Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion möchte ich um punktweise Abstimmung bitten, und zwar erst einmal die römischen Punkte und beim Punkt I bitte auch die arabischen getrennt. – Danke.
Weiterer Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Dann verfahren wir so, wie eben gewünscht wurde.
Meine Damen und Herren! Ich stelle den Entschließungsantrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/8966 mit dem Titel „Zur Mitte der Legislaturperiode“ zur Abstimmung. Es ist punktweise Abstimmung gewünscht worden. Wir beginnen mit römisch, demzufolge gleich mit I.1. Wer diesem Punkt im Entschließungsantrag folgen möchte, der melde sich. – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Bei einer Anzahl von Jastimmen und einigen Enthaltungen doch mehrheitlich abgelehnt.
Es geht jetzt weiter mit I.2. Wer diesem Punkt folgen möchte, der melde sich. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Enthaltungen und Jastimmen ist dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Dann stimmen wir jetzt über die Punkte I.3 und I.4 zusammen ab. Wer den Punkten I.3 und I.4 folgen möchte, der melde sich. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – In etwa gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben und damit abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt I.5. Wer folgt dem Punkt I.5? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Es hat eine Veränderung des Abstimmungsverhaltens stattgefunden, dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt I.6. Wer folgt dem Punkt I.6? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Wiederum ähnliches Abstimmungsverhalten, mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt I.7. Wer folgt dem Punkt I.7? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Mit großer Mehrheit ebenfalls abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt II. Wer folgt dem Punkt II des Entschließungsantrages? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ähnliches Abstimmungsverhalten, mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt III. Wer folgt dem Punkt III des Entschließungsantrages? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ähnliches Abstimmungsverhalten, mehrheitlich abgelehnt.
Da kein Einzelpunkt angenommen wurde, erübrigt sich eine Abschlussabstimmung. Das Ganze ist abgelehnt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist jetzt 13:06 Uhr. Wir treten bitte pünktlich in einer Stunde, also 14:05 Uhr, in die nächste Runde ein. Ich werde pünktlich eröffnen.
Drucksache 4/7783, Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD, und die Antwort der Staatsregierung
Die Einbringerinnen haben zuerst das Wort. Es beginnt Frau Kollegin Dombois von der CDU-Fraktion; bitte.
Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Legislatur setzen wir uns bisher mehr als sonst mit dem Strafvollzug auseinander. Dies ist sicher der uns übertragenen Aufgabe einer neuen Strafgesetzgebung geschuldet, aber auch der damit verbundenen Chance zu hinterfragen, ob unsere Strafvollzugseinrichtungen den jetzigen Anforderungen entsprechen oder nicht.
Die in der Vergangenheit aufgetretenen Vorkommnisse wie Entweichungen, verbunden mit neuen Straftaten, oder Gewalt in der Haftanstalt haben auch aus der Bevölkerung heraus die Forderung nach mehr Kontrolle und Sicherheit laut werden lassen.
Wenn man sich einmal intensiv mit dem Strafvollzug beschäftigt, wird man schnell feststellen, dass innerhalb der Einrichtung ein gewisses Eigenleben stattfindet. Die aus den unterschiedlichsten Gründen inhaftierten Strafgefangenen müssen sich neuen Regeln und Verhaltensanforderungen stellen. Betreuer, Psychologen und Sozialarbeiter bemühen sich um die Einbindung in das Alltagsleben hinter verschlossenen Türen. Verschiedene Charaktere prallen aufeinander und es ist oftmals schon vorprogram
Auch das ständige Bemühen, Betäubungsmittel zu erlangen, gehört zum Alltag vieler Gefängnisinsassen. Eine Statistik, die 11,1 % Drogenabhängige in unseren Anstalten ausweist – wie es in der Antwort der Staatsregierung zu lesen war –, kann keinesfalls zufriedenstellen.
Sie selbst, Herr Minister, haben im Zusammenhang mit einem Besuch in der JVA Chemnitz mit Bundestagsabgeordneten festgestellt, dass diese Entwicklung der Drogenabhängigkeit eine erschreckende Bilanz aufweist.
Es ist schon nachdenkenswert, wenn zum Beispiel in Dresden nur eine drogenfreie Station ausgewiesen wird, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein sollte. Ich meine, dass man dann vielleicht eine Station hat, auf der Drogenabhängige sind; aber das sind diejenigen, die gerade erst hineingebracht worden sind. Andersherum sollte es eigentlich nicht sein.
(Beifall bei der CDU, der SPD, des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, fraktionslos, sowie des Staatsministers Geert Mackenroth)
Dies ist eine große Herausforderung für alle Beschäftigten im Vollzug, denen wir von dieser Stelle aus unsere Anerkennung für ihre Arbeit aussprechen wollen.
Diese Arbeit, meine Damen und Herren, bedingt Teamgeist, ständige Abstimmung untereinander und die personellen Möglichkeiten in der Umsetzung der unterschiedlichen Aufgaben. Es erfordert Angebote entsprechend der Persönlichkeit des Strafgegangenen auf Bildung, Arbeit, Therapie und sinnvolle Freizeitgestaltung.
In der Antwort der Staatsregierung ist erkennbar, dass es ein breites Angebot an all diesen Maßnahmen gibt. Insbesondere das Konzept der neuen Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen weist alle Betreuungs-, Entwicklungs- und Resozialisierungsmaßnahmen auf, die man von einer modernen Einrichtung erwarten kann.
Gerade in den letzten Jahren wurde wesentlich in unsere Vollzugseinrichtungen investiert, um die Haftbedingungen zu verbessern. Sorgen bereitet uns aber die personelle Besetzung insbesondere im psychologischen und sozialen Dienst. Wenn man die Antwort der Staatsregierung genau gelesen hat, wird man feststellen, dass in fast jeder benannten Maßnahme Sozialbetreuer und Therapeuten sowie Psychologen einbezogen sind.
Zunehmend ist die Anzahl persönlichkeitsgestörter Straftäter oder Drogen- und Alkoholabhängiger. Die für diese Straftäter erforderlichen Therapien sind nicht nur für den Strafgefangenen wichtig, sondern auch für die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt. Und es geht uns auch um die Gesundheit und Sicherheit des Justizpersonals.
Es ist daher unseres Erachtens notwendig, den Bereich der sozialen und psychologischen Betreuung auf die Umsetzbarkeit der erforderlichen Aufgaben hin zu prüfen.
Positiv sehen wir die vonseiten der Staatsregierung gemachten Anstrengungen, die freien Träger, die ehrenamtlichen Helfer sowie die Bewährungshelfer während der Haftzeit und Entlassungsvorbereitung in die Arbeit des Strafvollzuges einzubeziehen. Diese enge Zusammenarbeit erleichtert dem Strafgefangenen bei seiner Entlassung eine möglichst schnelle Eingliederung in die Gesellschaft und kann damit Rückfälligkeit verhindern.
Dennoch muss es eine klare Trennung der jeweiligen Aufgabenbereiche geben. Ehrenamtliche Helfer oder Betreuungsträger können nicht die Aufgaben des Strafvollzuges übernehmen. Es wäre daher sicher sinnvoll, Herr Minister, klare Regelungen für die Zusammenarbeit zu erzielen und dafür die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Entlassungsvorbereitung ist für einen Strafgefangenen eine der wichtigsten Eingliederungshilfen. Wohnung, Arbeit und die weitere Betreuung für die notwendigen Alltagsaufgaben sind weitere wesentliche Kriterien,
Rückfälligkeit vorzubeugen. Im Wesentlichen ist diese Vorbereitung gewährleistet. Auch hier wird sich die engere Zusammenarbeit zwischen Strafanstalt und freien Trägern auszahlen. Die Zusammenarbeit insbesondere mit der Bewährungshilfe sollte intensiver gestaltet und weiter ausgebaut werden.
Allerdings gibt es leider noch Fälle, in denen entlassungsvorbereitende Maßnahmen unterbleiben, wenn der Zeitraum zwischen der gerichtlichen Entscheidung über die Entlassung und dem Entlassungszeitpunkt eine Entlassungsvorbereitung nicht mehr zulässt. Eine bessere Verständigung im Vorfeld sehen wir hier als notwendig an.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich abschließend noch auf die Regelung im Umgang mit Abschiebehäftlingen eingehen. Es ist leider so, dass es keine spezielle gesetzliche Regelung über den Vollzug der Abschiebehaft gibt. Sinn und Zweck der Haft aber sind unterschiedlich: Die Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens, die Strafhaft der Prävention und der Repression – Repression natürlich im rechtlichen Kontext als Aufgabe der Strafverfolgung – und die Resozialisation und die Abschiebungshaft der Sicherung der Aufenthaltsbeendigung.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass bei der Unterbringung der Abschiebehäftlinge eine Vermischung mit Straftätern und Untersuchungshäftlingen, also Personen, die der Begehung erheblicher Straftaten verdächtig sind, nicht stattfinden sollte.
Bereits in mehreren Anträgen erfolgte über die Jahre immer wieder die Anfrage, inwieweit da eine Veränderung möglich ist. Auch die Staatsregierung hat sich bereits seit 1996 intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt und nach Lösungen gesucht. Leider ist uns bis heute keine Umsetzung gelungen. Diese Trennung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen ist schon deshalb notwendig, weil es klare Unterschiede im Vollzug der Abschiebehaft im Vergleich mit Straf- und Untersuchungshaft, wie zum Beispiel die Möglichkeiten der Telefonate, Briefkontakte, Besuchs- und Bewegungsmöglichkeiten, geben muss.