(Alle Abgeordneten der PDS und der GRÜNEN sowie einige Abgeordnete der SPD und der CDU verlassen den Plenarsaal.)
Niemand ist verächtlicher – – Ja, hier können die Medien und hier kann jeder Zuschauer auf der Tribüne sehen, wie die etablierten Parteien mit historischen Fakten umgehen, die ihnen nicht ins Konzept passen. Flüchten Sie vor der Wirklichkeit, flüchten Sie vor der historischen Realität – die Menschen in diesem Land werden das zur Kenntnis nehmen! Ich werde mich davon aber nicht beirren lassen.
Niemand ist verächtlicher als solche deutschen Politiker, die das Geschichtsbild der Siegermächte auf moralische Kosten ihres eigenen Volkes unkritisch übernehmen und ihre eigenen Schuldneurosen auf dem Rücken ihrer Landsleute kultivieren. Dazu gehört auch die abstoßende Kleinrechnerei der Opferzahlen von Dresden. Im Falle einer auserwählten Opfergruppe können Ihnen, Herr Weiss, die Totenzahlen gar nicht hoch genug sein. Auf deutscher Seite sind die Opferzahlen hingegen eine zu vernachlässigende Größe. Und außerdem – so scheint die Logik zu sein – hatte es ja sowieso nur das Tätervolk getroffen, ein Tätervolk, das es verdient hatte, durch herbeigebombte Feuersbrünste „gebraten“ zu werden – wie es der britische Premier Winston Churchill seiner Royal Air Force befohlen hatte.
Gut, dann lasse ich mich auf diesen Sprachvorschlag ein. Wo nehmen die sächsischen Altparteien, die es auch geschichtspolitisch zu einer bemerkenswerten Einheit gebracht haben, eigentlich die moralische Arroganz her, Tote in gute und böse Opfer zu scheiden? Die bösen Opfer sind natürlich die Deutschen. Die guten Opfer sind alle anderen. Die Behauptung, ein allein durch Deutschland verschuldeter Krieg sei in Form des alliierten Bombenterrors auf das Land der Täter zurückgefallen – wie wir es von Herrn Prof. Weiss gehört haben –, ist infam, weil unwahr.
Der Bomben-Holocaust von Dresden steht ursächlich weder im Zusammenhang mit dem 1. September 1939 noch mit dem 30. Januar 1933. Die Pläne zur Vernichtung des Deutschen Reiches existierten nämlich schon lange, bevor in Versailles der erste Nationalsozialist geboren wurde. In diesem Hause wird es außerhalb meiner Fraktion niemandem bekannt sein, dass bereits am 1. Februar 1896 in der englischen Wochenzeitschrift „The Saturday Review“ die Parole zu lesen war: „Germania est delenda“. Für die Nichtlateiner: „Deutschland ist zu zerstören“, hieß es 1896 in dieser eben zitierten britischen Wochenzeitung. Und genau in dieser Tradition eines eliminatorischen Antigermanismus stand der britische Premier Winston Churchill, dessen Bomberverbände zusammen mit ihren amerikanischen Verbündeten Anfang Februar 1945 Elbflorenz in eine Flammenhölle verwandelt haben. Ich möchte meine Aussagen mit einigen historischen Zitaten untermauern – wie gesagt: geschichtliche Fakten statt Moralhuberei. Bereits 1937 erklärte Churchill: „Wenn Deutschland zu stark wird, wird es wieder wie 1914 zerschlagen werden.“ 1939 erklärte er: „Dieser Krieg ist ein englischer Krieg, und sein Ziel ist die Vernichtung Deutschlands.“ 1940 sagte der britische Premier: „Wir werden Deutschland zu einer Wüste machen, ja, zu einer Wüste.“ 1941 äußerte er: „Es gibt knapp 70 Millionen bösartige Hunnen – die einen sind heilbar und die anderen zum Schlachten.“ 1942 betonte er: „Es darf keine Anstrengung gescheut werden, die Bevölkerung“ – gemeint ist die deutsche – „zu terrorisieren und zu paralysieren.“ – So viel zur Schuldfrage. Es ist in diesem Zusammenhang noch daran zu erinnern, dass eben dieser mehrfach zitierte Winston Churchill für seine höchst fragwürdigen Verdienste den Karlspreis der Stadt Aachen erhielt – einer Stadt, die tausend Jahre lang kriegerisch nicht zerstört worden ist, bevor eben dieser Kriegsverbrecher Churchill sie durch mehrere Bomberangriffe in Schutt und Asche legen ließ. Solche historischen Geschmacklosigkeiten sind nur in der BRD mit ihrer selektiven Erinnerungskultur und ihrer abgefeimten Preisverleihungspraxis möglich.
Sie, Herr Prof. Weiss – das möchte ich hier feststellen –, sind wahrlich ein würdiger Vertreter dieser Umerziehungs- und Canossa-Republik.
Ich wäre sowieso am Ende meiner Rede gewesen und möchte an dieser Stelle nur mitteilen, dass unsere Fraktion die nächsten Jahre nutzen wird, um auch hier im Sächsischen Landtag mächtige Schneisen in das Dickicht antideutscher Geschichtslügen zu schlagen. Mit dem heutigen Tag haben wir auch in diesem Parlament den politischen Kampf gegen die Schuldknechtschaft des deutschen Volkes und für die historische Wahrhaftigkeit aufgenommen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Theater, das hier heute veranstaltet wurde, spricht für sich, und eigentlich würde sich jedes weitere Wort erübrigen, denn die Bürger Dresdens und anderer sächsischer Städte, die bombardiert wurden, dürften heute gemerkt haben, was sich hier anlässlich des 60. Jahrestages einmal mehr abgespielt hat. Es ist bemerkenswert – und ich finde es eigentlich angenehm –, dass der prozentuale Anteil aller anständigen Deutschen, die auch noch Deutsche sein wollen, heute hier im Landtag in dieser Stunde doch erheblich gestiegen ist.
Die Ereignisse von Dresden, meine Damen und Herren, bleiben ungesühnt und unvergessen. Die Erinnerung an diese beispiellose Tragödie hat sich zutiefst eingegraben in die kollektive Identität unseres Volkes. Wir wollen, dass damit würdig umgegangen wird, nicht mehr oder weniger. Ich weiß, dass in Deutschland Nationalmasochismus groß geschrieben wird. Eines, meine Damen und Herren, darf ich Ihnen jedoch versprechen: dass wir Nationaldemokraten nicht eher ruhen werden, bis bei uns in Deutschland keine neuen Gedenkstätten zur Anklage gegen das deutsche Volk gebaut werden, sondern endlich in Deutschland Gedenkstätten gebaut werden für die in Dresden, Hamburg, Berlin und anderswo ums Leben gekommenen Menschen. Wir werden nicht eher ruhen, bis der 13. Februar in Deutschland endlich zum offiziellen Feiertag,
zum offiziellen Gedenktag für die Opfer von Krieg und Vertreibung ernannt wurde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, einer der Ersten, der schon vor Jahrzehnten auf die Dimension des Verbrechens aufmerksam machte, war der weltweit renommierte Historiker David Irving. In seinem weltweit wegweisenden Buch unterstrich er das Singuläre des Angriffs vom 13. Februar 1945 schon im Jahr 1963. David Irving wurde damals für seine wissenschaftliche Leistung mit der Dresdner Ehrenbürgerwürde ausgezeichnet. Das war allerdings in einer Zeit, in der man alliierte Verbrecher auch noch Verbrecher nennen durfte und in der zum Beispiel der Volkskammerpräsident der DDR, Herr Dieckmann, völlig zu Recht von „amerikanischen Luftgangstern“ sprach. Warum, meine Damen und Herren, winden Sie sich heute so, all die Dinge beim Namen zu nennen, die völlig unstrittig sind? Warum diese paranoiden Versuche, den Bomben-Holocaust herunterzurechnen? Warum dieser erbärmliche Nationalmasochismus? Bei keinem normalen Volk der Welt gäbe es ein solches Verhalten, wie Sie es hier an den Tag legen. David Irving hat heute Einreiseverbot in Deutschland.
Wie weit auf den Hund gekommen muss ein politisches System sein, das mit derartigen Maßnahmen meint in die Meinungsfreiheit in Deutschland eingreifen zu wollen? Sie sprechen, meine Damen und Herren, immer von Demokratie. Sie und Ihre Freunde der vermeintlich bürgerlich-demokratischen Parteien sind es doch immer, die die demokratischen Grundsätze, wie Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde, tagtäglich mit Füßen treten. Meine Damen und Herren, ich kann es nur immer wieder
sagen: Allein die NPD ist heute das Sprachrohr all jener, die wollen, dass in Deutschland wieder Demokratie herrschen wird, Demokratie im Sinne von wirklicher, wahrer Volksherrschaft.
Herr Präsident! Ich möchte hier lediglich im Namen der vielen Freunde, die ich in Israel und auf der ganzen Welt habe, eine Richtigstellung machen.
Nur das: Das Wort Holocaust ist ein für allemal für diesen einmaligen und mit nichts vergleichbaren barbarischen Akt der Vernichtung von Menschen durch die Nazis belegt. Ich verwahre mich als Mitglied dieses Landtages davor, dass dieses Wort – von wem auch immer – mit irgendwelchen anderen Begriffen vermischt oder verwoben wird.
Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Aktuelle Debatte, beantragt von der NPDFraktion, beendet und somit auch der Tagesordnungspunkt 1.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Ich bitte jetzt, dass die Mitglieder des Landtages ihre Fragen an die Staatsregierung stellen. Zuerst Herr Mirko Schmidt von der NPD-Fraktion; die Frage Nr. 1.
1. Welche Erklärung hat die Staatsregierung für die Tatsache, dass die vor Jahresfrist ins Leben gerufene Korruptionsbekämpfungseinheit „INES“ zwar seit Gründung 180 Ermittlungsverfahren geführt, bisher aber – laut Presseberichten – nur zehn bis 15 Fälle vor Gericht gebracht und nur in einem einzigen Fall Anklage erhoben hat?
2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung zu treffen, um „INES“ künftig zu einem wirksamen Instrument der Korruptionsbekämpfung zu machen? Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von den seit 1. März 2004 der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen „INES“ übertragenen 184 Ermittlungsverfahren wurde in einem Fall gegen mehrere Beschuldigte Anklage vor einer Wirtschaftsstrafkammer eines Landgerichts und in zwei Fällen gegen jeweils einen Beschuldigten Anklage vor einem Amtsgericht erhoben. Außerdem wurden sieben Strafbefehlsanträge beantragt. Ferner wurden Verfahren gegen 62 Beschuldigte mangels hinreichenden Tatverdachts oder nach Opportunitätsvorschriften eingestellt. Auch diese Einstellungen sind ein großer
Die Einrichtung von „INES“ dient auch dem Zweck, Einstellungen möglichst zügig zu erreichen. Auch sie schaffen Klarheit und Rechtssicherheit und vermindern die Belastungen eines Ermittlungsverfahrens, die besonders dann außerordentlich hoch sind, wenn parallel zu ihnen eine öffentliche Vorverurteilung stattfindet. Die genannten Zahlen zeigen, dass „INES“ im Zeitraum von knapp elf Monaten bereits eine erhebliche Anzahl von Vorwürfen klären und über sie abschließend entscheiden konnte. Aus den Zahlen lässt sich tendenziell entnehmen, dass durch „INES“ auch der für Opfer und Beschuldigte wichtige Zeitfaktor, das heißt die Dauer zwischen der Begründung eines Anfangstatverdachts und der abschließenden staatsanwaltschaftlichen Klärung, positiv beeinflusst werden wird, wenn auch selbstredend in der Kürze der Zeit noch kein aussagekräftiger Vergleich möglich ist und das Ziel – schnelle und richtige Entscheidung – eine Daueraufgabe bleibt.
Die Erklärung dafür, warum von „INES“ nicht noch mehr Verfahren abgeschlossen respektive vor Gericht gebracht werden konnten, ist einfach und ergibt sich zwangsläufig bereits aus ihrem Aufgabengebiet. „INES“ ist zuständig für die Verfolgung struktureller Korruption und schwerer Fälle situativer Korruption. Verfahren dieser Art bedürfen nicht nur einer besonderen Ermittlungsstrategie – Stichwort Holkriminalität –, sondern sind überwiegend äußerst komplex und aufwändig. Es liegt auf der Hand, dass solche Taten nicht allein durch polizeiliche Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten nachzuweisen sind. In vielen Fällen müssen verdeckte Maßnahmen im Sinne der Strafprozessordnung angewandt, Durchsuchungen und Beschlagnahmen durchgeführt werden. Das in Beschlag genommene, oft umfangreiche Material muss gesichtet und technisch aufwändig ausgewertet werden. Die Bewertung erfordert umfangreiches Spezialwissen. Weil die Ermittlungsverfahren oft mehrere Beschuldigte treffen, dürfen auch die Anhörungsrechte, die Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelmöglichkeiten der Beschuldigten, die das Verfahren verzögern könnten, nicht außer Betracht bleiben.
Ins Gedächtnis zu rufen ist auch, dass „INES“ nicht sofort mit seiner Errichtung den Vollbetrieb aufnehmen konnte. Der Personalaufbau, der zwischenzeitlich abgeschlossen ist, und die sonstige Organisation mussten vielmehr Schritt für Schritt erfolgen. Berücksichtigt man all dies, dann ist keine Polemik angebracht, sondern ein Lob für das schon Geleistete. Das zunehmende Erfahrungswissen und die Routine werden zu weiterer Effizienzsteigerung und einer wünschenswerten weiteren Verkürzung des bereits angesprochenen Zeitfaktors führen. „INES“ ist aber bereits jetzt ein wirksames, schlagkräftiges Instrument der Korruptionsbekämpfung, das im Übrigen auch von anderen Landesjustizverwaltungen mit Interesse beobachtet wird.
Damit habe ich auch die Frage 2 beantwortet. Die Staatsregierung plant derzeit keine weiteren Maßnahmen.