Manchmal können wir auf unserer Ebene den Kommunen auch helfen, wenn wir da und dort Bürokratie flexibilisieren und vielleicht neue Wege finden, um Mittel vernünftig einzusetzen. Dabei sitzen Land und Kommunen in einem Boot. So sollte es auch bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin noch nicht ganz schlau geworden, warum wir dieses Thema heute auf der Tagesordnung haben. Ich frage mich ernsthaft, was Herr Jakob, frisch gewählter Geschäftsführer des Landkreistages, und Herr Leimkühler vom Sächsischen Städte- und Gemein
Es gibt in der Tat vielleicht das eine oder andere Problem, das des Debattierens würdig wäre, auch die eine oder andere Frage, die im neuen Gemeindefinanzbericht auftaucht. Allerdings hätte ich mich sehr gefreut, wenn Sie einen seriöseren Punkt dafür gewählt hätten, nämlich, wie wir das damals getan haben, eine öffentliche Anhörung im Ausschuss, bei der man über die ganze Problematik sachkundig diskutieren kann, und nicht diese Form der Aktuellen Debatte, die am Ende eben nicht dazu führt, dass man wirklich eine vernünftige Auseinandersetzung führen kann.
Meines Erachtens, meine Damen und Herren von der CDU und von der SPD, ist das, was Sie hier tun, ganz klar gesagt, der Missbrauch dieser Form der Aktuellen Debatte.
Wir freuen uns sehr mit den Kommunen – Herr Seidel, ich freue mich, dass Sie sich mit uns freuen –, dass sich ihre Steuerkraft positiv entwickelt. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sachsen immer noch nur 58 % des Bundesdurchschnitts der Steuerkraft besitzt. Das heißt, Sachsen ist wie die anderen ostdeutschen Bundesländer zu mehr als 50 % auf das angewiesen, was der Freistaat Sachsen über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zukommen lässt.
Darauf ist im Jahre 2004 schon hingewiesen worden. Damals hatten wir andere Probleme. Seinerzeit gab es nämlich einen Rückgang der Einnahmen der Kommunen. Daraufhin haben wir über das FAG diskutiert. Ich muss Ihnen das leider noch einmal antun. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn wir damals eine Debatte geführt hätten, wie die Finanzlage der Kommunen in diesem Lande wirklich ist. Dabei hätte ich mich auch sehr gefreut, wenn Sie Verständnis gehabt hätten für die Problematik der Bugwelle und dafür, dass die Kommunen dies nicht schultern können. Stattdessen haben Sie darauf bestanden, dass die Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 diese Bugwelle abbauen. Sie haben ihnen dafür die Investitionsmittel
zusammengestrichen. Dann haben Sie festgestellt, dass die Kommunen gar nicht mehr investieren können. Daraufhin erhielten die Kommunen eine Pauschale von 50 Millionen Euro, die sie vielleicht irgendwann zurückzahlen können. Das, was wir gefordert haben, haben Sie leider nicht getan: dass nämlich die Kommunen einen Anteil an den ehemaligen IFG-Mitteln bei der nächsten Investitionspauschale bekommen.
Wir hätten uns sehr gefreut, wenn Sie damals auf die Switchklausel verzichtet hätten. Sie haben trotzdem darauf bestanden, sie hineinzuschreiben. Und dann stellen Sie sich heute hier hin und tun so, als wären Sie die Sachwalter der kommunalen Interessen. Es tut mir leid, das kann ich Ihnen nicht durchgehen lassen.
Und einen weiteren Punkt kann ich Ihnen nicht durchgehen lassen: Als es um die Ausführung des Hartz-IVGesetzes ging, haben wir den Antrag gestellt, seitens des Freistaates 100 Millionen Euro Wohngeldentlastung einzustellen. Sie haben darauf bestanden, dass es nur 50 Millionen Euro sein sollen. Wenn Sie sich jetzt dafür feiern lassen, dass Sie den Kommunen das Geld, das sie in den Jahren 2005 und 2006 für Wohngeld ausgegeben haben, im Jahre 2008 als Mehreinnahmen wieder zukommen lassen, dann tut es mir leid. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn dieses Geld zur richtigen Zeit und nicht im Nachhinein gekommen wäre.
Eine Frage will ich hier noch aufgreifen, weil wir diesbezüglich quasi einen Jahrestag haben. Vor einem Jahr hatten wir eine Aktuelle Debatte zum Thema „Kosten der Unterkunft“. Dort haben wir auf das Problem der Gleitklausel hingewiesen. Sie wollten davon nichts hören, und jetzt stellen Sie sich hin und tun so, als wäre der Bund böse und schlecht, weil er genau das fordert, was in der Gleitklausel vereinbart ist, nämlich Absenkung, wenn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften absinkt.
Das ist eine Frechheit von Ihnen, muss ich mal ganz deutlich sagen; denn eigentlich hätte diese Form des Festmachens der finanziellen Beteiligung des Bundes niemals allein an die Bedarfsgemeinschaften gekoppelt werden dürfen. Wir hätten immer von den tatsächlichen Kosten ausgehen müssen. Das ist nicht geschehen und daran werden die Kommunen jetzt zu knabbern haben. Das finde ich sehr bedauerlich. Aber Sie brauchen sich jetzt, ehrlich gesagt, nicht hinzustellen. Ich finde es traurig, dass sich die Koalition als Schönwetterfreund der Kommunen hinstellt. Die Kommunen brauchen verlässliche Partner auch in stürmischen Zeiten. In der Linksfraktion werden sie diese auf jeden Fall immer finden.
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann Herr Staatsminister Tillich, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zuerst eine Bemerkung als Abgeordneter machen: Ich bin schon überrascht über die Kompetenz mancher hier im Sächsischen Landtag für die absolute Wahrheit und für die Richtigkeit.
Aber das sind immer wieder die Gleichen. Zugestehen müssen sie dann letztendlich wieder, dass die Debatte, die hier geführt worden ist, in der Substanz richtig ist und dass auch die Inhalte, die in der Debatte miteinander ausgetauscht werden, richtig sind. Denn dass sich die Finanzausstattung der sächsischen Kommunen in den letzten beiden Jahren positiv entwickelt hat, können selbst die Fraktionen der Opposition nicht bestreiten. Lassen Sie mich Ihnen das anhand einiger Entwicklungstendenzen erläutern.
In den letzten drei Jahren hatten die Kreise, Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen stabile Einnahmen. Getragen wurde diese Entwicklung maßgeblich von den stark gestiegenen Steuereinnahmen. Lagen die Nettosteuereinnahmen im Jahr 2004 noch bei 374 Euro je Einwohner, so betrugen sie zwei Jahre später bereits 459 Euro je Einwohner. Das ist ein Plus von 20 %. Für die Gesamtheit der sächsischen Kommunen betrug der Anstieg in der Summe immerhin 344 Millionen Euro. Sie konnten dadurch gegenüber den alten Bundesländern weiter aufholen. Insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer stiegen von 2004 bis 2006 von 691,6 Millionen auf 946,4 Millionen Euro. Insgesamt sind die bereinigten Einnahmen der Kommunen von 2004 bis 2006 um 500 Millionen Euro gestiegen. Nicht berücksichtigt sind die darin enthaltenen einmalig erzielten Veräußerungserlöse der Stadt Dresden.
Im Ergebnis der positiven Einnahmeentwicklung wird der Freistaat im kommenden Jahr – Herr Zastrow! – voraussichtlich 30 Kommunen keinen Finanzausgleich mehr zahlen müssen. Darunter befindet sich noch nicht die Stadt Dresden. Die Finanzkraft dieser 30 Kommunen ist nämlich groß genug, um die kommunalen Aufgaben ohne Hilfe des Freistaates Sachsen erfüllen zu können. Ich darf darauf hinweisen, dass es fünf Jahre zuvor nur fünf Gemeinden waren, die sich in dieser glücklichen Lage sahen.
Außerdem wird im kommenden Jahr mit Freiberg erstmals – Herr Zastrow! – eine mittelgroße Stadt ohne Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auskommen. Ich glaube, das sind ermutigende Tendenzen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Verwendung dieser Mehreinnahmen erfolgt bei den sächsischen Kommunen sehr verantwortungsvoll. Zum einen wurde die Haushaltskonsolidierung, wie es Kollege Rößler schon erwähnte, in den Verwaltungshaushalten
unverändert fortgesetzt, zum anderen wurden bei unveränderten Investitionen Schulden getilgt. Insbesondere die letztgenannte Entwicklung ist sehr erfreulich, auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Die Investitionen pro Einwohner liegen deutlich über denen der alten Flächenländer, und zwar auch wiederum bereinigt um die Fluthilfemittel.
Gleichzeitig haben die Kommunen ihre Schulden in der Zeit von 2004 bis 2006 um rund 442 Millionen Euro reduziert. Hinzu kommen die Sondertilgungen der Stadt Dresden. Im Ergebnis liegt der Schuldenstand der sächsischen Kommunen nur noch bei 86 % der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung aller bundesdeutschen Kommunen. Ich glaube, das ist ein respektables Ergebnis. Durch diesen Schuldenabbau, welchen die Staatsregierung ausdrücklich begrüßt, können die Zinsbelastungen in den künftigen Jahren deutlich reduziert und damit mittel- bis langfristig Handlungsspielräume in den kommunalen Haushalten erhalten bzw. geschaffen werden. Aufgabe der Entscheidungsträger in den Kommunen wird es aber bleiben, Konsolidierungs- und Investitionspolitik im Gleichklang zu halten.
Trotz dieser erfreulichen Situation waren die Kommunen in der Vergangenheit auf Transferzahlung des Freistaates, insbesondere aus dem Finanzausgleich, angewiesen und werden es auch zukünftig sein; denn die Pro-KopfSteuereinnahmen betragen immer noch gerade einmal die Hälfte des Niveaus in den alten Flächenländern. So verfügten unsere Kommunen im Jahr 2004 über 50,7 % und in 2006 waren es schon 52,6 % der durchschnittlichen Steuereinnahmen der westdeutschen Kommunen.
Der Freistaat wird daher weiterhin ein verlässlicher Partner der Kommunen sein und im Rahmen seiner Möglichkeiten auf stabile Einnahmen der kommunalen Ebene hinwirken. Grundlage dieser Partnerschaft ist der gesetzlich verankerte Gleichmäßigkeitsgrundsatz. Ausdruck dieser partnerschaftlichen Politik zwischen den Kommunen und dem Freistaat Sachsen sind die höheren Zuweisungen aufgrund der Steuermehreinnahmen des Freistaates aus dem Jahr 2006. Wir hatten dazu vorgestern diskutiert – –
Auf der Ausgabenseite dominieren die beiden größten Blöcke Personalausgaben und Sozialausgaben. Während die Personalausgaben in den letzten drei Jahren durch die Konsolidierungspolitik der Kommunen nahezu konstant geblieben bzw. leicht zurückgegangen sind, sind die Sozialausgaben kräftig gestiegen. Darauf haben einige der Redner hingewiesen. Dies ist bedingt durch Bundesgeset
Lassen Sie mich auf das Bezug nehmen, was Kollege Rößler sagte. Ich war gestern in Berlin bei der Föderalismuskommission II. Ich denke, dass dieses Thema noch nicht abgeschlossen ist und dass wir weiterhin von Unsicherheiten für die sächsischen Kommunen bei der Bundesgesetzgebung ausgehen müssen.
Ich hoffe, dass der Bund auch in finanzieller Hinsicht weiterhin seiner Verantwortung für die Hartz-IV-Reform nachkommt, damit die Haushaltskonsolidierung in den Kommunen weitergehen kann und nicht von den Belastungen aus der Arbeitsmarktreform aufgezehrt wird. Ich bedaure die Ankündigung des Bundes, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zurückgeführt werden soll. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns in den laufenden Gesprächen mit dem Bund weiterhin dafür einsetzen, dass sich der Bund wie bisher an den Kosten der Unterkunft beteiligt.
Unter dem Strich ist die Situation der Kommunalfinanzen in Sachsen positiv zu bewerten. Aber richtig ist auch, dass nach wie vor noch Risiken bestehen. Ich habe gerade auf Hartz IV hingewiesen. Ich möchte auf die Unternehmensteuerreform und deren Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und auf weitere Gesetze hinweisen, die sich zurzeit im Deutschen Bundestag „im Rohr“ befinden.
Da die Einnahmen in den letzten drei Jahren mit einer größeren Dynamik gewachsen sind als die Ausgaben, wiesen die Kommunen stets einen positiven Finanzierungssaldo auf. Auch für 2007 deutet sich ein positiver Saldo an. Frau Hermenau, Sie haben sowohl die Möglichkeit, vom Statistischen Landesamt als auch aus dem Bericht des Rechnungshofes die Informationen zu bekommen, die Sie auf den Mecklenburger Internetseiten finden.