Der Kommentar von Mauntz/Dürig zum Grundgesetz – ein Werk, das, obgleich zweifellos aus konservativer Feder, Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, mit Sicherheit noch nicht über den Weg gelaufen ist – beschreibt in seinen Vorbemerkungen zur Charakterisierung der Reichweite des parlamentarischen Untersuchungsausschussrechts dessen Stellenwert mit folgenden Worten: „Die historische Wurzel des Enqueterechts ist in seiner Eigenschaft als Instrument des Misstrauens der Legislative gegen die Exekutive begründet. Als einem Instrument der Regierungskontrolle kommt dem Untersuchungsrecht des Parlaments sowohl in präsidentiellen wie in parlamentarischen Regierungssystemen erhebliche Bedeutung zu, vor allem dann, wenn die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht von der Zustimmung der mit der Regierung in einem politischen Verbund stehenden parlamentarischen Mehrheit abhängt, wie es seit dem Ende der Monarchie in Deutschland der Fall ist.“
So die Verfassungsrechtslage, nach der es im Übrigen – da irrt der neue Generalsekretär der Sachsen-SPD Dirk Panther offenbar in seiner heutigen Verlautbarung – auch keineswegs der regierungstragenden Mehrheit verboten, untersagt ist oder für nicht botmäßig erachtet, dass sich auch die regierungstragende Mehrheit an der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beteiligt, um die Regierung zu kontrollieren, zumal erhebliche Teile der zu kontrollierenden Regierungszeit außerhalb der Regierungszeit der SPD liegen.
Was aber alles an Schmähungen über die drei demokratischen Oppositionsfraktionen dieses Hauses jenseits des 28. Juni 2007 an koalitionärer und an präsidentieller Drohung hereingebrochen ist, weil sie es gewagt haben – im Übrigen eben zum ersten Mal mit den Stimmen der Mitglieder von gleichzeitig drei Fraktionen dieses Hauses –, einen solchen Untersuchungsausschuss einsetzen zu wollen, sucht schon seinesgleichen in der deutschen Parlamentsgeschichte. Dessen sind wir uns relativ sicher, abgesehen von den martialischen Worten, die die Koalitionsführer am Tag der Erstbehandlung des Einsetzungsauftrages am vorvergangenen Mittwoch, also am 4. Juli, hier fanden, dem ganzen Einsetzungsauftrag stehe die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Von juristischer
Schlamperei unter personeller Schuldzuweisung und von Neuauflage der SED-Klassenjustiz war die Rede.
Was Sie, Herr Ministerpräsident Milbradt, sich dann allerdings leisteten, nämlich via Verkündung aus dem fernen Osten mit der unverschämten Anschuldigung, die Opposition veranstalte mit diesem Untersuchungsausschussantrag nur Klamauk, ein Untersuchungsausschuss sei nicht nötig, vom Präsidenten des Landtages werde erwartet, dass er einen verfassungswidrigen Antrag nicht auf die Tagesordnung setze, bis hin zur Zensurenverteilung betreffs der Personalvorschläge der einsetzenden Fraktionen für die Vertretung im Untersuchungsausschuss, das ist – da bin ich mir ziemlich sicher – in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung erstmalig. Auf eine derart schlichte Denk- und Argumentationsebene hat sich in dieser Bundesrepublik nach meiner Überzeugung noch kein Politiker in nennenswert vergleichbarer Amtsebene herabgelassen, jedenfalls dann nicht, wenn es darum ging, als Ministerpräsident mit dem Untersuchungsausschussrecht der Opposition umzugehen – zumal in einer Situation, in der auf Internetseiten Vermutungen laut wurden, der Ministerpräsident habe ein höchst persönliches Interesse daran, die Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit einem halbwegs umfänglichen Untersuchungsauftrag zu verhindern.
Ich weise es für meine Fraktion mit allem Nachdruck und als anmaßende Unverschämtheit zurück, wenn Herr Prof. Milbradt in einem Exklusivinterview noch am vergangenen Wochenende gegenüber der Chefredaktion der „Sächsischen Zeitung“ wörtlich erklärt – und zwar im Kontext der Fragestellung, ob sich die FDP und die GRÜNEN nicht zu Steigbügelhaltern für die alten linken Kader machen –: „Wenn man Zweifel aus parteipolitischen Gründen an unserer Rechtsstaatlichkeit sät, dann wird dies den Rändern zugute kommen. Die Linkspartei und die NPD sind die Gewinner solcher Politik.“ Auf diese Art und Weise werden also die Mitantragseinbringer ministerpräsidentiell schlicht und ergreifend desavouiert und sollen beeindruckt werden.
Nun zu einigen notwendigen Anmerkungen zur heute vorliegenden Änderungsfassung des Untersuchungseinsetzungsauftrages vom 28.06.2007 und zum Gang der Beratungen seit Überweisung des ursprünglichen Einsetzungsauftrages an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss.
Erstens. Es ist eine Tatsache, dass es die 44 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Einsetzungsauftrages in der Fassung vom 28.06.2007 aus rein zeitlichen und organisatorischen Gründen nicht geschafft haben, den entsprechenden Dringlichen Antrag vorher dem Juristischen Dienst des Sächsischen Landtages zur Kenntnis zu geben, um etwa von diesem Hinweise für aus seiner Sicht gebotene verbale Qualifizierung des Antragstextes einzuholen – wie nicht selten in diesem Landtag bei x-beliebigen Gesetzentwürfen gehandhabt. Dass wir das nicht geschafft haben, hing unter anderem damit zusam
men, dass die Positionen von Mitgliedern von drei Fraktionen mit unterschiedlichen politischen Grundansätzen zu verhandeln und rechtzeitig vor der Präsidiumssitzung am 28.06. die Unterschriften der 44 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einzuholen waren.
Zweitens. Der Umstand, dass nach allen uns als Unterzeichnern vorliegenden Botschaften in der Präsidiumssitzung am 28.06.2007 die besagte Drucksache vor der Aufnahme in die Tagesordnung vom Parlamentarischen Dienst einer circa 50-minütigen Prüfung unterzogen worden ist, war für uns Berechtigung zum logischen Schluss, dass durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorlage respektive den Einsetzungsauftrag in der Fassung vom 27. Juni 2007 nicht bestanden haben. Nach dieser Prüfung – so unsere berechtigte Annahme – hat das Präsidium die Einbringung selbigen Antrages auf die Tagesordnung gesetzt und im zweiten Tagesordnungspunkt die Wahl der Ausschussmitglieder und der Vorsitzfunktionen zugelassen.
Damit war für uns diese Frage geklärt. Nichtsdestotrotz haben wir uns – das ist wiederholt bekannt gemacht worden – auch öffentlich nach der Einbringung am 28.06. intensiv bemüht, mit dem Juristischen Dienst bis zur Behandlung hier im Plenum in 1. Lesung am 05.07. ins Gespräch zu kommen und Hinweise zu erhalten. Wir haben telefonisch und persönlich nachgefragt. Wir haben solche Hinweise entgegen aller früheren Parlamentspraxis nicht bekommen. Allerdings gab es, wie wir inzwischen wissen, dafür an einem Sonntag ein Privatissimo von einem Vertreter des Juristischen Dienstes mit den beiden Rechtsberatern der Koalitionsfraktionen, was wir für höchst merkwürdig erachten. Das wurde aber im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss debattiert. Das wurde erörtert und ist für uns aus der Welt.
Drittens. Es ist eine Tatsache, dass sich die Fraktionen der Linken, der FDP und der GRÜNEN in der Sondersitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses am 5. Juli 2007 nach Verweisung des Dringlichen Antrages gemäß § 1 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes im Ausschuss redliche Mühe gegeben haben, dort zu einer konsensualen Verständigung betreffs berechtigter Bedenken an einzelnen Formulierungen und an missverständlich auslegbaren Untersuchungsverlangen oder Ähnlichem zu kommen. Was sich da im Einzelnen vollzogen hat, haben nicht nur die Mitglieder des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses mitbekommen; das haben auch erhebliche Teile der Landespresse, die vor dem Sitzungsraum A 400 Position bezogen haben, live miterlebt.
Zur Verständigung standen ab 16:30 Uhr die Rechtspolitischen Sprecher der einbringenden Fraktionen ebenso wie der Rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion bereit. Zurückgepfiffen hat, nach alledem, was uns bekannt ist, den fehlenden maßgeblichen weiteren Unterhändler der Koalition ein gekröntes Haupt, nämlich der Ministerpräsident Milbradt dero höchstselbst. Diese Handlung wird Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, in den Anna
Viertens. Tatsache ist, dass stattdessen die par ordre du mufti von Herrn Milbradt und von der Koalitionsmehrheit getroffenen Entscheidungen, den Einsetzungsauftrag zunächst in die Schleife der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme des Juristischen Dienstes zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit zu schicken, genau die Wirkung zeitigten, die an sich bezweckt war. Die Koalition und die Regierung gewannen Zeit, um die Dimension der Affäre kleinzureden, die eigenen Reihen und die eigenen Strategien zu sortieren und das Gerücht zu streuen, dass all das, was die noch vor Wochen hoch gefeierten Mitarbeiter des Referats OK beim Landesamt für Verfassungsschutz auf diesen 15 600 Seiten zusammengetragen haben, heiße Luft sei, aus den Köpfen von drei oder vier durchgeknallten OK-Lokalkriminalisten stamme und durch überambitionierte Verfassungsschützer aufgepeppt wurde.
Es ist einfach eine unerträgliche und kaum noch zu überbietende Niedertracht, dass in diesem Freistaat Sachsen im Sommer 2007 für die Regierung die Möglichkeit besteht, dass sich der neu eingesetzte Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz und der designierte neue Staatssekretär in einer öffentlichen Pressekonferenz hinsetzen und die Stirn haben zu verkünden, und zwar – das füge ich hinzu – unter Offenbarung der Identität eines handelnden Polizisten als Quelle des Verfassungsschutzes: Dieser und ihn Kontaktierende hätten sich des Verstoßes gegen das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei schuldig gemacht.
Als wir 2003 beim Gesetzentwurf über Wochen artikulierten, dass die Zuständigmachung des Landesamtes für Organisierte Kriminalität zum einen wegen des Verstoßes gegen das Trennungsgebot nach Artikel 88 Abs. 3 der Verfassung niemals möglich ist, zum anderen wegen der Wirkungen und Eigenheiten des Opportunitätsprinzips niemals aufgehen kann, haben Sie uns als ignorant und verantwortungslos gescholten. Wir würden die Zeichen der Zeit nicht begreifen, und zwar angesichts der Bedrohung des Terrorismus, der italienischen und osteuropäischen Mafiastrukturen.
Jetzt, da Ihnen die Sache über den Kopf wächst, da Minister Buttolo in seiner Rede vom 5. Juli 2007 seinem Herzen Luft macht und auf die Brisanz der Lage in echter Besorgnis hinweist, da Mitglieder dieses Hohen Hauses Pressespiegel für Pressespiegel und die Öffentlichkeit über die Medien von dem Schlamm erfahren, durch den die Aufklärer waten mussten, wird nun die Jagd gegen die Aufklärer mit dem Argument „Verletzung des Trennungsgebotes“ eröffnet. Das ist eine Gangart, die wir für politisch und moralisch in keiner Weise erträglich und hinnehmbar erachten.
Die reichliche Woche, die die Verweisung in die Warteschleife an den Juristischen Dienst gebracht hat – das merken wir als diejenigen, die sich bemühen, mit Menschen, die um diese Sachverhalte wissen, in Kontakt zu kommen –, hat bereits mögliche Zeugen verunsichert. Offenkundig war das ein Ziel der Überweisung.
Sie haben uns immer wieder angelastet, wir würden die sächsische Justiz und die sächsische Polizei unter Generalverdacht stellen. Sie, die Staatsregierung und die CDU, haben letzten Endes behauptet, die sächsischen Staatsanwälte und Juristen, die sächsischen Kriminalisten wären Frau und Manns genug, die Sache allein souverän aufzuklären. Inzwischen sind Beamte aus zwölf verschiedenen Bundesländern in drei verschiedenen gesetzesexternen Strukturen unterwegs, um zu helfen, die eingetretene Situation einigermaßen zu beherrschen. Genau das spricht doch für die Kurzatmigkeit des ursprünglichen Krisenmanagements ebenso Bände wie über die Diffamierung betreffs unserer Forderung, die Sache von vornherein unter Übergabe sämtlicher Unterlagen, die das Landesamt für Verfassungsschutz zusammengetragen hat, der Generalbundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt zu übertragen – umso mehr, als sich bei einigermaßen wohlwollendem Herangehen deren Zuständigkeit jedenfalls dann erschließt, wenn man kalkuliert, dass es sich hier ohne Weiteres bei einem Teil der zur Untersuchung stehenden Komplexe um Verdachtsfälle zur Bildung krimineller Vereinigungen handeln könnte, wofür nach § 120 Abs. 2 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz der Generalbundesanwalt auch dann zuständig ist, wenn es sich um Delikte unterhalb der Schwelle von Mord und Totschlag handelt.
Ich darf Ihnen das Geheimnis verraten, dass ein entsprechender Antrag der Linksfraktion im Bundestag, die Bundesministerin der Justiz zu beauftragen, in diesem Sinne ihrer Weisungskompetenz gegenüber der Generalbundesanwaltschaft nachzukommen, in Vorbereitung ist.
Wir haben das Problem, dass Sie diese Ermittlungsgruppen, die Sie jetzt einsetzen, schlicht und ergreifend an den Rechtsvorschriften vorbeiinstallieren. Die entsprechenden Ermittlungsgruppen, die durchaus eine wertvolle, integre und wohlgemeinte Arbeit vorhaben mögen, können uns natürlich keine justiziabel verwertbaren Kenntnisse bringen. Justiziabel verwertbare Kenntnisse können natürlich nur durch die von Gesetzes wegen damit beauftragten Justizbehörden und Verwaltungsbehörden erbracht werden.
Um das Problem geht es letzten Endes. Ich will gern wissen, wie die Expertengruppen, die tätig werden, gegenüber dem Parlament agieren können und wie das Parlament ihnen gegenüber agieren kann, welche Möglichkeiten wir haben, diese Tätigkeit als Parlament unter Kontrolle zu nehmen und dergleichen mehr. Es steht die
Fünftens. Es ist eine Tatsache, dass wir, die einbringenden Fraktionen, auf die gutachtliche Stellungnahme des Juristischen Dienstes vom 11.07., obwohl wir eine andere Rechtsauffassung hatten und nach der Vorgeschichte auch den Anschein eines Parteigutachtens eingewandt haben, konstruktiv reagierten. Wir sind vergangenen Freitag, am 13.07., trotz alledem mit Lust und Laune, rasch zu einer Verständigung zu kommen, zur Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses erschienen und haben morgens 10:00 Uhr – das werden Sie bestätigen können, Herr Prof. Schneider – eine Änderungsfassung zu unserem Antrag in 20 Exemplaren übergeben, die nach unserer Überzeugung jedwede Missverständnisse in Formulierung des Einsetzungsauftrages und -verlangens aus der Welt geschafft, korrigiert und beseitigt hat.
Es ist ein Stück Wertung aktueller Politikgeschichte, dass wir von 10:00 bis circa 12:30 Uhr brauchten, um zu erwirken, dass Sie, Herr Prof. Schneider, nur bereit waren, die Ihnen vorliegende Drucksache, diesen Änderungsantrag, informell an die Mitglieder des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses auszureichen. Das geschah erst, nachdem Sie ins Protokoll diktiert hatten: Das geschieht ohne Priorität. Das heißt, Sie haben sich von 10:00 bis 12:30 Uhr geweigert, diesen Änderungsantrag, diese Verständigungsfassung, diesen Vorschlag, zu einer einvernehmlichen Klärung zu kommen, den Mitgliedern des Ausschusses auch nur zur Kenntnis zu geben. Erst als Frau Weihnert, Herr Bandmann und meines Wissens auch andere Mitglieder des Ausschusses sagten: Herr Bartl, wir wissen gar nicht, worüber Sie sprechen, wenn Sie hier von Änderungsvorschlägen sprechen,
Sie wissen doch, Herr Bandmann, die Verleumdung ist auch durch die Indemnität nicht geschützt. Verstanden?!
Ich habe 10:00 Uhr 20 Exemplare dieses Änderungsantrages an den Vorsitzenden übergeben. Wir haben einen Geschäftsordnungsantrag eingebracht – das weiß Herr Prof. Schneider –, die Tagesordnung der 31. Außerordentlichen Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern: Beratung und Beschlussfassung über den vorliegenden Änderungsantrag zum Dringlichen Antrag, Drucksache 4/2965, und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses an den Landtag.
Das haben wir früh 10:00 Uhr beantragt. Wir haben bis 12:30 Uhr in der Geschäftsordnungsdebatte gebraucht, damit der Änderungsantrag, das Verständigungsangebot, nur körperlich an die Mitglieder des Ausschusses ausgereicht werden konnte.
Dann treten Sie hierher und sagen keinen Ton und kein Wort davon, wie die Debatte verlaufen ist. Dass wir das nicht mit ins Gutachten aufnehmen konnten, ist auch okay. Aber ein wirklich ehrlicher Bericht hätte schon erfordert, zumindest zu reflektieren, wie der Ausschuss mit der ganzen Problematik umgehen wollte. Sie hätten gern die Genugtuung haben können, dass Sie in Punkt 1 sagen, die jetzige, ursprüngliche Fassung ist nach Auffassung der Mehrheit – 12 : 8 – nicht verfassungskonform. Wir hatten beantragt, uns wenigstens im zweiten Tagesordnungspunkt mit der Änderungsfassung zu befassen. Wir hätten sie erörtern, uns eine Meinung bilden und sachgerecht nach § 1 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes dem Landtag sagen können: Allerdings ist der Ausschuss der Auffassung, dass mit dem, was vorliegt, eine Änderung vorgesehen wird,
Was ist geschehen? Wir, die Einbringer, durften uns über 20 Minuten noch für den Ausschuss hinsetzen. Ich durfte die Fassung des Änderungsantrages vortragen. Eine Debatte zum Inhalt des Änderungsantrages und dazu, ob Ihre rechtlichen Bedenken damit beendet wären, ob sie damit aufgehoben wären oder in welchem Punkt sie fortbestünden und welche eklatanten Hinweise das Plenum bekommen soll, haben Sie schlicht und ergreifend nicht zugelassen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Hört, hört! – Beifall bei der FDP – Johannes Lichdi, GRÜNE, steht am Mikrofon.)
Das ist die Wahrheit und das ist eine Sache, die ich für einen redlichen Berichterstatter für erwähnenswert gehalten hätte.
Kollege Bartl, stimmen Sie mir darin zu, dass wir geschlagene sieben Stunden im Rechtsausschuss darum gerungen haben, dass sich die Koalitionsfraktionen bereit erklären, sich inhaltlich und rechtlich mit unserem Änderungsantrag auch nur zu befassen? Stimmen Sie mir auch darin zu, dass beide Koalitionsfraktionen in den geschlagenen sieben Stunden dazu nicht bereit waren?