Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Sicherlich kann man – da bin ich auf Ihrer Seite – über Doppik und KostenLeistungsrechnung reden. Ich glaube, dass solche Instrumente auch in Landeshaushalte Einzug halten müssen. Das ist überhaupt nicht das Problem. Aber der Zeitpunkt überrascht, Herr Kollege Herbst.
Die Fraktionen können eine allgemeine Aussprache führen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Sächsische Finanzausgleichsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte der sächsischen Finanzpolitik,
da Stabilität und Kontinuität für Kommunen in bundesweit einmaligem Umfang gewährleistet worden ist. Das FAG funktioniert vor allen Dingen deswegen, weil seit 1996 der Gleichmäßigkeitsgrundsatz dafür sorgt, dass sich die Gesamteinnahmen der Kommunen und die des Freistaates gleichmäßig entwickeln.
Es ist auch das Anliegen unseres heutigen Gesetzentwurfs zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs, dass sich die kommunale Finanzausstattung genauso wie die des Freistaates entwickelt. Um dies zu erreichen, ist mit dem Gesetz eine Anhebung der kommunalen Finanzausgleichsmasse im Jahr 2008 um 122 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Betrag resultiert aus der Istabrechnung des FAG 2006, die entsprechend dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz zwischen Freistaat und Kommunen durchgeführt wird. Die einzige Änderung zum bisherigen Vorgehen ist, dass der Betrag, der den Kommunen übrigens zusteht, nicht wie bisher, im Jahr 2009, sondern bereits im Jahr 2008 zur Erhöhung der sogenannten Schlüsselzuweisungen verwendet wird. Damit bekommen die Kommunen nicht mehr Geld, sondern sie bekommen es nur ein Jahr eher. Das ist alles, was wir mit dem Gesetz regeln.
Genauso soll mit dem Gesetz die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2008 von derzeit 2,49 Milliarden Euro um 122 Millionen Euro auf 2,62 Milliarden Euro erhöht werden. Diese Erhöhung – das ist wichtig – fließt ausschließlich den sogenannten Schlüsselzuweisungen zu.
Zusätzliche Mittel aus dem Ausgleichsstock von 54 Millionen Euro, die für diesen Zweck zurzeit nicht benötigt werden, werden im Jahr 2008 ebenfalls in die Schlüsselzuweisungen umgeschichtet. So kommt die Summe von 176 Millionen Euro zustande, auf die sich die Kommunen freuen. Diese 176 Millionen Euro Schlüsselzuweisung werden in einem Umfang von 60 % bei den Städten und Gemeinden und zu 10 % bei den Landkreisen
zur Aufstockung der investiven Schlüsselzuweisungen für zusätzliche Investitionen sowie für den zusätzlichen außerordentlichen Schuldenabbau verwendet. Es ist auch gut und richtig, dass die investive Bindung so unterschiedlich ist. Wir werden uns am Freitag noch mit dem Thema der kommunalen Steuereinnahmen beschäftigen.
Es ist ganz einfach so, dass unsere Landkreise diese niedrigere investive Bindung brauchen, damit sie an vielen Stellen ihren Landkreishaushalt überhaupt schließen können. Diese hohen investiven Bindungen sind ein Beitrag zu einer nachhaltigen Politik, die wir dann – das ist ein schöner Nebeneffekt – im Fortschrittsbericht abrechnen können, damit die westdeutschen Geberländer auch wissen, dass wir die Solidarpaktmittel und unsere Steuermittel in der entsprechenden Weise investiv verwenden.
Ab und an hört man gerade von der Opposition, dass diese eine Gefahr eines sogenannten Investitionsfiebers bei den Landkreisen befürchten lässt. Aber diesen Gedanken kann man allein damit zerstreuen, wenn man diese relativ geringe Zweckbindung von 10 % – investiv – sieht. Das spricht einfach gegen eine solche Annahme.
Meine Damen und Herren! Sachsen konnte im ersten Halbjahr des Jahres 2007 ein Wirtschaftswachstum von 3,8 % verzeichnen. Daran haben die Kommunen einen erheblichen Anteil, denn ohne ihre Investitionen gerade im Baubereich hätten wir dieses Wirtschaftswachstum so nicht erreicht.
Wir hatten gestern erst unseren Gesprächskreis „Bauwirtschaft“. Dort hat man überhaupt keine Angst vor einem Investitionsfieber. Dort wäre es eigentlich erwünscht gewesen, dass wir noch mehr Möglichkeiten zur Investition schaffen.
Übrigens, dass wir einen außerordentlichen Schuldenabbau unterstützen, kommt den Kommunen entgegen, die natürlich ihre kommunalen Haushalte weiter sanieren wollen. Sie sorgen auch hier für die Zukunft vor und erschließen sich Handlungsspielräume für die Zeiten, die kommen werden. Wir werden nicht auf Dauer in einem solch relativ günstigen Steuerhoch schwimmen wie jetzt.
Zum anderen wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass mit dem Finanzausgleich ab 2009 im Hinblick auf den Rückgang der Solidarpaktmittel und die demografische Entwicklung ein Vorsorgemodell zur kontinuierlichen Entwicklung der Schlüsselmasse geprüft wird.
schuss insistiert. Sie werden heute sicher noch einmal mit einem Antrag aktiv werden. Antje Hermenau nickt schon.
Ich bitte Sie ganz einfach, lassen Sie uns über dieses Vorsorgemodell, das ich auch selbst als eine vernünftige Zukunftsoption empfinde, im Hinblick auf die Zukunft sprechen, weil es eben so ist, dass die sächsischen Kommunen, insbesondere die Landkreise, einfach schon mit diesen 176 Millionen Euro rechnen. Sie brauchen das auch zur Glättung ihrer Einnahmesituation. Wenn Sie sich im Kurvendiagramm die Einnahmesituation der sächsischen Kommunen, insbesondere der Landkreise, ansehen, werden Sie sofort am Kurvenverlauf sehen, warum die 176 Millionen Euro notwendig sind. Wir haben sie den Kommunen schon mehr oder weniger versprochen. Sie sind über die Presse auch angekündigt worden. Die Kommunen rechnen mit diesem Betrag.
Mit den Koalitionsfraktionen hatten und haben die Kommunen immer einen Partner, der sich für eine kontinuierliche Entwicklung der Finanzausgleichsmasse einsetzt.
Meine Damen und Herren! Wir sollten uns wirklich mit dem Vorsorgemodell beschäftigen. Für die Mittel, die den Gemeinden für 2008 zustehen, möchten wir dieses Modell noch nicht ins Auge fassen.
Lassen Sie mich die Entwicklung noch einmal zusammenfassen. Durch den Gesetzentwurf werden Entwicklungsbrüche in der kommunalen Finanzausstattung in den nächsten Jahren verhindert. Unsere Bürgermeister und Landräte werden das zu würdigen wissen. Die Kommunen können weiter investieren – was genauso wichtig ist für eine nachhaltige Politik –, sie können Schulden abbauen und damit Handlungsspielräume zurückgewinnen. Eine kontinuierliche Entwicklung der Finanzausgleichsmasse ist gesichert und soll auch in Zukunft gesichert werden. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz. Unsere kommunalen Partner werden es uns danken.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt ein äußerst überschaubares, dennoch schwergewichtiges Gesetz mit einem prägnanten und für uns zustimmungsfähigen Inhalt, das eigentlich nur einer kurzen Rede bedarf.
Es ist eine Uraltforderung der Linksfraktion – damals noch PDS –, dass die Abrechnung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes im kommunalen Finanzausgleich im Interesse der Haushaltstransparenz der Kommunen möglichst zeitnah erfolgen soll. Ich darf an die Rede meines Kollegen Sebastian Scheel zur 2. Lesung des gegenwärtig noch gültigen Finanzausgleichsgesetzes erinnern.
Als sich nun im Frühsommer 2007 abzeichnete, dass sich aufgrund der guten Steuerentwicklung ein positiver
Abrechnungsbetrag in dreistelliger Millionenhöhe für die Städte, Gemeinden und Landkreise ergibt, haben kommunale Spitzenverbände erwartungsgemäß – sage ich – auf eine vorzeitige Abrechnung des ihnen auf Euro und Cent ohnehin per Gesetz zustehenden Geldes gedrungen. Wir haben diese Forderung seinerzeit sofort und aus gutem Grund unterstützt, denn jeder weiß, dass die kommunalen Kassen trotz gegenwärtig etwas reichlich fließender Gewerbesteuereinnahmen und anderer Einnahmen nach wie vor – ganz überwiegend jedenfalls – klamm sind, um das einmal sehr dezent auszudrücken.
Fast alle Kommunen haben Haushaltskonsolidierungs- oder gar Haushaltssicherungskonzepte. Entwarnung ist bei Weitem noch nicht zu geben.
Wenn nun die Staatsregierung jetzt endlich dieses vernünftige Vorhaben per Änderungsgesetz im FAG umsetzt, werden wir dem zustimmen. Es geht hier nicht um Peanuts, sondern um 122,1 Millionen Euro zuzüglich der 54 Millionen Euro aus dem Bedarfstopf, der umgeschichtet werden soll. Auch das ist kein Geschenk der Staatsregierung – das ist ganz deutlich zu sagen –, sondern das sind schlicht und einfach kommunale Gelder, die jetzt praktisch einem neuen kommunalen Verfügungszweck zugeordnet werden. Das ist ein kleiner, aber nicht zu unterschätzender Beitrag für eine kontinuierliche kommunale Finanzausstattung.
Jubelschreie über die angeblich so gute Finanzausstattung, Kollege Rößler, sollten dennoch nicht aufkommen. Ich wundere mich auch, dass Sie den Mut haben, am Freitag eine Aktuelle Debatte zur Finanzausstattung hier anzuzetteln. Da können wir noch einmal über einige strukturelle Probleme, die die Staatsregierung und auch die Koalitionsfraktionen seit Jahr und Tag vor sich herschieben und nicht zu lösen bereit sind, sprechen. Das ist aber erst am Freitag.
Gestatten Sie mir gleich noch ein paar Sätze zum Änderungsantrag der GRÜNEN; da muss ich das nachher nicht machen.
Die GRÜNEN wollen 54 Millionen Euro nicht verausgabter Mittel aus den Bedarfszuweisungen den Kommunen jetzt nicht geben, sondern in den sogenannten Stabilisierungsfonds einspeisen und im Übrigen das Gesetz nicht zum 01.01.2008, sondern erst ein halbes Jahr später mit Beginn der Kreisgebietsreform in Kraft treten lassen.
Ich möchte die Probleme, die sich die GRÜNEN-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag zu lösen vornimmt, überhaupt nicht abstreiten. Diese Probleme gibt es. Wir haben hier lange genug über Bugwellen gesprochen. Dazu muss man einen Mechanismus finden. Auch die Linksfraktion will sehr gründlich über den vorgeschlagenen Stabilisierungsfonds der GRÜNEN nachdenken. Wir wollen aber keinen Lösungsversuch aus dem schnellen Halt heraus, vor allem nicht mit der Absolutheit der Begründung der GRÜNENFraktion, die sächsischen Kommunen verzapften ohnehin nur Unsinn – ich verkürze einmal etwas –, würden regelrecht nach Fördergeldern gieren und schmissen sie in sogenannten Investitionsfiebern zum Fenster hinaus. Ich
jedenfalls beobachte manchen kommunalen Unsinn – das sei zugegeben –, aber diese Leichtfertigkeit, die man in den Neunzigerjahren flächendeckend beobachten konnte, hat überwiegend einem Lernprozess Platz gemacht.
Man überlegt nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebskosten, und stellt Gesamtbetrachtungen an.
Wir wollen die vielfältigen strukturellen Probleme im kommunalen Finanzausgleich regeln. Das sind sehr viel mehr, als die GRÜNE-Fraktion benennt. Für uns gehört dazu zum Beispiel die aufgabenbezogene Ausgestaltung des horizontalen Gleichmäßigkeitsgrundsatzes und die Einbeziehung aller Einnahmen des Freistaates Sachsen in den Gleichmäßigkeitsgrundsatz, was bekanntlich jetzt nicht so ist. Für uns gehören dazu eine gründliche Überarbeitung der Hauptansatzstaffeln sowie die Errichtung eines Fonds für überregionale Investitionsbedarfe und die Implementierung eines Zentrale-Orte-Ansatzes.
All diese komplizierten Dinge wollen wir im Paket regeln. Dafür wird der kommende Doppelhaushalt 2009/2010 eine gute Gelegenheit sein, wobei wir darauf drängen, dass die anstehenden Grundsatzentscheidungen zum kommunalen Finanzausgleich rechtzeitig im Sächsischen Landtag besprochen werden und wir nicht wieder, wie es in den vergangenen Jahren immer wieder vorkam, mit einem fertigen Kompromisspapier aus dem FAG-Beirat „beglückt“ werden, dem nur noch per Akklamation zuzustimmen ist.
Wir fordern, dass bei diesen Grundsatzentscheidungen eine rechtzeitige parlamentarische Debatte geführt und danach über die Einzelheiten diskutiert wird. So viel zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Finanzkraft der Kommunen nicht unerheblich abhängig ist von dem, was wir den Kommunen über Mittelzuwendungen im Rahmen des FAG zuweisen, ist schon des Öfteren in diesem Hohen Haus besprochen worden, denn bekanntlich muss die Finanzausstattung der sächsischen Kommunen grundsätzlich durch das FAG sichergestellt werden.