Es wurde bereits viel dazu gesagt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst zu schlecht besetzt ist. Ich erinnere aber noch einmal an die Debatte, die wir vor einiger Zeit zum Impfen geführt haben. Daraus ging sehr deutlich hervor, dass immer dann, wenn die entsprechenden Untersuchungen stattgefunden haben, die Impfrate stieg. Es wäre also auch unter diesem Gesichtspunkt sehr wünschenswert, dass alle diese Untersuchungen in ausreichendem Maße vorgenommen werden. Aber wir haben das Problem, dass wir nicht genügend Bewerber haben. Dies liegt an dem Thema, das wir heute Morgen behandelt haben: am Ärztemangel. Aber wie sind diese Stellen ausgestattet, was Bezahlung, Dienstort, Arbeitszeit usw. angeht? Vielleicht gibt es da noch eine Möglichkeit zu reagieren.
Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, da wir der Meinung sind, dass es eines Gesamtkonzeptes bedarf, in das alle einbezogen sind und das auch zu dem führen kann, was die Koalition mit ihrem 3. Punkt erreichen will, nämlich dass auch niedergelassene Kinderärzte diese
Mit dem Antrag der Linksfraktion habe ich zwei Schwierigkeiten: Wenn da steht, berufsbegleitend auszubilden, frage ich mich: Auf wen zielt diese Forderung, berufsbegleitend auszubilden? Ich nehme an, dass überhaupt niemand da ist, den man berufsbegleitend ausbilden kann. Das ist ja gerade das Problem.
Wenn Sie in Punkt 3 geschrieben hätten „Voraussetzungen schaffen“, dann wäre ich bei Ihnen gewesen. Wenn dort aber steht „Sorge dafür tragen“, dann bin ich schon der Meinung, dass die Sorge bei den Eltern liegt und diese sie, bitte schön, auch wahrnehmen sollten.
Deshalb würden wir punktweise Abstimmung beantragen. Unser Punkt deckt sich mit Punkt 3 der Koalition. Weiter denke ich, man könnte in der Ausbildung noch etwas mehr tun, um diesem Mangel entgegenzutreten. Wir können dem Koalitionsantrag zustimmen.
Danke, Frau Herrmann. – Das war die erste Runde. Gibt es Bedarf nach einer weiteren Runde? – Dies kann ich nicht sehen. Ich bitte deshalb die „Mutation“ von Frau Orosz, das Wort zu nehmen. Herr Staatsminister Flath, ich hoffe, Sie verzeihen mir.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Natürlich vertrete ich Frau Kollegin Orosz, und ich denke, in Anbetracht ihrer sehr ausführlichen Stellungnahme in der heutigen Aktuellen Debatte sowie der Aussagen von Frau Nicolaus und Frau Dr. Schwarz kann ich mir, wenn sich der Protest in Grenzen hält, erlauben, die Rede von Frau Orosz zu Protokoll zu geben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst für die sachliche und sehr gute Debatte bedanken. Ich glaube, sie hat sich wohltuend von einem Teil der Debatte am heutigen Morgen abgehoben. Uns allen ist, glaube ich, bewusst, wo die Probleme liegen. Wir alle wissen, dass es notwendig ist, schnell Lücken zu schließen.
Ich möchte kurz auf Frau Lauterbach eingehen. Sie hat bemängelt, dass es in diesem Antrag keine verbindlichen Forderungen gibt. Die verbindlichen Forderungen stehen aber ganz woanders. Sie stehen im Gesetz. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, meine Damen und Herren.
Gesetze müssen umgesetzt werden. Es ist Sache der Regierung, dem Willen des Gesetzgebers zu folgen. Da brauche ich keine höhere Verbindlichkeit. Das ist die höchste Verbindlichkeit, die wir haben können.
Gestatten Sie mir, gleich noch auf Ihren Änderungsantrag einzugehen. Sie fordern bis zum 31. Dezember einen Maßnahmenkatalog. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir brauchen nicht weitere Maßnahmenkataloge; wir brauchen Maßnahmen, wir brauchen Handlungen gemeinsam mit den Kommunen, um die Mängel abzustellen. Weitere Papiere helfen in der Sache nicht.
Frau Herrmann hat zu Recht auf einen Punkt hingewiesen. Das ist Ihr 3. Punkt, in dem Sie fordern, dafür Sorge zu tragen, dass festgestellte Sprach- und motorische Störungen anschließend weiter behandelt werden. Zunächst einmal ist das aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit. Ich frage mich aber, wie die Regierung dafür Sorge tragen kann. Wenn Eltern sich entscheiden, mit ihrem Kind nicht zum Arzt zu gehen, was soll dann geschehen? Soll die Sozialministerin die Kinder persönlich an die Hände nehmen und den Arzt aufsuchen? Ich glaube, das ist illusorisch. Ich glaube aber auch, dass die Eltern verantwortlich genug sind, dass sie, wenn sie entdecken, dass es Defizite gibt, mit ihrem Kind zu dem entsprechenden Facharzt gehen. Ich glaube nicht, dass wir die Eltern entmündigen sollten.
Meine Damen und Herren, wir werden – das hatte ich schon angekündigt – dem Änderungsantrag der Koalition zustimmen. Ich möchte nur noch ergänzen, dass wir natürlich voraussetzen, dass auch bei Einbeziehung niedergelassener Ärzte die gleichen Qualitätsstandards gelten müssen. Klar ist auch, dass wir diese Ärzte nicht verpflichten können. Wir müssen attraktive Rahmenbedingungen schaffen, damit sie das tun. Ich hoffe, dass die Zahlen, wenn wir das nächste Mal darüber diskutieren, deutlich erfreulicher aussehen als die, die wir derzeit noch haben.
Es gibt drei Änderungsanträge. Ich hatte während der Debatte den Eindruck, dass die Änderungsanträge von
den Fraktionen schon eingebracht worden sind. Widerspricht dem jemand? – Frau Lauterbach, Sie möchten Ihren Änderungsantrag noch einmal begründen. Bitte schön.
Ich würde gern eine Veränderung vortragen. In Punkt 3 würden wir die von Frau Herrmann vorgeschlagene Formulierung „... Voraussetzungen zu schaffen, dass festgestellte Sprachstörungen...“ übernehmen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir das vorschlagen, weil die Ärzte sehr zögerlich Rezepte für Logopäden und Ergotherapeuten verschreiben. Deswegen wird dieser Antrag eingebracht.
Gibt es daraufhin noch einmal Aussprachebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Dann können wir so verfahren.
Wir haben also drei Änderungsanträge. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/9296. Dort wird das Anfügen eines Punktes 3 begehrt. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Enthaltungen und einigen Jastimmen ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Linksfraktion auf. Es gibt das Begehren nach punktweiser Abstimmung. Können wir die Punkte 1 und 2 zusammenfassen, Frau Lauterbach? – Jawohl.
Wir stimmen ab über den Antrag der Linksfraktion, Drucksache 4/9312. Wir haben drei Punkte. Wir beginnen mit dem Punkt 1. Wer stimmt ihm zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Enthaltungen und einigen Pro-Stimmen ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Punkt 2. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ein ähnliches Abstimmungsverhalten wie soeben und damit abgelehnt.
Punkt 3 mit einer kleinen Veränderung. Statt „Sorge dafür zu tragen“ heißt es jetzt „Voraussetzungen zu schaffen“. Wer stimmt dem Punkt 3 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Es hat sich im Abstimmungsverhalten nichts Wesentliches geändert. Auch Punkt 3 ist abgelehnt und somit der gesamte Änderungsantrag.
Der dritte Änderungsantrag ist ein Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 4/9335. Dieser Antrag begehrt eine komplette Neufassung des Antrages der FDP-Fraktion. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ich stelle Einstimmigkeit fest.
Ich möchte ganz kurz für das Protokoll bemerken, dass es sich nicht um eine komplette Neufassung handelt. Die Punkte 1 und 2 wurden wortwörtlich übernommen. Nur Punkt 3 wurde von der Koalition ergänzt.
Sie fordern mit Ihrem Antrag, Untersuchungslücken in Kitas und Schulen zu schließen und den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst zu stärken. Ich freue mich über die Aufmerksamkeit für dieses Thema, weil es an das, was heute Morgen gesagt wurde, anschließt. Denn wie bereits gesagt: Wir brauchen eine gute pädiatrische Versorgung in Sachsen, und das schließt die Arbeit des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ein.