Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Umwandlung der Landesbank Sachsen Girozentrale in eine Aktiengesellschaft und zur Änderung anderer Gesetze“ an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dies ist nicht der Fall; damit ist das einstimmig so beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zurück zu Tagesordnungspunkt 1. Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines berufsrichterlichen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 118 Stimmscheine. Kein Stimmschein war ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Herrn Dr. Rüdiger Söhnen stimmten 88 Abgeordnete mit Ja, 23 mit Nein und 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist Herr Dr. Rüdiger Söhnen durch den Sächsischen Landtag als Stellvertreter des Richters Hagenloch gewählt.
Wir kommen nun zur Erklärung der Wahlannahme und zur Vereidigung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Ich bitte die Gewählten, Frau Birgit Munz, Herrn Alfred Graf von Keyserlingk, Herrn Dr. Matthias Grünberg, Herrn Konrad Gatz, Herrn Dr Jürgen Rühmann, Herrn Dr. Rüdiger Söhnen und Herrn Stephan Thuge, zur Erklärung der Wahlannahme zu mir in den Plenarsaal zu kommen.
(Die gewählten Mitglieder betreten den Plenarsaal. – Der Präsident beglückwünscht die Mitglieder einzeln zu ihrer Wahl.)
Meine Damen und Herren! Ich bitte nun diejenigen Gewählten, die noch nicht Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen waren oder ihren Status nunmehr wechseln, zu ihrer Vereidigung, so wie Sie von mir aufgerufen werden, zu mir zu kommen. Ich werde Ihnen nun einzeln die Eidesworte vorlesen und bitte Sie, den Text nachzusprechen. Sie können die Worte „so wahr mir Gott helfe“ ergänzen.
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen
Birgit Munz: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Grünberg: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Dr. Jürgen Rühmann: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und
Stephan Thuge: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Danke schön. – Meine Damen und Herren, im Namen der Abgeordneten des Sächsischen Landtags gratuliere ich Ihnen zur Wahl und wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen.
(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung – Staatsminister Thomas Jurk gratuliert den Gewählten.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch vor der Pause – vor der verdienten Pause, muss man jetzt schon sagen – rufe ich auf
Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“)
Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, bei der Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ durch Handzeichen abzustimmen. – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag der CDU-Fraktion folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist Frau Clauß gewählt.
(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, des Abg. Jürgen Gansel, NPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)
Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet und wir treten jetzt in eine Pause bis 13:30 Uhr ein.
2. Lesung des Entwurfs Sächsisches Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG)
Die Fraktionen erhalten das Wort zur allgemeinen Aussprache. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Danach die Linksfraktion, die SPD, die NPD, die FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung. Herr Prof. Bolick, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über einfache Sachen diskutieren manche in diesem Haus ganz gern. Das Ladenschlussgesetz hätte eigentlich auch eine einfache Sache sein können.