Protocol of the Session on June 6, 2007

Schauen wir mal. Wenn die Schatten zu dunkel sind, dann leuchten auch die Sterne nicht mehr so hell.

Jetzt wieder zum Gesetz zurück. Ganz besonders froh ist unsere Fraktion darüber, dass CDU und SPD als Einreicher dieses Gesetzes nicht vollständig der Versuchung erlegen sind, noch auf ganz viele Dinge einzugehen, mit denen wir in der Anhörung aus unserer Sicht geradezu zugeschüttet worden sind. Ich habe die Anhörung nicht immer so empfunden, dass dort nur wirklich konstruktive und weiterbringende Vorschläge gemacht wurden. Ich habe diese Anhörung in weiten Teilen als ein breites Sammelsurium von sich zum Teil widersprechenden Änderungsvorschlägen und Änderungswünschen der verschiedenen Verbände empfunden. Davon gab es viele sinnvolle, die auch durch Änderungsanträge übernommen worden sind. Es war aber auch von den Verbänden ganz viel der Versuch zu spüren, an Regelungen des alten Fischereigesetzes festzuhalten, mit denen dann aber auch die Belange der Umwelt und des Naturschutzes zum Teil aufgegeben worden wären. Da möchte ich wieder sagen, dass Sie dem in weiten Teilen nicht erlegen sind.

Ganz wichtig für uns ist, dass der § 1, Zweck des Gesetzes, nicht geändert worden ist, dass er nicht zurückgefahren wurde, dass dieses Gesetz nicht nur einen Beitrag zum Schutz, der Erhaltung und der Entwicklung der im Wasser einschließlich der in Uferzonen lebenden Tiere und

Pflanzen leistet, sondern dass ein gleichberechtigter Bestandteil genau dieser Schutz im Gesetz ist. Das ist eindeutig positiv.

An zwei Stellen allerdings sind Sie diesem Druck nach noch mehr Entbürokratisierung oder eben dem Druck, nicht der Umwelt den Vorrang zu lassen, doch erlegen. Diese beiden Teile befinden sich im § 12 des Gesetzes, Hegepflicht und Fischbesatz. Im Abs. 1 Satz 2 dieses Paragrafen hieß es ursprünglich: „Der Fischbestand ist nachhaltig gesund und zahlenmäßig so zu erhalten, dass dieser einerseits überlebensfähig bleibt und andererseits sich nicht negativ auf die Gewässer auswirkt.“ Dort sind die Worte „einerseits überlebensfähig bleibt und andererseits“ gestrichen. Herr Kupfer, Sie haben das selbst angesprochen: Das Ziel dieses Gesetzes ist unter anderem, überlebensfähige Fischbestände zu erhalten. Gerade dieses Wort streichen Sie jetzt. Damit sollen die Fischbestände nur noch zwar nachhaltig gesund erhalten werden, und zahlenmäßig so, dass sie sich nicht negativ auf die Gewässer auswirken. Unsere Meinung ist, dass auch ein sehr kleiner, schon durch Überfischung vielleicht zu klein gewordener Fischbestand durchaus nachhaltig gesund sein kann. Die einzelnen Fische können nachhaltig gesund sein, der gesamte Fischbestand ist dann aber nicht mehr überlebensfähig. Deswegen wäre es für uns wichtig gewesen, genau an dieser Stelle diese Worte zu lassen. Das scheint eine Kleinigkeit zu sein, aber auch für uns sehr wichtig.

(Frank Kupfer, CDU: Wenn es dort gestrichen ist, ist es wahrscheinlich an anderer Stelle geregelt!)

Nein, es ist nicht an anderer Stelle geregelt.

Das ist auf Wunsch der Sachverständigen geschehen, um dort mehr auf Wirtschaftlichkeit zu gehen.

(Tino Günther, FDP: Das ist gut so!)

Das mögen Sie so sehen, wir sehen es anders.

Das Nächste finden Sie gleich im Abs. 2 des § 12. Dort hieß der erste Satz ursprünglich: „Der Besatz der Gewässer mit nicht heimischen Fischarten ist zu unterlassen.“ Wir wären sehr froh gewesen, wenn Sie auch in diesem Fall Ihren ursprünglich sehr guten Gesetzentwurf nicht mit Ihrem eigenen Änderungsantrag verschlimmbessert hätten. Deswegen haben wir auch diesen beiden Änderungsanträgen im Ausschuss nicht zugestimmt. Dort heißt es jetzt: „...ist grundsätzlich zu unterlassen.“ Für uns ist das eine Abminderung. Wenn dort „grundsätzlich“ steht, ist das eine Abminderung, also kann es doch passieren.

(Zuruf des Abg. Frank Kupfer, CDU)

Melden Sie sich zu einer Zwischenfrage zum Dialog am Pult.

Bitte, Herr Kupfer.

Frau Kollegin, können Sie sich erinnern, dass ich zur Begründung gesagt habe, „grundsätzlich“ muss hinein, weil es zum Beispiel den Graskarp

fen gibt – als nicht einheimische Fischart, der aber für die Gewässerpflege an manchen Stellen sehr notwendig ist? Die Einfügung „grundsätzlich“ bietet die Möglichkeit, dass es Ausnahmen gibt.

Daran kann ich mich durchaus erinnern. Diese Abschwächung wäre aber nicht nötig gewesen. Die weiteren Sätze des § 12 sind erhalten geblieben, und er lässt ja schon Ausnahmen zu. Wenn im Gesetzestext steht, „... ist zu unterlassen. Ausnahmen hiervon sind aber unter ganz bestimmten strengen Gesichtspunkten möglich“, dann halte ich das für besser, weil aufgrund des Gesetzes noch genauer hingeschaut werden muss. „Grundsätzlich“ ist für uns eine Auslegungssache. Also halten wir es für nicht gut, dass das Gesetz an den beiden Stellen geändert worden ist.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Dort wird dann doch wieder der Wirtschaftlichkeit der Vorrang vor dem Umweltschutz gegeben, was insgesamt im Gesetz unserer Meinung nach und für Ihre Verhältnisse sehr positiv geregelt ist.

Genau diese zwei Punkte sind der Grund, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können. Wir werden es auch nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten.

Ich habe selten einen Gesetzentwurf gelesen, in dem so viele sprachliche Stolpersteine und unkorrekte Verweisungen auf andere rechtliche Grundlagen enthalten waren. Dementsprechend lang war ja auch die Liste der Änderungsanträge, die sich nur mit redaktionellen Änderungen und sprachlichen Glättungen befasst haben. Bei einem zukünftigen Gesetzentwurf sollte man mehr Sorgfalt walten lassen. – Dies aber nur am Rande.

Zuletzt ist mir eine Sache noch besonders wichtig; darauf haben mindestens drei Sachverständige in der Anhörung hingewiesen. Sie haben es geradezu gefordert, dass möglichst gleichzeitig mit der Verabschiedung des Gesetzes auch die noch notwendige Durchführungsverordnung verabschiedet wird, weil in dieser Durchführungsverordnung immerhin noch 22 verschiedene Tatbestände geregelt werden müssen. Wenn der Zeitabstand zwischen Verabschiedung des Gesetzes und Durchführungsverordnung zu lang ist, dann nützt uns das ganze schöne tolle Gesetz nichts, wenn die Menschen in der Praxis – wie die Fischer und Angler – nicht mehr wissen, wie sie sich zu verhalten haben.

Ganz zum Schluss meiner Ausführungen geht darum meine Forderung an Minister Tillich, diese Durchführungsverordnung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die NPDFraktion. Herr Abg. Delle, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Tatsache, dass die kleine Tochter unseres ursprünglich geplanten Redners kurzfristig krank wurde und er im Augenblick deshalb auch nicht da sein kann, gebe ich die geplante Rede zu Protokoll.

Nur so viel dazu: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Danke schön.

Die FDP, bitte. Herr Abg. Günther.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das alte Fischereigesetz hat nunmehr 14 Jahre seine Dienste geleistet. Aus Sicht der Anglerverbände und der anderen Verbände war es bisher eine passable Grundlage, um Rechtssicherheit an den Gewässern in Sachsen zu schaffen und gleichwohl die Fischereiaufsicht, die gerade auch über die Anglerverbände geleistet wird, zu ermöglichen.

14 Jahre sind aber auch eine lange Zeit. So hat sich eine ganze Reihe von Regelungen erübrigt, ist schlicht überflüssig geworden – Regelungen, die beispielsweise die Übergangszeit betrafen, und auch die Erläuterungen dazu. Zum anderen sind Neuregelungen notwendig geworden, die sich nunmehr aus den Vorgaben der EU ableiten, beispielsweise durch die Formulierungen zum FFH oder zur Wasserrahmenrichtlinie.

Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt nach Einschätzung der angehörten Sachverständigen eine erhebliche Modernisierung dar. Allerdings gab es auch noch Nachbesserungsbedarf. Ich finde es schon erstaunlich, freundlich formuliert, wenn die Koalitionsfraktionen zum eigenen Gesetzentwurf 53 Änderungsanträge vorlegen mussten, damit das Ganze sprachlich Hand und Fuß hat.

(Beifall bei der FDP)

Es war eine eher schlampige Vorbereitung, wenn mir die Bemerkung an dieser Stelle einmal erlaubt ist.

(Beifall bei der FDP und der Linksfraktion.PDS)

Auch wir hatten im Umweltausschuss einen Änderungsantrag inhaltlicher Art vorgelegt, der den Gestaltungsbereich des § 2 im Fischereigesetz deutlicher formulierte und die sich daraus ergebende Begriffsbestimmung im § 4 ergänzend dazu formulierte.

Lieber Herr Frank Kupfer, ich muss allerdings sagen: Die Erfahrungen im Umweltausschuss, so ein Gewürge zu unserem Änderungsantrag, der deckungsgleich mit anderen Änderungsanträgen formuliert wurde, von den Koalitionsfraktionen, um unserem Antrag nicht zustimmen zu müssen, habe ich lange nicht erlebt. Das war keine Glanzstunde im Ausschuss.

(Beifall bei der FDP)

Am Ende zählt aber das Ergebnis. Unsere Wünsche sind in diesen Gesetzentwurf fast vollständig einge

flossen. Wir hätten es durchaus begrüßt, wenn die Koalition den Vorschlag unseres Sachverständigen Dr. Wolfgang Stiehler, des Präsidenten des Sächsischen Fischereiverbandes, mitgetragen hätte: Die Größenbegrenzung von 500 Quadratmetern bei den Kleinstteichen als Obergrenze hätte noch mehr Rechtssicherheit geschaffen. Aber auch mit der jetzt vorgestellten Novelle sind die Betroffenen zufrieden, und das ist für die Zukunft der Fischerei und des Angelsports in Sachsen die Hauptsache.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei Dr. Stiehler und allen anderen Sachverständigen für ihre konstruktive Zuarbeit bedanken. Mit ihrer Hilfe und den daraus resultierenden Veränderungen, die heute zur Abstimmung kommen, wurde auch ein Stück Entbürokratisierung beispielsweise zur Fischereischeinpflicht geschaffen. Auch die Regelungen zum Fischereijugendschein, der jetzt ab dem 9. Lebensjahr ohne Prüfung erworben werden kann, findet ausdrücklich unsere Zustimmung.

Wir hoffen nunmehr, wie es einige Vorredner schon angesprochen haben, auf die zügige Umsetzung durch die Durchführungsverordnungen, die hoffentlich auch in bewährter Weise mit den Verbänden, mit den Praktikern und mit den Betrieben möglichst in enger Zusammenarbeit erstellt werden müssen. Ich lege Ihnen, Herr Staatsminister Tillich, nochmals ganz besonders die Belange der Berufsfischer ans Herz. Auch was andere Bestimmungen in diesem Bereich betrifft, sollte noch die eine oder andere Änderung möglich sein.

Wir werden diesem Gesetzentwurf in Gänze zustimmen und ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktion der GRÜNEN; Herr Abg. Lichdi, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag arbeitet neuerdings in rekordverdächtiger Zeit: Innerhalb von knapp hundert Tagen wurde eine Gesetzesnovellierung umgesetzt – ich beglückwünsche das Hohe Haus ausdrücklich zu dieser ungewöhnlichen Leistung. Es ist wohl der guten Verankerung der Anglerlobbyisten in den Koalitionsfraktionen zu verdanken, dass diese Novelle so schnell umgesetzt wurde. Zweifellos beweist die Koalition damit ihre Handlungsfähigkeit in zentralen Fragen unserer Zeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Elke Altmann, Linksfraktion.PDS)

So konnte die Koalition endlich nach hartem Kampf den lange überfälligen und wahrhaft bahnbrechenden Durchbruch der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb eines Jugendfischereischeines von zehn Jahre auf neun Jahre erzielen.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)