Protocol of the Session on December 12, 2006

Ich bin gerade darauf aufmerksam gemacht worden, dass auf meinem Blatt ein Kapitel fehlt, und zwar Kapitel 15 20. Gibt es ein Problem, wenn ich es noch aufrufe, obwohl wir schon über Kapitel 15 21 abgestimmt haben? – Dann holen wir die Abstimmung über das Kapitel 15 20 schnell noch nach. Dazu gibt es hoffentlich keine Änderungsanträge. – Nein, das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Kapitel zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Kapitel 15 20 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich hoffe, dass ich jetzt noch in der richtigen Reihenfolge bin. Kapitel 15 28. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen dennoch mit großer Mehrheit angenommen.

Kapitel 15 30, die Drucksache 4/7332, Änderungsantrag der Fraktion der NPD. Wurde eingebracht, keine Diskussion gewünscht. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die Drucksache 4/7333, Änderungsantrag der Fraktion der NPD, wurde eingebracht; keine Diskussion gewünscht. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Bei einigen Dafür-Stimmen mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Kapitel 15 30 auf. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde dem Kapitel dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Kapitel 15 40 auf. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen wurde dem Kapitel 15 40 mehrheitlich zugestimmt.

Jetzt stimmen wir über den Einzelplan 15 ab. – Herr Abg. Weckesser.

Frau Präsidentin, kann ich jetzt noch eine sachliche Richtigstellung vornehmen?

Vor der endgültigen Abstimmung, ja. Bitte.

Gut. – In der Grunddebatte am Anfang hat Herr Kollege Pecher eine Zahl gebracht. Wir haben uns kurz dazu verständigt. Darin waren – das kann schon mal passieren – drei Nullen zu viel.

(Zuruf: Rote Nullen!)

Ob das rote oder schwarze Nullen waren, ist egal.– Es waren Nullen, und zwar zu viele Nullen vor dem Komma. Sonst hätte ich gar nichts gesagt. Und zwar hat er die 1,18 Millionen Euro zu Milliarden deklariert. Ich habe

nachgefragt. Ich wollte das hier einfach sagen. Es waren Millionen Euro. – Danke.

Gut. – Gibt es noch weitere Richtigstellungen? – Das sieht nicht so aus.

Ich rufe auf den Einzelplan 15, Allgemeine Finanzverwaltung. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist

dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltung, eine Reihe von Stimmen dagegen. Damit ist der Einzelplan 15 mit großer Mehrheit beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Wohin?)

Tagesordnungspunkt 1.12

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2007/2008 (Haushaltsgesetz 2007/2008) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2007 und 2008 (Finanzausgleichsmassengesetz – FAM-G) (S. 7 bis S. 41 Gesetzestext und Begründung)

Drucksache 4/6174, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/6817, Ergänzungsvorlage der Staatsregierung

Drucksache 4/7158, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion das Wort. Herr Dr. Rößler, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich zum Haushaltsgesetz recht kurz fassen;

(Beifall des Abg. Heinz Eggert, CDU)

denn die wichtigste Botschaft finden Sie im § 2 Abs. 1. Darin heißt es: „Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben folgende Nettokreditaufnahme zu tätigen: Erstens für das Haushaltsjahr 2007 bis zur Höhe von null Euro und zweitens für das Haushaltsjahr 2008 bis zur Höhe von null Euro.“

Meine Damen und Herren! Wir haben uns gerade darüber unterhalten. Damit macht Sachsen Schluss mit der Neuverschuldung, mit dem Leben auf Kosten unserer Kinder und Enkel, und das ist unsere wichtigste Botschaft zu diesem Haushalt. Das soll Investoren und Arbeitsplätze nach Sachsen bringen und damit Zukunft für unseren Freistaat.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP)

Ich erinnere daran, dass das einer der wenigen Anträge gewesen ist, der in unserem Haushalts- und Finanzausschuss – mein Dank an alle Kollegen – einstimmig mit breitem politischem Konsens beschlossen worden ist. Damit besinnen wir uns auf die eigentliche Aufgabe eines Parlaments. Gerade in den angelsächsischen Ländern sind die Parlamente nicht entstanden, um sich Gedanken zu machen, wie sie das Geld des Steuerbürgers ausgeben können, sondern als Bremse gegen die Bestrebungen der Exekutive – damals noch Fürsten, Könige und Ähnliches –, das Geld des Steuerzahlers, insbesondere des dritten

Standes, für alle möglichen und unmöglichen Dinge auszugeben. Ursprünglich ist es Aufgabe des Parlaments gewesen, durch die Zuständigkeit für das Budget Ausgaben zu begrenzen, Steuern zu senken und das Geld des Bürgers zusammenzuhalten.

Da bin ich schon beim nächsten Thema, das uns hier die letzten Tage beschäftigt hat. Das Haushaltsgesetz enthält eine ganze Reihe von Verpflichtungsermächtigungen, mit denen wir – das stelle ich hier ausdrücklich fest – in den letzten Jahren ganz gut gefahren sind, weil das einen flexiblen Haushaltsvollzug gewährleistet hat. Aber – und damit bin ich wieder bei den Angelsachsen – Parlamentarier müssen sich immer die Frage stellen: Was hätte Oliver Cromwell, der große Vater des englischen Parlamentarismus, zu diesen Verpflichtungsermächtigungen gesagt?

Kollege Zastrow, das Parlament darf der Staatsregierung überhaupt nicht unangenehm sein. Deshalb wollen wir uns, auch in Abwägung mancher Diskussionen, die wir sehr zielorientiert in unserem Haushalts- und Finanzausschuss und in diesem Hohen Haus geführt haben, doch noch einmal der Diskussion um den Umfang der Ermächtigungen im Haushaltsgesetz zuwenden. Wir nehmen das Selbstverständnis des Parlaments und sein Königsrecht gerade in der Koalition sehr, sehr ernst. Wir sehen überhaupt keine Notwendigkeit, diese Diskussion auf die verfassungsrechtliche Ebene zu ziehen, und halten unsere ursprünglich im Haushaltsgesetz vorgesehenen Regelungen für verfassungskonform. Aber gerade wir als Parlamentarier wollen natürlich mehr von diesem Königsrecht wahrnehmen.

Deshalb möchte ich Ihnen den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen

(Beifall des Abg. Heinz Eggert, CDU)

in der Drucksache 4/7357 begründen.

Wir wollen Folgendes erreichen: Wir wollen die Ermächtigungen für die Schaffung eines neuen Einzelplanes im IT-Bereich im § 12 Abs. 15 begrenzen. Dabei geht es natürlich auch um Umschichtungen von Mitteln aus anderen Einzelplänen. Deshalb möchten wir das Parlament einbeziehen.

Diesem Anliegen dient unser Änderungsantrag. Wir werden natürlich all diese Dinge in gewohnter Sorgfalt in unserem Haushalts- und Finanzausschuss vorbereiten. Dann möge dieses Hohe Haus darüber befinden, ganz ähnlich wie wir es schon jetzt bei überplanmäßigen Ausgaben praktizieren.

Außerdem ist in unserem Änderungsantrag die kleine Richtigstellung eines Zahlendrehers enthalten. Ihm sind deshalb die Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2007 und 2008 noch einmal angehängt. Die nachfolgende, im Antrag anhängige Fassung möge die alte ersetzen, in die sich ganz einfach ein Zahlenfehler eingeschlichen hat.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen – damit spreche ich ganz besonders auch die Fraktionen der FDP und der GRÜNEN an –, stimmen Sie diesem Änderungsantrag zu. Ich denke, dass er manchen Intentionen, die Sie im Laufe der Diskussionen vertreten haben, ein ganzes Stück entgegenkommt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Danke schön.

Ich weiß nicht, ob vorhin gesagt wurde, Herr Bolick, dass Sie als Berichterstatter jederzeit Gelegenheit haben, hier das Wort zu nehmen, wenn Sie es möchten.

Jetzt rufe ich Frau Mattern von der Linksfraktion.PDS auf. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Debatte der letzten beiden Tage hat meine Fraktion immer wieder zwei Dinge deutlich gemacht:

Erstens. Wir wollen in Sachsen eine andere Förderpolitik und haben Ihnen deswegen ein eigenes Förderprofil vorgelegt.

Zweitens. Wir wollen die Ermächtigung der Staatsregierung, die die Koalition stark erweitern will, einschränken.

Meine Damen und Herren! Die Förderlandschaft der Staatsregierung ist unübersichtlich. Sie ist in diesem Haushaltsentwurf noch unübersichtlicher geworden. 410 Förderprogramme sind einfach zu viel. Deswegen haben wir einen eigenen Vorschlag für ein neues Förderprofil erarbeitet. Dahinter steht das Konzept, Förderprogramme zusammenzufassen, Förderverfahren zu vereinfachen und die Mittel effektiver einzusetzen.

Die Linksfraktion.PDS im Sächsischen Landtag ist damit wohl die erste Parlamentsfraktion überhaupt, die ein Landesförderkonzept erstellt hat, das sich über alle