Das Problem ist tatsächlich, Sie verweisen in dem Änderungsantrag ja auch auf den Artikel 96. Der § 5 macht es auch und verweist auf den Artikel 96. Der Artikel 96 ist in unserer Verfassung tatsächlich für den Fall, dass bei vollständiger Einhaltung des Prinzips der Vollständigkeit, bei Einhaltung des Verbots der Delegation etc. pp. der Landtag in dem Zeitpunkt der Befassung mit dem Haushalt nicht wusste, dass es die Ausgabe geben kann, und auch die Regierung es nicht wusste.
Aber wir wissen doch, dass es die Ausgabe gibt. Wir wissen doch mit Sicherheit, dass es die Ausgabe für die IT-Problematik gibt und dass es die Ausgabe für die Verwaltungsreform gibt. Insofern kann ich dann nicht über den Artikel 96 gehen, der exakt den Fall regelt, bei dem gewissermaßen unvorhergesehene Ausgaben entstehen.
Das hat doch nichts mit „grundsätzlich“ oder „erheblich“ zu tun. Das ist eine ganz andere Baustelle. Es geht einfach nur um die Problematik, dass wir einen gänzlich anderen Fall haben. Wir wissen: Wir haben zwei große Ausgabenkomplexe, die ins Haus stehen. Die sachgerechte Verfahrensweise wäre: ein Nachtragshaushalt zu dem Zeitpunkt, da sie spruchreif sind, da sie bewertbar sind, da sie bezifferbar sind, da ich Haushaltsklarheit herstellen kann etc. Das wäre der korrekte Weg und es wäre nicht nur ein Gebot, sage ich mal, der Achtung der Rolle des Parlaments, sondern das ist ganz definitiv von der Verfassung vorgeschrieben.
Was Sie jetzt meinen, gibt unter keinem Gesichtspunkt eine Möglichkeit her, es anders als über den § 5 bzw. Artikel 96 der Verfassung zu tun. Das muss doch eingängig sein.
Also, noch einmal langsam. Wir reden nur über den 15er, nicht über den 16er. Da sind wir uns jetzt einig, weil Sie die Verwaltungsreform mit eingebracht hatten. Wir reden über den 15er, die ITGeschichte.
Das, was Kollege Lichdi vorgetragen hat, war der erste Teil des Abschnittes 1 im § 5 „nachträglich“. Dazwischen steht ein „und“. Dieser zweite, aber wichtige Halbsatz nach dem „und“ heißt für uns: „... und alle Fälle von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung (sind) unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen“.
Entschuldigung, lies doch einmal selbst darin: „unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen“. Es steht da: unverzüglich dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen. Das ist eine höhere Hürde als das, was vorher drinstand,
Ich gehe ja mit euch konform: Wir wollten auch den Landtag mit eingebunden haben. Das haben wir jetzt mit diesem Bereich. Deshalb reden wir mit dem 15er, dass es uns unverzüglich, wenn es die Staatsregierung ausgearbeitet hat, entsprechend vorgelegt wird.
Vielen Dank. Frau Weihnert, erstens müssen Sie doch unterscheiden, dass die Genehmigung, die darin verankert ist, etwas völlig anderes ist als die Mitbeschlussfassung des Landtages über einen solchen Einzelplan.
Zum Zweiten sind in diesem § 5, wenn es um die erheblichen Belange geht, die sozusagen sofort vorzulegen sind, Dinge gemeint, wie zum Beispiel das Hochwasser von 2002, aber doch niemals ein IT-Betrieb, der bereits in der Planung ist. Für diesen IT-Betrieb bedarf es nicht des Notbewilligungsrechtes, was die Verfassung durchaus regelt. Hier muss ein geregeltes Verfahren her. Meine Fraktion hat es Ihnen vorgeschlagen. Ich kann nicht verstehen, warum Sie nicht einmal 2 Minuten in sich gehen und eine Auszeit nehmen, um zu überlegen, wie Sie den Weg vor das Verfassungsgericht vielleicht noch abwenden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Jurist kann man das natürlich juristisch bewerten und sagen, was hier gemacht werden soll, ist eine Parlamentsbefassung light. Ob das einer
Prüfung verfassungsrechtlicher Vorgaben standhält, wage ich zu bezweifeln. Es ist etwas anderes, als wir aufgrund des Gutachtens des Juristischen Dienstes eigentlich einfordern. Aber das ist alles Juristerei.
Ich möchte eine politische Frage stellen, die sich alle, auch die Angehörigen der Koalition, stellen sollten: Wie weit wollen wir als Parlament unsere eigenen Rechte aus der Hand geben?
Wie weit wollen wir als Parlament mit entscheiden über die wichtigen Entscheidungen in der Regierungsorganisation oder bei einem IT-Betrieb? Das ist die politische Frage und diese sollten wir beantworten. Deswegen würde ich – –
Wenn Sie das so wollen und unbedingt mit dem Kopf durch die Wand wollen, dann können Sie das machen, aber Sie müssen nicht sämtliche Brücken, die man hier baut, mit Gewalt einreißen. Ich verstehe vor allen Dingen nicht, warum Sie eine solche beinahe schon masochistische Lust an diesem Eunuchentum entwickeln.
Ein letzter Versuch. Es gibt trotzdem noch ein paar Juristen in der CDU-Fraktion. Der Begriff „Genehmigung“ besagt laut BGB, dass ich etwas, was vorher entschieden ist, nachträglich sanktioniere. Das ist etwas ganz anderes, als wenn das Parlament darüber berät und entscheidet. Schon allein die Tatsache, dass mit § 5 bei Ihnen unter Artikel 96 in Bezug genommen wird; da haben wir doch den Begriff in § 5 mit „nachträgliche Genehmigung“ drin. Dann ist doch klar, dass vorher jemand entschieden haben muss, nämlich der Finanzminister. Damit haben wir die Delegation. Damit ist es doch im Kern erkennbar falsch.
Nun nehmen Sie doch wirklich einmal Vernunft an und beraten Sie 10 Minuten! Das bringt Sie doch nicht um die Krone, um Himmels willen.
Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um Konzentration. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag, der natürlich noch keine Nummer hat, da er zuerst mündlich eingebracht worden ist, zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, vorliegend in Drucksache 4/7357, ab. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der melde sich bitte jetzt. – Wer folgt dem nicht? – Das war knapp, aber ich glaube doch eindeutig. Es gibt keinen Widerspruch seitens meiner beiden Assistenten. Enthaltungen? – Ich sehe keine.
Wir erbitten die Auszählung der Stimmen, weil es unter Umständen für den Rechtsstreit vor dem Verfassungsgericht von Bedeutung sein kann.
Sie bitten um Auszählung. Dann bitte ich meine Kolleginnen und Kollegen Schriftführer, so wie es schon mehrfach praktiziert wurde, nach vorn zu kommen und sich den jeweiligen Block vorzunehmen.
Herr Porsch, Sie bekommen gleich einen Ordnungsruf. Ich habe entschieden, dass wir die Stimmen auszählen. Das wird über die Schriftführer gemacht. Das Ergebnis gebe ich danach bekannt.
Wir machen es so, dass alle Fraktionen vertreten sind. Frau Roth, Sie sind diejenige, die für die Schriftführerinnen und Schriftführer spricht, wenn es um die Wahl geht. Sie teilen bitte die jeweiligen Kollegen ein, welchen Block diese zu übernehmen haben. Sie vergessen bitte nicht das Präsidium und die Regierungsbank.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab über den Änderungsantrag zum Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS. Der Änderungsantrag bezieht sich auf den Änderungsantrag der Koalition, vorliegend in Drucksache 4/7357. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der hebe jetzt die Hand. – Wer gegen diesen Änderungsantrag ist, der melde sich jetzt. – Enthaltungen? – Jetzt gibt es eine Enthaltung.
Meine Damen und Herren, ich kommentiere das Ganze nicht, sondern stelle nur fest: Man sollte doch ab und zu dem Präsidenten glauben, wenn er ein Abstimmungsergebnis feststellt;
denn das Ergebnis ist eindeutig: Für den Antrag haben 41 Abgeordnete gestimmt und dagegen 61 Abgeordnete, bei einer Enthaltung. Damit ist dieser Änderungsantrag zum Änderungsantrag abgelehnt worden. – Danke schön.
Ich möchte feststellen, dass die Abstimmung insofern nicht korrekt gelaufen ist, als an der Abstimmung – nach meinem Antrag, das Ergebnis der vorhergehenden Abstimmung auszuzählen – Abgeordnete teilgenommen haben, die bei der ersten Abstimmung nicht im Saal gewesen sind, namentlich Frau de Haas und Herr Heitmann.
Herr Kollege Bartl, ich muss Sie berichtigen. Es tut mir leid, aber es gab eine Abstimmung, deren Ergebnis ich feststellte, und ich forderte meine beiden Schriftführer auf, das zu bestätigen. Dies erfolgte. Meine Aussage war richtig, wie sich dann ergeben hat.