Damit kommen wir zur Abstimmung über § 3 – Öffnungszeiten – in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, eine größere Anzahl an Gegenstimmen. Damit ist § 3 beschlossen worden.
Ich rufe auf § 4 – Apotheken. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, eine größere Anzahl an Stimmen dagegen. Damit ist § 4 beschlossen worden.
Ich rufe auf § 5 – Tankstellen. Wer kann diesem seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist § 5 mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe auf § 6 – Verkaufsstellen an Personenbahnhöfen und Flughäfen. Wer kann diesem seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist § 6 mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe auf § 7 – Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist § 7 beschlossen worden.
Ich rufe auf § 8 – Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage. Hierzu liegen wieder Änderungsanträge vor. Zunächst bitte der Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 4/8251. Herr Morlok, Sie möchten noch einmal das Wort? – Bitte schön.
Frau Präsidentin! Ich hatte es bereits kurz angesprochen: Das Problem ergibt sich dadurch, dass wir im Regierungsentwurf zum einen diese vier verkaufsoffenen Sonntage haben und zum anderen – was wir begrüßen – auch ermöglichen, an Adventssonntagen zu öffnen. In der Debatte wurde bereits angesprochen, dass dies vor allem auf Druck der Handelsorganisationen der Einzelhandelsunternehmen geschehen ist, da sie diese vier verkaufsstarken Sonntage für ihren Umsatz nutzen wollen.
Faktisch führt dies jedoch landesweit zu der Situation, dass wir an allen vier Adventssonntagen geöffnet haben werden und dass an allen anderen Sonntagen geschlossen sein wird. Damit haben wir keine Möglichkeit mehr, auf regionale Besonderheiten einzugehen. Ich hatte schon angesprochen, dass wir als Fraktion vorgeschlagen hatten, die komplette Sonntagsöffnung in die Verantwortung der Kommunen zu übertragen. Wir haben gesehen, dass es dafür in diesem Hause keine Mehrheit gibt. Dennoch sollte man – so unsere Auffassung – den Argumenten aus der Anhörung Rechnung tragen, wie sie von den Kammern, aber auch vom SSG vorgetragen wurden: dass man zwei weitere Sonntage haben möchte, um gerade auf regionale Gegebenheiten eingehen zu können.
Danke, Frau Präsidentin. – Wir werden als Linksfraktion.PDS gegen den Vorschlag stimmen. Es ist ein wenig „von hinten
durch die Brust“, dann doch sechs Sonntage zu öffnen. Das ist die wahre Absicht. Sie widersprechen sich selbst. Wenn die Unternehmen die Freiheit haben, können sie es auch mit vier Tagen praktizieren, auf die regionalen Besonderheiten zu achten. Man muss eben schauen, ob man in Nordsachsen einen Weihnachtsmarkt eröffnen will oder ob man eine andere Festlichkeit im Sommer vorzieht. Insofern ist es einfach nur der Versuch, den Sonntag noch einmal etwas aufzuweichen. Dies sollten Sie deutlich sagen, und dann bekommen Sie von uns auch die Antwort: dass wir dem nicht zustimmen werden.
Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Ich möchte nur darauf hinweisen, dass dieser Wortbeitrag des verehrten Kollegen Bolick eine weitere Fortsetzung der Serie „Pleiten, Pech und Pannen“ der Koalition bei diesem Gesetzentwurf ist.
Aber es kann sicher einmal vorkommen, das ist anderen auch schon passiert. Deshalb rufe ich zur Sicherheit noch einmal auf: Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion.
Dieser Änderungsantrag hat die Drucksachennummer 4/8251. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung und eine große Anzahl von Gegenstimmen bei Für-Stimmen der einbringenden Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 4/8254 auf. Es ist der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD. Sie finden darin die Ziffern 1 und 2. Nun geht es im § 8 um die Ziffer 1. Herr Bolick, bitte.
Nun sind wir wieder an der richtigen Stelle und ich rufe diesen Änderungsantrag zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag in der Nr. 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist diesem Änderungsantrag mehrheitlich gefolgt worden.
Damit, meine Damen und Herren, rufe ich noch einmal § 8, Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage, in der eben beschlossenen Fassung auf. Wer stimmt ihm zu? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist § 8 in dieser Variante beschlossen.
Ich rufe auf § 9, Aufsicht und Auskunft. Wer diesem Paragrafen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist § 9 beschlossen worden.
Ich rufe § 10, Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen, auf. Hierzu gibt es wieder einen Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS. Er hat die Drucksachennummer 4/8253. Ich bitte um Einbringung; Herr Tischendorf.
Danke, Frau Präsidentin. – Bei dieser Änderung geht es uns um Folgendes: Wir haben mit dem Vorschaltgesetz – dies wurde bereits im Plenum diskutiert – den vier Sonntagen im Jahr zugestimmt. Dass diese vier Sonntage auch im Advent sein können, haben wir im vergangenen Jahr erlebt, und es gibt die Forderung von Beschäftigten und Gewerkschaften, dass man auch an sie denken sollte und das nicht bedeuten kann, dass alle Beschäftigten in der Weihnachtszeit an vier Adventssonntagen durchweg arbeiten und überhaupt keine Zeit mehr für ihre familiären oder religiösen Angelegenheiten haben.
Daher würden wir vorschlagen, dass wir in diesem Gesetz eine Sperre einbauen, die dafür sorgt, dass die Arbeitnehmer nur an zwei Adventssonntagen im Jahr beschäftigt werden dürfen. Somit bleibt die Gelegenheit, an den anderen beiden Adventssonntagen das zu tun, was der andere Teil der Bevölkerung normalerweise an Adventssonntagen vorhat.
Insofern bitte ich zuzustimmen. Ich denke, das ist ein guter Kompromiss zwischen den vier Adventssonntagen und dem eigentlichen Vorschlag, der lautete, dass nur an zwei Adventssonntagen geöffnet werden sollte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Klaus Tischendorf! Ich habe vor 15 Minuten in einem meiner Ladengeschäfte angerufen und eine der von Ihnen beschriebenen benachteiligten Arbeitnehmerinnen gefragt. Frau Kerstin N. reagierte auf das Vorlesen Ihres Änderungsantrages mit dem O-Ton: „Was? Sind die denn verrückt?“
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 4/8253. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch abgelehnt worden.
Ich rufe § 10, Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen, in der Fassung des Ausschusses auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wenige Stimmenthaltungen und eine größere Anzahl von Gegenstimmen. Damit ist § 10 in der Fassung des Ausschusses beschlossen worden.
Ich rufe § 11, Auslage des Gesetzes – Verzeichnisse, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen. Damit ist § 11 mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe § 12, Aufsicht und Auskunft über Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine größere Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Damit ist § 12 mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe § 13, Ordnungswidrigkeiten, auf. Hierzu gibt es den schon genannten Änderungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion mit der Drucksachennummer 4/8254. Nun geht es um die Nr. 2 in diesem Antrag. Herr Prof. Bolick, bitte.