Protocol of the Session on July 19, 2007

Erstens. Die Minderheitenantragsteller dürfen im Rahmen des Minderheitenrechtes laut Artikel 54 der Sächsischen Verfassung frei entscheiden, ob sie ihren Antrag weiter verfolgen oder nicht. Im Blick auf den Ausgangsantrag ist nach Auffassung des Rechtsausschusses der Untersuchungsauftrag, soweit er im Antrag formuliert war, verfassungswidrig.

Zweitens. Die Einbeziehung eines etwaigen Änderungsantrages war dem Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – dies ist ebenfalls in der Sitzung erörtert worden – verwehrt. Soweit die einreichenden Fraktionen heute einen die Drucksache 4/9265 ersetzenden Änderungsantrag vorgelegt haben, mag sich damit die im heutigen Bericht dargestellte verfassungsrechtliche Bewertung bestätigen.

Drittens. Mag die verfassungsrechtliche Beurteilung des heutigen Einsetzungsauftrages damit noch ausstehen, meine Damen und Herren, ist dies nicht Sache meines Berichts. Ich will nur eines hinzufügen: Im Rechtsausschuss ist eine Diskussion von den Einreichern auf der Grundlage dieser von mir jetzt dargelegten rechtlichen und verfassungsrechtlichen Substanz so nicht erfolgt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Das ist eine Unverschämtheit! Das ist eine Missachtung der Geschäftsordnung! – Widerspruch bei der Linksfraktion und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Aussprache selbst. Ich erteile der Linksfraktion das Wort; Herr Bartl, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Prof. Schneider, wenn Sie sich um eine politische Rede bemühen wollten, konnten Sie diese sicherlich im Rahmen Ihrer Fraktion ohne Weiteres beantragen, und Sie hätten vielleicht Redezeit eingeräumt bekommen. Was Sie jetzt getan haben, ist nach unserer Überzeugung die flagrante wissentliche und willentliche Verletzung der Geschäftsordnung.

(Beifall bei der Linksfraktion, der NPD, der FDP und den GRÜNEN)

Das Artikel 54 Sächsische Verfassung ausgestaltende Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen besagt in § 1 Abs. 3 lediglich, dass bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung der Landtag den Antrag auf Einsetzung zur gutachtlichen Äußerung an den für Rechtsfragen zuständigen Ausschuss überweist und der Ausschuss diese Äußerung unverzüglich abzugeben hat. Weitere Regelungen trifft das Gesetz nicht. Demzufolge gilt die Geschäftsordnung.

Die Geschäftsordnung besagt in § 32 Abs. 1: „Der Bericht zu überwiesenen Vorlagen an den Landtag ist schriftlich zu erstatten. Der Ausschuss kann mündliche Berichterstattung beantragen.“ Mir ist nicht bekannt, dass der Ausschuss beschlossen hätte, dass eine mündliche Berichterstattung beantragt wird.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Hört, hört!)

Ich habe auch keinen Antrag vom Präsidium zur Kenntnis genommen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Hört, hört!)

Das ist eine eindeutige Verletzung der Geschäftsordnung, Herr Prof. Dr. Schneider.

(Beifall bei der Linksfraktion, der NPD, der FDP und den GRÜNEN)

Wer hier nach vorn tritt und drei Fraktionen der Opposition in Bausch und Bogen eine verfassungswidrige Handlungsweise zeigt, der sollte sich wenigstens im Elementaren an Recht und Gesetz halten.

(Beifall bei der Linksfraktion, der NPD, der FDP, den GRÜNEN und des Abg. Karl Nolle, SPD)

Sie haben des Weiteren nur das Recht, hier als Berichterstatter des Ausschusses und nicht als Vorsitzender zu agieren – Sie sind ein ganz normaler Berichterstatter, und nur als solcher sind Sie vom Ausschuss bestätigt worden –, und die Aufgabe, dass der Bericht zu überwiesenen Vorlagen bzw. zur Beschlussempfehlung die entsprechende Begründung sowie die Ansicht der Minderheit und die Stellungnahme der mitberatenen Ausschüsse vorzutragen hat.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Hört, hört!)

Mitberatende Ausschüsse gab es nicht. Von einer Ansicht der Minderheit haben wir hier kein Wort gehört.

(Beifall bei der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN)

Sie wissen sehr wohl, dass das, was Sie vorgetragen bzw. frei interpretiert haben – so wie Sie es als Richter vor dem Sozialgericht machen konnten, in freier Amtsanmaßung –, definitiv nicht das Stimmergebnis der Debatte im Ausschuss wiedergibt. Die Beschlussempfehlung ist mit 12 : 8 Stimmen ergangen.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Über die Tatsache, dass acht Mitglieder des Ausschusses gegen diese Auffassung waren, gegen diesen Beschluss und gegen diese gutachtliche Äußerung, wie sie im Bericht niedergelegt ist und im Protokoll ergänzt werden sollte – zum Nachlesen für alle Mitglieder des Parlamentes, so war es vereinbart –, hören wir nichts. Es gibt einen Bericht des Ausschusses, der schriftlich niedergelegt wird. Im Übrigen können die Mitglieder des Landtages aus dem Wortprotokoll, welches ausnahmsweise gefertigt worden ist, den Verlauf der Debatte entnehmen. Sie haben das, was der Ausschuss beschlossen hat, völlig ignoriert und haben Ihre Position vertreten, die nicht – das sage ich noch einmal – die Position des Rechtsausschusses ist.

(Heinz Lehmann, CDU: Das ist Ihre Meinung!)

Nein, das ist Recht und Gesetz, Herr Lehmann!

(Beifall bei der Linksfraktion, der FDP, den GRÜNEN und vereinzelt bei der NPD)

Ich komme auf die Ausführungen, soweit Sie substanziell Positionen des Verfassungs- und Rechtsausschusses wiedergegeben haben, zurück. Noch einige einführende Gedanken zur eigenen Erinnerung.

Anfang Oktober 2006 wird unter Wirkung der öffentlich mitgeteilten Beanstandung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz trotz des gesetzeskräftigen Urteils des Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juli 2005 systematisch weiter Informationen über die OK-Szene in Sachsen gesammelt, ausgewertet und ohne die erforderliche gesetzliche Grundlage erhobene Daten gespeichert und ermittelt haben soll. Die damalige vernichtende Wertung des Datenschutzbeauftragten lautet – ich zitiere –: „Es handelt sich um einen sehr gravierenden Fall, einen strukturellen Datenverstoß. Ein derartiger Verfassungsbruch darf sich nicht wiederholen.“

Durch und über diese Beanstandung bzw. die Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten vom 6. Oktober 2006 wird erstmals die Parlamentarische Kontrollkommission, eigens von Verfassungs wegen eingerichtet als demokratische Kontrollinstanz, gegenüber dem Landesnachrichtendienst darauf aufmerksam, dass letztere unter Wahrnahme ihr zustehender wie verfassungswidrig zeitweilig zugeordneter Kompetenzen zur Mitwirkung am Schutz vor Organisierter Kriminalität circa 15 600 Seiten Erkenntnisse über offenkundig kapitale Fälle Organisierter Kriminalität in Sachsen niedergelegt hat, die bislang nicht oder vermutlich nicht hinreichend rechtsförmlich in entsprechenden Untersuchungen und Verfahren durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden mündeten.

Nach und nach sickert durch, dass es sich bei dem, was diese circa 100 vom Landesamt selbst erstellten Aktenbände enthalten, um hoch brisantes Material vor allem deshalb handelt, weil an der organisierten Begehung von Kriminalität – deshalb der Begriff OK – herausgehobene Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Polizei und Justiz beteiligt gewesen sein sollen.

Nicht verborgen bleibt dann, dass ein hektischer Tagungssrhythmus der Parlamentarischen Kontrollkommission einsetzte; womit diese inhaltlich befasst und welcher Entscheidungskonstellation sie ausgesetzt war, bleibt weithin intern. Das ist auch korrekt so. Das Parlament als solches jedenfalls wird zunächst nicht mit der Sache befasst, auch nicht etwa durch ein keineswegs unzulässiges, geschweige denn unnötiges Verfahren, dass die Staatsregierung, zum Beispiel über allgemeine Grundfragen, die sich in diesen Erkenntnissen reflektieren, in den zuständigen Ausschüssen, sprich: im Innen- und im Verfassungs- und Rechtsausschuss, informiert. Das wäre nicht verboten und ohne konkrete Personendaten etc. pp. allemal möglich gewesen.

Es wäre geboten gewesen, weil wir zu diesem Zeitpunkt bekanntermaßen ein anhängiges Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig hatten. Anfang Mai wird schließlich durch entsprechende Verlautbarungen und aus dem Bereich der vierten Gewalt seitens der Medien nicht nur bekannt, was an explosivem Zündstoff in den Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz schlummert, sondern auch, dass die PKK offenkundig einem massiven Druck unterliegt, der Vernichtung selbigen Materials, sei es durch Schreddern oder jahrzehntelange zugangsfreie Archivierung, zuzustimmen.

In den sich anschließenden fünf bis sechs Wochen nach der ersten öffentlichen Berichterstattung im Magazin „Der Spiegel“ bzw. in der „Leipziger Volkszeitung“ am 12. und am 14. Mai 2007 vergeht kaum ein Tag, an dem nicht durch nahezu alle namhaften Bundes- und Landesmedien neue Meldungen und Sachverhalte in den Raum gestellt werden. Sie erzeugen zumindest den bösen Anschein, dass es im Freistaat Sachsen seit den frühen Neunzigerjahren zu beachtlichen Unregelmäßigkeiten bei der Aufklärung und Verfolgung bestimmter kapitaler Straftaten im Bereich der harten Rotlichtszene, der Kinderprostitution, des Menschenhandels, der Spekulation mit höchst werthaltigen Grundstücken und Aufträgen der öffentlichen Hand gekommen ist, die durch Missbrauch von Machtpositionen in Politik, Verwaltung, Polizei, Justiz und anderen Behörden möglich wurden, unter anderem durch Eingriffe in geordnete justizielle Verfahrensgänge.

Ebenso gehört zum Lagebild dessen, was die Akten des Landesamtes in den Raum stellen, dass neben Korruption, Beweisunterdrückung, Strafvereitlung und Vorteilsnahme selbst unaufgeklärte Tötungsdelikte dazugehören – also kapitalste Kriminalität.

Die Erstreaktion der Staatsregierung: alles Vermutungen, alles Übertreibungen, alles politisch motivierte Verleumdung. Das Haupttotschlagargument: alles Sebnitz.

Von Beginn an reden die Staatsregierung und die Koalition feststehende Tatsachen weg, wie etwa die Tatsache, als frühzeitig klar wird, dass das Landesamt für Verfassungsschutz und die entsprechenden Verantwortungsträger im Staatsministerium des Innern die Rechtsvorschriften über die zwingend vorzunehmende Information der Parlamentarischen Kontrollkommission nach § 17 des Landesver

fassungsschutzgesetzes definitiv verletzt haben. Danach hat nämlich das Staatsministerium des Innern die PKK umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamtes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten – unaufgefordert, von Amts wegen, per Gesetz.

Das wurde bis zum Herbst 2006 eindeutig und nachweislich nicht getan, wissentlich und willentlich. Als autorisierter Beweis dafür darf die öffentliche Verlautbarung des Kanzleramtschefs und früheren sächsischen Innenministers Thomas de Maizière gelten, wonach er schon seit August 2005 davon Kenntnis hatte, dass in den entsprechenden Rechercheakten des OK-Verfassungsschutzreferates – wörtlich – „Komplexe von staatsgefährdender Bedeutung“ gegenständlich sind.

Unterrichtet hat auch nicht Dr. Albrecht Buttolo als seit September 2005 zuständiger Staatssekretär und selbst eingestandenermaßen wenigstens seit Januar 2006 in Grundzügen in die Aktenlage eingeweihter Innenminister.

Als weitere Tatsache kristallisiert sich in den Wochen bis Ende Juni heraus, dass es seitens des Landesamtes und des Innenministeriums unzweifelhaft gravierende Verstöße gegen die Übermittlungspflichten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nach den §§ 12 und 12a des Verfassungsschutzgesetzes gegeben hat. Beide Bestimmungen besagen bekanntlich, dass das Landesamt der Staatsanwaltschaft in jedem Falle ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten und Sachverhalte zu übermitteln hat, hierzu also verpflichtet ist, wenn dies nach hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für die Verhinderung oder Verfolgung besonders schwerer Straftaten, wie etwa solcher gegen das Leben, im Falle erheblicher Gefährdung der persönlichen Unversehrtheit oder gegen Sachen und Vermögenswerte von erheblicher Bedeutung, notwendig ist bzw. wenn es um Katalogstraftaten nach § 100c StPO geht.

Die nächste greifbare Tatsache: Die Staatsregierung findet nicht in Näherung ein Politmanagement, um auf diese gesamte, sich von Tag zu Tag mehr zu einer Staatsaffäre auswachsende Sachlage zu reagieren. Stattdessen Untätigkeit, Chaos und Fehlleistungen in Serie, begonnen bei der notwendigen unverzüglichen Entscheidung über die auch ministeriell geordnete Ermittlungszuständigkeit und die personelle Besetzung der Ermittlungseinheiten nach dem Grundsatz, dass dort keiner mitwirken darf, der Gefahr läuft, in aufzuarbeitenden Fallakten auf eigene frühere, vielleicht auch Fehlentscheidungen zu treffen; Fehlleistungen betreffs handgreiflich notwendiger dienstrechtlicher Maßnahmen zur Vermeidung jedes bösen Anscheins, dass in Verdacht geratene Beamte, Bedienstete aus Verwaltung und Polizei, aus der Staatsanwaltschaft und etwa auch Richter von jedem Zugang zu möglichen Beweismitteln und Beweispersonen getrennt werden, jeder Zugang ausgeschlossen wird – das übrigens in ihrem ganz eigenen Interesse zur Vermeidung jeden bösen Anscheins –; Fehlleistungen der Regierung im Zusammenhang mit der Stärkung der Autorität und der uneingeschränkten Handlungsfähigkeit der ermittelnden Staats

anwaltschaft, sämtliche infrage kommenden Beweismittel sofort zu sichern, eingeschlossen das Konvolut an Akten und Daten, die das Landesamt zusammengetragen hat.

Stattdessen kommt bundesweit das Bild einer Staatsanwaltschaft als Bittsteller herüber. Oberstaatsanwalt Avenarius setzt dem Landesamt für Verfassungsschutz eine Frist zur Herausgabe seiner Unterlagen zunächst bis zum 30. Juni 2007. Es ist an sich schon ein Anachronismus, dass die Staatsanwaltschaft, wenn sie die Ermittlung zu kapitalen Straftaten einzuleiten hat, dem Betreffenden, der über die Unterlagen verfügt, eine Frist von mehreren Wochen setzt. Das ist von den §§ 106 ff. der Strafprozessordnung nicht gedeckt.

Die Frist verstreicht, die Staatsanwaltschaft bleibt in Habachtstellung. Stattdessen reagiert der Pressesprecher der Ermittlungseinheit, Oberstaatsanwalt Avenarius, botmäßig auf Zurufe des neuen Verfassungsschutzpräsidenten via Pressekonferenz zur Relativierung der Belastbarkeit des von seinem eigenen Nachrichtendienst gesammelten Materials. Man sei zu Umbewertungen gezwungen, heißt es nebulös aus der Ermittlungseinheit. Zu erwähnen ist, dass das, was der neue, alte Präsident mitzuteilen hat – nebenbei bemerkt, unter zumindest partiell rechtswidriger Quellenoffenbarung –, von vornherein nur zu einem geringen Prozentsatz für eine Umbewertung von Relevanz sein kann, weil eben der bewusste Leipziger Beamte maximal 5 bis 7 % der betreffenden Sachverhalte überhaupt kennen konnte, weil nun einmal der Leipziger OK-Ermittler nicht in Plauen, Chemnitz, Dresden etc. unterwegs gewesen ist. Der Eindruck, der Verfassungsschutz sei Staat im Staate, verstärkt sich von Woche zu Woche mehr.

Totale Fehlleistung auch in puncto Transparenz des eigenen Krisenmanagements gegenüber den Medien bezüglich des sich aus elementaren Demokratiegrundsätzen ergebenden Informationsanspruchs der Öffentlichkeit bei derart eklatanten Vorwürfen agierender krimineller und korruptiver Netzwerke, täglich neue und sich auch als wahr herausstellende Meldungen über das Schreddern von Akten, über das Verschwinden von Originalakten in Gericht und Staatsanwaltschaft, das Vorenthalten von verfügbaren oder verfügbar gewesenen Unterlagen der Struktureinheit des Landesamtes gegenüber den Mitgliedern der PKK usw. usf.

Synonym für die Lagebeschreibung ist die Wortmeldung des nun wahrlich nicht zur Gegnerschaft der Staatsregierung und der Koalition zu rechnenden TU-Politikprofessors Werner Patzelt zu den politischen Fehlern in der Aktenaffäre. Zitat: „Die Regierung hat die Dinge anscheinend nicht im Griff.“

Just in dieser Situation, meine sehr verehrten Damen und Herren, reagiert die Opposition im Landtag mit einem Schritt, nach dem die Lage buchstäblich schrie, den nicht zu gehen ihr bundesweit unter keinen Umständen nachgesehen worden wäre: Sie beantragt mit dem bewussten Einsetzungsantrag 4/9265, der am 28. Juni 2007 in den

Geschäftsgang geht, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Viele Kommentare verweisen darauf, dass das parlamentarische Untersuchungsrecht seine historischen Wurzeln in dem Bemühen des Parlaments hat, sich mit denjenigen Informationen zu versehen, die es für die wirksame Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Kontrollfunktion gegenüber der Regierung benötigt. Diese Kontrollfunktion, Herr Prof. Schneider, können 15 eingesetzte Untersuchungseinheiten der Exekutive nicht ersetzen. Sie sind überhaupt nicht von Bedeutung für die Kontrollfunktion des Parlaments, die ihm verfassungsmäßig zukommt.

(Beifall bei der Linksfraktion, der FDP, den GRÜNEN und des Abg. Karl Nolle, SPD)