Protocol of the Session on May 10, 2007

Wir alle kennen sicherlich die schon sehr früh einsetzende Begeisterung bei Kindern für die Feuerwehr. Da ist die Technik, da sind die großen Autos mit der umfangreichen Beladung, da gibt es immer wieder etwas Neues, etwas Spannendes zu entdecken, da gibt es auch einen gewissen Spaßfaktor. Wo kann man sonst so unbefangen mit Schläuchen jede Menge Wasser in der Gegend herumspritzen, ohne dass jemand schimpft, meine Damen und Herren?

Schnell ist dann der Wunsch zu hören: Ich will auch zur Feuerwehr! – Aber dann kommt das Problem. „Das geht leider nicht“, heißt es dann, „du musst nämlich warten, bis du zehn bist.“ So lautet die Antwort auf die Frage von Kindern, wie das denn ist mit der Feuerwehr. Der ergänzende Satz lautet dann meistens: „Bis dahin kannst du uns ja öfter besuchen.“ Das ist ein schwacher Trost.

Was ist denn dann mit zehn Jahren? Mit zehn Jahren sind die Kinder bereits in Sportvereinen, haben dort ihre Freizeitbeschäftigung gefunden. Im Alter von zehn Jahren sind viele Freizeitaktivitäten bereits gefunden, die die Kinder dann auch später ausüben. Die Schule kommt dazu, die steigenden Anforderungen. Der Terminplan der

Kinder wird immer enger. Das, was sie mit sechs oder sieben Jahren noch an Begeisterung für die Feuerwehr hatten, ist vorbei.

Meine Damen und Herren, mit unserem Vorschlag wollen wir das ändern. Mit den Vorbereitungsgruppen, den „Bambini-Feuerwehren“, kann die Entwicklung anders verlaufen. Das ist ein kleiner, ein nebensächlicher Punkt, werden Sie jetzt sagen. Aber es ist ein kleiner Schritt, der uns vielleicht ein bisschen weiterhilft, den Nachwuchssorgen entgegenzutreten, mit denen die Feuerwehren überall in Sachsen zu tun haben

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die Kinder – ich habe es gesagt – wollen mit ihrer Begeisterung nicht warten. Sie wollen selbst aktiv werden. Man sollte ihnen die Möglichkeiten dazu geben. In anderen Bundesländern hat man diese Möglichkeiten erkannt. In Rheinland-Pfalz wurde übrigens auf Initiative der SPD eine Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehren möglich gemacht. Diese Verankerung von Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehren wollen wir in Sachsen auch erreichen.

Die geltenden Regelungen im Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienste und Katastrophenschutz sind nicht ausreichend, um auch Kindern unter zehn Jahren solche Vorbereitungsgruppen zu ermöglichen. Sie reichen nicht aus, meine Damen und Herren – auch wenn nachher wieder das Gegenteil behauptet werden wird.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das kurz erklären. Es gibt eine Antwort der Staatsregierung auf eine entsprechende Anfrage der Kollegin Lauterbach nach den gesetzlichen Regelungen. Dort heißt es – ich zitiere –: „Die gesetzlichen Regelungen des Sächsischen BRKG sehen den Aufbau von Kindergruppen als Untergruppe der Jugendfeuerwehr nicht vor. Nach § 18 Abs. 4 Satz 2 des Sächsischen BRKG kann Mitglied der Jugendfeuerwehr in der Regel sein, wer das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Formulierung ‚in der Regel’ legt fest, dass grundsätzlich das zehnte Lebensjahr vollendet sein muss. Sofern das Kind unter Berücksichtigung seiner körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung die Einsichtsfähigkeit für den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Feuerwehr besitzt, kann in Ausnahmefällen von der Mindestaltergrenze abgewichen und ein Kind unter zehn Jahren aufgenommen werden. Die Eignung muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.“

Versicherungsschutz für Kinder unter zehn Jahren besteht nur, wenn die Kinder im Rahmen einer Ausnahmerege

lung aufgenommen worden sind, nicht für Kinder, die im Rahmen einer ganz normalen Vorbereitungsgruppe dort aufgenommen worden sind. Diese Kinder haben keinen Versicherungsschutz. „Ein Unfallversicherungsschutz für Kinder unter zehn Jahren generell ist nicht vorgesehen, weil diese Gruppen nicht zum versicherten Personenkreis nach Sozialgesetzbuch zählen. Durch die Gemeinde wäre insofern eine gesonderte privatrechtliche Versicherung abzuschließen.“

Ich zitiere noch die Antwort der Staatsregierung: „Es wird ausdrücklich klargestellt, dass durch die Feuerwehrsatzungen der Gemeinden keine abweichenden Regelungen zum Mindestalter getroffen werden dürfen.“

Diese Antwort ist eindeutig. Ich gehe davon aus, dass sich nachher niemand hier hinstellt und erzählt, dass die gesetzlichen Regelungen dies jetzt schon möglich machen würden.

Meine Damen und Herren, die Nachwuchssorgen sind unbestritten. Die Zahl der Mitglieder in Jugendfeuerwehren ist rückläufig. Seit dem Jahr 2000 ist die Anzahl der Mitglieder in Jugendfeuerwehren um 26 % gesunken.

Oft werden gegen unseren Antrag Probleme des Altersunterschieds vorgebracht. Man könne Sechsjährige nicht mit 17-Jährigen in einer Gruppe bei der Jugendfeuerwehr zusammenbringen. Das will auch keiner, meine Damen und Herren. Selbstverständlich sind im Sportverein auch Sechsjährige und 17-Jährige und kein Mensch käme auf die Idee, die 14- bis 17-Jährigen gegen die Sechs- bis Achtjährigen Fußball spielen zu lassen.

(Beifall bei der FDP)

Selbstverständlich haben die Mitglieder in der Jugendfeuerwehr andere Aufgaben als die in der Vorbereitungsgruppe. Wir wollen mit unserem Antrag auch nicht zwangsweise Vorbereitungsgruppen überall einführen, sondern wir wollen nur die Möglichkeit schaffen, dass Vorbereitungsgruppen wie „Bambini-Feuerwehren“ gebildet werden können. Bitte geben Sie uns dazu Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren. Es ist, wie gesagt, nur ein kleiner Punkt, aber manchmal sind es auch kleine Punkte, die eine große Wirkung haben. Angesichts dessen, was wir hier in vielen Fällen besprochen haben, wo wirklich nichts dabei herauskommt, wo wir uns nur mit uns selbst beschäftigen, besteht hier die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber einmal ein klein bisschen konkrete Arbeit leisten kann. Wäre das nicht toll?

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Nun die CDUFraktion, bitte. Herr Abg. Pietzsch.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Jetzt kommt die Feuerwehr persönlich!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die „Bambini

Liberalen“ zeigen mit ihrem Antrag ja wieder einmal altersgerecht, welche Arbeit noch vor ihnen liegt, um in der Wirklichkeit anzukommen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE – Dr. Jürgen Martens, FDP, tritt ans Mikrofon.)

Es gibt gleich eine Zwischenfrage.

Die Mitglieder dieser Fraktion sind selbst dafür verantwortlich, dass sie von Tausenden von Fachleuten nicht ernst genommen werden. Um glaubwürdig für etwas werben zu können, bedarf es nämlich einer Identifikation mit dem Produkt. Herr Zastrow lächelt mir zu und wird mir auch zustimmen können. – Alles andere ist populistische Stimmungsmache zum Schaden für das berechtigt in den Vordergrund zu rückende Problem, um das es eigentlich geht. Die einzige Formulierung in Ihrem Antrag, der wahrscheinlich alle hier im Hohen Hause zustimmen können, kann ich einmal zitieren: „Mit dem Blick auf den demografischen Wandel, ein verändertes Freizeitverhalten vieler Kinder und die sinkende Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement wird sich die Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehr in Zukunft immer schwieriger gestalten. Deshalb ist es wichtig, Kinder bereits frühzeitig für eine Tätigkeit bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz zu interessieren und zu begeistern.“ Dem werden Sie alle hier zustimmen können.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Ja!)

Betrachten wir das jetzt aus der fachlichen Sicht.

Nach § 18 Abs. 4 des Sächsischen BRK-Gesetzes kann Mitglied der Feuerwehr in der Regel sein, wer das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Es ist eine Öffnung nach unten enthalten. „In der Regel“ definiert Ausnahmen

(Dr. Jürgen Martens, FDP: Nein, definiert sie nicht!)

und nicht die Regel, in die Sie jetzt eine zusätzliche neue Formulierung bringen wollen. Eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr bzw. Jugendfeuerwehr setzt unter anderem eine körperliche und auch geistige Eignung voraus. Alle Fachleute – das haben wir bei der Diskussion des BRK-Gesetzes vor nunmehr drei Jahren ausgiebig diskutiert – sind der Ansicht, dass dies mit dem zehnten Lebensjahr der Fall ist. Die Altersgrenze von zehn Jahren gibt es auch in vielen Bundesländern. Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen haben eine andere Regelung, alle anderen haben ganz scharf zehn Jahre festgeschrieben. Bei der Diskussion zu dem Gesetz kam von den Fachleuten die Anforderung, dass wir es ermöglichen sollten, dass ein Elfjähriger seinen acht- oder neunjährigen Bruder mitbringen kann. Dies haben wir mit der Formulierung „in der Regel“ geschaffen.

Dem zuständigen Wehrleiter obliegt es nämlich, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob er den unter Zehnjährigen

genauso wie den über Zehnjährigen für geeignet hält, die Voraussetzungen zu erfüllen, die sich aus den Ausbildungsvorschriften ergeben, denen auch eine Jugendfeuerwehr unterliegt. Bei seiner Prüfung hat er vor allem abzuwägen, ob das Kind diesen Anforderungen gerecht wird. Diese Ausbildung in der Jugendfeuerwehr geht übrigens bis zum Alter von 16 und nicht von 17 Jahren, wie Sie es gesagt haben. Man kann eine längere doppelte Mitgliedschaft mit dem aktiven Dienst haben.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Pietzsch?

Bitte, Herr Dr. Martens.

Danke, Frau Präsidentin! – Herr Kollege Pietzsch, ich habe mich während meines Beitrages nicht umgeschaut. Waren Sie in dieser Zeit im Saal?

Aha. Und Sie gehen auch davon aus, dass Sie verstanden haben, was ich vorgetragen habe?

Aber sicher! Ich würde an Ihrer Stelle bis zum Ende zuhören, das verinnerlichen und darüber nachdenken. Aber da Sie so weit von der Praxis entfernt sind, können Sie das wahrscheinlich nicht verstehen.

Um das alles ins rechte Licht zu rücken, noch ein paar Zahlenangaben: Sachsen hat 1 664 Freiwillige Feuerwehren, 1 003 Feuerwehren haben eine Jugendfeuerwehr eingerichtet. Die Mitgliederzahl stieg von 1991 von 3 277 auf 14 300 im Jahr 2000 und ist leider im Jahr 2006 auf 10 608 zurückgegangen. Die Jugendfeuerwehrwarte leisten dort ein enormes Pensum, das einem jährlichen Umfang von über 200 000 freiwillig geleisteten ehrenamtlichen Stunden entspricht. Dazu kommen über 200 000 Stunden der Vor- und Nachbereitung von Ereignissen und für die eigene Aus- und Fortbildung. Für diese Leistung gebührt ihnen von dieser Stelle aus ein herzlicher Dank.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS und der SPD)

Mit der Einführung von „Bambini-Feuerwehren“ weisen Sie den Feuerwehren eine Aufgabe zu, der sie nur sehr schwer nachkommen können. Erinnert sei hier an die zum Teil fehlenden pädagogischen Fähigkeiten, die für die Unterweisung der Kinder erforderlich sind. Dazu kommt die schon jetzt vorhandene enorme Belastung der Jugendfeuerwehrwarte, die ich eben genannt habe. Diese würde sich mit diesen Anforderungen verstärken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Zusammenhang diskutieren wir immer wieder die Übernahme in den

aktiven Dienst. Erstmals 2006 konnten die Feuerwehren mehr Übernahmen als Austritte verzeichnen. Interessant ist dabei, dass unter den 1 336 Austritten im vergangenen Jahr 401 Mädchen waren und von den Abgängen 535 auf Schul- oder Berufsausbildung bzw. Wohnungswechsel sowie 296 auf „keine Lust mehr“ zurückzuführen sind. Das sind die nüchternen Zahlen.

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die CDU-Fraktion bei der Gesetzesdiskussion mit der Senkung des Eintrittsalters in den aktiven Dienst von 18 auf 16 Jahre einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet hat, dass es keine größere pubertäre Lücke gibt. Die damals geäußerten Bedenken möchte ich an dieser Stelle nicht noch einmal nennen. Zu jener Zeit klang das ganz anders.

Blickt man in die andere Richtung, so ist erfreulicherweise festzustellen, dass bei den unter Zehnjährigen gegenüber 2005 ein Zuwachs von über 300 Kindern zu verzeichnen war. Mittlerweile sind 847 Kinder unter zehn Jahren in den Jugendwehren aktiv. Dennoch bleibt viel zu tun, um die vorhandenen Angebote zu erhalten und darüber aufzuklären, was jetzt schon alles getan wird.

Landes- oder Kreisfeuerwehrtage, die ich in diesem Zusammenhang nur empfehlen kann, sind zum Beispiel ein Spiegelbild der vielfältigsten Angebote und Aktivitäten. Sie sind zwar regional sehr verschieden, zeugen aber von einer sehr hohen Sach- und Fachkompetenz. Der Landesjugendfeuerwehrverband wirbt beispielsweise mit Freddy Flink und mit Löschi. Das ist vergleichbar mit Poldi bei der Polizei. Das geschieht pädagogisch wertvoll und mit viel Engagement für die Brandschutzerziehung bis in den Kindergarten hinein.

Dem Landesjugendfeuerwehrwart Manfred Langner und seinem Vorstand sei von dieser Stelle aus ganz herzlich für diese verantwortungsvolle Arbeit gedankt.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ein paar Jahren habe ich von dieser Stelle aus die Forderung nach mehr Brandschutzerziehung in der Schule erhoben. Was für die obligatorische Verkehrserziehung in der 3. und 4. Klasse getan wird, sollte auch mit der Brandschutzerziehung möglich sein, hatte ich damals gefordert. Mit einem Blick in die verbindlichen Lehrpläne der Klassenstufen 1 bis 4 kann man erkennen, dass sich viel getan hat.