Protocol of the Session on December 12, 2006

(Gesten aus der CDU-Fraktion)

Ich beeile mich, ich bin gleich so weit.

Wir haben Anfang der Neunzigerjahre damit begonnen, die Haftanstalten in menschenwürdige Gefängnisse umzuwandeln. Mit annähernd 600 Millionen Euro wurden viele bauliche Veränderungen vorgenommen. Dieser Sächsische Landtag und auch seine Vorgänger haben immer die Auffassung vertreten, dass wir im Vollzug etwas Neues machen wollen. Wir wollten einen modernen Vollzug, wir wollten eine menschenwürdige Unterbringung, wir wollten aber auch Vollzugsziele erreichen, die die Garantie bieten, dass es zu einer Resozialisierung kommt. Resozialisierung ist aber immer mit viel Arbeit verbunden. Die Gefangenen müssen lernen, sich auf das

Leben nach der Haft vorzubereiten. Das heißt Arbeit, Schulbildung und natürlich auch Berufsausbildung. Das ist die einzige Chance, später im Leben außerhalb der Haft bestehen zu können. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit, die Verhinderung von Hierarchiebildung usw. gehören ebenfalls dazu.

Wir haben uns in der Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses darauf verständigt, dass der Staatsminister über diese, auch aktuell entstandenen Probleme zu Beginn des Jahres 2007 im Rechtsausschuss berichten wird, sodass ich mich diesen Fragen nicht widmen möchte.

Abschließend möchte ich feststellen: Die Justiz braucht weiterhin Innovation. Sie braucht weiterhin eine entsprechende Motivation, neue Wege zu beschreiten. Wir brauchen ein größeres Maß an Fortbildung innerhalb der Justiz, weil nämlich auch neue Kriminalitätsphänomene die friedliche Entwicklung in unseren Ländern belasten. Ich nenne die OK, ich nenne Formen der Wirtschaftskriminalität. Korruption hat im Freistaat Sachsen keine Chance und darf keine haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend werbe ich auch an dieser Stelle für ein rechtspolitisches Thema: Wir brauchen auch künftig die Kronzeugenregelung im Bundesrecht. Die Kronzeugenregelung ist die einzige Chance, bandenmäßige Strukturen aufzubrechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, die Justiz im Freistaat Sachsen weiterhin fair zu begleiten, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Die Linksfraktion.PDS schickt völlig überraschend Herrn Bartl ins Rennen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Schiemann, ich verkneife es mir jetzt, mich bei den Straftätern und Rechtsverletzern zu bedanken,

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Heiterkeit)

denen es zu verdanken ist, dass diejenigen, denen Sie gedankt haben, Arbeit haben.

Aber jetzt im Ernst: Ich will tatsächlich konstatieren, dass Sie für das Feld der Justizpolitik wesentlich mehr Problemsicht entwickelt haben als der Ministerpräsident für die Landespolitik.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Hinsichtlich einer ganzen Reihe von Problemen, die sich um den Haushalt 2007/2008 ranken, bin ich durchaus an Ihrer Seite. Wir meinen, dass dieser Haushaltsplan 2007/2008 für die Justiz eine große Herausforderung darstellt. Ich will es nicht zu scharf formulieren, aber ob der Haushaltsplan die tatsächliche Situation der Justiz in Sachsen hinreichend beachtet und deren Arbeit wirklich auf dem bisherigen Niveau sichert, wird das Leben

zeigen. Wir haben hier erhebliche Probleme. Ich kenne Richterinnen und Richter, die auch in Berufsverbänden organisiert sind, die sich etwa so äußerten, dass sie in den jetzigen Ansätzen finanzielle Disziplinarmaßnahmen gegenüber der dritten Gewalt sehen, die bis an die Grenze des Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit gehen.

(Dr. Dietmar Pellmann, Linksfraktion.PDS: Hört, hört!)

Herr Staatsminister Mackenroth, der Finanzminister hat tatsächlich – allerdings, wie ich beklage, ohne allzu große Gegenwehr Ihrerseits – einen Ansatz unter anderem im Stellenabbau generell bis 2010 hineingebracht, der es wahrlich in sich hat.

Wenn ich das Personalsoll A und B mit einem momentanen Stand von 9 848 Beschäftigten in der Justiz sehe, also Richterinnen und Richter, Staatsanwälte, Arbeiter usw., sollen bis 2010 1 110 Stellen eingespart werden. Nach der Anpassung sind es wohl 1 100. Das ist umgerechnet mehr als jede zehnte Stelle.

(Dr. Jürgen Martens, FDP: Ganz so schlimm war es nicht!)

Die Hauptopfergruppen sind dabei zunächst einmal die Gerichte und die Staatsanwaltschaften sowie der Justizvollzug. Zu Letzterem komme ich noch einmal.

Zu Gerichten und Staatsanwälten einige Anmerkungen. Hier sollen nach Plan 2007/2008 194 Stellen eingespart werden, 2009/2010 weitere 122 Stellen. Woher Sie diese im Detail nehmen, ist nach unserer Auffassung bis dato – jedenfalls im Hohen Haus – nicht bekannt. Ein direkt untersetztes Personalabbaukonzept, das für uns tatsächlich nachvollziehbar ist und das letztlich auch im Verfassungs- und Rechtsausschuss beratbar gewesen wäre, kenne ich zumindest nicht.

Auf die entsprechende Informationsaufforderung der Bündnisgrünen in dem Informationsmaterial 327 wurde zum Abbauplan entsprechend reagiert. Es wurde auch einiges dargestellt. Herr Staatsminister hat hier erklärt, dass man sich auf das Personalbedarfsberechnungskonzept nach PEBB§Y bzw. nach PEBB§Y-Fach bezieht bzw. danach berechnet. Herr Staatsminister, es ist ein offenes Geheimnis, dass die Richterinnen und Richter, die jetzt nach PEBB§Y abrechnen, je nach ihrer eigenen Befindlichkeit oder Mentalität über PEBB§Y lamentieren oder lachen.

Wir haben inzwischen eine Situation, in der jeder Richter oder Staatsanwalt auf die Frage, warum wir auf einmal eine solche Zunahme bei den Anträgen auf DNA-Nachuntersuchung nach § 80g haben, klipp und klar sagt: Das kann ich dir erklären. Der Staatsanwalt hat dafür nach PEBB§Y 50 Minuten eingestellt bekommen. Er hat aber für eine Raubhandlung, meinethalben einen normalen Raubfall, 30 Minuten. Wenn er jetzt einen Antrag auf eine DNA-Untersuchung stellt und einreicht, dann braucht er normalerweise, weil es formalisiert ist, nur 20 Minuten. Er gewinnt also geschlagene 30 Minuten, die

er bei anderen Dingen gewissermaßen wieder herauswirtschaftet.

Es gibt also eine ganze Reihe von Nebeneffekten, die mitnichten belegen, dass PEBB§Y, das von Arthur Anderson bzw. Deloitte Consulting entwickelt worden ist, also von einer Firma, die nicht unbedingt alles nach der reinen Rechtsprechung macht, das Leben richtig widerspiegelt.

Wenn die Problematik Abbau der Richterstellenbesetzung selbst noch relativ moderat ist – wir haben nach dem Ansatz wohl praktisch zwölf Richter bei den sechs Landgerichten, fünf Richter an Amtsgerichten, drei Richter an Verwaltungsgerichten und einen Richter am Arbeitsgericht einzusparen –, so liegt die Frage des Eingriffs in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung keineswegs nur darin, dass ich den Richtern, indem ich die Stellen kürze bzw. nicht neu besetze, jetzt mehr Fälle besorge und damit Erschwernisse bei ihrer Möglichkeit, individuell qualitativ zu arbeiten, schaffe.

Wenn ich in den Mittelbau hineingehe, wenn ich also in Größenordnungen bei den Angestellten abbaue, kommt auch die Frage, ab wann der Richter Rechtsprechung nicht mehr nach seiner eigenen Vorstellung qualifiziert durchhalten kann.

Zu dem, was bis dato bezüglich der Frage von Serviceeinheiten, die die hohe Zahl der Personaleinsparung bei den Angestellten ausgleichen sollen, erörtert wird. Jeder Richter sagt dann: Was heißt Serviceeinheiten? Ich habe Schreibkräfte, die sind als Schreibkräfte qualifiziert, ich habe qualifizierte Protokollantinnen, die sind qualifiziert, in Verhandlungen zu protokollieren. Ich kann beide nicht beliebig austauschen. – Ich kann nicht beliebig Serviceeinheiten mit entsprechend geringerem Personalbedarf bilden und dann letzten Endes alles – wie ist das mit der Eier legenden Wollmilchsau und allem Drum und Dran? –, was Justizarbeit ist, auch automatisch auf das geringere Personal transformieren. Sie werden dann also Schreibarbeiterinnen als Protokollantinnen in die Verhandlung schicken müssen – mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Darin sehen die Richterinnen und Richter ihre Not.

Damit – das ist der zweite Punkt – sind zumindest in diesem Haushaltsansatz für 2007/2008 eine gravierende Gefahr für eine Abnahme der Gerichtskultur und eine erhebliche Gefahr sowie erhebliche Risiken für die Verfahrenseffektivität beinhaltet. Die Verfahren werden mit diesem Personalbesatz, mit dieser sächlichen Ausstattung nicht kürzer werden, sie werden nicht rechtsmittelfester werden und damit auch nicht kostensparender.

Das Problem, dass wir zum Beispiel jetzt schon darüber nachdenken, ob der Strafrichter im Verfahren erster Instanz, also in der normalen Strafverhandlung, selbst protokollieren soll, ist eine bezeichnende Situation dafür, wie weit wir praktisch von der historischen Tradition in der Rechtspflege weggehen wollen, um diesem Bedarfsschlüssel, der jetzt ausgerechnet worden ist, in gewisser Weise nachzugeben.

Drittens. Dieser Justizhaushalt wird – das ist unsere Überzeugung – die längst notwendige Umorientierung in den Schwerpunkten von Staatsanwaltschaften und Gerichten, speziell von Staatsanwaltschaften, nicht befördern. Er wird sie im Gegenteil blockieren. Es ist eine Tatsache, dass die Justizpraktiker allenthalben sagen: Natürlich haben wir für die Schwarzfahrer, natürlich haben wir für die Graffitisprayer, natürlich haben wir für die Ladendiebstähle usw., für die Kleinkriminalität genügend Staatsanwälte und Richter. Bei den Staatsanwälten aber, die die Fälle schwerer Wirtschaftskriminalität bearbeiten, türmen sich die Berge. Wenn du als Verteidiger den Staatsanwalt sprechen willst, musst du dich erst einmal durch drei Ebenen Akten durchkämpfen.

Die Staatsanwälte, die auf diesem Gebiet arbeiten, wissen, dass sie keine Zeit haben, Korruption oder Bestechlichkeit oder die strukturellen Betrugsdelikte, die Bevölkerungsteile in Größenordnungen betreffen, durchzuarbeiten, da dort der Personalbesatz viel zu gering ist, weil das Verfahren sind, die eben nicht in drei Tagen oder in zwei Stunden bearbeitet und angeklagt sind. Exakt in diesem Personalbereich werden wir mitnichten eine Verstärkung erreichen oder eine entsprechend qualitative Entwicklung hinbekommen. Darin liegt auch ein erhebliches Risiko für diese Tatsache. Wir sehen es bei INES: Viele gute Vorhaben, viele gute Verkündungen – und was am Ende herauskommt, ist knapp.

Letztens. Besonders dramatisch ist aus unserer Sicht der Haushaltsansatz betreffs der Entwicklung im sächsischen Strafvollzug, der akut signalisiert, dass wir dann Gefahr laufen, in einen vorrangigen Verwahrvollzug hineinzukommen. Es ist einfach nicht erkennbar, woher wir diese 163 Einsparungen im Justizvollzugsbereich, vor allem im allgemeinen Vollzugsdienst, nehmen wollen. Wie das gehen soll, ist nach der letzten Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses am 27.11., in der wir die Zahlen erbeten haben, wie die jetzigen Mitarbeiter im allgemeinen Vollzugsdienst ausgelastet sind, nicht nachvollziehbar.

Wir haben – das ist Fakt – momentan in vierstelliger Zahl aufgetürmte Mehrarbeitsstunden oder Überstunden, je nachdem, wie man es bezeichnen will, bei den Personen, die im AVD beschäftigt sind. Das betrifft in der JVA Torgau 3 060 per Ende 2005 und Ende des Monats November 4 799 Stunden. Das betrifft in der JVA Waldheim Ende 2005 5 133 Stunden, aktuell 6 718 Überstunden. Das betrifft in der JVA Chemnitz 3 661 Überstunden und in der JVA Leipzig mit Justizvollzugskrankenhaus 3 413 entsprechende Überstunden oder Mehrarbeitsstunden.

Das alles ist notwendige Arbeit in der Justiz. Wenn ich das Personal jetzt um dreistellige Zahlen verringern will, steht die Frage, wo das enden soll. Dass die Begründung im Haushalt, dass wir wegen der demografischen Entwicklung bzw. wegen des Rückgangs der Bevölkerungszahlen etc. von einer verringerten Bedarfskonstellation ausgehen könnten, nicht unbedingt hält, liegt auf der

Hand. Wer heute den „Pressespiegel“ auf Seite 16 aufschlägt, der sieht, dass hier Folgendes vermeldet wird:

„Höchststand im Strafvollzug – Per 31. März 2006 verbüßten 62 512 Personen eine Freiheits- oder Jugendstrafe in deutschen Justizvollzugsanstalten.“ – Derzeitiger bzw. genereller Höchststand, wobei nicht nur die Bevölkerungszahl eine Rolle spielt, sondern die Tatsache, dass die Strafpolitik zunehmend erhöhte Strafen verhängt bzw. auch zunehmend schwere Straftaten auftreten, sodass wir meinen, dass dieser Haushalt in vielerlei Hinsicht die Realität des Lebens zu ignorieren scheint. Wir werden unter Umständen durchaus prüfen, ob wir hier während der Legislaturperiode noch einmal nachbessern müssen.

Danke.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Herr Abg. Bräunig für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Justizhaushalt ist, gemessen am Gesamtvolumen des Staatshaushaltes, traditionell einer der kleineren Einzelpläne, und traditionell steht er wohl auch eher nicht unmittelbar im Zentrum der haushaltspolitischen Auseinandersetzungen. Die Beratungen im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss haben einmal mehr gezeigt, dass dieser Haushalt sehr wenige Aufgeregtheiten kennt.

Nichtsdestotrotz hat der Sächsische Landtag als Haushaltsgesetzgeber darauf zu achten, dass der Freistaat Sachsen seiner Pflicht nachkommt, nämlich die Voraussetzungen zu schaffen, dass jedermann in zumutbarer Weise seine Rechte geltend machen und die Rechtspflege ihren gesamtstaatlichen Auftrag erfüllen kann.

Darüber hinaus dient eine funktionierende Justiz nicht allein der Durchführung der Rechtspflege – Kollege Schiemann hat es angesprochen –, sondern stellt bei einem reibungslosen Rechtsverkehr natürlich auch einen wichtigen Standortvorteil dar.

Nun gibt es immer wieder geäußerte Kritik an der Justiz, die sich im Kern gegen die langen Verfahrensdauern richtet. Zwar ist dieses Problem in den unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten keinesfalls gleichermaßen extrem, aber dennoch kann die Globalkritik der Bürgerinnen und Bürger an den Verfahrensdauern nicht überhört werden. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Wesentlich für die Überlastung – ich will gern von Überlastung sprechen – der Gerichte ist zuallererst die Stellensituation in der Richterschaft. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass es trotz aller notwendigen Haushaltskonsolidierung gelungen ist, die Richterplanstellen sehr maßvoll dem allgemeinen Stellenabbau zu unterwerfen. Auch im Bereich des Strafvollzuges stellt sich die Personalsituation im Bundesdurchschnitt als überdurchschnittlich dar.

Natürlich wäre uns der Status quo lieber gewesen. Das ist ganz klar. Aber zu einer verantwortungsvollen Politik gehört es eben auch, dass im Interesse künftiger Generati

onen an der Fortführung der Haushaltskonsolidierung kein Weg vorbeiführt und sich kein Bereich dem entziehen kann.

Es gibt natürlich die verfassungsrechtliche Rechtsgewährungspflicht des Staates. Die gebietet eben, dass ein bestimmtes Maß an Personal nicht zu unterschreiten ist. Ich glaube, meine Damen und Herren, im Bereich der Justiz haben wir mittlerweile die Grenze des Vertretbaren beinahe erreicht.

Kein vertretbarer Weg, die Justiz von Kosten zu entlasten, ist die Beschneidung von Verfahrensrechten. Ich möchte hier insbesondere die Prozesskostenhilfe ansprechen. Für mich und die SPD-Fraktion steht außer Frage, dass jedermann, unabhängig von seinem Geldbeutel, ungehindert Zugang zur Justiz haben muss. Auch die immer wieder gern diskutierte Privatisierung des Strafvollzuges und anderer Bereiche ist kein Allheilmittel auf dem Weg zur Kostenreduzierung in der Justiz.

Lassen Sie mich noch ein, zwei Sätze zum Jugendstrafvollzug sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat, wie Sie sicherlich wissen, die Landesgesetzgeber vor die Aufgabe gestellt, bis zum 31.12.2007 den Jugendstrafvollzug gesetzgeberisch und in der Vollzugspraxis neu zu organisieren. Das, was uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, kann und wird es nicht zum Nulltarif geben, meine Damen und Herren. Denn nichts ist gefährlicher, als den Strafvollzug nach der Föderalismusreform als Spardose für die Finanzminister zu missbrauchen.