Die Behauptungen im Gesetzentwurf, die eine Offenlegung untermauern sollen, sind an keiner Stelle belastbar untersetzt. Im Vorblatt, zweiter Absatz, heißt es: „Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie hoch die Vergütungen der Verwaltungsräte, Aufsichtsräte und Geschäftsführungen von privatrechtlichen Gesellschaften sind, die dem Freistaat Sachsen in Gänze gehören oder an denen er beteiligt ist.“
„Haben einen Anspruch“ – diesen Anspruch erkenne ich nicht. Er ist nirgendwo festgeschrieben, genauso wenig, wie es zum Beispiel einen Anspruch auf die Veröffentlichung der Vergütungen von Gewerkschaftsfunktionären gibt. Was Herr Bsirske von ver.di oder Herr Sommer vom DGB verdienen, ist Sache des jeweiligen Verbandes. Gehaltsverhandlungen werden dort – wie in Unternehmen auch – mit den jeweiligen Gremien geführt und nicht in oder mit der Öffentlichkeit. Ob die beiden Herren zu viel oder zu wenig verdienen, kann weder ich noch die Öffentlichkeit wirklich beurteilen. Sind 100 000 Euro angemessen? Oder 200 000 Euro? Wie soll die sogenannte Öffent
Weiterhin steht im Gesetzentwurf: „Mit der Veröffentlichung wird die Transparenz über die Verwendung von öffentlichen Haushaltsmitteln und damit von Steuermitteln verbessert und damit nicht zuletzt die Akzeptanz öffentlicher Unternehmen oder Beteiligungen gestärkt.“
Ist das so? Die Akzeptanz wird doch anhand ganz anderer Kriterien gestärkt oder auch beeinträchtigt. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele: Sächsische Aufbaubank und Staatsweingut Wackerbarth. Was der Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank verdient, weiß ich nicht. Was die Geschäftsführerin von Wackerbarth verdient, weiß ich auch nicht. Für mich sind das, was die Verwendung von Steuergeldern betrifft, auch absolut irrelevante Steuerungsgrößen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Transparenz betrifft, interessiert die FDP-Fraktion ein anderes Thema: Was ist eigentlich aus den 83 Millionen Euro geworden, die im vergangenen Dezember im Haushaltsausschuss durchgepeitscht und an die Sächsische Aufbaubank und das Staatsweingut Wackerbarth weitergeleitet wurden? 23 Millionen Euro davon hat Wackerbarth bekommen, die privaten Winzer in Sachsen aber keinen einzigen Cent. Das zum Thema „Akzeptanz öffentlicher Unternehmen“.
Die Meinung der FDP-Fraktion zu dem Thema ist durch die öffentliche Anhörung am 6. September 2006 im Haushalts- und Finanzausschuss bestätigt worden. Herr Prof. Volker Tolkmitt hat dort sehr eindrucksvoll ausgeführt, dass die Nebenwirkungen der Verwirklichung des PDS-Gesetzentwurfs erheblich wären. Zitat:
„Wenn wir die Managervergütung individuell offenlegen, dann bedeutet das, dass jeder neu zu berufende Kandidat – der potenzielle Manager – sich an dem Marktniveau orientiert. Also wird er sich an den höchsten Vergütungen orientieren, und wir werden eine Spirale nach oben erzeugen.“
Eine Spirale nach oben! Mit dem PDS-Gesetzentwurf laden wir zukünftige Manager geradezu ein, ihre Gehaltsforderungen auszuweiten. Als Bürger und Steuerzahler kann ich mit solchen Folgen nicht einverstanden sein.
Frau Kollegin Lay führte am 5. Oktober 2005 in ihrer Rede zum damaligen PDS-Antrag aus: „Es ist das Geld, das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufgebracht haben und das der Landtag bewilligt hat.“
So ist es. Weil wir nicht wollen, dass sich dieses Geld durch den PDS-Gesetzentwurf erhöht, lehnen wir ihn ab.
Frau Präsidentin, wir verzichten an dieser Stelle zwar auf eine Rede, unterstützen aber die Zielstellung, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, und die gesetzlichen Regelungen, die in ihm getroffen werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dem Gesetzentwurf deshalb zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich auf die etwas abenteuerliche Argumentation des Kollegen aus der FDP-Fraktion nicht weiter eingehen kann.
(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Das wäre Geldverschwendung! Aber, Herr Rößler, Ihnen muss ich eines mit auf den Weg geben: Wir fürchten eine juristische Prüfung unseres Gesetzentwurfs nicht. Gleiches gilt für das in Berlin bereits beschlossene Gesetz; denn beim Schuldspruch gegen Ihren Parteikollegen Herrn Landowsky im Berliner Bankenprozess haben die Gerichte ja auch eine weise Entscheidung getroffen. (Beifall bei der Linksfraktion.PDS)
Im Übrigen möchte ich Ihnen sagen: Ich finde es etwas merkwürdig, dass Sie Persönlichkeitsrechte und Datenschutz ausgerechnet bei dieser Klientel plötzlich so hoch hängen. Heute früh, als es um den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von Asylbewerbern ging, haben Sie dieser Klientel genau diese Rechte verwehrt. Ich finde es etwas merkwürdig, dass es Ihnen ausgerechnet an dieser Stelle wieder einfällt.
Ich frage mich schon, warum das, was für Abgeordnete und Minister gilt, nicht auch für Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen gelten soll. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Wer sich hier für einen Vorstandsvorsitz bewirbt, der muss dann eben, wenn es die entsprechende gesetzliche Grundlage gibt, wissen, worauf er sich einlässt. Bei Beamten und Angestellten kann sich auch jeder die Gehaltstabellen aus dem Internet herunterladen; was Hartz-IV-Empfänger verdienen, weiß in der Tat jedes Kind.
Trotz dieser Offenlegung, der wir uns auch unterwerfen müssen, ist der Andrang auf Abgeordnetenmandate und Ministerämter sehr hoch. Man darf also annehmen, dass es auch noch genügend Interessenten für Vorstandsposten öffentlicher Unternehmen geben würde.
Es kann schon sein, dass man auf die Gehälter von Managern öffentlicher Unternehmen neidisch sein könnte; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber ich habe auch gesagt – das wiederhole ich –: Ich gönne jedem Manager sein Geld, wenn er denn sein Geld wert ist. Um das beurteilen zu können, müssen wir natürlich erst einmal die Vergütungen offenlegen.
Geben Sie doch den Geschäftsführern und Vorständen die Gelegenheit zu beweisen, dass sie ihr Geld wert sind! Genau das, nicht etwa Geheimniskrämerei, schützt sie vor öffentlichem Misstrauen.
Meine Damen und Herren! Diejenigen, die angekündigt haben, unserem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, sind leider eine Erklärung schuldig geblieben, warum die Vergleichbarkeit von Aktiengesellschaften und öffentlichen Unternehmen nicht gelten soll. Haben denn einfache Steuerzahler weniger Rechte als Aktionäre? Sind nicht die Bürgerinnen und Bürger die eigentlichen Eigentümer, und nicht der Finanzminister?
Meine Damen und Herren! Setzen Sie ein Zeichen für den Mentalitätswandel in Sachsen! Setzen Sie ein Zeichen für Transparenz und für Offenlegung und gegen Geheimniskrämerei in den Vorstandsetagen! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Ausführungen meines Kollegen Rößler habe ich nichts hinzuzufügen.
Deswegen will ich mich nur darauf beschränken, einmal ganz kurz aus der Anhörung der Sachverständigen zu zitieren.
Frau Lay, ich habe viele Anhörungen hier in diesem Parlament erlebt, aber ein derartiger Zerriss eines Gesetzentwurfes einer Fraktion von den geladenen Sachverständigen ist mir in den 16 Jahren noch nicht untergekommen. Das möchte ich erst einmal bemerken.
Ja, Herr Porsch, Sie kommen doch gleich dran. Ich möchte nämlich einen Herrn Porsch zitieren, allerdings nicht einen Prof. Porsch, nein, einen Herrn Dr. Winfried Porsch, der dort geladen war. Den möchte ich zitieren, was auch ein Porsch so von sich gibt.
Er fing an: „Grüß Gott, meine Damen und Herren!“ Das würde ich mir auch von Ihnen wünschen. Jetzt hat er wie folgt ausgeführt, meine Damen und Herren, jetzt wird es ernst:
„Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung fußt in der Menschenwürde. Es ist also ein hohes Gut. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil auch Eingriffe unter strenge Schranke gestellt. Es ist nicht schrankenlos gewährleistet. Aber wenn man eingreift, dann nur nach strenger Verhältnismäßigkeitsprüfung und aus gewichtigem öffentlichem Interesse. Die Gemeinwohlziele, die der Gesetzentwurf benennt, sind verkürzt gesagt ein angebliches öffentliches Informationsbedürfnis, vor allem durch die Transparenz. Vor allem durch die Transparenz – das ist wohl der einzige tragfähige Grund – will man offensichtlich eine Kontrolle der Öffentlichkeit, eine mäßigende Einwirkung auf die Gehaltsentwicklung erzeugen.“
„Dieses öffentliche Informationsbedürfnis ist kein Selbstwert, wenn hinter einem öffentlichen Informationsbedürfnis nichts steht als letztlich Neugier. Befriedigung von Neugier ist sicherlich kein Allgemeinwohlziel.“