Protocol of the Session on June 5, 2007

(Zurufe von der Linksfraktion.PDS)

Darin liegt zu Recht die begründete Kritik der Parlamentarischen Kontrollkommission.

(Beifall bei der SPD, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Ob es angesichts der Tatsache, dass wir in Sachsen viele Beschäftigte aus Baden-Württemberg haben, sinnvoll ist, ausgerechnet jemanden aus diesem Bundesland zu bitten, hier seine Ermittlungstätigkeit aufzunehmen und mögliche Verdachtsmomente gegen Teile der hiesigen Verwaltung zu prüfen, die noch gar nicht nachhaltig untersucht worden sind, will ich nicht weiter kommentieren. Mir kommt es vielmehr darauf an, dass wir das Vertrauen in den Rechtsstaat wiedergewinnen müssen. Dafür ist eine schonungslose und glaubhafte Aufklärung unerlässlich.

Als Mitglied der PKK frage ich mich durchaus, warum nicht der Verfassungsschutz bzw. das SMI bereits vor Jahren über Beobachtungen informiert hat.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Ich stelle die Frage danach heute vor allem, nachdem ich vor einigen Tagen eine Pressemitteilung des ehemaligen Innenministers des Freistaates Thomas de Maizière zur Kenntnis nehmen musste. Er war immerhin bis Ende 2005 im Amt. Er lässt sich zitieren: „Die Erkenntnisdichte des Verfassungsschutzes war nicht ausreichend, um die PKK bzw. die Ermittlungsbehörden ausreichend zu informieren.“

Es gibt viele Fragen, die auf uns zukommen; einige liegen bereits auf der Hand. Ich denke, dass wir erst dann über das Ausmaß und die Art der Vorgänge wirklich etwas sagen können und das Ende der Spekulationen eingesetzt hat, wenn die Strafverfolgungsbehörden am Zug waren und ihre Ergebnisse vorgelegt haben. Deshalb sage ich ganz deutlich: Wir müssen so schnell wie möglich handeln, weil es die Gefahr der Verjährung gibt. Schon jetzt gibt es das Problem, dass ein Teil der jetzt Genannten unschuldig verdächtigt werden. Insofern müssen wir alles daransetzen, dass wir schnell zu Ergebnissen kommen. Erst wenn es einen klaren Überblick darüber gibt, wie sich die Organisierte Kriminalität in Sachsen darstellt, stellen sich aus meiner Sicht Fragen nach politischer Verantwortlichkeit. Dann kann man darüber nachdenken, ob es notwendig ist, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, und ob es eventuell Änderungsbedarf im Verfassungsschutzgesetz gibt. Jetzt darüber zu spekulieren ist viel zu verfrüht.

(Zurufe von der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Wer den § 17 Verfassungsschutzgesetz kennt, weiß, dass die PKK über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu informieren ist.

(Beifall bei der SPD, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Ich frage mich ernsthaft: Wenn dies 2004 und 2005 bekannt war und wenn solche Sachverhalte nicht der PKK übergeben werden, welche sollen es dann sein?

(Beifall bei der SPD, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Dies hat das Verfassungsgericht trotz des starken Trennungsgebotes von Verfassungsschutz und Polizei in unserer Verfassung ausdrücklich zugelassen. Diese Aufgabe wird allerdings schon von der klassischen Aufgabenbestimmung des Verfassungsschutzes erfasst, sodass weitergehende Bezüge zur Organisierten Kriminalität im Gesetz entfallen konnten.

Ich denke, dass eine effektive parlamentarische Kontrolle nur dann möglich ist, wenn der Verfassungsschutz freiwillig und umfassend kooperieren möchte. Insofern finde ich es vollkommen richtig – und wir haben es auch innerhalb der PKK deutlich gemacht –, dass wir uns in der Tat damit auseinandersetzen müssen, welche Rechte die Parlamentarische Kontrollkommission zukünftig haben soll. Wenn man sich die Rechte anschaut, hilft ein Blick in andere Bundesländer; denn dort können wir uns ansehen, was diesen Kontrollgremien alles zugestanden wird. Ich denke, es macht Sinn, dass wir zu gegebener Zeit darüber nachdenken müssen, wie die PKK hier in Sachsen ausgestattet wird.

Auch möchte ich zu bedenken geben, dass das Urteil und die Gesetzgebungstätigkeit, die den Datenschutzbeauftragten dazu gebracht hat, erst einmal die PKK auf den Fall zu bringen, dafür die Grundlage waren. Sonst ist zu vermuten, dass vielleicht vieles von dem, was wir im letzten halben Jahr ausgewertet haben, nicht an die Stellen gelangt wäre, wo es hingehört. Insofern müssen wir unterscheiden zwischen dem, was der Datenschutzbeauftragte getan hat, und dem, was politisch zu verantworten ist. Ich finde es nicht gerechtfertigt, ein Schwarze-PeterSpiel zwischen Ursache und Wirkung zu betreiben. Ich denke, dass die PKK, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen und vom Parlament ernst genommen werden will, rechtzeitig und umfassend informiert werden musste. Genau darin liegt das Problem.

Ein grundsätzliches allgemeines Problem des Verfassungsschutzes bleibt es natürlich, dass der Verfassungsschutz nur beobachtet, aber nicht für die Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt. Richtig ist auch, dass er keineswegs verpflichtet ist, strafrechtliche Vorgänge, gerade wenn sie nicht in seine Zuständigkeit fallen, den Ermittlungsbehörden zu übermitteln. Das genau zeigt, dass die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität primär in die Hände der Polizei zu geben ist.

Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN) (Beifall bei der SPD, der Linksfraktion.PDS, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung) Man sollte die bisherige Arbeit des Verfassungsschutzes an dieser Stelle kritisch hinterfragen. Ich weiß dabei sehr genau und es ist mir durchaus bewusst, dass gerade durch Veröffentlichungen in den Medien Teile der Polizei unter Verdacht stehen. Klar ist auch, wie bei der Justiz gilt bei der Polizei: Man muss überprüfen, ob interne Kontrollmechanismen funktionieren. Andererseits muss man fragen, ob die sächsische Polizei, so wie sie aufgestellt ist, mit ihren aufgabenspezifischen Themen den Strukturen Organisierter Kriminalität gewachsen ist und ob sie sie bestmöglich bekämpfen kann. Dass sie das tun soll – davon gehe ich nach wie vor aus –, ist und bleibt das Ziel der Koalition.

Ich erteile das Wort der Fraktion der NPD. Herr Gansel, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerne hätte die NPD-Fraktion schon auf der heutigen Sitzung ihren Dringlichen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur sächsischen Mafiaaffäre debattieren lassen, auf deren Tagesordnung er nach unserer Auffassung nicht nur aus sachlichen, sondern auch aus formalen Gründen gehört hätte. Schließlich besagt § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung dieses Hauses unmissverständlich, dass Dringliche Anträge zwingend auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Plenarsitzung gesetzt werden müssen. Die Mehrheit dieses Hauses hat es vorhin aber anders gewollt. Dann wird die NPD-Fraktion ihren Dringlichen Antrag eben in der morgigen Sitzung einbringen.

(Beifall bei der SPD)

Zum Abschluss, um Missverständnissen, wie sie zum Teil immer wieder auftreten, entgegenzutreten: Die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes im letzten Jahr steht diesem Ziel nach meiner Auffassung keineswegs entgegen, weil das Landesamt für Verfassungsschutz für solche Teilbestände der Organisierten Kriminalität weiterhin zuständig bleibt, wenn es denn den Bezug zur Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gibt.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Genau die hier in Rede stehenden Fälle haben mir gezeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen der Organisierten Kriminalität und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gibt. Die Beschlüsse der PKK sagen mir deutlich, warum wir uns so entschieden haben: weil wir damit die Aufgabe des Verfassungsschutzes als abgedeckt ansehen.

Zur Sache selbst. Jeder Abgeordnete, jeder wissenschaftliche Mitarbeiter und jeder sonst wie im Landtag Beschäftigte weiß, dass der parlamentarische Alltagsbetrieb viel Überflüssiges und Ritualhaftes enthält und dieses Haus oftmals zu einer regelrechten Schwatzbude verkommt. Dieser unschöne Zug des Parlamentarismus darf aber gerade bei der heutigen Sitzung nicht zum Tragen kommen, wenn das Ansehen des Sächsischen Landtages bei den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat keinen weiteren Schaden nehmen soll; denn das, was im Raum steht, ist etwas Unerhörtes: ein Netzwerk Organisierter Kriminalität, in das ranghohe Entscheidungsträger der sächsischen Politik, Justiz und Polizei eingebunden sind. Es geht um kriminelle Machenschaften, die nicht an Sachsen, sondern an Sizilien erinnern.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Dabei sind die Rollen in diesem Haus – das hat man bei der vorherigen Debatte erkennen können – bereits verteilt. Die Staatsregierung und die sie tragenden Parteien haben kein wirkliches Interesse an einer Aufklärung der Machenschaften dieses Netzwerkes von kriminellen Polizeiführern, Justizbeamten und Politikern.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Das ist nicht wahr!)

Wenn es dafür noch eines Beweises bedurft hätte, Herr Hähle, dann liegt dieser inzwischen in Form einer Meldung der „Sächsischen Zeitung“ vor, wonach das sächsische Innenministerium noch kurz vor Bekanntwerden der Affäre in einem internen Schreiben darauf drängte, dass die brisanten Geheimdienstakten ungelesen ins Staatsarchiv wandern sollten. Die Sperrfrist für diese Papiere sollte in diesem Fall sogar von den sonst üblichen 30 auf 60 Jahre erhöht werden. Das wirft ein geradezu skandalöses Licht auf das Innenministerium, das genauso wie das Justizministerium ein Bremsklotz und gewiss kein Motor der Aufklärung des Justiz- und Politsumpfes in Sachsen sein wird.

Die Geheimdienstakten sollten also ernsthaft ins Staatsarchiv wandern, um nie ans Licht der Öffentlichkeit zu gelangen. Da fällt einem das Sprichwort ein, dass, wenn man ein Verbrechen ungestraft begehen will, man ein wirklich großes Verbrechen begehen muss. Sollte sich dies ausgerechnet im Freistaat Sachsen bewahrheiten?

Die NPD-Fraktion wird alles ihr politisch Mögliche tun, damit Licht ins Dunkel kommt und der Saustall, den herrschende Einflusscliquen aus Sachsen gemacht haben, mit eiserner Forke ausgemistet wird.

Für diesen Begriff erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Für die „herrschenden Einflusscliquen“ oder für die „eiserne Forke“?

Für den „Saustall“!

Sei es drum!

Der Sumpf der sächsischen Polit-Mafia muss trockengelegt werden.

Ein weiterer schlagender Beweis für die mangelnde Aufklärungsbereitschaft der Staatsregierung war das Interview von Ministerpräsident Milbradt, das er am 26. Mai dieses Jahres der „Sächsischen Zeitung“ gab. Es zeugt von einem geradezu penetranten Bagatellisierungsbemühen des Regierungschefs. Auf die Frage: „Herr Ministerpräsident, wie groß ist der Imageschaden für Sachsen wegen der Geheimakten des Verfassungsschutzes?“ gab er die Antwort: „Ich glaube, da ist kein Imageschaden entstanden. Es wird den Dingen nachgegangen.“ Darauf die überraschte Frage des Interviewers: „Es schadet nicht, wenn der Geheimdienst vermutet, Politiker und Juristen sind in Korruption und Kindesmissbrauch

verwickelt?“ Die Antwort des Ministerpräsidenten: „Ich kenne die Akten nicht. Wir sollten urteilen, wenn die Sachverhalte abgearbeitet sind. Im Augenblick ist es im Wesentlichen Spekulation.“ Am Ende des Interviews schafft es der Ministerpräsident, noch einen draufzusetzen. Die Frage: „Wie groß ist die Gefahr, dass an Sachsen etwas hängen bleibt?“ Die Antwort: „Das sollte sich die Presse selber fragen, die ja offensichtlich zum Teil nur alte Geschichten wiedergibt, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.“

Aus diesen Äußerungen des Ministerpräsidenten spricht eine staunenswerte Unlust, sich überhaupt ernsthaft mit der Korruptionsaffäre zu beschäftigen, und gipfelt in einer ausnahmsweise einmal unangebrachten Presseschelte; denn dieses Mal hat die Presse das gemacht, was zu ihren ureigensten und vornehmsten Aufgaben gehört: nämlich durch Recherche und Berichterstattung die Herrschenden zu kontrollieren. Denn wer weiß, ob ohne die Recherchen des Frankfurter Korruptionsexperten Jürgen Roth die VSAkten nicht tatsächlich schon im Staatsarchiv vergilben würden. Nach dem zu urteilen, was nun tröpfchenweise an die Öffentlichkeit gerät, ist der systemtragenden Klasse in Sachsen tatsächlich jede Sauerei und jedes Verbrechen zuzutrauen.

Neben dem Ministerpräsidenten äußerte sich noch ein anderer CDU-Spitzenpolitiker ziemlich lustlos, ja geradezu destruktiv zur Mafiaaffäre – jemand, der eigentlich brennend an ihrer Aufklärung interessiert sein müsste –: Justizminister Mackenroth. Schon in der Überschrift eines Gastbeitrages für die „Sächsische Zeitung“ vom 29. Mai dieses Jahres stellte der Minister die mittlerweile kühn anmutende These auf, dass das offizielle Sachsen kein krimineller Sumpf sei. Herr Mackenroth, woher wollen Sie das eigentlich jetzt schon so genau wissen? Durch einfaches Handauflegen auf die VS-Akten oder durch einen Blick in Ihre Kristallkugel? Oder geht es schlicht und einfach darum, den Staatsanwälten schon einmal die Ermittlungsergebnisse vorzugeben?

Aber es kommt noch dummdreister: Mackenroth beschließt seinen Beitrag in der „Sächsischen Zeitung“ mit dem Satz: „Und damit hat der Rechtsstaat seine größte Bewährungsprobe bereits bestanden.“ Herr Mackenroth, auch hier reden Sie wieder einmal in Rätseln – wie auch schon beim Ausbruch des Gewalttäters Mario M. aus der JVA Dresden, als Sie behaupteten, der Ausbruch sei nur zur falschen Zeit gekommen. Warum, um alles in der Welt, hat der BRD-Rechtsstaat seine Bewährungsprobe schon bestanden, wenn die Aufklärung der Mafiastrukturen noch gar nicht begonnen hat? Was soll die gefährliche Schönrederei einer Affäre, die in ganz Deutschland nur noch als Staatskrise bezeichnet wird und an deren Ende ganz sicher politische Köpfe rollen werden – vielleicht sogar Ihrer, Herr Mackenroth?

Die CDU-/SPD-Staatsregierung kann gar kein wirkliches Aufklärungsinteresse haben, weil es doch gerade auch ihre Parteifreunde in Leipzig und anderswo sind, die knietief oder sogar bis zum Hals im Verbrechenssumpf zu

stecken scheinen. Aber auch von einem FDPBundestagsabgeordneten ist in diesem Zusammenhang schon zu lesen gewesen.

An der Aufklärungsblockade der Staatsregierung wird gewiss auch diese Sondersitzung nichts ändern. Wie sollte die CDU-geführte Staatsregierung denn auch an einer echten Aufklärung und an einer politischen Flurbereinigung interessiert sein, wenn sich der schwarze Filz in Sachsen längst in alle Poren des öffentlichen Lebens hineingefressen hat? Ein schwarzer Filz, der sich in 17 Jahren seit der Wende fast ungehindert ausbreiten konnte und mittlerweile weite Teile des institutionellen Gefüges wie Mehltau befallen hat. Das Ausmaß der Staatskrise, in der sich Sachsen befindet, ist noch gar nicht zu ermessen.

Eine der jüngsten Nachrichten kam nun aus Bonn. Dort regte der Hochschullehrer Hans-Jürgen Paeffgen, der früher in Dresden wirkte, in einem Zeitschriftenbeitrag ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung gegen den sächsischen Generalstaatsanwalt Jürgen Schwalm an. Schwalm, so der Vorwurf, habe in den Neunzigerjahren strafrechtliche Untersuchungen seiner Staatsanwälte unterdrückt, um den früheren sächsischen Ministerpräsidenten Biedenkopf vor einem Strafverfahren zu bewahren – Ihr, meine Damen und Herren von der CDU, göttergleich verehrter Herr Biedenkopf! Dieser Vorwurf kommt nicht von irgendeinem „Flickenfranz“, sondern von einem intimen Kenner der sächsischen Justizlandschaft.

Wie aber sollen die kriminellen Strukturen, die Teile der Verwaltung und der Politik mutmaßlich im Griff haben, aufgeklärt werden, wenn die bisher ermittelten Ergebnisse dann vielleicht an eine Person weitergeleitet werden, die selbst Dreck am Stecken zu haben scheint? Die ernstzunehmenden Verdachtsmomente gegen den sächsischen Generalstaatsanwalt zeigen, dass die Institutionen des Freistaates offenbar so tief im Mafiasumpf stecken, dass hier ohne Hilfe von außen gar nichts mehr aufzuklären ist.

Deshalb begrüßt es die NPD-Fraktion ausdrücklich, dass Kopien der VS-Akten an die Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe gegangen sind und hoffentlich noch weiter gehen werden – hoffentlich vor allem auch unzensiert und ungefiltert.

Nicht ernst zu nehmen ist dagegen die Berufung des Präsidenten des Landgerichtes Waldshut, Wolfgang Eißer, nach Sachsen, um hier Amtshilfe zu leisten. Der Mann ist doch, um es einmal deutlich zu sagen, vor dem Hintergrund der Problemdimension in Sachsen ein Pappkamerad ohne echte Kompetenzen, ein badischer AnstandsWauwau, dem die Zähne zum Zubeißen fehlen.

Die Berufung Eißers ist einer von vielen Rohrkrepierern, die Justizminister Mackenroth im Laufe der Affäre bislang unterlaufen sind. Schließlich war es nicht zuletzt eine sogenannte Baden-Württemberg-Connection, die in den Nachwendejahren viele Weichen in Sachsen falsch gestellt und damit der Bildung von Klüngeln und Karrierenetzwerken Vorschub geleistet hat. Die Anforderung Eißers ist nicht nur ein weiteres Beispiel vermurkster

Symbolpolitik des Justizministers, nein, sie ist auch fachlich voll daneben, da Eißer in Sachsen nur auf alte Freunde treffen wird, und alten Freunden tut man bekanntlich nicht weh. Ein glaubwürdiger Neuanfang und vor allem ein glaubwürdiger Beginn der Aufklärungstätigkeiten sind mit dieser Personalie kaum möglich.