Zur Frage 1: Am 08.12.2006 wurde in einem Gespräch zwischen allen Beteiligten Einvernehmen zur künftigen stationären Versorgung von Kindern in der Region Pirna erzielt.
Nach der Schließung der pädiatrischen Abteilung des Klinikums Pirna im Frühjahr 2007, die übrigens 2004 einvernehmlich im Krankenhausplanungsausschuss beschlossen wurde, wird die stationäre Vor-OrtVersorgung für Kinder in Pirna durch eine Kooperation zwischen dem Dresdner Universitätsklinikum und dem Klinikum Pirna gesichert.
Zu Frage 2: Für eine Modellphase von zwei Jahren wird eine Außenstelle des Fachgebietes Kinder- und Jugend
medizin der Universitätsklinik im Klinikum Pirna tätig sein. Unter der fachlichen Leitung von Herrn Prof. Gahr, dem Leiter der Universitätskinderklinik, werden die pädiatrischen Mitarbeiter des Klinikums Pirna in dieser Außenstelle die stationäre Versorgung übernehmen. Damit wird für die relativ kleine Fallzahl an Patienten in Pirna eine hochwertige Versorgung angeboten, die durch eine kleine eigenständige Abteilung nicht zu leisten wäre.
Diese Lösung ist nach jahrelangen Auseinandersetzungen ein einvernehmliches Ergebnis im Interesse der jungen Patienten und ihrer Eltern. Wenn sich dieses Modell, also die Vor-Ort-Versorgung als Außenstelle einer großen pädiatrischen Klinik, bewährt, könnte das zukunftsweisend für die stationäre Versorgung von Kindern in Sachsen werden.
Drucksache 4/5954, Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und die Antwort der Staatsregierung
Als Einbringerin spricht zuerst die Fraktion der GRÜNEN. Danach folgen CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht finden sich im Laufe der Debatte noch einige Kolleginnen und Kollegen der CDU ein. Das würde mich freuen.
Nichtsdestotrotz lassen wir es uns nicht nehmen, heute diese Große Anfrage auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Bevor wir beginnen, möchte ich noch einmal sagen, um diese Kritikpunkte im Vorfeld abzuräumen: Auch wir haben uns über diese tolle, schöne WM gefreut. Wir haben uns auch darüber gefreut, dass die WM sicher abgelaufen ist und dass keine massiven Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit eingetreten sind. Wir halten es dennoch für erforderlich, dass man über die Freude hinaus auch danach noch einmal eine seriöse Auswertung in bürgerrechtlicher Sicht vornimmt. Deswegen haben wir diese Anfrage gestellt; denn wir wollten genau wissen, welche Maßnahmen die Polizei mit welchem Erfolg tatsächlich getroffen hat.
Wir haben uns schon gefragt, wie wir alle im Saal und die gesamte sächsische Bevölkerung zu Sicherheitsrisiken während der Fußball-WM gemacht wurden. Wie dies
geschehen ist, erfahren wir zum Teil aus der von uns gestellten Großen Anfrage zu Überwachungsmaßnahmen bei der Fußball-WM. Ich nenne nur Videoüberwachung, RFID-Chips, Abfragen von Servicekräften in Polizeicomputern im Rahmen des sogenannten Akkreditierungsverfahrens und vieles mehr.
Ich möchte aber auch den Polizistinnen und Polizisten herzlich danken, die während der WM über 340 000 Stunden im Einsatz waren und während – ich betone: während – der WM zurückhaltend vorgegangen sind; was sicher an der überwiegend guten Atmosphäre lag. Damit hat die Polizei immerhin das nahezu Dreifache dessen an Einsatzstunden gearbeitet, was sie in der Saison 2005/2006 an den sechs großen Spielorten an Stunden geleistet hat.
Nun zur eigentlichen Problematik, den Überwachungsmaßnahmen – insbesondere im Vorfeld. Hier wurden massiv Daten gesammelt, ausgewertet, Menschen nicht informiert, gesetzliche Grundlagen nicht geschaffen etc. pp. Die Überwachungsmaßnahmen der Fußball-Weltmeisterschaft haben die Bürgerinnen und Bürger unterschiedlich erfasst: Sie haben sie einerseits im Vorfeld erfasst – über Daten – und sie haben sie unmittelbar am Spielort und an den Public-Viewing-Plätzen erfasst. Es gab eine umfangreiche Datenerfassung und viele konkrete polizeiliche Maßnahmen.
Wir haben uns mittlerweile leider daran gewöhnt, dass wir in den Stadien eine flächendeckende Videoüberwachung haben. Davon waren allein im Leipziger Zentralstadion circa 200 000 Menschen betroffen, die von 68 Kameras erfasst wurden. Diese Menschen wurden auch durch Überwachungsmaßnahmen durch den Kauf ihrer Tickets
betroffen, nämlich im Wege der RFID-Chips. Alle Tickets hatten nämlich diesen RFID-Chip – ich sage es noch einmal englisch: Radio-Frequency-Identification-Chip –, der personenbezogene Daten speicherte. Diese enthielten höchstpersönliche Informationen, wie Pass- und Ausweisnummer, Name, Geburtsdatum und den Wohnort des Ticketinhabers.
Das Besondere und Entscheidende an dieser technischen Neuerung der RFID-Chips ist, dass sie unbemerkt ausgelesen werden können, und zwar durch Lesegeräte, die nicht an die Karte gehalten werden, sondern auch aus Entfernung, also ohne Wissen des Ticketinhabers, ausgelesen werden können. Falls das geschieht, greift dies massiv in die Grundrechte des Ticketinhabers ein; denn sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt. Er oder sie kann nicht mehr darüber verfügen, wer diese Daten erhält.
RFID-Chips haben somit ein erhebliches Überwachungspotenzial. Mir ist natürlich nur bekannt, dass diese Anlage, die im Leipziger Zentralstadion eingebaut war, offensichtlich nur in dem Bereich von ein bis zwei Metern ablesen konnte, wenn ich richtig informiert bin. Wir wissen aber aus der Wissenschaft, dass man schon längst an Chips arbeitet, die über mehrere hundert Meter arbeiten; und wir wissen, wie die technische Entwicklung ist. In dieser Technologie steckt ein ganz erhebliches und gefährliches Potenzial in Richtung der Erstellung von Bewegungsprofilen.
Ob dies nun passiert ist, kann uns die Staatsregierung leider nicht mitteilen. Alle Fragen, die wir zu RFID-Chips gestellt haben, beantwortet sie mitnichten – „darüber haben wir keine Kenntnis“. Daraus kann ich nur den Schluss ziehen: Offensichtlich hat die Staatsregierung die grundrechtliche Eingriffsqualität der RFID-Chips nicht wahrgenommen. Dies ist umso mehr zu kritisieren, als wir im Vorfeld der WM zu dieser Frage mehrere Debatten geführt hatten.
Sie kann auch nicht mitteilen, ob es weitere Fälle von eingebauten RFID-Chips in Sachsen gibt. Dies halten wir für bedenklich, Herr Staatsminister.
Zur Videoüberwachung wurden im Vorfeld auch viele Bedenken geäußert. Wir haben vor allem kommen sehen, dass es bei sämtlichen Public-Viewing-Plätzen, die Sie uns dankenswerterweise im Einzelnen aufgeführt haben – es waren in Sachsen wohl über 300 –, zu der befürchteten flächendeckenden Überwachung kommt; was nicht passiert ist. Nach Ihrer Antwort, Herr Staatsminister, waren die Kameras im Zentralstadion, im Plachestadion in Leipzig und auf dem Marktplatz in Zittau auf einem Public-Viewing-Platz. Wahrscheinlich lag das nicht an einer bestimmten grundrechtlichen Sensibilität der Veranstalter oder der Ordnungsbehörden, sondern schlicht und ergreifend an den Kosten, die diese Videoüberwachung auslöst.
Nun zur Akkreditierung. Alle diejenigen, die sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter für eine Tätigkeit im Leipziger Zentralstadion beworben haben, zum Beispiel
als Würstchenverkäufer oder auch als Journalist, mussten sich einem Akkreditierungsverfahren unterziehen. Dieses Akkreditierungsverfahren hat nach Ihrer Antwort zum Ausschluss von 194 Personen geführt. Wir haben von Anfang an kritisiert, dass die Gründe für eine Ablehnung nicht mitgeteilt wurden. Diese Daten wurden unter Einbeziehung der Landesämter für Verfassungsschutz, der LKAs über die Zentralstelle Bundeskriminalamt an die FIFA weitergegeben. Es ist an sich ein gravierender Vorgang, dass im Grunde öffentlich-rechtlich erhobene und verwaltete Daten an einen Privaten weitergegeben werden. Wir haben uns bei dieser Frage auch in diesem Hause schon öfter über die Rechtsgrundlage auseinandergesetzt. Sie wissen auch, dass der Herr Datenschutzbeauftragte Schurig seine rechtlichen Bedenken sehr frühzeitig zur Kenntnis gegeben hat.
Sie haben in der Debatte und in der Großen Anfrage leider wiederum darauf beharrt, dass die sogenannte Einwilligungslösung rechtlich ausreichend sei. Dies kann natürlich nicht der Fall sein. Wir haben schon mit großem Interesse zur Kenntnis gegeben, dass nach diesem Entwurf eines Polizeigesetzes, der den Mitgliedern des Innenausschusses offensichtlich irrtümlich zugestellt wurde, tatsächlich eine Ermächtigungsgrundlage zur Weitergabe dieser Daten an Private vorgesehen wurde. Das kann die Sache nicht besser machen.
Wir erwarten eigentlich, dass Sie dazu Stellung nehmen; auch dazu, wie Sie sich das in dem neuen Polizeigesetz gedacht haben. Für eine Ablehnung reichte zum Teil eine einfache Eintragung ins polizeiliche Auskunftssystem PASS aus. Dort kommen Sie auch hinein – das muss man immer wieder dazusagen –, wenn Sie sich im Umfeld eines Tatortes aufhalten und dann irgendwie als verdächtige Person erscheinen. Es ist also mitnichten so, dass alle, die im PASS gespeichert sind, jetzt rechtskräftig verurteilt wären.
Nichtsdestotrotz gestehe ich Ihnen gerne zu: Von den 194 Ausgeschlossenen im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens waren immerhin 157 rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Das deutet für uns darauf hin, dass hier maßvoll beauskunftet wurde; nur, Herr Staatsminister, hätten wir gern gewusst, was Sie uns vorenthalten haben, zu welchen Straftaten sie verurteilt worden sind. Es kann ja nicht sein, dass ein Bagatelldelikt zu diesem Ausschluss führt.
Kommen wir nun zu den Maßnahmen im Umfeld der Stadien. Hier hat die Staatsregierung eine ganze Palette von Maßnahmen angeordnet und vorgenommen, die nach meiner Rechnung, wenn ich alles zusammenzähle, über 1 200 Menschen betroffen hat. Sie setzen großes Vertrauen in die sogenannte Gefährderansprache. Dabei wurden 584 und später noch eine gewisse Anzahl angesprochen. Ich finde es sehr schön, dass wir dieses Gefährderanschreiben von Ihnen bekommen haben. Ob es nun tatsächlich so viel bringt, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Polizei nach Recht und Gesetz vorgeht, mag
Was ich viel interessanter fand, war die Meldeauflage. Diese hat insgesamt 35 Personen betroffen, und wir haben uns zuarbeiten lassen, wie dicht denn diese Meldeauflagen gesetzt worden sind. Es war manchmal sehr eng, teilweise jeden Tag, und zwar über einen längeren Zeitraum hinweg. Da scheint es uns doch so zu sein, dass sich diese Meldeauflagen, die vordergründig sehr harmlos klingen, durchaus zu einer Art „mobilem Gewahrsam“ ausweiten könnten; denn de facto haben diese Personen eigentlich keine Möglichkeit mehr, sich vom Fleck zu bewegen, wenn sie sich praktisch tagtäglich oder morgens oder abends melden müssen. Das halten wir für bedenklich, weil das nicht der ursprüngliche Sinn von Meldeauflagen ist. Hier scheint es mir, dass dieses Instrument, das als solches zwar zulässig ist, in einer Art und Weise extensiv benutzt wird, wie es ursprünglich nicht im Sinne des Erfinders war. Das Gleiche gilt für die Aufenthaltsverbote: immerhin 102 Personen – fast die Hälfte aus Sachsen-Anhalt –; aber das lag wohl am Ort.
Ich muss Ihnen auch sagen: Präventiv in Gewahrsam genommen wurden 123 Personen. Wir haben im Sächsischen Polizeigesetz eine Frist bis zu 14 Tagen. Hier scheinen uns die Zeiten der Gewahrsamnahmen – Sie haben uns geantwortet: zwischen zehn Minuten und zehn Stunden – dafür zu sprechen, dass relativ verhältnismäßig vorgegangen worden ist.
Was uns Sorgen bereitet hat, ist, dass Sie auf unsere Frage, ob von den als „gewaltbereit“ und „Gewalt suchend“ eingestuften Fans genetische Fingerabdrücke genommen wurden, mit einem lapidaren „Ja“ antworten. Wir haben eigentlich gedacht, dass das in Sachsen nicht stattfinden wird. Wir haben diese Frage eigentlich nur aufgenommen, weil wir in der Presse gelesen haben, dass Herr Beckstein – Ihr Kollege aus Bayern – das für Bayern angekündigt hat. Da reicht es uns natürlich nicht aus, wenn Sie einfach mit Ja antworten.
Überhaupt haben Sie eine Art und Weise der Antworten, die mehr offen lässt als beantwortet. Ich lese Ihre Antwort so, dass Sie von allen Personen, die Sie in diese Datei aufnehmen – das sind ja mehrere hundert Personen –, diesen genetischen Fingerabdruck genommen haben. Jedenfalls würden wir gern genau wissen wollen: Waren das diese acht, die neu aufgenommen worden sind, oder waren das alle, die in dieser Datei enthalten sind und die irgendwie bekannt geworden sind, wenn sie sich dem Stadion genähert haben?
Uns ist auch unklar, auf welcher Rechtsgrundlage das erfolgt ist. Oder haben die alle freiwillig am Wattebäuschchen gelutscht? Das sind gravierende Fragen, die nach Ihrer Antwort offen bleiben und weiter einer Klärung bedürfen.
Herr Staatsminister, ich habe es gerade angesprochen: Wir hatten zum Schluss gefragt, ob die Staatsregierung eine Evaluierung vorgenommen habe. Dort haben Sie es für richtig befunden, mit „Ja“ zu antworten. Herr Staatsminis
ter, es freut uns, dass Sie eine Evaluierung vorgenommen haben, nur nach normaler Auslegung war nach den Ergebnissen dieser Evaluierung gefragt. Das halte ich für selbstverständlich. Wir werden Sie noch einmal bitten, uns das Ergebnis der Evaluierung mitzuteilen. Das tun wir gern noch einmal, wenn Sie es brauchen. Vielleicht nehmen Sie jetzt die Gelegenheit wahr, etwas dazu zu sagen. Wir würden uns die Zusammenarbeit, so sie gewünscht ist, erleichtern, wenn Sie etwas ausführlicher ausholen würden. Darum geht es doch. Wir haben diese Anfrage gestellt, damit wir danach beurteilen können, ob wir zu hart oder zu weich zugegriffen haben.
Wie sieht es bei den nächsten Ereignissen aus? Diese Fußball-WM war tatsächlich ein Modellversuch im Zusammenfügen verschiedenster Überwachungsmaßnahmen, die in ihrer Gesamtheit eine größere Überwachungsqualität und damit auch Eingriffsintensität gewinnen als jeder einzelne Eingriff als solcher. Das ist das Entscheidende, was wir im Zusammenhang mit der Fußball-WM zu diskutieren haben. Wir wissen, dass anlässlich des Papstbesuches in Bayern das gleiche Konzept angewendet wurde. Wir wissen, dass die RFID-Tickets auch weiter überprüfbar werden. Alle Bundesliga-Stadien sind jetzt damit ausgestattet usw. usf.
Deswegen hätten wir gern etwas mehr Kenntnisse und Beurteilung von Ihnen erhalten. Wir fordern Sie daher in unserem Entschließungsantrag, den ich damit gleich einbringe, Frau Präsidentin, auf, uns zum einen den Evaluierungsbericht auszuhändigen und uns zum anderen bei weiteren Großereignissen, die sicher in Sachsen stattfinden werden, vielleicht zuvor über die geplanten Maßnahmen, beispielsweise im Innenausschuss, zu informieren.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir es schaffen, uns in einem ruhigen und sachlichen Ton zu vergegenwärtigen, welche bürgerrechtlichen Gefahren, welche Gefahren für die Grundrechte in diesen Eingriffen liegen, und uns nicht allein damit begnügen, uns zu bejubeln und uns zu freuen, dass es ein schönes Fest war und alles gut gegangen ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fußballweltmeisterschaft im Sommer war ein voller Erfolg. Sie war ein Erfolg in sportlicher Hinsicht, und sie war ein Erfolg für die Wahrnehmung unseres Landes. „Die Welt zu Gast bei Freunden“ war nicht nur ein Werbeslogan, sondern wurde mit Leben erfüllt. Die Menschen im Freistaat Sachsen waren gute Gastgeber. Insbesondere in Leipzig, aber auch in vielen anderen sächsischen Städten feierten Tausende
begeisterte Sachsen gemeinsam mit Gästen aus aller Welt. Eine Welle der Begeisterung ging nicht nur durch die Stadien, sondern sie erfasste das ganze Land. Auf unseren Straßen und Plätzen sahen wir das Grün und das Gelb der Brasilianer, wir sahen das leuchtende Orange der Niederländer; vor allem aber sahen wir die Farben Schwarz, Rot und Gold. Wir sahen eine natürliche Begeisterung für die Spiele und für unser Land.
Meine Damen und Herren, dies war ein deutlicher Beleg für ein gelebtes friedliches Miteinander Tausender begeisterter Fans aus Deutschland und aus aller Welt. Dass die Fußball-WM in unserem Land ein solcher Erfolg geworden ist, beruht auch darauf, dass sich die Menschen sicher gefühlt haben. Sie haben sich trotz einer latenten Gefährdung durch den internationalen Terrorismus, trotz befürchteter Ausschreitungen gewalttätiger Hooligans und trotz der Ankündigung einiger Extremisten, die WM als Plattform für ihre niederträchtigen Zwecke nutzen zu wollen, sicher gefühlt. Die Menschen haben sich nicht nur sicher gefühlt, sie waren sicher. Keines der von mir genannten Bedrohungsszenarien ist Realität geworden. Mit einem ausgewogenen Konzept konnte die Sicherheit erfolgreich gewährleistet werden. Dafür haben insbesondere unsere sächsische Polizisten viel geleistet. Ihnen gilt unser besonderer Dank.