Protocol of the Session on July 19, 2007

Herr Dr. Hahn, bitte.

Frau Präsidentin! Wir bitten um eine Auszeit von 5 Minuten.

Herr Dr. Müller, bitte.

Frau Präsidentin! Wir wollten um eine Auszeit von 10 Minuten bitten.

Wenn Sie 10 Minuten Auszeit wünschen, dann unterbreche ich die Sitzung für 10 Minuten.

(Unterbrechung von 20:06 bis 20:17 Uhr)

Meine Damen und Herren! Die Auszeit, die Überlegungszeit ist beendet. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, damit wir uns zum Verfahren ordentlich verständigen können.

Ich bitte die Linksfraktion. Herr Dr. Hahn.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion hat sich kurz beraten. Als Ergebnis möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Erstens. Wir halten an unserem Kandidaten Dr. Volker Külow fest.

Zweitens. Wir möchten am heutigen Tag keinen weiteren Wahlgang. Wir möchten denen, die meinen, sachgerechte Gründe zu haben, vorschlagen, uns bis Ende August diese Gründe offiziell mitzuteilen. Wir haben bis jetzt lediglich Presseerklärungen, aber keine offiziellen Informationen. Dies gilt auch bezüglich der vom Verfassungsgericht in diesen Fällen geforderten Verständigung. Deshalb wollten wir heute für unseren Kandidaten keinen weiteren Wahlgang. Wir bitten Sie also darum und fordern Sie dazu auf, uns bis Ende August die offiziellen Informationen zu geben.

Das ist das Ergebnis unserer Auszeit.

Gut, danke. – Herr Dr. Müller, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben auch beraten. Wir halten an unserem Wahlvorschlag fest, wollen aber, dass der zweite Wahlgang noch heute durchgeführt wird. Ich würde Ihnen den alten, neuen Wahlvorschlag vorbringen. Wir warten also nicht auf eine Begründung, warum unser Kandidat abgelehnt wurde.

(Dr. Johannes Müller, NPD, begibt sich zur Präsidentin und überreicht ihr den Wahlvorschlag der NPD-Fraktion.)

Meine Damen und Herren! Aufgrund des Wahlvorschlages der NPDFraktion, erneut Herrn Dr. Müller vorzuschlagen, muss ich Ihnen Folgendes zur Kenntnis geben:

Gemäß der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes schließt das Recht auf formale Chancengleichheit aller im Landtag vertretenen Fraktionen grundsätzlich auch das formal gleiche Recht auf Zugang zu den parlamentarischen Gremien ein. Hieraus ergibt sich, dass der Landtag einen von einer bei der Besetzung zu berücksichtigenden Fraktion vorgeschlagenen Abgeordneten nur abwählen darf, wenn die Gründe dafür in mangelnder Eignung oder in fehlender Vertrauenswürdigkeit des Vorgeschlagenen selbst liegen.

Hinzu kommt für den Untersuchungsausschuss nach § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes gegebenenfalls noch der Ablehnungsgrund der Befangenheit wegen persönlicher und unmittelbarer Beteiligung an den zu untersuchenden Sachverhalten.

Um der vorschlagsberechtigten Fraktion zu ermöglichen, etwaige verfassungsrechtlich legitime Bedenken bei ihrem Wahlvorschlag für einen zweiten Wahlgang zu berücksichtigen, ist es Aufgabe des Landtages, das heißt in diesem Fall der den Wahlvorgang ablehnenden Landtagsmehrheit, erforderlichenfalls diese Gründe darzulegen.

Dies ist nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes etwa in der Weise möglich, dass über die Eignung der Vorgeschlagenen in einem Gremium beraten oder die Ablehnung von Abgeordneten im Landtag debattiert wird, dass einzelne Abgeordnete oder Fraktionen Erklärungen abgeben oder dass das Präsidium nach Beratung mit den Fraktionen hierzu Stellung nimmt.

Ich erlaube mir noch einen Hinweis. Nach § 101 Abs. 4 der Geschäftsordnung gilt Folgendes: Findet ein Wahlvorschlag nicht die erforderliche Mehrheit, so kann er einmal wiederholt werden. Findet er auch im zweiten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, ist ein dritter Wahlgang nur zulässig, wenn vor dem zweiten Wahlgang kein Verständigungsverfahren stattgefunden hat. Ein vierter Wahlgang ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Bevor ich diesen Tagesordnungspunkt für die Vorbereitung des zweiten Wahlgangs unterbreche, frage ich jetzt die Fraktionen, ob ein Verständigungsverfahren gewünscht wird, und weise darauf hin, dass ein solches Verständigungsverfahren auch in einer Sondersitzung des Präsidiums durchgeführt werden kann. –

(Antje Hermenau, GRÜNE: Aber nicht am heutigen Tag!)

Bitte, Herr Dr. Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich möchten wir das Verständigungsverfahren, weil uns ja sonst der dritte Wahlgang nicht möglich würde. Aus diesem Grund beantragen wir die Sondersitzung des Präsidiums.

Meine Damen und Herren! Wird weiterhin von einer Fraktion das Verständigungsverfahren gewünscht? – Herr Morlok.

Frau Präsidentin! Ich wollte einen Vorschlag zur Geschäftsordnung unterbreiten.

Bitte.

Die Stimmzettel für die Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses und der Stellvertreter sind natürlich vorbereitet, sodass wir diese Wahlgänge durchführen könnten, weil keiner der Stellvertreter, die wir jetzt in diesem Wahlgang wählen, zum Ausschussvorsitzenden oder Stellvertreter gewählt werden könnte. Aus zeitökonomischen Gründen könnte man diese Wahlgänge unter Umständen vorziehen.

Herr Morlok, das ist kein unsympathischer Vorschlag, ich habe nur das Problem, dass ich jetzt versuchen muss, eine Verständigung herbeizuführen, und nicht einfach einen Wahlgang vorziehen kann.

Ich frage deshalb, wer sich zu dieser Verständigung äußern oder zu ihr beitragen möchte. – Ich sehe, dass sich keine Fraktion äußern möchte. Deshalb bitte ich jetzt die Geschäftsführer der Fraktionen zu mir nach vorn.

(Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Wir können unsere Tagesordnung fortsetzen. Ich habe mich mit den Geschäftsführern beraten, dass ich als amtierende Präsidentin eine Präsidiumssitzung jetzt nicht als notwendig erachte, da keine Fraktion bereit ist, mit der NPD-Fraktion ins Gespräch zu treten und eine Verständigung zu finden.

(Zuruf von der NPD: Schämt euch!)

Daher haben wir jetzt die Möglichkeit, in den zweiten Wahlgang einzutreten. Ich hatte mitgeteilt, wie das Verständigungsverfahren und die nachfolgende Wahl durchzuführen sind.

Es gibt noch einen Antrag der Koalition.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für die Koalition nach § 89 der Geschäftsordnung die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes beantragen. Wir könnten die Wahl dieses stellvertretenden Mitgliedes auf Ticket der NPD, genau wie von der Linksfraktion vorgeschlagen, im September durchführen. Ich bitte um Abstimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag.

Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es Ihnen aber nur um die Wahl des Stellvertreters.

Herr Dr. Müller, möchten Sie sich dazu äußern? – Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden das im Zweifelsfall so hinnehmen müssen, wenn es eine Mehrheitsentscheidung

ist. Wir werden das aber prüfen, weil wir schon der Meinung sind, dass es ein Fraktionsrecht wäre, einen zweiten Wahlgang zu beantragen. Wir sind jetzt in einem Wahlverfahren. Ob es so einfach möglich ist, auch schon einen zweiten Wahlgang zu verschieben, wage ich erst einmal zu bezweifeln.

Gut, das ist Ihr Verständnis. Ich entscheide jetzt, über diesen Antrag, der von Herrn Lehmann gestellt worden ist, abzustimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist gegen den Antrag? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dagegen ist der Antrag mit Mehrheit angenommen worden.

Damit komme ich zu Punkt 4, Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters. Meine Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und dessen Stellvertreters gemäß § 6 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz ebenfalls dem Landtag obliegt. Gemäß § 6 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz müssen der Vorsitzende und sein Stellvertreter verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine Regierungsfraktion und eine Oppositionsfraktion befinden müssen. Bei der Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses ist unter den Fraktionen zu wechseln. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen untereinander ist zu berücksichtigen. Nach der gesetzlichen Regelung fällt der Vorsitz in diesem Ausschuss der Linksfraktion zu.

Mir liegen folgende Vorschläge vor: für den Vorsitzenden Herr Klaus Bartl, Linksfraktion, und für dessen Stellvertreter Herr Prof. Dr. Günther Schneider, CDU-Fraktion. Die dazugehörige Drucksache trägt die Nummer 4/9267.

Wir kommen jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe drei Abgeordnete, die widersprechen.

Damit kommen wir zur geheimen Wahl. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: Frau Roth, Linksfraktion, als Leiterin, Herr Colditz, CDU-Fraktion, Frau Dr. Raatz, SPD-Fraktion, Frau Schüßler, NPDFraktion, Herr Dr. Martens, FDP-Fraktion, und Herr Weichert, Fraktion der GRÜNEN. Damit übergebe ich das Wort der Leiterin der Wahlkommission.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend den Vorschlägen der Linksfraktion und der Fraktion der CDU die Kandidaten für den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreters aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung

entscheiden. Wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namenaufruf – Wahlhandlung)

Habe ich jemanden nicht aufgerufen? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht erst die Sitzung unterbrechen; denn die Auszählung geht sicherlich schneller. Ich denke, wir warten das Ergebnis ab.