Protocol of the Session on January 24, 2007

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wird von der Fraktion der SPD das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Für die NPD-Fraktion Herr Gansel, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal führen wir eine Debatte zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dabei ist nicht in Abrede zu stellen, dass sich der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag tatsächlich auch anderer Fragestellungen annimmt als der Achte. Dies betrifft insbesondere die Fortschreibung der Reform des Medienrechts auf die sogenannten Telemedien. Die Staatsregierung verhehlt ja auch nicht, dass allein dadurch eine Vielzahl sogenannter redaktioneller Änderungen erforderlich wurde. Dass im Zuge der technischen Entwicklung ständig Neuerungen und in diesem Fall neue Medien auf den Markt drängen, ist eine Tatsache, der sich auch der Gesetzgeber zu stellen hat.

Dass für viele ungeklärte Sachfragen nach und nach Regelungen getroffen werden müssen und dass sich diese im Abgleich mit der Medienrealität erst austarieren

müssen, betonten auch die Experten in der Anhörung zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 6. Dezember letzten Jahres.

Herr Dr. Kitz vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien hat es in seiner Stellungnahme so formuliert: „Die Telemedien sind in der misslichen Situation, dass sie neu sind und dass man ausprobiert, welche Regelungen darauf am besten passen könnten. So greift von der einen Seite das Rundfunkrecht zu …, von der anderen Seite das Presserecht... Das führt ein wenig dazu, dass verschiedene Verpflichtungen auf die Telemedienanbieter aus anderen Rechtsgebieten zukommen, die so nicht auf sie passen und vor allem in der Anhäufung … sehr schwere Belastungen mit sich bringen.“

Bei allem Verständnis für den Übergangscharakter der augenblicklichen Situation im Medienbereich muss gesehen werden, dass man sich das Leben durch allzu viel ausufernden Formalismus im Kleingedruckten unnötig schwer machen kann. Stets spricht auch dieser Landtag davon, dass die Verwaltung schlanker und Gesetze transparenter und für den Bürger nachvollziehbarer werden müssen.

Diesem Anspruch wird der vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber nicht gerecht. Herr Dr. Kitz kritisierte in der Anhörung zu Recht, dass ohne Not neue Begrifflichkeiten eingeführt würden, die in vielfältiger Hinsicht Abgrenzungsprobleme mit sich brächten. Das muss nicht sein. Man hätte sich bei der Abfassung des vorliegenden Gesetzentwurfs ruhig etwas größerer Stringenz befleißigen können. Dieser Hinweis scheint der NPD-Fraktion am Platze; denn an anderer Stelle des Entwurfs ist die Staatsregierung dann außerordentlich rigide und formulierungsgenau, zum Beispiel, wenn es um die in Artikel 6 kodifizierten sozialstaatlich motivierten Befreiungstatbestände von den Rundfunkgebühren geht. Hier werden nur bei den Eltern lebende BAföGEmpfänger und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe genannt. Warum werden nicht alle Studierenden von der Gebührenbelastung freigehalten? Es wird auch in diesem Haus von etablierten Politikern ständig schwadroniert, dass das Kopfkapital der Nation gefördert und gepflegt werden müsse.

Auch bei der Debatte um Studiengebühren hat die NPD stets klargestellt, dass wir neue Belastungen für Studierende ablehnen. Nach dem Willen von CDU- und SPDFraktion sollen Studierende nun mit Rundfunkgebühren belastet werden, am Ende vielleicht nur deshalb, weil sie einen TV-fähigen Computer in ihrem Arbeitszimmer stehen haben. Das ist gleichermaßen dumm und unsozial. Wir möchten, dass nicht nur bei den Eltern lebende Empfänger von Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, sondern generell alle Studierenden von der Entrichtung von Rundfunkgebühren befreit werden.

Deshalb können wir dem Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung

des Privatrundfunkgesetzes in dieser Form nicht zustimmen.

(Beifall bei der NPD)

Ich erteile der Fraktion der FDP das Wort. Herr Herbst, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund 70 Seiten stark ist die Gesetzesvorlage mit Begründung, die wir heute beraten. Doch weit interessanter als das, was auf diesen 70 Seiten steht, ist eigentlich das, was nicht dort steht. Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist aus unserer Sicht ein Staatsvertrag der verpassten Gelegenheiten. Warum?

Sie alle erinnern sich noch an die Diskussion um die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs. Das ist noch nicht so lange her. Seit 1. Januar dieses Jahres muss man, soweit kein anderes Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist, für einen internetfähigen Computer oder auch ein Handy monatlich zusätzlich 5,52 Euro an die Gebühreneinzugszentrale bezahlen. Das wird von vielen Bürgern als ein Akt des reinen Abkassierens betrachtet, und das zu Recht. Für die Nutzung einer öffentlichen Leistung, auch öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Geld zu verlangen, ist legitim. Doch anzunehmen, dass mit den PCs in Arztpraxen, Architektenbüros oder in Handwerksstuben die ganze Zeit „Tagesschau“ online geschaut oder MDR-Sachsen gehört wird, meine Damen und Herren, ist reichlich realitätsfremd.

(Vereinzelt Beifalle bei der FDP)

Es ist hoch interessant, dass das Finanzamt mittlerweile von nahezu allen Unternehmen verlangt, dass Steuerdaten elektronisch via Internet übermittelt werden. Genau diese Anforderung ist für die GEZ die gesetzlich legitimierte Lizenz zum Abkassieren. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Ich denke, nicht nur unsere Fraktion hat viele Briefe und Faxe von Handwerkern, Selbstständigen und Ärzten bekommen, die ganz klar gesagt haben: Bei uns wird der PC nicht zum Rundfunkhören genutzt, bei uns ist er zum Arbeiten da. Das war noch nie anders und wird auch nie anders sein.

Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag hätte man bei mehr Mut die Chance gehabt, die unsinnige Gebührenausweitung zu stoppen. Wir hätten auch die Chance gehabt, die Rundfunkfinanzierung grundsätzlich auf andere Beine zu stellen. Die Landesregierungen, auch die sächsische, haben diese Chance verpasst.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Meine Damen und Herren, die gerätegebundene Gebühr – das ist mittlerweile die Meinung fast aller Experten – ist antiquiert und überholt. Sie passt nicht in eine Zeit, in der man mittlerweile mit sehr unterschiedlichen Geräten Rundfunk empfangen kann. Sie können das nicht mehr kontrollieren, selbst wenn Sie die Bürokratie der GEZ verdoppeln würden. Sie wissen auch, dass die ermäßigte

Gebühr von 5,52 Euro auf tönernen Füßen steht; denn im Gesetzestext des letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrages steht nicht explizit, dass die ermäßigte Rundfunkgebühr zu zahlen ist. Es gab einen langen Streit und am Ende eine Interpretation. All das kann geändert werden, ohne dass die Landtage beteiligt werden. Wir hätten in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zumindest die unklare Situation bereinigen können. Auch diese Chance wurde leider verpasst.

Es wurde vorhin davon gesprochen, dass in der Anhörung auf grundlegende Mängel hingewiesen wurde. Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bringt uns in Sachen Gebührengerechtigkeit nicht voran und löst auch keines der anderen von mir angesprochenen Probleme. Was steht im Rundfunkänderungsstaatsvertrag? Es wird ein rechtlicher Rahmen für die Telemedien eingeführt. Grundsätzlich ist das sicher zu begrüßen, doch die Anhörung hat gezeigt, dass der Teufel im Detail steckt. Viele Unternehmen waren beispielsweise darüber erschrocken, dass Telemedien jetzt im Rundfunkstaatsvertrag reguliert werden. Sie befürchten eine Annährung an die starren Vorschriften des historisch gewachsenen Rundfunkrechts. Für eine so dynamische Branche wie die Telemedien und die Telemediendienste, meine Damen und Herren, ist das Rundfunkrecht in seiner traditionellen Form wenig geeignet.

Unsere Fraktion wird diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehnen. Ich glaube, wir hätten mehr Mut gebraucht, um einige Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Leider wurde diese Chance verpasst.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Ich erteile der Fraktion GRÜNE das Wort. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erwarten gewiss auch von mir Kritik am zur Zustimmung anstehenden Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Ich werde Sie auch nicht enttäuschen. Zuvor möchte ich aber seinen inhaltlichen Kern begrüßen.

Es ist grundsätzlich richtig, dass der bisherige Mediendienstestaatsvertrag abgelöst wird. Die technischen Gegebenheiten haben sich verändert. Die Medien haben sich weiterentwickelt. Der Begriff Telemedien fasst die Konvergenz von Telediensten und Mediendiensten passend zusammen. Mit dem Telemediengesetz des Bundes und den entsprechenden inhaltsbezogenen Vorschriften dieses Staatsvertrages werden rechtliche Grauzonen beseitigt. Die Rechtsetzung vollzieht das nach, was sich in der Medienrealität entwickelt hat. Allerdings tut sie das leider nicht gründlich und konsequent genug, was nicht zuletzt die Anhörung offenbart hat. Die Telemedien sind also im Staatsvertrag enthalten. Wichtig ist hier wie anderswo nicht nur das, was drin ist, sondern ebenso das, was fehlt. Ich kann Kollegen Herbst nur recht geben.

Zuerst und vor allem fehlt unserer Fraktion in diesem Staatsvertrag die notwendige Fortschreibung des Moratoriums zur Rundfunkgebühr für internetfähige Empfangsgeräte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir hatten im Sommer zuerst in der Öffentlichkeit und danach im Landtag eine heiße Diskussion zu der unsäglichen PC-Gebühr. Ich sage nicht deshalb „unsäglich“, weil ich weiterhin nur Radios und Fernsehgeräte als Empfangsgeräte werten will, nein, die Zeit von Omas Dampfradio ist vorbei. Die technischen Entwicklungen sind weitergegangen und das Gebührensystem muss dem Rechnung tragen, aber bitte nicht auf diese Art und Weise: dass der Gesetzgeber eine wirre Debatte darüber entfacht, ob und mit welchem Computer oder Handy in welchem Raum der Wohnung und in welcher gemeinschaftlichen Lebensform ferngesehen oder Radio gehört werden kann und ob die gerätebezogene Gebühr fällig wird oder nicht. Inzwischen scheint die als Alternative vorgebrachte „grüne“ Forderung nach einer transparenten allgemeinen Mediengebühr pro Haushalt politisch mehrheitsfähig geworden zu sein. Das ist gut so. Warum aber wird für die Übergangszeit das Moratorium zur PC-Gebühr nicht einfach verlängert? Warum wird dieses unsinnige Konstrukt überhaupt in Kraft gesetzt?

Meine Damen und Herren von der Koalition, das Unbehagen darüber war doch im September im Landtag auch bei Ihnen förmlich zu greifen. Es sage jetzt bitte niemand, es wäre damals bereits zu spät gewesen – Zeit und Gelegenheit zur Änderung waren da. Das zeigt das Einknicken nach den heftigen Protesten im Sommer mit dem Ergebnis, für Internetempfangsgeräte nur die Radiogebühr zu erheben. Das zeigt auch die vor Ihnen liegende Drucksache, werte Kolleginnen und Kollegen. Werfen Sie einen Blick in den Staatsvertrag und Sie werden sehen, dass die letzte Unterschrift erst Mitte Oktober darunter kam. Nein, an Zeit und Gelegenheit hat es wahrlich nicht gefehlt, sondern offensichtlich am politischen Willen. Dieses Verhalten der Koalition kann ich nur noch mit fortgeschrittenem Regierungsstarrsinn erklären.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann dürfen Sie angesichts dieser Diagnose nicht erwarten, meine Damen und Herren, dass Sie dafür heute auch noch die Unterstützung unserer Fraktion bekommen.

Es gibt einen zweiten wichtigen Bereich, der in diesem Staatsvertrag fehlt, das sind die dringend notwendigen Korrekturen im Interesse des Datenschutzes. Wie ist die Situation? Mit dem letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde das Verfahren zur Befreiung von der Rundfunkgebühr neu geordnet. Haben früher die Sozialämter über eine mögliche Gebührenbefreiung entschieden, so sind jetzt dafür die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zuständig, die wiederum die GEZ beauftragen. Das Gesetz verlangt für die Befreiung die Vorlage des jeweiligen Gebührenbescheides, also zum Beispiel über Sozialhilfe, ALG II oder BAföG. Vorlage des Bescheides heißt

jetzt Einschicken an die GEZ. So erhält die GEZ eine Fülle personenbezogener Daten, die sie für ihre Entscheidung überhaupt nicht benötigt. Dazu gehören bei ALG-IIEmpfängern zum Beispiel detaillierte Informationen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, über die Wohnsituation usw. Das sind Daten, die die GEZ schlicht nichts angehen. Es würde ausreichen, die Anstalt über die Art und den Zeitraum der bewilligten Sozialleistung zu informieren. Dieser offensichtliche Missstand ist von den Datenschutzbeauftragten bundesweit bemängelt worden. Dieser Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hätte die Chance geboten, die verfehlten Regelungen zu korrigieren und der Datensammlung einen klaren Riegel vorzuschieben. Auch hier Fehlanzeige.

Neben diesen zwei Fehlleistungen stoßen wir im Vertrag noch auf halbherzige Änderungen. Eine davon betrifft die Rundfunkaufsicht. Die Rundfunkaufsicht durch die Anstaltsgremien ist dringend revisionsbedürftig. Diese Gremien waren in der Vergangenheit nur sehr beschränkt wirksam. Gerade in den letzten Jahren sind ihre Grenzen deutlich geworden. Ich erinnere Sie hierbei nur an den Schleichwerbungsskandal und die Werbeverträge mit Jan Ulrich. Wenn jetzt die Konferenz der Gremienvorsitzenden der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten die Kontrolle koordinieren soll, dann ist das für die ARD zwar ein Schritt vorwärts, aber es ist auch nicht andeutungsweise eine tief greifende und mutige Veränderung. Genau solche Veränderungen sind aber notwendig. Wir brauchen handlungsfähige Anstaltsgremien mit gestärkten Kontrollrechten und Sanktionsmöglichkeiten. Das ist dringend erforderlich, um die noch hohe Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung nicht weiter zu gefährden.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Fehlleistungen in zentralen Punkten, dazu etliche Halbherzigkeiten – das kennzeichnet diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Er hat die Gelegenheit geboten, die Fehler seines Vorgängervertrages zu korrigieren. Diese Chance ist vertan und vergeben worden. Folgerichtig erhält er nicht die Zustimmung unserer Fraktion.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Herr Prof. Wöller, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir völlig klar, dass die Opposition die Erfolge als nicht weitgehend genug bezeichnet und dass Sie, Herr Hilker, gewissermaßen wieder medienpolitisches Rumpelstilzchen spielen müssen. Deshalb möchte ich auf einige wenige Punkte eingehen, die Sie genannt haben.

Ich komme zu den Landesmedienanstalten. Es ist richtig, dass mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag für die Landesmedienanstalten Anreize zum Fusionieren gesetzt werden. Die Fusion ist aber kein Königsweg. Es werden sogar Forderungen anderer Länder aufgemacht, alle Landesmedienanstalten auf Bundesebene zu einer

Medienanstalt der Länder zu fusionieren. Wir sagen: Wichtig ist zunächst die Funktion und dann die Institution. Wir müssen uns über den Aufgabeninhalt verständigen. Wenn Sie sich diesen genau anschauen, dann werden Sie feststellen, dass 80 % der Aufgaben, die beispielsweise die SLM erledigt, regionaler Natur sind. Das beginnt bei der Frequenzvergabe, über die Frequenzausschreibung, bis hin zur Überwachung. Nur 20 % sind überregional. Wir sehen deshalb keinen Grund, diesen mit Nachdruck vorgetragenen Fusionsforderungen zu folgen. Richtig ist, dass Anreize gesetzt werden müssen. Aber das ist eine freiwillige Entscheidung, der wir nicht folgen werden.

Im Übrigen ist die Zusammenarbeit der Medienanstalten der Länder gut geregelt. Diejenigen Aufgaben, die national überregional wahrgenommen werden müssen, werden bereits in den dafür zuständigen Kommissionen erledigt. Ich nenne hierzu beispielhaft die Kommission für Jugendmedienschutz in Erfurt, die hervorragende Arbeit in diesem Bereich leistet und den schlagenden Beweis dafür bietet, dass eine Fusion nicht erforderlich ist. Was wir allerdings brauchen, ist eine überregionale Stelle, die für die rechtsverbindliche nationale Ausschreibung und Zuteilung der DVBH-Frequenzen zuständig ist. Auch hierzu gibt es Vorschläge aus den Reihen der Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, die wir für diskussionswürdig halten.

Nun zum Punkt PC-Gebühr. Ich möchte nicht die Fehlinformationen aufgreifen, die uns Ende letzten Jahres erreicht haben. Diese werden dadurch, dass sie von Ihnen wiederholt werden, nicht richtiger. Im Übrigen wundert es mich, dass das Thema jetzt erst bei Ihnen eine Rolle spielt, obwohl das Auslaufen des PC-Moratoriums bereits 2004 verabredet worden ist. Ich habe von Ihnen keine Stimmen gehört, die eine Verlängerung gefordert haben. Es wundert mich sehr, Herr Hilker, dass Sie gerade im Bereich der Gebührengerechtigkeit hier keine Lanze für diejenigen brechen, die brav und ordnungsgemäß ihre Gebühren bezahlen.

(Beifall bei der CDU)

Was ebenfalls verwunderlich ist: Herr Gerstenberg und Herr Herbst von der FDP stellen sich hin und sagen, es gehe ihnen alles nicht weit genug. Die technische Entwicklung ist schon so weit, dass die Politik gar nicht nachkommt. Gerade bei den internetfähigen PCs sagen Sie nein. Sie vertreten den Standpunkt, dass alles so bleiben soll, wie es ist. Das, was sich entwickelt hat, soll Ausnahmetatbestand sein. Dann gibt es die Ausnahmen, die zu einem sinkenden Gebührenaufkommen führen. Die Systematik der Finanzierung ist so, dass das Aufkommen derjenigen, die aufgrund von Ausnahmetatbeständen nicht bezahlen müssen, von den anderen erbracht werden muss. Wir sind dezidiert dagegen, dass zum Beispiel die Rentnerin bzw. der Rentner die Gebühren der Freiberufler, der Selbstständigen und Mittelständler mit bezahlen muss. Das ist nicht gebührengerecht, meine Damen und Herren.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Abgesehen davon zahlt man die Gebühr nur dann, wenn man kein anderes herkömmliches Rundfunkgerät vorhält.

Mir ist klar, dass Ihnen das nicht weit genug geht. Ich verweise nur auf die Erfolge, die ohne die Initiativen der CDU-Fraktion in diesem Hohen Haus gar nicht möglich gewesen wären. Wir haben mit dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag die durchgehende Kontrolle des Rechnungshofes eingefordert und die jährlichen Berichte an den Landtag auch bekommen. Wir haben eine Definition des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrages durchgesetzt, die dem Kernauftrag näherkommt, insbesondere Themen der Wissenschaft, der Information und der Kultur zu verbreiten. Das ist der Kernauftrag, an dem wir weiterarbeiten wollen.

Anstatt sich hinzustellen und zu sagen, dass Ihnen das nicht genügt, würden wir uns freuen, wenn Sie uns bei den Bemühungen, die zugegebenermaßen noch weitergetrieben werden müssen, hilfreich unter die Arme greifen. Sie haben jetzt die Chance dazu, indem Sie dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.

Herzlichen Dank.