 2006/2007, und wenn dieses jetzt verabschiedete Kürzungsgesetz, über das wir heute sprechen, durchgekommen ist, will der Bund nächstes Jahr nur noch rund 3,9 Milliarden Euro an die Kommunen ausgeben – das sind 0,5 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Es will über 10 % zulasten der Kommunen einsparen und seinen Bundeshaushalt damit entlasten. Das ist keine Form der Unterstützung der Kommunen.
Hier läuft etwas schief, insbesondere für unsere sächsischen Kommunen. Mit diesem Dritten Änderungsgesetz fehlen unseren sächsischen Kommunen nach deren eigenen Berechnungen rund 30 Millionen Euro. Herr Tillich hat im November-Plenum eine Zahl zwischen 20 und 30 Millionen Euro genannt; Herr Rößler nannte heute 25 Millionen Euro. Es ist also eine Größenordnung im zweistelligen Millionenbereich. Diese ist erheblich und wird von unseren Kommunen sicherlich nicht zu handeln sein.
Insofern erwartet auch unsere Fraktion ein energisches Auftreten der Staatsregierung gegen dieses jetzige Gesetz. In diesem Zusammenhang können Sie uns gleich berichten, Frau Orosz, was die Staatsregierung seit dem Zweiten Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II im Dezember 2006 alles getan hat, um die Interessen Sachsens zu wahren, und wie Sie im Bundesrat dazu abgestimmt haben.
Die Berechnungsformel aus dem Zweiten Änderungsgesetz hat zur Folge, dass die sächsischen Kommunen jetzt um ihr Geld bangen müssen. Damit wird eines klar: Jeder Reparaturversuch am Sozialgesetzbuch II – oder kurz: Hartz IV – verursacht neuen Murks – Murks für die betroffenen Bürger und Murks für die Kommunen.
Ich kann daher nur das wiederholen, was unsere Fraktion schon bei der letzten Diskussion im November 2006 zu diesem Thema gesagt hat: Die Arbeitsmarktreform von Rot-Grün ist nicht mehr reparabel. Was wir im Interesse
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat es schon gesagt: Wir haben in der Vergangenheit hier schon des Öfteren zu diesem Thema diskutiert, das die Linksfraktion heute auf die Tagesordnung gesetzt hat. Es ist uns bisher immer gelungen, deutliche Einschnitte bei den sächsischen Kommunen zu verhindern. Ich erinnere an den November 2005, als ich hier unter anderem gesagt habe: „Es ist nicht nur wichtig, die Be- und Entlastungswirkung auf die Kommunen zu erfassen, sondern vor allem auch die auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Debatte zu diesem Thema ist eben nicht nur eine finanzpolitische, sondern auch eine sozial- und familienpolitische Debatte.“