Ein Wort zur Finanzierung der von uns beantragten Schuldentilgung. Unsere Fraktion hat sämtliche Änderungsanträge ohne Rückgriff auf die Steuermehreinnahmen durch Umschichtungen finanziert. Deshalb können wir nach Abzug der notwendigen Anpassung an den kommunalen Finanzausgleich und nach Abzug der 100 Millionen Euro Verzicht auf die Nettokreditaufnahme sämtliche Steuermehreinnahmen in den Schuldenabbau stecken.
Meine Fraktion hat bei den Haushaltsberatungen einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Gegenfinanzierung unserer Anträge gelegt, nämlich bei den sogenannten sächlichen Verwaltungsausgaben. Unter diese Verwaltungsausgaben fallen neben Bleistiften und Radiergummis auch der weitere Geschäftsbedarf der Landesverwaltung wie beispielsweise Post- und Fernmeldegebühren, Dienstreisen, Sachverständigenkosten sowie die Bewirtschaftungskosten für die Gebäude und Grundstücke.
Der Freistaat gönnt sich im laufenden Doppelhaushalt ausgesprochen üppige Verwaltungsausgaben. Insgesamt steigen sie gegenüber dem Ist-Ergebnis von 2005 um rund 100 Millionen Euro an. Da hilft auch keine Mehrwertsteuererhöhung und keine Inflationsrate, um einen solchen Anstieg innerhalb von zwei Jahren erklären zu können.
Der Rechnungshof mahnte bereits im Jahresbericht 2005 zu einer strikteren Haushaltsdisziplin, da die Verwaltungsausgaben in Sachsen bereits deutlich über denen der alten Bundesländer lägen. Bei einer Messgröße der Verwaltungsausgaben im Verhältnis zu den Kopfzahlen öffentlich Bediensteter hat Sachsen sogar die Spitzenposition der neuen Länder eingenommen, sagt der Rechnungshof. Herr Heigl, bleiben Sie da weiter äußerst kritisch dran!
Insgesamt fordern wir daher Einsparungen bei den Verwaltungsausgaben von rund 35 Millionen Euro pro Jahr, was immer noch eine Erhöhung um 65 Millionen Euro ist. Das müsste ja nun wirklich reichen.
Exemplarisch dazu haben wir noch einmal zwei Änderungsanträge aus den Haushaltsberatungen zur Abstimmung ins Plenum eingebracht. Wir fordern erstens Energieeinsparungen bei den Landeseinrichtungen von je 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Auch die privaten Haushalte müssen angesichts steigender Energiepreise und des globalen Klimawandels wirtschaftlich und sparsam mit der Ressource Energie umgehen. Die Landeseinrichtungen sollten daher mit gutem Beispiel vorangehen.
Zudem sind wir zweitens überzeugt, dass die von uns beantragten Einsparungen bei den Ausgaben für Sachverständige und Gerichtskosten vertretbar und zumutbar sind. Bei Umsetzung unserer Einsparvorschläge sind im Jahre 2007 und 2008 immer noch rund 5 Millionen Euro
mehr verfügbar, als 2006 eingeplant wurden. Das reicht aus, um Inflation und Mehrwertsteuererhöhung zu kompensieren, und folgt der Vision 2020 unseres Ministerpräsidenten wesentlich stringenter als die jetzt zur Abstimmung stehenden Einzelpläne 04, 14 und 15, meine Damen und Herren!
Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Dann bitte ich jetzt Herrn Staatsminister Dr. Metz.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind in diesem Haus in den letzten zwei Tagen sehr viele Vorschläge gemacht worden, wie man mit den Mehreinnahmen umgehen kann, sollte, müsste usw.
Wir haben eigene Vorstellungen entwickelt seitens der Staatsregierung in Abstimmung mit der Koalition. Ich sage ganz deutlich, ohne jetzt auf Einzelanträge einzugehen: Ich hätte mir gewünscht, als wir in den letzten fünf Jahren schwere Kanten hatten und ich jedes Jahr im Mai den Haushalt bewirtschaften musste, dass dann vielleicht auch Vorschläge gekommen wären, wie wir mit den Wenigereinnahmen umzugehen hätten.
(Beifall des Abg. Frank Kupfer, CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Haben wir immer gemacht!)
Jetzt aber zurück zum eigentlichen Anliegen meiner Rede. Im Ressort des Finanzministeriums verantworten wir drei Einzelpläne, meine Damen und Herren, nämlich die 04, die 14 und die 15. Ich möchte sie Ihnen ganz kurz vorstellen.
Im Einzelplan 04 spiegeln sich die Anstrengungen für ein stärkeres wirtschaftliches Handeln in der Verwaltung wider. So führen die Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltungsstruktur und der Aufgabenerledigung – zu nennen ist hier insbesondere die Reduzierung der Zahl der Finanzämter – zu geringeren Gesamtausgaben gegenüber dem Haushaltsansatz 2006.
Auch die rückläufige Stellenentwicklung im Einzelplan 04 ist in diesem Kontext zu sehen. Das Plansoll A reduziert sich im Jahre 2007 gegenüber 2006 immerhin um 214 Stellen und im Jahre 2008 um 252 Stellen. Insgesamt hat das Finanzressort bis 2010 einen Abbau von 892 Stellen zu realisieren.
Ich will nicht unerwähnt lassen, dass sich natürlich auch unsere beiden Staatsbetriebe, das Sächsische Immobilien- und Baumanagement und unsere Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsens, daran beteiligen. Wir erfüllen unsere Vorgabe zum Stellenabbau. Ich will eines anmerken, Herr Weckesser: Dieser Stellenabbau bis 2010, um zu einem Plafond von 80 000 zu kommen, ist unabhängig von der Verwaltungsreform und der Übergabe von
Eine langfristige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit stellt sich besonders auch den im Einzelplan 04 verankerten Staatsbetrieben. So wird sich die Zahl der Niederlassungen des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements von acht auf sieben reduzieren. Zudem fallen 45 Stellen im Jahre 2007 und weitere 27 Stellen im Jahre 2008 weg. Das, meine Damen und Herren, kennzeichnet auch das Bemühen der Staatsbetriebe, bei mehr oder weniger konstantem Immobilienbestand und Bauvolumen mit einer effizienten Struktur zu arbeiten.
Beim Staatsbetrieb Staatliche Burgen, Schlösser und Gärten möchte ich anmerken, dass die Zuschüsse für die laufenden Zwecke, sozusagen für die Betriebsausgaben, reduziert werden. Dafür erhöhen wir aber im investiven Bereich. Und warum? Weil diese Erhöhung im investiven Bereich natürlich unsere Burgen und Schlösser attraktiver macht und wir uns davon auch versprechen, dass wir die Einnahmensituation durch die gesteigerte Attraktivität in unseren Schlössern verbessern können.
Nun komme ich zum Einzelplan 14, auch in aller Kürze. Das ist der Haushaltsplan zur Staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung. Für 2007 sind Ausgaben in Höhe von immerhin 603,7 Millionen Euro vorgesehen. Für 2008 sind es 572,4 Millionen Euro ohne Hochwassermittel; ich betone das.
Damit bewegt sich dieser Einzelplan 14 auf einem höheren Niveau als noch im Vorjahr. Zum Vergleich: 2005 waren es 505,6 Millionen Euro und im Jahre 2006 534,6 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, dieses höhere Niveau resultiert aus Mitteln, die wir für die Uniklinik in Leipzig in den Einzelplan eingestellt haben. Es handelt sich hier immerhin um 64 Millionen Euro im Jahre 2007 und um 23 Millionen Euro im Jahre 2008. Damit soll eine – das ist auch wichtig, das ist nämlich die Abfinanzierung von Zukunftslasten – erforderliche Kreditaufnahme durch die Klinik für Bauvorhaben, unter anderem an der Kinder- und Frauenklinik und am Konservativen Zentrum, vermieden werden. Wir betreiben damit Zukunftsvorsorge, indem wir Belastungen eben nicht in die Zukunft verschieben, sondern dann in Zahlung gehen, wenn die Aufgaben auch wirklich anfallen. Ohne diese Mittel für die Uniklinik Leipzig verbleibt der Einzelplan 14 auf hohem Niveau, wie schon in den Vorjahren.
Meine Damen und Herren! Dieses ist auch für die Bauausgaben für die Jahre 2007 und 2008 – meine Vorredner wiesen zum Teil darauf hin – äußerst erfreulich, denn die Bauausgaben sind auch ein Konjunkturprogramm für die sächsische Bauwirtschaft. Auch das wollen wir sehr deutlich sagen.
Der Freistaat ist nach wie vor ein verlässlicher Partner für diesen Teil der Wirtschaft und der größte Auftraggeber in Sachsen.
Als besonderen Schwerpunkt möchte ich im Baubereich den Hochschulbau hervorheben. Allein rund 40 % aller Bauausgaben des Einzelplans 14 – Frau Stange, Sie wissen das – gehen in den Hochschulbau. Das ist auch gut so. Das haben wir all die Jahre getan und wir behalten damit die hohe Finanzierungsrate der Vorjahre bei, obwohl der Bund – auch das möchte ich anmerken – die bisherige Förderung des Hochschulbaus ab dem Jahre 2007 einstellt. Die Kompensationsmittel des Bundes gleichen die bisherigen Finanzierungsraten nicht in voller Höhe aus. Wir haben es also grundsätzlich mit einem sinkenden Finanzierungsanteil des Bundes zu tun. Was haben wir getan? Wir haben uns entschlossen, diese Differenz im Hochschulbau mit EFRE-Mitteln der EU auszugleichen, was ich für richtig und vernünftig halte.
Auf diese Weise können wir für die Jahre 2007 und 2008 sichern, dass der bisherige Plafond für große Baumaßnahmen von rund 125 Millionen Euro nicht nur gehalten, sondern sogar erhöht wird, und das ist gut für unsere Universitäten. Damit verbessern wir die Studienbedingungen, damit fördern wir eine anwendungsnahe Ausbildung und damit komplettieren wir die Standorte. Sachsen als Hochschulstandort wird durch diese Baumaßnahmen gestärkt.
Neben dem Hochschulbau spielt der sogenannte Landesbau eine große Rolle, also die Gebäude für Verwaltung, Museen, Gerichte, etc. Es sind 140 Millionen Euro in 2007 und 145 Millionen Euro in 2008 dotiert. Im Landesbau konzentrieren wir uns in den Jahren 2007 und 2008 auf die Sanierung vorhandener Gebäude und Liegenschaften. Besonders hinweisen möchte ich auf die Ausgaben für Kulturbauten und für Bauten, die der inneren Sicherheit dienen.
Abschließend noch eine Anmerkung an Sie, Herr Weichert. Sie sprachen heute und in der Vergangenheit des Öfteren davon, dass wir zu wenig tun, um eine bessere Energieeffizienz in unseren Gebäuden zu erreichen. Sie wissen, dass wir auf Antrag der Koalitionsfraktionen erstmals einen gesonderten Titel im Einzelplan 14 aufgenommen haben, der mit 10 Millionen Euro pro Jahr dotiert ist. Das ist ein Energieeffizienzprogramm für unsere staatlichen Liegenschaften. Ich denke, das ist ein guter und richtiger Schritt. Den steigenden Energiepreisen kommen wir zuvor, indem wir handeln.
Herr Minister, geben Sie mir recht, dass ich das heute schon sehr lobend erwähnt habe, es aber angesichts der gesamten sächsischen Wirtschaft viel zu wenig ist. Wenn sich der Freistaat
10 Millionen Euro gönnt, die sächsische Wirtschaft aber nur 3,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt bekommt, dann ist das zu wenig. Das beinhaltete der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie das so verstanden haben.
Ich finde, wir haben den ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan, indem wir erst einmal 10 Millionen Euro pro Jahr für das Effizienzprogramm an unseren Liegenschaften zur Verfügung stellen. Alle weiteren Dinge werden wir im nächsten Haushalt diskutieren.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum dritten Einzelplan im Geschäftsbereich SMF, das ist der Einzelplan 15. Sie wissen, dass dieser Einzelplan – auch Allgemeine Finanzverwaltung genannt – die Einnahmen und Ausgaben, die nicht einen bestimmten Verwaltungszweig, sondern die Gesamtheit der Staatsverwaltung betreffen, beinhaltet. Bei den Einnahmen geht es insbesondere um Steuern, um Abgaben, um Bundesergänzungszuweisungen und den Länderfinanzausgleich. Ausgabenseitig geht es – die großen Brocken will ich gern nennen – um die Zins- und Tilgungslasten, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung des Freistaates sowie die Aufwendungen für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR.
Im Folgenden möchte ich einige Schwerpunkte im Einzelplan nennen: Aufgrund der Ergebnisse der Steuerschätzung vom November konnte die Veranschlagung der Einnahmen aus Steuern und dem bundesstaatlichen Finanzausgleich im Einzelplan 15 im Vergleich zum Regierungsentwurf im Jahre 2007 um 307 Millionen Euro und im Jahre 2008 um 398 Millionen Euro erhöht werden. Von diesen Mehreinnahmen fließen in beiden Jahren als Summe 184 Millionen Euro in den kommunalen Finanzausgleich. Die verbleibenden Mehreinnahmen werden insbesondere zum Abbau von Zukunftslasten verwendet, nämlich 148 Millionen Euro zur Ausweitung des Pensionsfonds, 100 Millionen Euro zur Rückführung der Nettokreditaufnahme auf null im Jahre 2007 und 210 Millionen Euro zur Abgeltung der ausgelaufenen Versorgungsanwartschaften für diejenigen Beamten, die im Rahmen der Verwaltungsreform auf die Kommunen übergehen.
Unter dem Strich, meine Damen und Herren, verwenden wir immerhin 85 % unserer zusätzlichen Finanzierungsspielräume in den kommenden beiden Jahren zum Abbau der expliziten und impliziten Verschuldung. Ich finde, das ist gut so, und ich finde auch, dass die Koalition dies hervorragend gemeinsam gestaltet hat. Durch die absehbare positive Entwicklung der Steuereinnahmen in den kommenden zwei Jahren kann echte Vorsorge für die Zukunft getroffen und können die Mehreinnahmen für den Abbau von Zukunftslasten genutzt werden.
Meine Damen und Herren! Seit der Einrichtung des Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung im Jahre 2005 haben wir ein wichtiges Instrument zur Entlastung künftiger Haushalte in der Hand. Der Bestand des Finan
zierungsfonds für die Beamtenversorgung soll mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2007/2008 in den kommenden zwei Jahren einschließlich des Vollzugs 2006 auf immerhin 760 Millionen Euro ausgebaut werden. Der Fonds umfasst dann bei einer Summe von 760 Millionen Euro circa 7 500 Beamte. Das sind rund 25 % aller Beamten im Freistaat Sachsen. Mit der Ausweitung dieses Fonds folgen wir weitestgehend einer Empfehlung der Expertenkommission „Demografischer Wandel“.
Meine Damen und Herren! Das unterstreicht eine durchaus zukunftsorientierte Finanzwirtschaft des Freistaates Sachsen. Es führt zu größeren Spielräumen in den nächsten Jahren, wenn die Einnahmensituation aufgrund der Wirkungsweise des Solidarpakts nach 2009 eine andere sein wird.
Auf den Abbau der Nettoneuverschuldung wurde von meinen Vorrednern bereits hingewiesen. Ich bin stolz darauf, dass wir dieses im Freistaat Sachsen – diesbezüglich hat Herr Weckesser recht – aufgrund eines langjährigen zielgerichteten Abbaus der Verschuldung jährlich um beträchtliche Raten so gestalten können, dass wir ab dem Jahre 2006 keine Schulden mehr machen müssen.
Meine Damen und Herren! Ein dritter wichtiger Punkt sind die Zuschüsse, die wir außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs an die Kommunen geben. Steigende Zahlungsverpflichtungen des Landes gegenüber den Kommunen ergeben sich im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen zu Hartz IV. Darüber hinaus wird den Kommunen in den Jahren 2007 und 2008 eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 82 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ich bin froh, dass wir dieses leisten können. Die kommunale Investitionskraft steigt damit weiter. Diese Pauschale soll den Investitionsbedarf für die Instandsetzung, die Erneuerung und die Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der kommunalen infrastrukturellen Grundversorgung decken. Das kommt dem Aufbau Ost weiter zugute.
Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 15 ist im Doppelhaushalt 2007/2008 ein Einzelplan, in dem die Zukunft gestaltet und gesichert wird. Das ist meiner Meinung nach der richtige Weg. Verzicht auf die Neuverschuldung, die Erweitung der Finanzierungsfonds, die Unterstützung der Struktur- und Verwaltungsreform sowie der weitere Ausbau der erforderlichen Infrastruktur – damit stellen wir die Weichen für unser Land und unterstreichen unsere zukunftsorientierte, solide Haushaltspolitik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können damit zur Abstimmung kommen. Ich rufe auf den Einzelplan 04 – Staats
ministerium der Finanzen. Da mir hierzu keine Änderungsanträge vorliegen, werde ich die Kapitel zusammenfassen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Dies sieht nicht so aus. Einzelplan 04, die Kapitel 04 01, 04 02, 04 05, 04 06, 04 11, 04 13, 04 15 und die Stellenpläne. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen hat sich dennoch die Mehrheit für die aufgerufenen Kapitel und die Stellenpläne entschieden und ich rufe nun noch einmal den Einzelplan 04 – Staatsministerium der Finanzen auf. Wer ihm die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten; dem Einzelplan 04 – Staatsministerium der Finanzen wurde mit Mehrheit zugestimmt.