Protocol of the Session on March 14, 2007

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Umwandlung der Landesbank Sachsen Girozentrale in eine Aktiengesellschaft und zur Änderung anderer Gesetze“ an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dies ist nicht der Fall; damit ist das einstimmig so beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Meine Damen und Herren! Wir kommen zurück zu Tagesordnungspunkt 1. Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines berufsrichterlichen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 118 Stimmscheine. Kein Stimmschein war ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Herrn Dr. Rüdiger Söhnen stimmten 88 Abgeordnete mit Ja, 23 mit Nein und 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist Herr Dr. Rüdiger Söhnen durch den Sächsischen Landtag als Stellvertreter des Richters Hagenloch gewählt.

(Beifall des ganzen Hauses)

Wir kommen nun zur Erklärung der Wahlannahme und zur Vereidigung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Ich bitte die Gewählten, Frau Birgit Munz, Herrn Alfred Graf von Keyserlingk, Herrn Dr. Matthias Grünberg, Herrn Konrad Gatz, Herrn Dr Jürgen Rühmann, Herrn Dr. Rüdiger Söhnen und Herrn Stephan Thuge, zur Erklärung der Wahlannahme zu mir in den Plenarsaal zu kommen.

(Die gewählten Mitglieder betreten den Plenarsaal. – Der Präsident beglückwünscht die Mitglieder einzeln zu ihrer Wahl.)

Ich frage Sie, Frau Birgit Munz: Nehmen Sie die Wahl an?

Birgit Munz: Ja, ich nehme die Wahl an.

Ich frage Sie, Herr Graf von Keyserlingk: Nehmen Sie die Wahl an?

Alfred Graf von Keyserlingk: Ja, ich nehme die Wahl an.

Ich bitte Herrn Dr. Matthias Grünberg, sich zu äußern: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Matthias Grünberg: Ja, ich nehme die Wahl an.

Herr Konrad Gatz: Nehmen Sie die Wahl an?

Konrad Gatz: Ja, ich nehme die Wahl an.

Herr Dr. Jürgen Rühmann: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Jürgen Rühmann: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Herr Dr. Rüdiger Söhnen: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Rüdiger Söhnen: Ja, ich nehme die Wahl an.

Herr Sephan Thuge: Nehmen Sie die Wahl an?

Stephan Thuge: Ja, ich nehme die Wahl an.

Meine Damen und Herren! Ich bitte nun diejenigen Gewählten, die noch nicht Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen waren oder ihren Status nunmehr wechseln, zu ihrer Vereidigung, so wie Sie von mir aufgerufen werden, zu mir zu kommen. Ich werde Ihnen nun einzeln die Eidesworte vorlesen und bitte Sie, den Text nachzusprechen. Sie können die Worte „so wahr mir Gott helfe“ ergänzen.

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen

der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen.“

Birgit Munz: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Ich bitte jetzt, dass Herr Dr. Grünberg die Eidesformel spricht.

Dr. Matthias Grünberg: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Ich bitte jetzt, dass Herr Dr. Rühmann den Eid leistet.

Dr. Jürgen Rühmann: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und

Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Ich bitte jetzt Herrn Thuge, den Amtseid zu leisten.

Stephan Thuge: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Danke schön. – Meine Damen und Herren, im Namen der Abgeordneten des Sächsischen Landtags gratuliere ich Ihnen zur Wahl und wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen.

(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung – Staatsminister Thomas Jurk gratuliert den Gewählten.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch vor der Pause – vor der verdienten Pause, muss man jetzt schon sagen – rufe ich auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“)

Drucksache 4/7976, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, bei der Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ durch Handzeichen abzustimmen. – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag der CDU-Fraktion folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist Frau Clauß gewählt.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, des Abg. Jürgen Gansel, NPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Ich frage Sie, Frau Christine Clauß: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet und wir treten jetzt in eine Pause bis 13:30 Uhr ein.

(Unterbrechung von 12:35 bis 13:33 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung wieder und rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

2. Lesung des Entwurfs Sächsisches Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG)

Drucksache 4/6839, Gesetzentwurf der Staatsregierung, mit Ergänzungsblatt

Drucksache 4/8088, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Die Fraktionen erhalten das Wort zur allgemeinen Aussprache. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Danach die Linksfraktion, die SPD, die NPD, die FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung. Herr Prof. Bolick, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über einfache Sachen diskutieren manche in diesem Haus ganz gern. Das Ladenschlussgesetz hätte eigentlich auch eine einfache Sache sein können.