Protocol of the Session on July 4, 2007

Natürlich geht es, wenn die FDP vorschlägt, ein Bieterverfahren durchzuführen, darum, dass sie der Meinung ist, man müsste den bestmöglichen Preis für diese polierte Perle erzielen. Das ist die Meinung der FDP.

(Widerspruch des Abg. Sven Morlok, FDP)

Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn sich die Sachsen LB bei der strategischen Partnersuche auch von strukturpolitischen Gründen und Erwägungen leiten lässt. Wir haben das Problem, dass der Freistaat Sachsen in Zukunft weiterhin davon abhängig sein wird, dass öffentliche bzw. quasi öffentliche Banken strukturpolitisch aktiv sind. Das geht gar nicht anders.

Vor diesem Hintergrund kann ich nachvollziehen, dass man den Punkt 2 des FDP-Entschließungsantrages unbedingt ablehnen muss.

Es scheint keinen weiteren Redebedarf zu geben. – Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Ich rufe den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 4/9284, auf und beginne mit dem Punkt 1. Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 3 Stimmenthaltungen und 3 Stimmen dafür ist der Punkt 1 mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den Punkt 2 auf. Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür ist Punkt 2 mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den Punkt 3 auf. Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe eine Stimmenthaltung und wenige Stimmen dafür.

Damit ist der Punkt 3 mehrheitlich abgelehnt und es erübrigt sich die Gesamtabstimmung.

Ich rufe jetzt den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 4/9297 auf. Wird dazu noch Einbringung oder das Wort gewünscht? – Herr Dr. Rößler, bitte.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Da steht ja nichts drin!)

Noch einmal: Der Punkt I.1 macht deutlich, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft die Wettbewerbsfähigkeit unserer Bank verbessert. Ich denke, dass eine Mehrheit hier im Raum auch dieser Meinung ist.

Zu 2: Wir möchten gern den vorgelegten Satzungsentwurf, den wir im HfA hatten, ausdiskutieren. Dieser wird mit den kommunalen Anteilseignern zu diskutieren sein.

Zu II: Das ist, wenn Sie so wollen, die Transparenz. Wir ersuchen die Staatsregierung – es gibt weitestgehende Zusagen vom Staatsminister –, den Landtag in geeigneter Form über die Umwandlung der Bank, über die weitere Entwicklung der Satzung und, ausdrücklich hier festgehalten, über die Suche nach strategischen Partnern und geeigneten Geschäftsmodellen zu informieren.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Hinterher!)

Ich denke, damit ist eine weitestgehende Transparenz hergestellt, wie sie für diesen Prozess, der nicht in allen Teilen und ununterbrochen basisdemokratisch diskutiert werden kann, gerade noch zuträglich ist.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Es wird im Nachhinein informiert! Das ist der Punkt!)

Möchte sich jemand äußern? – Frau Hermenau, bitte.

Mit Vergnügen. – Es werden zwei Dinge klar. Das eine ist: Das, was hier vom Kollegen Rößler als Satzungsentwurf angepriesen wurde, ist und bleibt ein Politik-Placebo. Das andere ist, dass wir offensichtlich den Nerv getroffen haben, als wir heute in der Debatte über die Qualität der Satzung diskutiert haben. Ganz offensichtlich, denn die Koalitionsfraktionen haben es für nötig befunden, einen nichtssagenden, inhaltsleeren, substanzlosen Antrag vorzulegen, nur um hineinzuschreiben, dass sie ein Politik-Placebo namens Satzung haben.

Herr Abg. Scheel, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eigentlich ein ruhiges Gemüt

(Lachen der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

und wäre doch angehalten, mich auf die unqualifizierten Bemerkungen des Herrn Pecher einzulassen. Aber das

werde ich jetzt weglassen. Nur eines gleich vorweg gesagt: Wir waren vor zwei, drei Jahren und eigentlich bei der ganzen Begleitung der Bank immer an der Seite der Bank und vor allem auch interessiert an einer Weiterentwicklung der Bank. Das will ich hier noch einmal feststellen.

Zu den drei Punkten im Entschließungsantrag, die hier genannt sind. Erstens. Ich habe schon einmal gesagt, es geht nicht um den Rechtsformwandel als solchen, der eine Zukunftsfähigkeit oder eine Wettbewerbsfähigkeit herstellt. Dazu waren die Aussagen in der Anhörung sehr dürftig, welchen wirklichen positiven Effekt dieser Rechtsformwandel als solcher hätte. Es geht immer um die Rahmenbedingungen, die konkreten Bedingungen und die Gestaltung, wer mit wem was tut. Daran macht sich eine Wettbewerbsfähigkeit oder eine Zukunftsfähigkeit der Bank fest. Insofern ist es ein Null-Satz.

Der zweite Satz. Entschuldigung, dass wir jetzt – – Sie haben es Placebo genannt – ich nenne es Rumpfsatzung. Das ist solch eine Satzung, die man aus dem Internet herausgezogen bekommt.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Genau!)

Braucht man eine Vereinssatzung, dann nehme ich eine Mustersatzung aus dem Internet. Da kann ich etwas hineinschreiben, wie viele Prozente, wer was wie warum machen soll. Eine solche „Rumpfsatzung“ dann auch noch zur Grundlage einer Verhandlung zu machen und das per Entschließungsantrag festzustellen, das ist schon – gelinde gesagt – eine Frechheit, so etwas dem Sächsischen Landtag anzubieten. Insofern ist das auch nicht zustimmungsfähig.

Im Punkt II geht es genau um den Kern, den wir gerade debattiert haben, bei dem ich ja gesagt habe, dass dort die Tür zugeschlagen wurde. Wir geben uns nicht damit zufrieden, dass der Landtag das Staatsministerium ersucht, uns zu informieren. Gestaltung und Mitentscheidung ist eben noch einmal ein ganz anderer Punkt.

Ich sage deutlich, ich bin aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und aus der „Financial Times Deutschland“ frühzeitiger und besser informiert worden als bisher durch das Staatsministerium der Finanzen. Wir werden ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Es scheint keinen weiteren Redebedarf zu geben. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Antrag der Koalition in der Drucksache 4/9297. Wer gibt die Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dagegen ist dem Entschließungsantrag mehrheitlich zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist damit abgearbeitet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

2. und 3. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten

Drucksache 4/6575, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/9185, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend

Die Fraktionen können in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion das Wort. Frau Abg. Nicolaus, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen uns heute in 2. und gegebenenfalls 3. Lesung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten auseinandersetzen und es – so hoffe ich – auch abschließend behandeln.

Ich freue mich darüber, dass wir es vor der Sommerpause noch geschafft haben, es auf die Tagesordnung zu bringen. Wir haben im März eine sehr umfängliche Anhörung zu diesem Thema durchgeführt und haben infolge der Anhörung auch eine Veränderung oder eine Beschlussempfehlung im Ausschuss beschlossen.

Was ist Inhalt des Gesetzes? Es geht um die Bedürfnisse und Anforderungen der psychischen Versorgung im Freistaat Sachsen. Es geht auch um eine zukünftige Statistik der psychischen Erkrankungen.

Wir haben momentan bestimmte Gebiete als Voraussetzung zur Einweisung für psychisch erkrankte Menschen. Diese stimmen nicht mehr ganz mit den Erfordernissen überein. Von daher musste dem Rechnung getragen werden, dass die psychisch erkrankten Menschen in die jeweils vor Ort vorgehaltenen Krankenhäuser eingewiesen werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es so, dass das Wohnortprinzip vom Grunde her gilt.

Man kann aber nicht immer bei der Diagnose einer psychischen Erkrankung erst den Wohnort feststellen. Von daher muss Flexibilität in diese Geschichte hinein. Dem wollen wir mit diesem Gesetzentwurf Rechnung tragen. Es wird also so sein, dass dort, wo die Diagnose gestellt werden wird, der jeweilige Patient praxisnah eingewiesen werden kann, ohne dass vorher das Wohnortprinzip zwingend geprüft werden muss. Natürlich gilt von der Sache her und in der Regel – so steht es auch im Gesetz –, dass der Wohnort Vorrang hat. Aber es ist, wie gesagt, nicht in jedem Fall möglich, erst eine entsprechende Untersuchung durchzuführen, falls eine solche Erkrankung auftritt, wenn man im Urlaub ist oder sich vielleicht arbeitsbedingt längere Zeit woanders aufhalten muss bzw. möchte.

Hinzu kommen die Veränderungen, die die Besucherkommission betreffen. Wir haben im Freistaat Sachsen eine Besucherkommission, die aus bestimmten Personenkreisen zusammengesetzt ist. Das will ich nicht hier noch einmal in epischer Breite erläutern; es steht ja in den Gesetzen. Ich gehe davon aus, dass sich jeder mit dem Gesetz auseinandergesetzt hat, sodass man natürlich weiß, wer dort die betreffenden Personen sind. Wir wollen aber noch eine Erweiterung durchführen, und zwar, dass entweder die Angehörigen von psychisch erkrankten Menschen oder psychisch Erkrankte selbst in der Besucherkommission vertreten sind.

Das war uns ein Anliegen, um bestimmten Aspekten Rechnung zu tragen, und es ist im Zuge der Anhörung auch noch einmal zu Recht untermauert worden.

Hinzu kommt natürlich – das war ein weiterer schwerwiegender Punkt für uns, wie von mir eingangs angedeutet – die Statistik über die psychischen Erkrankungen, deren Diagnosen und Behandlungsweisen.

Wir hatten im Gesetz eine Verordnungsermächtigung als Inhalt und als Voraussetzung. Wir haben mit der Beschlussempfehlung den datenschutzrechtlichen Kriterien Rechnung getragen, und zwar wollen wir als Koalition ein eigenes Gesetz einbringen, um ähnlich dem Krebsregistergesetz eine bestimmte Statistik führen zu können; aber, wie gesagt, in einem geeigneten Gesetz für diese Belange, sodass dem jeweiligen Qualitätsmanagement Rechnung getragen werden kann.

Das ist das Wichtigste, was das Gesetz anbelangt, in aller Kürze, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich hoffe und wünsche, dass Sie der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Dr. Gisela Schwarz, SPD)