Protocol of the Session on June 8, 2007

Was § 6 des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes betrifft, räume ich ein, dass diese Regelung, die in der Auflistung der landesrechtlichen Regelungen in den Altersgrenzen enthalten ist, tatsächlich vergessen worden ist. Wir konnten nicht, wie Sie vielleicht angenommen haben, auf eine bereits vorhandene Aufstellung aller landesrechtlichen Regelungen zurückgreifen, sondern mussten eine solche erstellen und waren dabei auf Zuarbeiten angewiesen. Für diese Erhebung haben mehrere Fachreferate aus den einzelnen Ressorts zugearbeitet.

Bei der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden knappen Zeit ist leider – das räume ich hier ein – ein Fehler unterlaufen, für den wir um Nachsicht bitten. Ich habe – vielleicht haben Sie es auch schon per Post erhalten – inzwischen eine Ergänzung zur Antwort auf die Drucksache 4/7604 nachgereicht.

Zur Frage 2. Die Staatsregierung ist sich ihrer Verpflichtung aus Artikel 51 Sächsische Verfassung bewusst und wird auch künftig parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantworten.

Vielen Dank.

Ich rufe den Abg. Lichdi auf, die Frage Nr. 2 – G8-Gipfeltreffen vom 6. bis 8. Juni 2007 und Sicherheitsmaßnahmen in Sachsen – zu stellen.

Es geht um das G8Gipfeltreffen vom 6. bis 8. Juni 2007 und Sicherheitsmaßnahmen in Sachsen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Gegen wie viele Personen wurden jeweils welche polizeilichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, sogenannte Gefährderansprachen, Identitätsfeststellungen, erkennungsdienstliche Maßnahmen jeweils nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SächsPolG, Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote, Präventivgewahrsam und anderes, und Maßnahmen der Strafverfolgung (sogenannte „Schnüffel- proben“, Briefkontrolle, Überwachung und Telekommu- nikation, DNA-Tests etc.) auf welcher rechtlichen Grundlage in Sachsen im Vorfeld des G8-Gipfeltreffens ergriffen?

2. Zu wie vielen Personen wurden im Vorfeld bzw. Verlauf des Gipfeltreffens von sächsischen Sicherheitsbehörden aufgrund welcher Tatvorwürfe Datensätze an die sogenannte Gewalttäterdatei Phänomenbereich „Links“ bzw. andere bundesweite Dateien zur Verhinderung und Verfolgung politisch links motivierter Straftaten übermittelt?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Tillich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! In Vertretung des Innenministers beantworte ich die Fragen des Abg. Lichdi wie folgt:

Zu Frage 1: Durch die sächsische Polizei wurden im Zeitraum vom 21. Mai bis zum 22. Mai 2007 gegenüber sechs Personen Gefährderansprachen veranlasst. Gegen eine weitere Person wurde mit Datum vom 25. Mai 2007 eine Meldeauflage durch das Ordnungsamt der Stadt Dresden auf Anregung des Landeskriminalamtes Sachsen erlassen. – Weitere Maßnahmen erfolgten nicht.

Zu Frage 2: Im Vorfeld des G8-Treffens wurden vom Landeskriminalamt Sachsen Daten zu zwei Personen zur Übernahme in die Datei „Gewalttäter Links“ übermittelt. Die Datenübermittlung erfolgte aufgrund der seit einem längeren Zeitraum fortdauernd begangenen Katalogstraftaten durch diese Personen.

Sie haben Nachfragen?

Ja, vielen Dank. – Können Sie spezifizieren, welche Katalogdaten bzw. welche Anlässe bei diesen zwei Personen vorlagen?

Das kann ich selbstverständlich jetzt nicht. Aber der Innenminister hat mir zugesagt, dass weitere Nachfragen schriftlich beantwortet werden.

Vielen Dank. – Können Sie mir die Antwort auch schriftlich zukommen lassen?

Davon gehe ich aus.

Nun ist Herr Petzold, NPD-Fraktion, mit Frage Nr. 5 an der Reihe.

Es geht um befristete Stellen in Hartz-IV-Behörden im Freistaat Sachsen.

Von rund 4 400 Mitarbeitern in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) im Freistaat Sachsen sind 625 Mitarbeiter befristet beschäftigt. Nach Informationen der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit laufen circa die Hälfte dieser zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisse zum Jahresende 2007 aus. Bisher wurden bundesweit 4 000 Stellen in dauerhafte Verträge umgewandelt, in Sachsen allerdings davon nur 113 Stellen. Betroffene Arbeitsagenturen sehen durch den Abzug von eingearbeitetem Personal ihre Arbeitsfähigkeit gefährdet und befürchten Qualitätseinbußen in der Betreuung von Arbeitsuchenden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Aus welchen Gründen wurden bisher im Freistaat Sachsen bei den Arbeitsagenturen lediglich 113 befristete Stellen in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt?

2. Welche Bemühungen sind seitens der Staatsregierung vorgesehen, bei den Arbeitsgemeinschaften befristete

Arbeitsverhältnisse in dauerhafte Verträge umzuwandeln, um damit deren Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern und so eine optimale, zeitnahe Betreuung von Arbeitsuchenden zu gewährleisten?

Es antwortet Frau Staatsministerin Orosz für die Staatsregierung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abg. Petzold! Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage auf die Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen des Personals zielt, die den Arbeitsgemeinschaften gemäß II. Buch Sozialgesetzbuch der Bundesagentur als Aufgabe gestellt wird.

Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Bundesregierung hat im Herbst 2006 im Haushalt der BA zusätzlich 4 000 Stellen für das Jahr 2007 genehmigt, um engagierten Mitarbeiter(innen) der Arbeitsgemeinschaften eine Übernahme in ein Dauerverhältnis anbieten zu können und so zur Stabilität der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beizutragen. Die BA berücksichtigte bei der Verteilung dieser Stellen sowohl den Zeitpunkt des Auslaufens von Verträgen ohne Verlängerungsmöglichkeit als auch den regionalen Befristungsanteil.

Konkret war zunächst Ziel, allen bundesweit rund 1 900 geeigneten Mitarbeitern, deren Verträge bis einschließlich 30. Juni 2007 enden, eine Übernahmemöglichkeit zu bieten. Die anderen Stellen – ungefähr 2 000 – wurden regional zur Angleichung des Anteils befristeter Kräfte an einen bundesweiten Durchschnittswert verteilt. Auf die Regionaldirektion Sachsen entfielen davon aber nicht, wie in der Frage angegeben, 113, sondern insgesamt 172 Stellen.

Zur zweiten Frage: Eine Erhöhung der vorgenannten Zahl entfristeter BA-Stellen ist im Rahmen des bestehenden BA-Haushaltes sowie des gewählten Verteilungsschlüssels nicht möglich. Der Staatsregierung ist jedoch bekannt, dass gegenwärtig ein Konzept zur weiteren Entwicklung der Personalausstattung im SGB-II-Bereich zwischen der BA und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt wird.

Unabhängig davon hat die Staatsregierung dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung unseres Landesbeirates zur Umsetzung des SGB II im Freistaat Sachsen am 21. Juni 2007 gesetzt, um die Problematik vertieft zu erörtern und Handlungsmöglichkeiten zu eruieren.

Ich bedanke mich.

Nun rufe ich Herrn Abg. Dr. Martens auf, seine Frage Nr. 4 zu stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht um die Beobachtung der Organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann hat das Sächsische Staatsministerium des Innern zum ersten Mal Kenntnis davon erlangt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen seiner Beobachtung der Organisierten Kriminalität erste Erkenntnisse erlangt hat?

2. Welche Arbeitseinheiten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern waren nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 mit der Prüfung der Auswirkungen dieses Urteils auf die Beobachtungstätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutzes im Bereich der Organisierten Kriminalität befasst?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Minister Tillich; bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abg. Martens, ich darf Ihre Fragen stellvertretend für den Innenminister wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Die Aufgabe der Beobachtung von Tätigkeiten und Bestrebungen der Organisierten Kriminalität wurde dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen durch gesetzliche Regelung am 9. September 2003 übertragen. Nach Aktenlage erlangte das Sächsische Staatsministerium des Innern im Rahmen der Vorbereitung der 21. Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK-Sitzung) erstmals im September 2004 Kenntnis über Vorgänge in Sachen Organisierte Kriminalität.

Zu Frage 2: Die Auswirkungen des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 wurden durch das Referat 47, Verfassungsschutz und Landesgeheimschutz, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern geprüft.

(Lachen der Abg. Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS)

Frau Abg. GüntherSchmidt, bitte; Frage Nr. 7.

Es geht um Biozidrückstände in Erdbeeren.

Die „Sächsische Zeitung“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 26.05.2007 über hohe Pestizidrückstände in Erdbeeren aus konventionellem Anbau. Sie berief sich dabei auf Untersuchungen der Zeitschrift „Ökotest“.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Untersuchungsergebnisse auf Biozide in Erdbeeren aus dem Jahre 2007 liegen der Staatsregierung vor? (Ich bitte um Aufzählung der Proben mit Grenzwert- überschreitungen und Mehrfachbelastungen sowie der Herkunft dieser Proben und Art der Belastung.)

2. Liegen bei den beprobten Erdbeeren mit Grenzwertüberschreitungen und Mehrfachbelastungen in Sachsen

produzierter Früchte vor? Wenn ja, bitte ich um Nennung der Produzenten.

Frau Staatsministerin Orosz, Sie haben das Wort.