Protocol of the Session on June 8, 2007

Gestatten Sie die, Herr Minister?

Da kann ich ein bisschen Zeit schinden, ja.

Bitte.

Herr Minister, ich dachte, es ist schon zu Ihnen durchgedrungen: Ich habe schon im Dezember letzten Jahres das Rauchen aufgegeben.

(Beifall des Abg. Frank Kupfer, CDU)

Ich halte es seitdem auch durch.

Und die Frage lautet?

Ob er das schon zur Kenntnis genommen hat?

Ich mache das mit Einstein. Dieser hat einmal gesagt: Nichts lebt länger als das Vorurteil. Also, das habe ich nicht bemerkt und nehme es jetzt zur Kenntnis.

Ansonsten wollte ich mir nur die Bemerkung erlauben: Ich weiß nicht, was an dieser Debatte aktuell ist. Sie ist sachlich und fachlich gut geführt worden. Danke! Aber der Freistaat Sachsen hat sich mit seinem Landesamt für Umwelt und Geologie mit der Klimafolgenabschätzung schon 1998 beschäftigt und daraus eine Klimaschutzstrategie entwickelt, die aus drei Bestandteilen besteht, nämlich Projektionen zu entwickeln, wie sich das Klima in Sachsen verändern wird, zu planen, welche Anpassungsstrategien dafür notwendig sind und im Rahmen des Klimaschutzprogramms Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz einzuführen und durchzusetzen.

Deswegen haben Sie vielleicht in einem Punkt recht, meine Damen und Herren von den GRÜNEN. Als ich vor zwei Jahren auf den Annaberger Klimatagen darüber gesprochen habe, dass der Schnee im Erzgebirge und der Regen im Flachland weniger werden, hat das noch niemand ernst genommen. Jetzt ist die Situation eine andere.

Wir haben in der Vergangenheit auf Waldmehrung gesetzt. In den letzten 13 Jahren sind landesweit 4 500 Hektar Waldfläche neu aufgeforstet worden. Dafür hat der Freistaat Sachsen in den letzten Jahren 27 Millionen Euro ausgegeben. Wenn sich die GRÜNEN einladen lassen – Sie haben es gerade angesprochen –, bin ich gern bereit, mehr Wald aufzuforsten, aber nicht nur, wie sie es sich wahrscheinlich vorstellen, auf Ackerböden, sondern dort, wo es möglich und die öffentliche Zustimmung vorhanden ist.

Wir wollen darauf achten, dass sowohl bei der Waldmehrung als auch beim Waldumbau die angepflanzten Baumarten stabile Ökosysteme ermöglichen. Deshalb versuchen wir, standortangepasste Arten aufzuforsten: Eiche, Kiefer, Douglasie vertragen trockene Böden, während sich die Fichte eher in kühlen und feuchten Gefilden heimisch fühlt. Parallel zur Waldmehrung wandeln wir stabile Wälder in Mischwälder um. In Sachsen wurden seit dem Jahre 1994 jährlich circa 1 200 Hektar Wald mit standortgerechten Baumarten umgebaut, davon rund 900 Hektar in Landeswald.

Wir arbeiten seit Jahren an der Verbesserung der Standortbedingungen für die Bäume, zum Beispiel durch verminderte Emissionen, die für saubere Luft sorgen. Sie werden sich fragen, wie wir das machen. Wir fördern zum Beispiel die Landwirte, die Emissionsschutzwälder vor klassischen Wäldern anbauen. Damit werden die Stickstoffeinträge in die Wälder reduziert. Das macht man zum Beispiel zwischen Feldern und herkömmlichen Wäldern

oder zwischen Stallanlagen und herkömmlichen Wäldern. Wir haben die Phasenfütterung bei der Rindertierhaltung eingeführt. Damit wird die Eiweißversorgung besser gesteuert und die Stickstoffproduktion durch die Rinder vermindert. Das sind in der Tat echte Einfluss nehmende Maßnahmen.

Frau Herrmann, ich bin Ihnen sehr dankbar für das klare Bekenntnis der GRÜNEN zur Jagd.

(Beifall des Abg. Frank Kupfer, CDU)

Die Jäger im Freistaat Sachsen werden sich darüber sehr gefreut haben.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen; meine Redezeit ist leider schon abgelaufen. Beim Thema Wald ist die Besonnenheit, wie wir sie heute früh in der Debatte hatten, gefragt, denn es gibt keinen schnellen ökonomischen Erfolg im Waldumbau, Frau Altmann. Die Bäume wachsen, bevor sie erntereif sind, im Durchschnitt zwischen 80 und 100 Jahre oder zum Teil 400 Jahre. Deshalb sind Weisheit und Besonnenheit gefragt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Diese Debatte ist abgeschlossen und wir beenden den Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

Fragestunde

Drucksache 4/8875

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.

Ich rufe Herrn Abg. Petzold auf, der die Frage Nr. 4 – Einführung des elektronischen Dienstausweises – stellt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Einführung des elektronischen Dienstausweises für Behörden im Freistaat Sachsen.

In der Bundesdruckerei GmbH wurde unter Mitwirkung des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der elektronische Dienstausweis (eDA) entwickelt. Dieser elektronische Dienstausweis enthält einen kontaktlosen Speicherchip für Zutrittskontroll- und Zeiterfassungssysteme sowie einen kontaktbehafteten Prozessor-Chip für verschiedene Anwendungen, zum Beispiel die elektronische Signatur. Ab Sommer 2007 soll der elektronische

Dienstausweis schrittweise bei der Bundeswehr eingeführt werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1. In welchem Umfang, für welche Behörden und in welchem Zeitrahmen ist analog zu der laufenden Einführung des elektronischen Dienstausweises bei Bundesbehörden auch im Freistaat Sachsen die Einführung eines solchen elektronischen Dokuments geplant?

2. Welche Aussage kann die Staatsregierung bei einer geplanten Einführung eines elektronischen Dienstausweises im Freistaat Sachsen über die entstehenden Kosten sowie die Berücksichtigung des Datenschutzes und der Datensicherheit treffen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Minister Tillich.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf den Innenminister vertreten und beantworte die Frage 4 wie folgt, Herr Petzold: Für die Behörden des Freistaat Sachsen ist die Einführung eines

elektronischen Dienstausweises derzeit nicht geplant. Deswegen sind weiterführende Angaben nicht möglich.

Wir kommen zur Frage Nr. 1, die Herr Abg. Dr. Martens stellt: Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 4/7604.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Beantwortung der Kleinen Anfrage 4/7604. In der Kleinen Anfrage, Drucksache 4/7604, wurde nach Höchstaltersgrenzen in Landesgesetzen und geplanten Veränderungen gefragt.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales antwortete am 28. Februar 2007, dass es unter anderem eine Altersgrenze in § 26 Abs. 1 Satz 2 Sächsisches Architektengesetz gebe und dass derzeit eine Modifizierung einzelner Altersgrenzen nicht geplant sei.

Bereits am 21.02.2007 hat die Staatsregierung jedoch das „Gesetz über die Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe im Freistaat Sachsen und über die Änderung anderer Gesetze“, Drucksache 4/8027, vorgelegt. In Artikel 3 Nr. 2aa wird die oben genannte Altersgrenze von 45 auf 65 Jahre heraufgesetzt. Die im Gesetzentwurf ebenfalls veränderte Altersgrenze in § 6 Abs. 2 Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungsgesetz fehlt zudem in der Aufzählung völlig.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Ist die Staatsregierung der Meinung, dass sie die Kleine Anfrage gemäß Artikel 51 Sächsische Verfassung „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ beantwortet hat?

2. Beabsichtigt die Staatsregierung, Kleine Anfragen auch zukünftig in dieser Qualität zu beantworten?

Für die Staatsregierung antwortet Staatsministerin Orosz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Dr. Martens, ich nehme selbstverständlich zu Ihrer Frage Stellung. Die Frage 3 der genannten Kleinen Anfrage lautete, wenn ich das noch einmal ausführen darf: „Plant die Staatsregierung, einzelne Altersgrenzen abzuschaffen?“

Sie kritisieren in der Begründung dieser mündlichen Anfrage, dass wir die Altersgrenze in § 26 Abs. 1 Satz 2 Sächsisches Architektengesetz nicht als eine jener Altersgrenzen gekennzeichnet haben, bei denen eine Veränderung geplant ist. Die Sächsische Staatsregierung hat die Kleine Anfrage gemäß Ihrer Fragestellung beantwortet und demnach Altersgrenzen recherchiert, die eventuell abgeschafft, nicht aber geändert werden sollten.

Nach unserer Auffassung stellt die Heraufsetzung von Altersgrenzen sehr wohl eine Änderung, aber keine Abschaffung einer Altersgrenze dar. Insofern war unsere

Antwort auf die Frage 3 aus unserer Sicht weder falsch noch unvollständig.

Was § 6 des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes betrifft, räume ich ein, dass diese Regelung, die in der Auflistung der landesrechtlichen Regelungen in den Altersgrenzen enthalten ist, tatsächlich vergessen worden ist. Wir konnten nicht, wie Sie vielleicht angenommen haben, auf eine bereits vorhandene Aufstellung aller landesrechtlichen Regelungen zurückgreifen, sondern mussten eine solche erstellen und waren dabei auf Zuarbeiten angewiesen. Für diese Erhebung haben mehrere Fachreferate aus den einzelnen Ressorts zugearbeitet.