Protocol of the Session on December 12, 2006

Förderbereiche und sämtliche Fördergegenstände erstreckt.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wir haben bewiesen, dass man aus 410 Förderprogrammen 45 machen kann. Wir haben gezeigt, wie man die regionale und kommunale Verantwortung stärkt. Wie Sie bereits in der Haushaltsklausur des Finanzausschusses feststellen konnten, ist unser Förderkonzept haushaltskonform. Es kostet das Land keinen Euro, keinen Cent mehr. Ja, Herr Rößler, wir setzen sogar noch Mittel frei, denn die Verwaltung wird vereinfacht, Bürokratie wird abgebaut. Der Freistaat würde – um nur ein Beispiel zu nennen – Millionen Euro sparen, wenn Doppelbesetzungen von Planstellen bei der Staatsregierung, die quasi die Mitarbeiterstruktur bei der SAB spiegeln, abgebaut würden. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie dem neuen § 6a, den wir Ihnen für das Haushaltsgesetz neu vorschlagen, zustimmen werden, zumal darin geregelt ist, Herr Pecher, dass die Verwaltungsvorschriften erst bis zum 30.06.2007 anzupassen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben weitere Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz vorgelegt. Es ist an der Zeit, die Selbstbeschränkung des Landtages und des Haushalts- und Finanzausschusses, den Sie gern als den Königsausschuss des Parlaments bezeichnen, zurückzunehmen. Wir wollen die Mitsprache und die Mitbestimmung des Landtages beim Vollzug des Haushaltes stärken. In ihrem Entwurf zum Haushaltsgesetz, meine Damen und Herren von der Koalition, hat sich die Staatsregierung selbst weitreichende Ermächtigungen zugeschrieben. Uns gehen diese Ermächtigungen viel zu weit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Lassen Sie es mich deutlich sagen: Wir, der Landtag, sind der Gesetzgeber. Wir sind nicht Bittsteller bei der Staatsregierung, sondern Auftraggeber und Überwacher einer soliden Haushaltsführung der Staatsregierung. So steht es in der Sächsischen Verfassung.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Sie haben sich Ermächtigungen in das Haushaltsgesetz zur Nettokreditaufnahme sehr wohl hineingeschrieben, Herr Rößler, und Sie wissen das auch. Doch wozu, frage ich mich, wenn Sie keine Neuverschuldung wollen? Sie wollen sich Ermächtigungen zur Aufnahme zusätzlicher Kredite genehmigen lassen, zum einen für Kapitalausstattung von Unternehmen in unbestimmter Höhe und zum anderen für den Ankauf von Grundstücken bis zu 175 Millionen Euro. Ist das nicht eine verdeckte Nettoneuverschuldung? Sie erweitern sich die Ermächtigungen im Haushalt. Doch wozu, wenn Sie schon in den letzten Jahren nur einen Bruchteil dieser Ermächtigungen in Anspruch genommen haben?

Der Landtag, also wir, hat auch die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit der Haushaltsplanung zu prüfen. Das wird in Teilen erschwert und in Teilen sogar verhindert. In der Begründung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes

werden die im Gesetzestext vorgeschlagenen Ermächtigungen nicht erklärt. Über die Risiken und die volumenmäßige Ausstattung der einzelnen Ermächtigungsvorschläge ist kein Wort zu lesen. Keine Aussage ist zu finden, warum diese erforderlich sind. Somit können wir, der Landtag, nicht beurteilen und prüfen, ob die einzelnen Ermächtigungen im Einklang mit der Verfassung und der Haushaltsordnung stehen.

Dass dies unsere Aufgabe ist, steht in der Verfassung des Freistaates Sachsen, in Abschnitt 8, „Das Finanzwesen“, und natürlich in der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen. Wir haben zu prüfen, inwieweit die Risiken der neuerlichen Ermächtigungen und die Vorbelastung aus der Inanspruchnahme von Ermächtigungen früherer Haushaltsgesetze im Einklang mit den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit stehen, siehe Artikel 94 Abs. 2 der Verfassung und § 7 der Sächsischen Haushaltsordnung. Wir haben zu prüfen, ob diese Ermächtigungen notwendig sind und welche Ausgaben entstehen, wenn die Ermächtigungen in Anspruch genommen werden.

Meine Damen und Herren! Sie wollen Ausgaben und Personal im Bereich der Informationstechnologie zentralisieren und einen Staatsbetrieb schaffen. Dazu haben Sie im § 12 Abs. 15 dem SMF und dem Finanzminister einen Freibrief erteilt. Auch für die Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform – das ist von Herrn Rößler nicht einmal erwähnt worden – wollen Sie sich einen Freibrief verschaffen, siehe § 12 Abs. 16. Wir halten diese Regelung für verfassungswidrig und wollen diese Paragrafen streichen.

Meine Damen und Herren von CDU und SPD! Sie haben nicht das Recht, mittels Ihrer eigenen Mehrheit unsere verfassungsmäßigen Rechte als gesamter Landtag zu beschneiden. Wenn Sie das heute hier machen, dann ist mit der Schlussabstimmung zum Haushalt noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die SPD-Fraktion verzichtet. – Die NPD-Fraktion verzichtet auch. Die FDPFraktion? – Verzichtet auch. Die GRÜNEN? – Herr Weichert, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Finanzminister und Ministerpräsident sind dieser Tage von der Presse gelobt worden. Auch meine Fraktion will die Verdienste, die im Vergleich zu anderen Ländern deutlich werden, nicht leugnen. Der Freistaat Sachsen steht relativ gut da. Diese Verdienste beziehen sich aber auf die Vergangenheit.

Was wir hier beraten, ist jedoch die Zukunftsgestaltung. Wir kennen die zentralen Herausforderungen. In der Gegenüberstellung der Probleme und der Antworten, die dieser Haushalt gibt, offenbaren sich die Schwächen.

Nehmen wir den demografischen Wandel. An welcher Stelle antwortet der Haushalt angemessen auf diese Herausforderungen? Was tun wir für die gut qualifizierten Frauen? Wie sehr strengen wir uns an, damit das bei den Frauen vorhandene wertvolle Know-how in Sachsen bleibt? – Antworten darauf sucht man in diesem Haushalt vergebens.

Trotz Mehreinnahmen sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass sich auch dieser Haushalt zu rund 50 % aus Transferzahlungen speist. Wir sind nach 15 Jahren Aufbau Ost wirtschaftlich immer noch weit davon entfernt, aus eigener Kraft überlebensfähig zu sein. Wir sind auf die Solidarität der Westländer, des Bundes und der EU angewiesen.

Mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 haben wir den finanziellen Höhepunkt bei den Einnahmen erreicht. So viel Geld wird uns voraussichtlich künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Auf lange Sicht könnte uns ein Anteil von 25 % auf der Einnahmenseite fehlen. Eine weitsichtige Haushaltspolitik sollte sich auf dieses Szenario einstellen.

Meine Damen und Herren! Auf der Ausgabenseite haben wir mit Steigerungen zu rechnen, die man kaum beeinflussen kann. Das betrifft die Leistungen für die Pensionen ebenso wie den Unterhalt der Straßen. Heute fahren wir eine Politik unter dem Motto „Mehr Straßen für weniger Menschen“. Dabei öffnet sich eine Schere, die künftige Landtage noch beschäftigen wird. Manche Ausgaben, die wir heute tätigen, sind wachstumswirksam. Andere verursachen Folgekosten. Dieser Differenzierung wird durch einen veralteten Investitionsbegriff leider nicht Rechnung getragen.

Ich hätte mir von der Staatsregierung gewünscht, dass sie dieses Problem – zumindest einmal hier im Rahmen der Haushaltsberatung – thematisiert. Bundeskanzlerin Merkel ist da schon weiter. Sie zeigte sich offen gegenüber einer Neudefinition der zulässigen Mittelverwendung aus dem Solidarpakt.

Fehlanzeige auch, wenn man diesen Haushalt daraufhin untersucht, wie die Einnahmen Sachsens gestärkt werden sollen. Der Bundesumweltminister, bekanntermaßen kein Mitglied unserer Partei, hat dieser Tage ein Memorandum „Ideologische Industriepolitik“ vorgelegt. Dort werden die Herausforderungen ebenso beschrieben wie die Chancen, die sich durch den Umweltschutz, den Klimawandel und die Knappheit an Rohstoffen ergeben. Ideologische Industriepolitik – in diesem Bereich bleibt der Freistaat Sachsen weit hinter seinen Möglichkeiten zurück.

Wo sind die Schwerpunkte in der betrieblichen Technologieförderung, bei der Förderung von Energie- und Materialeffizienz im Mittelstand und im boomenden Bereich der erneuerbaren Energien?

Die Leitmärkte der Zukunft sucht man in diesem Haushalt ebenso vergebens wie ein darauf abgestimmtes Programm für die sächsischen Hochschulen. Schwerpunkte hätte

man im Bereich „Weltoffenes und tolerantes Sachsen“ ebenso setzen können wie bei den Themen Kinderfreundlichkeit oder Integration von Zuwanderern, zum Beispiel die Anhebung des Betreuungsschlüssels in Kitas von derzeit 1 : 15 auf künftig 1 : 10. Daneben fordern wir ein Landesprogramm zur Hochschulbildung von Erzieherinnen und Erziehern, um die Qualifikation der Beschäftigten zu verbessern.

Zum Schulbereich. Sie fordern bei den Schulen in freier Trägerschaft eine Aufstockung um insgesamt 7,4 Millionen Euro. Wir fordern 33 Millionen Euro.

(Gelächter bei der CDU)

Sie wollen 86 Referendare in die Grundschulen schicken. Wir wollen 225 Lehrer, die in der Verwaltung arbeiten, in die Grundschulen versetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie wollen die Förderung des Natur- und Artenschutzes mit insgesamt 600 000 Euro. Wir fordern insgesamt fast 900 000 Euro Aufstockung. Wir schichten jährlich circa 70 Millionen Euro Mittel aus dem Strukturfonds für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum bei stärkerer Schonung der Ressourcen, mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit um.

Das ist insgesamt nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik. Sachsen hätte sie verdient. Wir könnten noch viel besser dastehen. Deshalb werden wir dem Gesetz nicht zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Weichert, danke. – Damit wären wir mit den Fraktionen durch. – Herr Metz, Staatsminister der Finanzen, Sie hält es nicht mehr am Platz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insbesondere der Redner der Koalition hat die Dinge dargelegt. Ich möchte nicht auf weitere Details eingehen, sondern nur einige Anmerkungen machen.

Es gab heute natürlich verschiedentlich Kritik hinsichtlich des Haushaltsgesetzentwurfes. Bemängelt wurden die angeblich zu vielen Ermächtigungen. Ich sage Ihnen für die gesamte Staatsregierung ganz deutlich: Wir können diese Kritik nicht nachvollziehen. Wir haben den Gesetzentwurf auch mit Unterstützung des Rechtswissenschaftlers Prof. Wieland intensiv geprüft. Die Ermächtigungen sind kein Selbstzweck, meine Damen und Herren. Sie dienen dazu, flexibel und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit auf sich vorhersehbar verändernde Rahmenbedingungen und die Anforderungen eines Aufbauhaushaltes zu reagieren.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Sie, meine Damen und Herren, entscheiden über dieses Haushaltsgesetz und die einzelnen Haushaltsansätze als umfassendes Gesetzeswerk für die Jahre 2007/2008. Alle

bisherigen Erkenntnisse fließen in die Entscheidung ein. Der Haushaltsplan ist zugleich natürlich auch der Wirtschaftsplan und ein staatsleitender Hoheitsakt in Gesetzesform.

Ich will nur anmerken: Seitens der Linksfraktion.PDS wurde hier angesprochen, dass wir von den Ermächtigungen nur in geringem Umfang Gebrauch machen. Gott sei Dank ist das so. Wir nutzen die Dinge nicht aus, sondern wir sagen: Dort, wo wir sie brauchen, haben wir sie; wenn wir sie brauchen, dann nutzen wir sie auch. Aber wir überziehen nicht.

Wir wissen schon heute, meine Damen und Herren, dass im Laufe der kommenden Jahre natürlich Anpassungen im Haushaltsvollzug vorgenommen werden müssen, die aber im Detail noch nicht bis zum Letzten bekannt sind. Es ist doch nicht sachgerecht, auch mit den Haushaltsgrundsätzen nicht vereinbar, wenn wir diese Sachverhalte einfach ignorieren und sagen: Hört zu, alles geschlossen, es passiert jetzt bis 2008 überhaupt nichts mehr! – Dem wird so nicht sein. Das betrifft zum Beispiel die Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform. Aber selbstverständlich betrifft es sie. Es ist gerade unsere Pflicht bzw. Aufgabe, Regelungen zu treffen, um auf diese Veränderungen reagieren zu können.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie darum bitten, diesem Haushaltsgesetzentwurf zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, wir kommen somit zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise abstimmen. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Wir haben nun drei Artikel, die aus einer großen Anzahl von Paragrafen mit Änderungen bestehen, Frau Mattern. Über die Änderungen müssen wir uns unterhalten.

Ich gehe davon aus, dass Sie dann die entsprechenden Absätze aufrufen.

Ich rufe die entsprechenden Paragrafen und die Änderungsanträge der jeweiligen Fraktionen auf. Am Ende stimmen wir allerdings über die drei Artikel und über die Änderungsanträge ab.

Wir bewegen uns bei der ganzen Sache auf der Basis der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die Ihnen in der Drucksache 4/7158 vorliegt. Es gibt eine neue Überschrift mit einer kleinen Einkürzung. Die neue Überschrift soll lauten: „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 (Haushaltsgesetz 2007/2008) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2007 und 2008“. Wer dieser neuen, leicht geänderten Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zum Artikel 1. Diesen Text überspringe ich. Wir kommen zum Artikel 1 § 1 über die Anlage 1 Einnahmen und Ausgaben. Dort haben wir als Erstes einen Änderungsantrag der CDU und der SPD, die, wenn ich richtig zugehört habe, von Herrn Dr. Rößler bereits eingebracht worden ist, nämlich in der Drucksache 4/7357 Nummer 2. Wer diesem Änderungsantrag jetzt seine Zustimmung gibt – –

(Zuruf des Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP)