Protocol of the Session on March 14, 2007

Über entsprechende Studien sind wir in den letzten Monaten ausreichend informiert worden.

(Dr. Martin Gillo, CDU: In den letzten Jahrzehnten!)

Es gibt Handlungsbedarf, wie es so schön heißt; nur wer die handelnden Personen bzw. die handelnden politischen Gremien sein sollen, darüber wurde lange keine Einigkeit erzielt.

Heute legt Ihnen die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Beratung vor, der dieses Dilemma beendet. Wir wollen damit den umfassenden Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Sachsen erreichen. Nicht die Raucherinnen und Raucher werden durch unseren Gesetzentwurf diskriminiert, wohl aber werden diejenigen, die dieses Laster nicht teilen, vor den Folgen des Passivrauchens geschützt. Wir wollen, dass sich Nichtraucherinnen und Nichtraucher ohne Gefährdung durch Tabakrauch überall bewegen und aufhalten können. Schutz vor Passivrauchen schließt Prävention ein. Davon, liebe Kolleginnen und Kollegen, profitieren auch Nichtraucherinnen und Nichtraucher, und zwar auf ganz vielfältige Art.

Ein Beispiel: Wie oft hat sich mancher Raucher schon vorgenommen, endlich aufzuhören, und ist dann beim abendlichen Bier in der Kneipe oder auch am Stehtisch bei irgendeinem Empfang wieder schwach geworden? Es ist eben schwer auszuhalten, wenn einem andere etwas vorqualmen. Beim Empfang des Ministerpräsidenten hätte diese Gefahr in diesem Jahr nicht bestanden. Dort galt schon, was wir jetzt für alle öffentlichen Gebäude erreichen wollen.

(Beifall der Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE, und Volker Bandmann, CDU)

Nur vor der Tür darf tief inhaliert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle, die beim Plenum im Dezember gegenseitige Rücksichtnahme gefordert haben und auf freiwillige Selbstbeschränkung setzen, haben das Problem nicht erkannt. In vielen Fällen ist Rauchen eine Sucht. Es ist eben nicht die eine Zigarette, die man mit Genuss am Nachmittag raucht, sondern es sind die vielen Zigaretten, die hastig zwischendurch gepafft werden. Es ist eine Sucht, die nicht nur die Süchtigen belastet, sondern alle anderen unmittelbar auch. Deshalb sind die Leitgedanken unseres Gesetzentwurfes: Das Selbstbestimmungsrecht der Rauchenden findet dort seine Grenze, wo das Rauchen andere Menschen gefährdet. Und: Erwachsene haben eine Vorbildfunktion für junge Menschen. Folglich haben wir in Bereichen, in denen sich überwiegend Kinder, Jugendliche und Heranwachsende aufhalten, das Rauchverbot strikter gefasst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf umfasst alle Bereiche, die landesrechtlich geregelt werden können. Das bedeutet erstens gesetzliche Regelungen für lokale Rauchverbote, die die Verwaltung, die Bildung, die Freizeit, die Gesundheit, den öffentlichen Nahverkehr und die Gastronomie in Sachsen betreffen. Das heißt, Rauchverbote sind in den Einrichtungen vorgesehen, bei denen Personen oftmals nicht die Wahl haben, ob sie diese besuchen wollen oder nicht bzw. bei denen sie keine Alternative haben, ob sie stattdessen eine rauchfreie Einrichtung besuchen können.

Zweitens, in Gaststätten wird ein Rauchverbot eingeführt. Gaststätten können aber separate Raucherräume anbieten. In diesen Räumen darf allerdings nicht bedient werden.

(Widerspruch bei der CDU)

Dann müssen Sie Ihr Bier eben mitnehmen!

(Zurufe von der CDU)

Diese Maßnahmen sind im Interesse des Arbeitsschutzes dringend erforderlich.

(Heinz Eggert, CDU: Und die Mauern müssen eingerissen werden!)

Als Privatperson können Sie ja eine der wenigen rauchfreien Gaststätten besuchen oder Sie essen eben zu Hause.

(Heiterkeit der Abg. Rita Henke, CDU – Zurufe von der CDU)

Beschäftigte im Gaststättengewerbe haben diese Wahl nicht. Sie sind der durch Tabakrauch entstehenden gesundheitlichen Belastung zudem über wesentlich längere Zeiten ausgesetzt.

Drittens, in Einrichtungen, die insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden besucht werden, zum Beispiel in Schulen, auf Spielplätzen und in Sportstätten, erstreckt sich das lokale Rauchverbot nicht nur auf das Gebäude, sondern auch auf den Außenbereich. Überall dort ist die Vorbildfunktion der Erwachsenen besonders gefragt.

Viertens. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion hat diesen Gesetzentwurf in den ersten Februartagen eingereicht. Offensichtlich hat er andere inspiriert, denn viele der von mir genannten Punkte finden Sie auch in dem Kompromissvorschlag der Gesundheitsminister wieder. Dazu hatten sich diese auf dem Nichtrauchergipfel Ende Februar verständigt. Insofern kann unser Entwurf das Sozialministerium entlasten. Frau Orosz hatte zuletzt einen eigenen Entwurf für Herbst angekündigt.

Unser Entwurf bietet die Möglichkeit, einen breiten Konsens über alle Fraktionen zu erreichen. Nutzen wir die Chance! Es geht um den Schutz von Menschen vor den Gefahren des Rauchens.

An dieser Stelle erwarten wir gerade vom sozialdemokratischen Wirtschafts- und Arbeitsminister, Herrn Jurk, dass er konsequent für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintritt. Damit kann es keine Kneipen, Pubs und Bars als Kneipeninseln geben.

Klar muss uns dabei sein, dass Verbote durch weitere Maßnahmen flankiert sein müssen. Das ist auch das Ergebnis der Anhörung zu unserem Antrag „Rauchfreie Schule“ in der vorletzten Woche. Die geladenen Experten sprachen sich dafür aus, ein Gesetz zum Rauchverbot an Schulen mit präventiven Maßnahmen und Ausstiegsprogrammen zu flankieren. Die Zahl der jugendlichen Raucherinnen und Raucher lässt sich nur verringern, wenn ein gesamtgesellschaftliches Umdenken erfolgt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Festveranstaltung zum 10. Geburtstag der AOK Sachsen am 14. Februar 2007 haben Sie, Herr Prof. Milbradt, in Ihrer Rede ein Plädoyer zum Nichtraucherschutz gehalten. Ihre Argumente an dieser Stelle sind eine starke Unterstützung für unseren Gesetzentwurf. Sollte in Ihrer Fraktion noch Überzeugungsarbeit notwendig sein, dann greifen Sie doch auf diese Rede zurück.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen die Überweisung in die Ausschüsse.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Ent

wurf „Sächsisches Gesetz zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher“ an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend – federführend –, den Innenausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss

und den Ausschuss für Schule und Sport zu überweisen. Wer der Überweisung an die von mir genannten Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Überweisungen einstimmig so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 3 ist abschlossen.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Meine Damen und Herren! Wir kommen zurück zu Tagesordnungspunkt 1, der Wahl der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Es wurde wie folgt abgestimmt:

Für Frau Birgit Munz stimmten 89 Abgeordnete, mit Nein votierten 24 Abgeordnete, 6 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist Frau Birgit Munz als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen damit zum zweiten Aufruf. Ihnen liegt in der Drucksache 4/8205 der Wahlvorschlag der Staatsregierung vor. Es geht um die Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes.

Gemäß § 3 Abs. 3 Sächsisches Verfassungsgerichtshofgesetz wählt der Sächsische Landtag den Präsidenten, weitere Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Im zweiten Aufruf wählen wir den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes.

Ich berufe aus den Reihen der Schriftführer die Wahlkommission, die in gleicher Zusammensetzung arbeitet. Ich bitte Frau Roth, Linksfraktion.PDS, als Leiterin die Wahlhandlung zu übernehmen. Ferner bitte ich die weite

ren Mitglieder der Wahlkommission nach vorn: Herrn Colditz, Frau Dr. Raatz, Frau Schüßler, Herrn Dr. Martens und Herrn Weichert.

Meine Damen und Herren! Sie werden auch bei dieser Wahl in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Sie erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt ist. Sie können sich auch hier für den Kandidaten durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn der Kandidat die erforderliche Zweidrittelmehrheit, also 83 Jastimmen, erhält, ist er gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren! Befinden sich Abgeordnete im Saal, die ich nicht aufgerufen habe? –

(Zuruf von der CDU: Ja, Frau Windisch!)

Frau Windisch habe ich aufgerufen, sie hat es nur nicht gehört. Gut, dann ist diese Unklarheit beseitigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

1. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes (SächsMG)

Drucksache 4/7977, Gesetzentwurf der Fraktion der NPD

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die NPD-Fraktion. Ich bitte, den Entwurf einzubringen. Herr Abg. Dr. Müller, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Sächsische Meldegesetz sieht seit seiner Fassung von 1993, insbesondere aber seit seiner aktuellen Neufassung vom Juli 2006, kein routinemäßiges Verfahren zur Überprüfung der Richtigkeit der Meldedaten über den Bezug einer neuen Wohnung vor. Weder eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers, also des Vermieters, noch die Vorlage des Mietvertrages

ist für den Normalfall gesetzlich vorgeschrieben. Sogar die routinemäßige Erhebung und Speicherung von Namen und Anschrift des Wohnungsgebers ist ausgeschlossen.