Protocol of the Session on June 8, 2007

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gestatten Sie eine – – Oh, jetzt ist es zu spät; tut mir leid.

Die Fraktion der NPD, bitte. Herr Abg. Apfel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir über Instrumente der Arbeitsmarktpolitik sprechen. Solange die Probleme nicht gelöst sind, werden wir wohl noch öfter darüber zu debattieren haben.

Uns liegen zwei Anträge vor: zum einen der Antrag der Koalition, der einen Arbeitsauftrag an die Staatsregierung enthält, und ein Antrag der PDS, der erneut auf die Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors abzielt. Weil wir über die Zusammenlegung verschiedener Leistungsbestandteile Langzeitarbeitsloser zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze heute nicht das erste Mal debattieren, wäre ein Prüfauftrag an die Staatsregierung sicher empfehlenswert, um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. Selbst innerhalb der SPD wird bereits über einen sozialen Arbeitsmarkt diskutiert.

Uns geht es auch darum, dass der Landtag qualifiziert eingebunden wird. Aus diesem Grund haben wir zum Koalitionsantrag einen eigenen Änderungsantrag eingereicht. Schließlich wollen wir den Prüfauftrag so verstanden wissen, dass daraus die Grundlage hervorgeht, die uns in der Diskussion um die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu einem Ergebnis kommen lässt. Wir wollen nicht, dass die Koalition mit diesem Antrag nur der Staatsregierung eine Schneise schlägt, um der Diskussion auszuweichen.

Der Koalitionsantrag zeigt deutlich, dass die Regierung dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen ist, obwohl das angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage vordringlichstes Anliegen hätte sein müssen. Deshalb hält es die NPD für geboten, dass der Landtag eine Unterrichtung erhält. Ich gehe davon aus, dass eine solche Unterrichtung unter der Federführung eines SPD-Arbeitsministers wirklich ausführlich und ergebnisoffen auf einen öffentlich finanzierten Beschäftigungssektor eingehen wird, bekräftigt doch sein Parteigenosse Brangs im Rahmen einer ähnlich gelagerten Debatte am 25. Januar, dass man sich als Staat nicht aus der Verantwortung stehlen dürfe. Sehr richtig! Darüber hinaus vertrat Herr Brangs in der gleichen Debatte die Auffassung, sich mit einem eigenen Konzept diesem Problemfeld nähern zu wollen. Wann dies allerdings geschehen würde, verriet er uns nicht.

Mit der Annahme unseres Änderungsantrages kämen wir der Sache schon näher, und man könnte damit dem Arbeitsminister hochoffiziell den Auftrag dazu erteilen.

Zum PDS-Antrag, den wir eigentlich erst dann diskutieren würden, wenn nach Annahme unseres Änderungsantrages besagte Unterrichtung der Staatsregierung vorliegt, nur kurz: Die Aufnahmefähigkeit des Marktes hinsichtlich der Beschäftigungsproblematik nimmt trotz steigender Marktgläubigkeit der Politik nicht zu. Außerdem wird die Funktionsfähigkeit des Marktes durch die globale Expansion zerstört. Allein über den Markt wird man der Mas

senarbeitslosigkeit nicht Herr werden, und nur, weil der Markt etwas nicht nachfragt, heißt das noch lange nicht, dass es nicht zum allgemeinen Nutzen sein könnte.

Es ist also grundsätzlich begrüßenswert, nach Wegen zu suchen, sinnvolle Tätigkeit im allgemeinen Interesse anstelle arbeitsloser Untätigkeit zu finanzieren. Es ist nicht einsehbar, warum sinnvolle, oftmals notwendige Tätigkeiten nicht den regulären Arbeitsverhältnissen gleichgestellt werden sollen.

Es ist angesichts der geringen Binnennachfrage und der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Lage mehr als berechtigt, über eine Verbindung eines durch Kombination von Leistungsansprüchen zu schaffenden sozialen Arbeitsmarktes und eines Mindestlohns nachzudenken. Im Gegenzug hält die NPD-Fraktion Arbeitsverhältnisse mit Mehraufwandsentschädigung erstens für unwürdig, zweitens für untauglich zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt und drittens für ein betrügerisches Instrument, um diesen Personenkreis aus der Arbeitslosenstatistik herauszurechnen.

Die NPD spricht sich für die Entwicklung neuer Arbeitsmarktinstrumente aus, da jene, die gestern schon falsch waren, heute und morgen nicht richtig werden.

Was die Kosten für das von der PDS beantragte Modellprojekt anbelangt, so halten wir es für besser, die 7,2 bzw. 21,6 Millionen Euro aus dem ESF zu nehmen, statt sie verfallen zu lassen, wie wir es in den letzten zwei Jahren leider kennenlernen mussten.

Zudem dürfte sich der Streit um die Finanzierbarkeit eines solchen Modellprojektes für das allgemein ausgebrochene Stimmungshoch infolge ansehnlicher Steuermehreinnahmen in Grenzen halten. Das von der PDS geforderte Prinzip der Freiwilligkeit bei der Eingliederung in das Modellprojekt muss man dennoch kritisch infrage stellen. Die Aussagekraft eines Modellprojektes wird dadurch nur gemindert, denn eventuell später daraus resultierende Arbeitsmarktinstrumente haben auf der Basis der Freiwilligkeit wenig Sinn.

(Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion.PDS)

Die NPD-Fraktion könnte sich auch Punkt 2 des PDSAntrages anschließen, da wir es aufgrund der allgemeinen Arbeitsmarktlage für geboten halten, dass der Staat über einen öffentlich finanzierten Beschäftigungssektor bzw. einen sogenannten sozialen Arbeitsmarkt sinnvolle, dem Allgemeinwohl dienende Tätigkeiten organisiert, statt Nichtstun zu alimentieren.

Meine Damen und Herren, ein solcher sozialer Arbeitsmarkt ist aber nicht nachrangig zu betrachten. Deshalb ist für die NPD eine sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung mit Beschäftigten im normalen Arbeitsverhältnis eine selbstverständliche Zielsetzung.

Zum Stichwort „öffentliche Beschäftigung zum Billigtarif“ ist die NPD grundsätzlich gegen die durch die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik unterstützte Entwicklung in Richtung Niedriglohnsektor. Die vorherrschenden

Trends am Arbeitsmarkt – alterndes und schrumpfendes Erwerbspersonenpotenzial bei gleichzeitig steigenden Qualifikationsanforderungen – lassen den Einsatz der bisherigen Arbeitsmarktinstrumente, die die ohnehin bestehenden Verdrängungs- und Dequalifizierungsprozesse verstärken, zu einer gefährlichen anstelle einer problemadäquaten Politik werden.

In einem arbeitsmarktpolitisch integrierten Mitteleinsatz von BA- und ESF-Geldern wäre zum Beispiel durchaus eine finanzielle Voraussetzung zu einer Änderung in der Arbeitsmarktpolitik zu sehen; auch hier stimmt die NPDFraktion zu.

Ungeachtet dessen würde es meine Fraktion begrüßen, wenn diese Debatten nach Annahme des Änderungsantrages der NPD zu einem späteren Zeitpunkt mit dafür vernünftiger Diskussionsgrundlage geführt würden. Sollte unser Änderungsantrag abgelehnt werden und es zur Abstimmung über die Drucksache 4/8043 kommen, wird die NPD-Fraktion dieser trotzdem zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP bitte, Herr Abg. Morlok.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für uns ist ganz klar: Bei der Integration von Langzeitarbeitslosen ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt der Königsweg. Ich habe die Debatte, zumindest die Meinungsäußerungen von Herrn Pietzsch und Herrn Brangs, so verstanden, dass dies auch für die Koalitionsfraktionen der Königsweg ist. Angesichts dieser Tatsache haben wir kein Problem, dem Prüfauftrag an die Staatsregierung zuzustimmen, wenn sichergestellt ist, dass der erste Arbeitsmarkt der Königsweg ist.

Der zweite Arbeitsmarkt – das sind auch die Probleme in den Anträgen der GRÜNEN und der Linksfraktion – birgt eine ganze Reihe von Problemen in sich. Zum einen parkt er die Langzeitarbeitslosen in einem arbeitsähnlichen Umfeld, ohne sie tatsächlich fit zu machen für den ersten Arbeitsmarkt; zum anderen hat er erhebliche Verdrängungseffekte auf den ersten Arbeitsmarkt – das ist von verschiedenen Rednern schon angesprochen worden.

Nicht umsonst übt deshalb das ifo-Institut erhebliche Kritik an der Ausweitung der Bürgerarbeit, und dieser Kritik schließen wir uns voll und ganz an.

(Beifall des Abg. Tino Günther, FDP)

Auch die Begrenzung der Bürgerarbeit auf bestimmte Personengruppen, wie es im Antrag der GRÜNEN vorgeschlagen wird, oder auf bestimmte Regionen führt nicht weiter; zumindest ist sie nicht zielführend. Wenn ich mir anschaue, wo es mit der Langzeitarbeitslosigkeit im Freistaat hapert – die Stadt Leipzig ist schon angesprochen worden, auch die hohe Arbeitslosenrate; ich kenne das vor Ort –: Wir werden dem Thema Langzeitarbeitslosigkeit in Sachsen nicht beikommen, wenn wir in einzel

nen Kleinstädten des Freistaates irgendwelche Projekte machen. Für die Lösung dieses Problems sind andere Maßnahmen erforderlich.

Wir haben in der gestrigen Debatte über Jugendarbeitslosigkeit bereits mitbekommen, dass wir erfreuliche Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt haben; das ist auch in der gestrigen Regierungsdebatte deutlich geworden. Auch hier zeigt sich, dass wir in Sachsen in Zukunft einen Arbeitskräftebedarf haben werden, und zwar nicht nur bei den Schulabgängern, sondern allgemein. Deswegen ist der Königsweg die Integration dieser Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, weil wir sie aufgrund der demografischen Entwicklung alle in absehbarer Zeit im ersten Arbeitsmarkt benötigen werden.

Auch hierzu hat die FDP, wie ich es schon des Öfteren in diesem Hause vorgetragen habe, ihre Vorstellungen kundgetan. Wir haben ganz klar gesagt, dass nach unserer Auffassung ein Nebeneinander zwischen Erwerbseinkommen und Transfereinkommen in Zukunft unverzichtbar sein wird. Das ist der richtige Weg: ein dauerhaftes Nebeneinander von Erwerbs- und Transfereinkommen genau für die Personengruppen, für die es schwer ist, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Wir halten es für viel sinnvoller, durch ein Nebeneinander von Transfer- und Arbeitseinkommen eine Integration dieser Personengruppen in den ersten Arbeitsmarkt zu bewirken, als sie irgendwo in einem zweiten Arbeitsmarkt in den Bereich Bürgerarbeit abzuschieben.

(Beifall des Abg. Tino Günther, FDP)

Wir haben als FDP vor vielen Jahren schon Modelle vorgelegt, wie dies gemacht werden kann. Wir haben für eine flächendeckende Einführung eines Bürgergeldes, einfach abgewickelt durch eine negative Einkommensteuer beim Finanzamt, plädiert, was dazu führen würde, dass die Vielzahl von Transferleistungen, die wir heutzutage in Deutschland haben, abgefordert werden könnte – was ein erheblicher Beitrag zum Bürokratieabbau wäre. Dieses Modell, sehr geehrte Damen und Herren, empfehlen wir Ihnen heute erneut.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Tino Günther, FDP)

Wir gehen in die zweite Runde. Wird weiterhin das Wort von den Fraktionen gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Dann bitte ich jetzt Herrn Minister Jurk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sachsen verzeichnete im letzten Monat 325 833 offiziell registrierte Arbeitslose. Damit liegt die Arbeitslosenquote erstmals seit zehn Jahren unter 15 %. Natürlich ist mir das immer noch viel zu hoch.

Aber mit einigem Stolz können wir feststellen, dass die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Sachsen wie auch auf Bundesebene zunehmend Erfolge zeigt. Die Richtung stimmt. Unsere Betriebe haben wieder viele Aufträge und sie investieren. Die Zahl der Arbeitslosen sinkt. All dies ist erfreulich.

Wir dürfen aber in unseren Anstrengungen um die Menschen, die ohne Arbeit sind, nicht nachlassen; denn wir sind uns einig darüber, dass wir in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik die älteren Langzeitarbeitslosen und Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme in ihrer Arbeitsfähigkeit beschränkt sind, nicht aus den Augen verlieren dürfen. Diese Klientel ist so groß, dass es den Trägern der Grundsicherung und der Bundesagentur für Arbeit bisher nicht zufriedenstellend gelungen ist, diese Betroffenen ausreichend zu erreichen. Hier setzt ein Handlungsstrang unserer Arbeitsmarktpolitik an. Er wird aus Landesmitteln und Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert, denn der Europäische Sozialfonds soll im Förderzeitraum 2007 bis 2013 mehr als bisher Maßnahmen finanzieren, die über die Förderung von Beschäftigung auch die soziale Eingliederung stärken.

Gerade bei den Benachteiligten im Sinne des Europarechts ist es wichtig, die Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen bzw. zu erhöhen, um eine spätere Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Daneben soll auch eine vorübergehende Beschäftigung in sogenannten nicht marktfähigen Bereichen möglich sein. Entsprechende Projekte in gemeinwohlorientierten Bereichen sollten gemeinsam mit der örtlichen Wirtschaft entwickelt und umgesetzt werden, so wie wir das in Sachsen bisher praktizieren, zum Beispiel bei den Arbeitsgelegenheiten. So lassen sich unerwünschte wirtschaftliche Verdrängungswirkungen ausschließen. Zugleich entsteht Beschäftigung in gemeinwohlorientierten Bereichen, bei der der Einzelne seine Beschäftigungsfähigkeit verbessern kann. Die Träger solcher Projekte werden sich eng mit den anderen Arbeitsmarktakteuren abstimmen müssen, besonders mit den örtlich betroffenen Agenturen für Arbeit und den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so kann eine rechtswidrige Doppelförderung vermieden werden, die letztlich dazu führen würde, dass der Freistaat Sachsen die erforderlichen ESF-Mittel in Brüssel nicht geltend machen kann. Ob wir das nun Bürgerarbeit nennen oder unter einen anderen Begriff packen, ist den Betroffenen, die einfach nur etwas tun wollen, letztlich völlig egal. Insofern liegen unsere Auffassungen sicher nicht allzu weit auseinander.

Was nicht geht, ist, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – ich freue mich, dass noch eine Abgeordnete da ist –

(Michael Weichert, GRÜNE: Zwei!)

Oh, Entschuldigung, Herr Weichert, Sie sind mir im Rücken.

fordert, Bad Schmiedeberg zu kopieren, denn weder der Bund noch die Bundesagentur für Arbeit würden sich in Sachsen daran beteiligen. Sinn des Modellprojektes in Sachsen-Anhalt ist es ja gerade, Erfahrungen mit einer Modifizierung des Instrumenteneinsatzes zu gewinnen. Nach wie vor liegen uns keine Ergebnisse dazu vor. Der Modellversuch der Bundesagentur für Arbeit in SachsenAnhalt ist noch nicht abgeschlossen.

„Bürgerarbeit“ ist im Übrigen kein gesetzlich geschützter Begriff. Nach aktuellen Pressemeldungen – ich erinnere an die „DNN“ vom 21. Mai dieses Jahres – wird auch die Integration von Langzeitarbeitslosen durch die ARGE in Dresden als Bürgerarbeit bezeichnet. Dabei unterscheiden sich die Vorgehensweisen darin, dass in Dresden die ARGE die Maßnahmen allein aus ihrem Eingliederungsbudget finanziert, wie das Sozialgesetzbuch II dies auch ermöglicht. Außerdem dauern die Dresdner Maßnahmen höchstens elf Monate und sind nicht zeitlich unbegrenzt wie momentan in Bad Schmiedeberg.

Auch der Antrag der Linksfraktion.PDS zeigt keine Lösung auf. Die Idee, eine Kopplung aller Gelder, nämlich der Mittel aus der Arbeitslosenversicherung, der Bundes-ESF-Mittel, der Mittel aus dem Landeshaushalt und der Landes-ESF-Mittel, mag reizvoll sein. Der Bund hat aber klar gesagt, dass er dabei nicht mitmacht. Über die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung kann eine Landesregierung eben nicht verfügen. Daher ist dieser Vorschlag unrealistisch. Darüber hinaus kann er leicht Schaden auf dem sächsischen Arbeitsmarkt anrichten. Wenn die Linksfraktion.PDS vorsieht, dass die Beschäftigung auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen soll, so ist zu erwarten, dass vielfach auch solche Teilnehmer gefördert würden, die mit ordentlichen Vermittlungsbemühungen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Wenn Sie das Programm zusätzlich auf 3 000 Stellen kontingentieren, werden Sie die Größe des Problems in unserem Land nicht beherrschen können. Ihr Vorschlag ist aber auch schon längere Zeit bekannt, und er wird nicht dadurch besser, dass man ihn immer wieder aufwärmt.

Es ist in der Debatte durch den Abg. Pecher deutlich geworden, dass Ihre Berechnungen auch ein wenig zielungenau sind. Wenn man die Kosten für das Land zwischen 7,2 Millionen und 21,6 Millionen ansetzt, so muss man sich ganz genau anschauen, dass es eher die Erwartung sein müsste und nicht das Verhandlungsgeschick, dass die Kosten bei 21,6 Millionen Euro liegen, denn Sie setzen bei dem Modell mit den geringeren Kosten für das Land voraus, dass die Kommunen pro Arbeitslosen pro Monat 1 200 Euro beisteuern. Da ist Ihre Anrechnung vielleicht schon viel näher an der Realität, wenn man von einem Anteil der Kommunen von 800 Millionen Euro ausgeht. Dann ist es etwa das, was die Leute an Arbeitslosengeld und Kosten der Unterkunft bekommen würden. Wie gesagt, diese Bandbreite macht deutlich, dass Ihr Vorschlag nicht zu Ende gedacht ist.

Wie Sie wissen, wird das Thema der gemeinwohlorientierten öffentlichen Beschäftigung auch auf Bundesebene diskutiert. Am 9. Mai dieses Jahres hat die Arbeitsgruppe „Arbeitsmarkt“ unter Leitung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, unter anderem die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für bundesweit 100 000 Personen in der laufenden Legislaturperiode vorgeschlagen. Dafür sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen im II. Buch des Sozialgesetzbuches geschaffen werden. Der Freistaat Sachsen begleitet das aktiv, um passgenaue Lösungen für Sachsen, aber auch insgesamt für den Osten, zu gewinnen. Am Ende geht es auch darum, dass ein großer Anteil dieser 100 000 Plätze nach Sachsen geht.