Protocol of the Session on December 12, 2007

Gestatten Sie dann, dass wir dies so in Summe abstimmen? Oder möchten Sie „a)“ abgestimmt haben und dann „b)“?

Nein, natürlich in Summe und komplett. – Das war ein Missverständnis, Herr Präsident.

Also, Inhaltsübersicht, Drucksachennummer 4/10648, Änderungsantrag der Linksfraktion – Herr Bartl, bitte.

Einen Satz nur. Das ist letzten Endes die Konsequenz unserer Änderungsanträge. Dann ändert sich die Inhaltsübersicht.

Wer möchte jetzt gegen diese Änderungsanträge sprechen? Wir sind jetzt bei Nr. 0 des Änderungsantrags. Wer stimmt der Nr. 0 des Änderungsantrags der Linksfraktion zu? – Danke. – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Jastimmen ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt.

Damit lasse ich jetzt über die Inhaltsübersicht im Original abstimmen. Wer stimmt der Inhaltsübersicht des Originals zu? – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen und einer kleineren Zahl von Neinstimmen ist der Inhaltsübersicht zugestimmt worden.

Wir kommen zum Teil 1 Allgemeine Bestimmungen, §§ 1 bis 8. Jetzt gibt es den Änderungsantrag der Nummer 1 bis 6 der Linksfraktion. Möchten Sie dazu noch etwas sagen, Herr Bartl?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben darauf verzichtet, in der zweiten Runde zu sprechen, weil wir zu den Änderungsanträgen noch einige Anmerkungen machen wollen.

Ich will noch einmal diese leidige Problematik des § 2 – Ziel und Aufgabe des Vollzugs – aufrufen, einfach unter dem Aspekt, dass wir ein Gesetz haben wollen, mit dem wir uns in den Augen der Bundesrepublik Deutschland gern – ich sage mal – vermitteln können, womit wir bestehen können und uns nicht blamieren.

Die Staatsregierung hatte ursprünglich im § 3 Abs. 1 wie folgt formuliert: „(1) Die Gefangenen sind in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten so zu fördern, dass sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer befähigt werden (Erziehungsauftrag). Die Einsicht in die beim Opfer verursachten Tatfolgen soll geweckt werden.“

Diese Formulierung hätten wir ohne Einschränkung mittragen können. Das ist eine völlig sachgerechte Formulierung, die sich auch messen lassen kann an dem neuen Entwurf und dergleichen mehr.

Was jetzt hineingekommen ist mit der fortwährenden Verwendung des Begriffs „Liebe“, Herr Schiemann, geht aus folgendem Rechtsgrund nicht. Das ist keine Wertefrage. Das Problem ist, dass der jetzige § 3, wie er im Strafvollzugsgesetz steht, dieselbe Regelungsmaterie hat; im jetzt geltenden Bundesgesetz. In diesem Bundesgesetz, was noch gilt, wird zu diesem § 3 wie folgt kommentiert. Ich gebe jetzt einfach mal den aktuellen Kommentar wieder von Arloth und Lückemann: „Die Bestimmung enthält wichtige Gestaltungsgrundsätze des Vollzugs mit doppelter Funktion. Sowohl bei der Auslegung der Bestimmungen des Gesetzes als auch bei der konkreten Ermessensentscheidung sind diese Grundsätze zu berücksichtigen. Unmittelbare Rechte können die Gefangenen jedoch nicht daraus herleiten.“

Das heißt, Herr Schiemann, Sie müssen tatsächlich begreifen: Wenn Sie es hineinschreiben, machen Sie Kriterien wie: Hat er Heimatliebe, hat er Liebe zum Frieden, hat er politisches Verantwortungsbewusstsein, hat er die richtige Einstellung zur Erhaltung der Umwelt, hat er die richtige Einstellung zur Gerechtigkeit, vor der Überzeugung des anderen zum Bemessenskriterium, ob der Betreffende in seiner Entwicklung so weit ist, dass man ihm Lockerungen gewähren kann. Das ist völlig sachfremd und zwingt uns in die Normenkontrollklage. Das müssen Sie doch letzten Endes auch einmal begreifen, dass das einfach nicht geht.

Ich sage jetzt einfach mal als Jugendstrafverteidiger: Bis dato war im Strafvollzug das Anhören von Volksmusik für jeden eine Disziplinarmaßnahme. Sie machen es jetzt zum Erziehungsziel.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Das ist doch letzten Endes überhaupt nicht nachvollziehbar. Sie können doch undenkbar nicht einfach ignorieren, dass wir uns in einem Bereich befinden, wo staatliches Ermessen auszuüben ist. Darüber wird ein Bescheid gesetzt. Der nennt sich Vollzugsplankonferenzbescheid. Oder den Lockerungsbescheid. Und der ist rechtsmittelfähig. Da geht der betreffende Gefangene oder sein Anwalt ins Rechtsmittel zur Strafvollstreckungskammer und geht gewissermaßen über den § 109 in die Beschwerde. Jetzt soll der Richter prüfen, ob der Vollzugsbeamte richtig eingeschätzt hat, ob der auch genügend Heimatliebe entwickelt hat. Wie soll denn das gehen? – Genau das ist unser Problem.

Ich bitte Sie einfach, in diesem Änderungsantrag entsprechend auf die Variante der Staatsregierung zurückzukommen und damit ein gesetzeskonformes Jugendstrafvollzugsgesetz für den Freistaat Sachsen zu beschließen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Möchte jemand darauf reagieren? – Das kann ich nicht feststellen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Nummer 1 bis 6 der Linksfraktion. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Wer stimmt dem Änderungsantrag nicht zu? – Und wer enthält sich? – Bei einer Enthaltung und Jastimmen ist diesem Änderungsantrag mehrheitlich nicht gefolgt worden.

Meine Damen und Herren! Es gibt zum Teil 1 einen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, und zwar zu den §§ 2 und 3. Frau Herrmann, Sie möchten den Antrag noch einbringen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum § 2 Vollzugsziel. Der Redebeitrag von Herrn Schiemann hat mir noch einmal klar gemacht, dass bei ihm offensichtlich nach wie vor unklar ist, was das Vollzugsziel sein soll. Er hat hier als Vollzugsziel Erziehung genannt. Das kann ja höchstens der Weg und nicht das Ziel sein. Vollzugsziel ist nur eines, und das ist das, was vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist:

(Beifall bei der Linksfraktion)

Das ist einzig und allein die Resozialisierung.

(Beifall des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Weil das so klar gemacht werden muss, wollen wir das mit unserem Änderungsantrag im § 2 auch so genau formulieren, um keine Verwechslungen aufkommen zu lassen.

Zum § 3, zu dem eben schon mein Kollege der Linksfraktion gesprochen hat. In Ihrer Begründung schreiben Sie: Straftaten seien eine bewusste Wertentscheidung, weshalb eine Umorientierung der Werte in die oben genannte Richtung – also Ehrfurcht vor allem Lebendigen usw. – erfolgen müsse.

Es wundert mich, ehrlich gesagt, dass das gerade von Ihnen, der CDU-Fraktion, kommt, wo Sie doch diejenigen sind, die die fehlenden Werte an vielen Stellen immer wieder beklagen. Jetzt verlangen Sie hier eine Umorientierung.

Man kann die Brutalität mancher Straftaten überhaupt nicht verstehen. Da gebe ich Ihnen recht. Man kann aber die Ursache in den Blick nehmen, und dabei muss man die konkrete Situation und die Lebensgeschichte betrachten. Alle Forschungsarbeiten dazu zeigen, dass gerade keine Werte, sondern Situationsdynamiken und Sozialisationserfahrungen Ursache für Gewalt sind. Das muss man sehen und nicht wie Sie von der Umorientierung von Werten sprechen.

Ich wehre mich auch dagegen und finde es absolut unangemessen, uns – wir haben alle fachlich diskutiert – vorzuwerfen, der Opposition vorzuwerfen, wir wären für Kuschelvollzug und würden etwa sogar Täter und Opfer unter Umständen, was Herr Bräunig gesagt hat, auf eine Stufe stellen. Das ist mitnichten der Fall!

Einziges Ziel ist die Resozialisierung. Um genau dieses Ziel in den Blick zu nehmen, müssen wir die Täter – und dafür sitzen sie im Jugendstrafvollzug – auch aus ihrer Vergangenheit her verstehen, nämlich aus ihrer Situation in der Kindheit, in der sie unter Umständen Opfer waren. Genau das muss in den Blick genommen werden, damit spätere Täterschaft verhindert werden kann. Da geht es überhaupt nicht um Umorientierung von Werten. Deshalb möchten wir, dass das gestrichen wird.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Danke. – Meine Damen und Herren, darauf dürfte reagiert werden. Herr Schiemann, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich orientiert sich auch der § 3 der Beschlussempfehlung an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Ich kann der Einbringerin lediglich widersprechen, indem sie eine Kritik aufrechterhält, die sie noch nicht einmal ordentlich begründen kann. Deshalb werden die Koalitionsfraktionen diesem Antrag nicht folgen.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Bräunig möchte dazu auch noch Stellung nehmen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niemand hat der Fraktion GRÜNE vorgeworfen, sie würde hier einen Kuschelvollzug propagieren. Niemand hat Ihnen vorgeworfen, Sie würden Täter zu Opfern machen oder diese in entsprechender Weise gleichstellen.

Die Bildungsziele sind hier jetzt umfassend diskutiert worden. Wir haben, glaube ich, deutlich gemacht, warum wir daran festhalten wollen. Wir haben auch deutlich gemacht, dass wir das sehr wohl ernst nehmen, sowohl die CDU-Fraktion als auch die SPD-Fraktion. Deshalb bleiben wir dabei.

Weiterer Aussprachebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Den kann ich nicht feststellen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE mit der Drucksache 4/10651. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, der melde sich jetzt. – Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Und wer enthält sich? – Bei Enthaltungen und Zustimmungen mit großer Mehrheit abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Da keine weiteren Änderungsanträge vorliegen, komme ich jetzt zur Abstimmung des Originals Teil 1 Allgemeine Bestimmungen, §§ 1 bis 8.

Wer dem Teil 1 der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstim

men? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Wir kommen zum Teil 2, Planung des Vollzuges, §§ 9 bis 22. Auch hierzu gibt es Änderungsanträge von der Linksfraktion, Nrn. 7 bis 10. Herr Bartl, bitte.

Aus Gründen der Zeit verzichte ich auf eine detaillierte Begründung. Sie ergibt sich aus dem Antrag.

Danke. – Möchte dennoch jemand etwas dazu sagen? – Nein. Ich rufe die Abstimmung über den Änderungsantrag, Nrn. 7 bis 10, der Linksfraktion, Drucksache 4/10648, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Zustimmungen und Enthaltungen jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Nun gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN zum § 10. Frau Herrmann, bitte.

Herr Präsident! Den Sinn des Änderungsantrages habe ich vorhin in meiner Rede ausführlich erläutert. Es geht um die Einbeziehung der Jugendhilfe in die Vollzugsplanung und in die Entlassungsvorbereitung. Deshalb verzichte ich hier auf weitere Ausführungen und bitte um Zustimmung.

Danke. – Möchte jemand reagieren? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Zustimmungen und Enthaltungen dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Damit kommen wir zur Beschlussempfehlung. Wir stimmen ab über Teil 2, Planung des Vollzugs, §§ 9 bis 22. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Teil 3 mit dem Titel „Unterbringung und Versorgung der Gefangenen“, §§ 23 bis 36. Hierzu liegen wiederum Änderungen, Nrn. 11 bis 18, der Linksfraktion vor. Herr Bartl, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! In diesem Teil haben wir Änderungsanträge, die ich zum Teil relativ komplex begründen will. Vor allem im Bereich der Ziffer 16 und folgende haben wir uns dem Bereich Gesundheitsuntersuchungen, Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsbetreuung usw. zugewandt.