Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, konsequent gewesen wären, hätten Sie aus dem Sachsenforst entweder gleich eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder eine GmbH gemacht. Beide Rechtsformen hätten Sie durch Zielvereinbarung steuern und dem Sachsenforst selbst größere Freiheit gewähren können. Aber das habe ich, seitdem ich im Landtag bin, schon begriffen: Die unternehmerische Freiheit wird in der Sächsischen Staatsregierung hauptsächlich rhetorisch bemüht. Wenn es dann ernst wird, will sie doch lieber die volle Kontrolle und die Zügel in der Hand behalten.
Zweitens, meine Damen und Herren, sind im Sachsenforst die unternehmerischen Aufgaben und Zuständigkeiten mit den naturschutzrechtlichen in einer Art und Weise verwoben, was für Außenstehende kaum nachvollziehbar ist. Auch hätte ich mir gewünscht, dass man sich zuvor mehr Gedanken über die Auswirkungen der monopolartigen Stellung des Sachsenforstes beim Holzverkauf, bei der Beratung der Waldbauern und beim Wildverkauf gemacht hätte. De facto bestimmt der Sachsenforst in einigen Segmenten die Preise allein.
Aber, meine Damen und Herren, diese Bedenken haben wir bewusst zurückgestellt, da der Sachsenforst beschlossene Sache war. Statt theoretisch zu diskutieren, wollten wir alle einmal gemeinsam schauen, wie die Sache mit dem Sachsenforst in der Praxis läuft. Auch der zuständige Staatsminister hat mehrfach gesagt, dass man erst einmal Erfahrungen sammeln und diese auswerten soll, bevor weitere Entscheidungen auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Noch am 16. November letzten Jahres hat Herr Tillich dem Kollegen Dr. Jähnichen auf eine Kleine Anfrage geantwortet – ich zitiere –: „Im organisatorischen Bereich bewähren sich die neue Aufbau- und Ablauforganisation.
Herr Staatsminister, hat sich an dieser Ihrer Einschätzung Grundlegendes geändert? Gibt es eine auch dem Parlament zugängliche Auswertung der Tätigkeit des Sachsenforstes, die Änderungen notwendig macht? – Ich habe nichts davon gehört. Auch in der Anhörung – dies wurde hier bereits mehrfach zitiert – sind keine neuen Fakten bekannt geworden, die ein Eingreifen in die aufgebaute Struktur rechtfertigen würde.
Meine Damen und Herren! Gibt es noch einmal allgemeinen Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Herr Zastrow. Das Schlusswort haben Sie aber extra noch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Heinz, Sie haben völlig recht: Wir waren als FDP damals, vor einem reichlichen Jahr, sehr skeptisch, als der Staatsbetrieb gegründet werden sollte, und haben diese Skepsis hier auch zum Ausdruck gebracht. Der Unterschied ist, dass wir – erstens – Entscheidungen, die die Mehrheit dieses Hauses trifft, akzeptieren können, und dass wir – zweitens – in der Zwischenzeit gesehen haben, welche Leistungen Sachsenforst in den ersten Monaten seines Bestehens in diesem Land erbracht hat. Es tut mir leid, im Gegensatz zu Ihnen sind wir lernfähig. Wir haben gesehen, dass dieses Modell offensichtlich nicht das falsche für dieses Land ist, und wir sind nun bereit, für den Erhalt des Sachsenforstes zu kämpfen – ganz im Gegensatz zu Ihnen.
Ich habe es noch nicht erlebt, dass etwas, das im Entwurf gestanden hat, am Ende nicht auch in dem Gesetz steht.
Ansonsten sagen Sie mir und allen, die in diesem Raum sitzen, hier, heute und jetzt, dass der Sachsenforst nicht zerschlagen wird und dass Sie als Fraktionen der CDU und der SPD mit aller Kraft dafür kämpfen werden, dass diese Passage aus dem Entwurf gestrichen wird.
Ich bin mir auch nicht sicher, lieber Herr Heinz, ob das, was Sie jedes Mal machen, wenn von der Opposition auch nur ein Vorschlag kommt, und was Sie machen, wenn Sie von der Opposition Widerspruch erfahren, der richtige
Weg ist. Denn leider habe ich mich daran gewöhnt, dass Sie jeden Vorschlag prinzipiell lächerlich machen, dass Sie sich über jeden Vorschlag, der von der Opposition kommt, lustig machen, und dass Sie versuchen, alle, die hier in diesem Parlament einen Vorschlag machen, persönlich zu verunglimpfen. Ob das der richtige Weg ist, Herr Heinz, sich so mit den Sorgen und Nöten der Förster,
derjenigen, die für den Sachsenforst kämpfen, auseinanderzusetzen, möchte ich bezweifeln. Ich finde das schoflig. Ich hätte von Ihnen als Regierungspartei, als größter Fraktion in diesem Landtag erwartet, ich hätte es vorausgesetzt, dass Sie diesen klaren Problemen, den Sorgen und Nöten der Förster und der Forstarbeiter dieses Landes mit Ernsthaftigkeit begegnen, anstatt sich darüber lustig zu machen. Ich finde das schoflig. Das ist einer Regierungspartei absolut unwürdig, meine Damen und Herren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal in aller Deutlichkeit klarstellen: Ich habe es bewusst vermieden, mich bei dem derzeitigen Verfahrensstand zum Inhalt zu positionieren. Dabei werden wir auch bleiben. Der Gesetzentwurf wird dieses Haus erreichen und dann ist es an der Zeit, inhaltlich darüber zu befinden.
Gehen Sie einmal davon aus, dass man auch als Regierungspartei bzw. als die Regierung tragende Fraktion ein gewisses Maß an Leidensfähigkeit besitzen muss, wenn die Dinge, wie wir sie uns vorstellen, in der Regel von Ihnen nicht gutgeheißen werden, was ja Ihr gutes Recht ist. Wenn Sie dann zwei Jahre später dahinterkommen, dass es vielleicht doch nicht so schlecht war, ehrt uns das im Nachhinein, und wenn mittlerweile das ganze Haus dahintergekommen ist, dann kann das für unsere Arbeit nur umso besser sein.
Wir werden also zu gegebener Zeit den Gesetzentwurf mit aller Sachlichkeit diskutieren, und bis dahin warten wir einfach ab.
Gibt es dazu noch einmal allgemeinen Aussprachebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann der Chef aller Förster, Herr Staatsminister.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Hermenau, ich denke, Sie sind nur vormittags da. Es überrascht mich, dass Sie um diese Zeit noch da sind. – Aber jetzt zum Thema. Meine Damen und Herren Abgeordneten, vor allem von der FDP! Ihr Antrag hat mich doch schon etwas überrascht, weil Sie damit fordern „Sachsenforst als Einheit erhalten – Nachteile für den sächsischen Wald verhindern“, und dann begründen Sie das. Es ist ein Satz in der Begründung. Deshalb will ich den ersten Satz der Begründung nicht in der Gesamtheit vorlesen. Das würde zu lange dauern. Aber zumindest das Ende will ich Ihnen noch einmal vorlesen, damit Sie dem, was ich Ihnen sagen werde, auch folgen können. Sie schreiben:
„Hier wird mit der geplanten Kommunalisierung und Verlagerung hoheitlicher Aufgaben vom Sachsenforst auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Verlagerung der Beratungs- und Betreuungsaufgaben des Privat- und Körperschaftswaldes an die Landratsämter die einheitliche Bewirtschaftung des Waldes nicht mehr garantiert.“
Wenn das ein Antrag der Linksfraktion.PDS gewesen wäre, dann hätte ich gesagt: Okay, immer noch in der Planwirtschaft. – Aber es ist ein Antrag der FDP, Herr Zastrow. Ihre Forderung nach einer einheitlichen Bewirtschaftung des Waldes ist mit uns nicht zu machen. Die Sächsische Staatsregierung überlässt es jedem selbst, über die Art und Weise der Bewirtschaftung seiner Fläche zu entscheiden,
Wenn Herr Kollege Günther – setzen Sie sich wieder hin und lassen Sie mich erst mal ausreden, ich habe zwei Sätze gesprochen – von großem Mist spricht, Herr Zastrow, dann ist Ihr Antrag erst einmal großer Mist,
warten Sie doch einmal, Herr Zastrow –, denn eine einheitliche Bewirtschaftung des Waldes gab es bis jetzt nicht und wird es auch künftig nicht geben. Ich will Ihnen ja zugestehen, dass es vielleicht ein Druckfehler war, und will nicht hinzufügen, dass Sie es vielleicht nicht besser wissen.
Unabhängig von diesen unzutreffenden Formulierungen ist jetzt wohl außerdem – das hat Kollege Heinz gesagt – nicht der richtige Zeitpunkt, um über den Gesetzentwurf zu diskutieren. Der Entwurf der Sächsischen Staatsregierung befindet sich zurzeit – das wissen auch Sie von der FDP – in der öffentlichen Anhörung. Damit haben die Gemeinden, die Kreise und jeder in diesem Land die Möglichkeit, ihre bzw. seine Stellungnahme zu dem Entwurf der Staatsregierung abzugeben. Im weiteren Verfahren wird die Staatsregierung diese Meinungen auswerten und in ihre Entscheidung einbeziehen. Das
Kabinett wird voraussichtlich in der zweiten Maihälfte dieses Gesamtvorhaben nochmals einer Würdigung unterziehen. Richtig ist, was Herr Heinz gesagt hat: Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Sächsischen Landtag eingebracht und dann kann über die Inhalte beraten werden.
Bedenken Sie aber bitte, meine Damen und Herren von der FDP, bei allen künftigen Diskussionen: Auch für die Landkreise und kreisfreien Städte gelten die Regeln des Sächsischen Waldgesetzes und des Verwaltungsrechts. Das will ich noch einmal ausdrücklich betonen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der FDP – lassen Sie mich das trotzdem so sagen –, nichts als Populismus, denn normalerweise müsste ich heute schlussfolgern, Herr Zastrow – das will ich Ihnen deutlich sagen –, dass Sie ein wenig geschlafen haben, als die Diskussion lief. Es hat niemand jemanden in dieser Debatte persönlich verunglimpft.
Seien Sie vorsichtig! Wir können gern im Protokoll nachlesen. – Ihre Aufregung ist, glaube ich, zumindest an dieser Stelle verfehlt. Denn der Logik der FDP folgend, die Sie heute an den Tag gelegt haben, müsste ich oder vielmehr der Innenminister zu der Schlussfolgerung kommen, dass diese Debatte, die Sie heute führen, an und für sich bedeutet, dass die Opposition in Gänze, wie sie sich heute geäußert hat, keine Probleme mit der Verwaltungs- und Funktionalreform hat,
Da kommt dann die Begründung der FDP noch einmal zum Zuge – Herr Zastrow, hören Sie zu! –, Ihre eigene Begründung, die Sie aufgeschrieben haben: „Der Orkan Kyrill hat im Januar geradezu dramatisch verdeutlicht, wie wichtig die einheitliche Struktur des Sachsenforstes bei der Aufarbeitung der Schäden war.“
Nun haben Sie vielleicht heute nicht folgen können, als ich mittags gesprochen habe. Beim ersten Mal, als wir über den Orkan Kyrill gesprochen haben, habe ich die Zahlen bezüglich der Aufarbeitung im sächsischen Wald bekanntgegeben und gesagt, dass 35 % der Schäden im Privatwald und 15 % der Schäden im Staatswald aufgearbeitet sind. Das heißt, die von Ihnen angeführte vermeintliche Unfähigkeit des privaten Waldbesitzers besteht nicht, sondern er ist durchaus in der Lage, privatwirtschaftlich die richtigen Entscheidungen zu treffen.