Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, etwas mehr zur Ruhe zu kommen. Man versteht 120 Abgeordnete, aber den Redner hier vorn nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Kollege Bräunig aus der SPDFraktion hatte vorhin eine sachliche Debatte eingeklagt. Das ist natürlich schwer. Das ist deshalb so schwer, da die Koalition dieses heutige Thema von Anfang an als ein Thema der Koalition vorangetrieben hat. Ich erinnere Sie an die Einsetzung der Expertenkommission. Wir hatten dafür gesprochen, dass der Bund der Steuerzahler, der Motor für die Reform der Abgeordnetenbezüge, in das Gremium mit aufgenommen wird. Von der Koalition ist das abgelehnt worden. In einer solchen Situation mit derartigen Ausgangsbedingungen haben wir natürlich einen Bericht einer Expertenkommission der Koalition bekommen, dazu einen Gesetzentwurf der Koalition, und die Verführung ist groß, dass das übliche Spiel Koalition – Opposition auch in diesem Falle so abläuft. Ich will versuchen, der Gefahr zu entgehen, diesen Tagesordnungspunkt zur Profilierung zu nutzen, und versuche, sachlich zu bleiben, wie Sie es wünschen.
Ich hatte auch nicht die Illusion, dass der heutige Aufruf von Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“: „Lob
der Diäten“, in dem er beklagt hat, dass jede Diätendiskussion sofort den Pawlowschen Reflex der Raffgier des Parlamentes in den Medien hervorruft, sich irgendwie niederschlagen würde.
Ich sage es andersherum: Ich bin froh über kritische Begleitung durch die Medien und die Öffentlichkeit. Sie ist notwendig, denn sie trägt zur Transparenz dieses Verfahrens bei. Wir brauchen sie, denn wir müssen verfassungsrechtlich in eigener Sache entscheiden. Die Entscheidung ist schwierig. Es geht um eine angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Es ist von Herrn Schiemann und von anderen versucht worden zu definieren, was angemessen ist. Natürlich ist das sehr, sehr schwierig. Man kann andere Parlamente herbeiziehen. Man kann mit anderen Einkommensgruppen, wie Bürgermeistern, vergleichen. Man muss beachten, dass die Entschädigung für alle gleich sein muss – das heißt, für den, der allein lebt, wie auch für die Mutter mit vier Kindern, die das Studium zu finanzieren hat. Wir müssen beachten, dass die Verantwortung dieses Amtes Berücksichtigung findet, usw., usf. Das wird immer eine Gratwanderung werden.
Wir kommen um diese Festlegung nicht umhin, aber in einem Punkt können wir uns offensichtlich sicher sein: In allen zurückliegenden Diskussionen haben uns auswärtige Experten und auch Kritiker bescheinigt, dass die Grundentschädigung im Sächsischen Landtag auf keinen Fall zu hoch ist. Die Frage ist natürlich: Kann es eine Anpassung der Diäten geben? Da muss ich sagen: sicher nicht so, wie es die Koalition gerade beabsichtigt. Eine Anbindung an das Richteramt ist aus unserer Sicht der völlig falsche Weg. Das ist eine einzelne Personengruppe. Wir haben aber die Aufgabe, unsere Entschädigung in Verantwortung vor den Wählerinnen und Wählern, also vor allen Einkommensschichten, zu definieren. Wenn es eine Anpassung geben kann, dann kann sie nur in Auswertung der Einkommensentwicklung in Sachsen erfolgen, ein ganz klares Prinzip. Wenn die Menschen hier in diesem Land mehr Geld in ihrer Tasche haben, dann gibt es auch mehr Diäten und umgekehrt. Wenn die Einkommensentwicklung negativ ist, dann sinken auch die Diäten. Das wäre für uns eine neue und hilfreiche Erfahrung.
Es ist für uns aber damit auch völlig klar, dass es mit einer Entscheidung, die heute zu treffen ist, keinen Vorgriff auf das Jahr 2010 geben kann, wie es die Koalition in ihrem Entwurf beabsichtigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Diskussion um Grundentschädigung ist doch nur ein kleiner Ausschnitt. Es geht um das Abgeordnetenrecht. Unsere Vorstellungen dazu liegen bereits seit dem Jahr 2005 nicht nur der Öffentlichkeit, sondern auch Ihnen von den anderen Fraktionen vor. Es ist die Überzeugung unserer Fraktion, dass wir nicht mit kleinen Korrekturen am bestehenden System vorankommen, sondern dass es einer radikalen Neuordnung der Abgeordnetenbezüge bedarf. Das betrifft
die Grundentschädigung, die steuerfreien Aufwandspauschalen, Tagegelder und Fahrtkosten, Übergangsgelder, Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Ich sage es klar und deutlich: Das Problem unserer derzeitigen Abgeordnetenbezüge ist nicht die Höhe der Grundentschädigung, die meist – wie auch heute wieder – im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte steht. Das Problem ist die Überversorgung im Alter auf Kosten des Staates. Das Problem ist die Steuerfreiheit der Aufwandspauschalen. Das Problem ist schließlich der unüberschaubare Dschungel aus zum Teil in sich widersprüchlichen Regelungen, aus Doppelzahlungen und Mehrfachleistungen. Wer sich wie wir im Jahr 2007 des Abgeordnetengesetzes annimmt, der muss den politischen Willen haben, das gesamte Abgeordnetenrecht zu reformieren, es zu modernisieren und vom althergebrachten Beamtenstatus wegzukommen, hin zu einem freien Status, wie er etwa den Selbstständigen oder den Freiberuflern entspricht.
Das Gebot der Stunde heißt für den Sächsischen Landtag: Weg mit den Privilegien! Das heißt erstens, weg mit der kostenlosen und überhöhten staatlichen Altersversorgung. Abgeordnete müssen in die Lage versetzt werden, ihre Altersversorgung in eigener Verantwortung zu regeln.
Das heißt zweitens, die steuerfreien Pauschalen müssen wegfallen. Abgeordnete müssen mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes in steuerlicher Hinsicht gleichgestellt werden. Daraus folgt drittens, dass es eine Zusammenfassung der Bezüge in einer voll zu versteuernden Grunddiät geben muss. Damit wird die dringend notwendige Transparenz geschaffen.
Diese Forderungen sind nicht neu. Nordrhein-Westfalen hat bereits im Jahr 2005 ein entsprechendes Modell auf die Beine gestellt. Nordrhein-Westfalen ist nicht allein geblieben. Schleswig-Holstein hat in den Grundzügen nachgezogen. Nordrhein-Westfalen hat damals bei der Reform der Abgeordnetenbezüge einen Meilenstein gesetzt. Die sächsische Koalition hat sich jetzt auf den Weg gemacht. Ihr ist aber bereits nach der halben Strecke die Puste ausgegangen. Ich will das an drei Beispielen illustrieren.
Der erste Bereich ist die Altersversorgung. Hier gestehe ich Ihnen zu, dass sich der Gesetzentwurf der Koalition, wie er jetzt zur Beratung in der Beschlussempfehlung vorliegt, wie auf keinem anderen Gebiet bewegt. Ich erinnere noch an den Unwillen, der im Verfassungs- und Rechtsausschuss aufkam, als unsere Fraktion beantragte, dass wir zum Abgeordnetengesetz eine öffentliche Anhörung wollen. Sie müssten uns heute eigentlich dankbar sein.
Offensichtlich haben Ihnen die Meinungen der Experten in der öffentlichen Anhörung so in den Ohren geklungen, dass Sie sich entschlossen haben, als Monatsbeitrag für
die Abgeordneten für die Altersversorgung 905 Euro anzusetzen. Das ist der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist ein wichtiger Schritt, transparent und angemessen. Damit wird eine Anbindung an die gesetzliche Rentenversicherung hergestellt. Das ist deutschlandweit bisher einmalig. Wir müssen jetzt davon ausgehen, wenn wir den Zahlen des Bundes der Steuerzahler glauben, dass der Sächsische Landtag für die künftige Altersversorgung jedes Abgeordneten über 3 000 Euro zurücklegen muss. Andere Landtage, die bereits reformiert haben, wie das oft gelobte Vorbild Nordrhein-Westfalen, gehen auf 1 500 Euro. In Sachsen werden es künftig 905 Euro sein. Das ist eine wichtige und bemerkenswerte Entwicklung. Angesichts dieser Entwicklung frage ich Sie, weshalb Sie auf dem Versorgungswerk bestehen. Ein solches Versorgungswerk ist aufwendig und erinnert mich an ein Sonderversorgungssystem neuen Typus einzig und allein für Abgeordnete. Ich möchte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Ich bezahle jetzt bereits Beiträge in die Krankenversicherung als eine solidarische Leistung und nehme nicht die Beihilfeverordnung in Anspruch. Ich weiß, dass diesen Wunsch mit mir auch andere Abgeordnete meiner Fraktion teilen. Deswegen schlage ich Ihnen vor: Machen wir im Landtag den Weg frei in die gesetzliche Rentenversicherung. Wir legen Ihnen dann einen Änderungsantrag dazu vor.
Der nächste Punkt sind die Aufwandspauschalen. Auch hierzu gibt es etwas Positives zu sagen: Es ist transparenter geworden. Sie fassen eine Reihe von Einzelzahlungen zu einer Gesamtpauschale zusammen. Damit sinkt der Verwaltungsaufwand, der Dschungel wird etwas gelichtet. Aber warum haben Sie nicht den Mut zu einem Systemwechsel hin zu einer Besteuerung der Pauschalen? Ich erinnere Sie daran, dass im Hinblick auf die Steuerfreiheit der Abgeordnetenpauschale ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ansteht. Jede höhere Pauschale ist umso leichter angreifbar. Warum haben Sie nicht den Mut? Ich habe den Eindruck, nach dem, was ich aus der Koalition gehört habe, dass Sie Angst vor der großen Zahl haben, die durch die Zusammenfassung entsteht.
Herr Bräunig hat vorhin geschildert, dass die Situation in Nordrhein-Westfalen anders war, dass es sozusagen eine öffentliche Bewegung dafür gab. Das ist so nicht korrekt. Die öffentliche Bewegung ist erst in Gang gekommen, als der Nordrhein-westfälische Landtag mit seinen Reformbestrebungen ins Stocken gekommen ist. Das heißt, man kann die Bürgerinnen und Bürger eines Landes motivieren und überzeugen. Wenn Sie jetzt sagen, diese Zahl ist zu groß, dann sehe ich darin schlicht und einfach Feigheit vor dem Volk. Diese Feigheit ist unnötig. Der Bund der Steuerzahler wäre auf unserer Seite. Die Zeitung mit den vier großen Buchstaben wäre auf unserer Seite und kämpft bundesweit für diese Entwicklung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss auch einmal Mut haben. Was hier gefehlt hat, ist einzig und allein der politische Wille in der Koalition, um diesen Systemwechsel durchzusetzen.
Der dritte Punkt sind die Nebeneinkünfte. Voraussetzung für die Angemessenheit unserer Bezüge ist, dass wir ein Vollzeitparlament haben. Das heißt, die Abgeordnetenarbeit muss auch in zeitlicher Hinsicht im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen. Nebentätigkeiten müssen Nebentätigkeiten bleiben. Herr Zastrow, da ich – mit Verlaub gesagt – Ihre Ausführungen in gewissen Teilen als etwas platt empfunden habe, mache ich es auch einmal simpel. Wenn Sie verkünden, dass Sie jeden Cent einer Diätenerhöhung in einen Fonds spenden werden, dann ist das nicht genug. Halbzeitparlamentarier sollten auch nur eine halbe Diät beanspruchen, also gehören 2 200 Euro von jedem von Ihnen in diesen Fonds.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich die Koalitionsfraktionen dazu entschlossen haben, Regelungen zur Anzeige und Veröffentlichung von Einkünften neben dem Mandat ins Abgeordnetengesetz aufzunehmen. Dieses Anliegen haben wir schon lange verfolgt und dazu bereits vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt. Den haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, im Sommer abgelehnt. Großspurig haben Sie damals auf das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen.
Hätten Sie das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil wirklich ernst genommen, dann könnten wir heute in diesem Punkt ein besseres Gesetz haben, als Sie es uns vorlegen. Wir kritisieren, dass die Koalitionsfraktionen nicht die Chance genutzt haben, einem Vertagungsantrag der Opposition im Rechtsausschuss zuzustimmen. Auf diese Weise hätten Sie auch mit unserer Unterstützung Regelungen finden können, die Einblicke in Interessensverflechtungen erlauben und die Freiheit der Mandatsausübung sicherstellen.
Die Koalition ignoriert offensichtlich den Erkenntnisgewinn, zu dem uns die Karlsruher Richter verholfen haben. Sie schreibt gedankenlos die im Bundestag durch eine Vielzahl von Vorschriften geregelten Offenlegungspflichten zusammen und vertut die Chance auf ein wirklich gutes und gerichtsfestes Gesetz. Da offensichtlich persönliche Offenlegung auch eine Rolle spielt, erinnere ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, daran, dass unsere Fraktion bereits seit dem Jahr 2005 ihre Nebentätigkeiten auf der Website für alle offenlegt. Das gehört natürlich auch dazu, wenn man einen solchen Punkt in einem Gesetz haben will.
Ich sage abschließend: Wir wollen den Systemwechsel. Wir wollen ihn nicht halb, sondern ganz. Deshalb stellen wir anschließend noch drei wichtige Änderungsanträge.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass man endlich wieder einmal an uns Abgeordnete denkt. Ich habe schon lange nicht mehr gewusst, wie ich mit dem kläglichen Einkommen hinkommen soll. Dabei wurde mir auch so richtig bewusst, an welchem Rand sich die Hartz-IV-Empfänger befinden müssen.
Spaß beiseite, denn das, was man hier vorhat, ist kein Spaß mehr. Gerade gegenüber den von mir zuletzt genannten Menschen ist dieser Entwurf ein Hohn sowie gegenüber der Bevölkerung, die nicht die Möglichkeit hat, sich einfach per Gesetz bedienen zu können. Es ist denkbar einfach, dass der, der an der Futterkrippe sitzt, sich nach Bedarf und Belieben bedienen kann. Wir sollten nicht vergessen, dass wir ausnahmslos alle als Abgeordnete vom Volk gewählt sind und schon so durch seine Steuern besser leben können, als die Masse derer, von denen wir gewählt wurden. Beim Volk knapst man an der Pendlerpauschale und hier bedient man sich mit einer Frechheit, ohne dabei rot zu werden. Wir Abgeordneten müssen nicht einmal Nachweise in Form von Quittungen über Aufwandsentschädigungen erbringen. Es gibt in diesem Hohen Haus Abgeordnete, die bis zum heutigen Tag noch kein Abgeordnetenbüro haben und trotzdem die Aufwandsentschädigung kassieren.
Ich frage mich, weshalb man mit einer Diätenerhöhung Politiker noch belohnt, die es nicht verdienen. Ich erspare mir große Ausschweifungen und denke aber nur an den Landesbankflop. Ich kann schon aus Gewissensgründen gegenüber meinen Wählern und meiner Partei einem solchen Entwurf nicht zustimmen.
Im Übrigen sollte man den Zorn des Volkes nicht heraufbeschwören, indem man den Bogen irgendwann überspannt. Ich würde gern namentlich darüber abstimmen lassen, bin aber als Einzelperson dazu nicht ermächtigt. Ich wäre froh, wenn sich diesem Antrag andere Abgeordnete anschließen würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass einige der Abgeordneten, die hier gesprochen haben, bei mir den Eindruck hinterlassen haben, dass sie sich mit dem von der Expertenkommission vorgelegten Gutachten überhaupt nicht befasst haben. Wozu hat dieser Sächsische Landtag im Jahre 2005 eine Kommission ins Leben gerufen, die mit hochrangigen Persönlichkeiten besetzt war und ein Ergebnis vorgelegt hat? Unter diesen hochrangigen Persönlichkeiten waren Herr Prof. Heinrich Oberreuter, Direktor der Akademie für Politische Bildung Tutzing, Universität Passau, Lehrstuhl Politikwissenschaft, Herr
Prof. Dr. Marko Lehmann-Waffenschmidt, Technische Universität Dresden, Lehrstuhl Volkswirtschaftslehre, Herr Hanjo Lucassen, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Sachsen, Herr Bodo Finger, Präsident des Verbandes der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie und ich glaube jetzt Arbeitgeberpräsident,
und Herr Prof. Dr. Thomas Pfeifer, Verfassungsgerichtspräsident a. D., ehemals Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen.
Ich glaube, es gehört zur Redlichkeit, dass man sich als Abgeordneter auch mit den Ergebnissen der Kommission befasst. Bei einigen meiner Vorredner hatte ich den Eindruck, dass noch nicht einmal der Versuch unternommen wurde, die Vorschläge der Kommission in die eigene Entscheidung einzubeziehen.
Zur Angemessenheit der hier gestellten Fragen. Als ich Kollegen Zastrow hier vorn stehen sah, hatte ich ein Bild vor mir. An dessen Figur werden sich einige von Ihnen sicherlich noch erinnern. Ich hatte den Eindruck, hier steht „Arthur der Engel“, der schwebt und den Heiligenschein um sich hat. Das Problem ist nur, dass dieser Heiligenschein in eine gewisse Scheinheiligkeit abgeglitten ist.
Es ist richtig, über die Not in unserem Land zu sprechen, und wenn es um Menschen geht, die mit wenig Geld – ob aus Hartz IV oder ob arbeitslos – auskommen müssen, dass man an diese Menschen denkt. Auch das ist für diese Entscheidung überdenkenswert.