Herr Milbradt, Frau Nicolaus, Frau Schwarz – an Sie gerichtet –: Bei der derzeitigen Finanzausstattung der Kommunen und den steigenden Kinderzahlen ist Ihre lobende Beteiligung des Landes an Investitionen für Kindertageseinrichtungen in den Kommunen doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein Kita-Neubau bzw. eine Kita-Sanierung kostet circa 1,2 Millionen Euro; 5 Millionen Euro aufgestockt sind da sehr schnell verbraucht.
Auch an Herrn Flath gerichtet: Schon jetzt stößt das – wie nannte er es gestern? – geschliffene Schulnetz bei den Grundschulen an seine Grenzen, nämlich dann, wenn die steigende Anzahl an Grundschülern am Nachmittag als Hortkinder bei Ganztagsangeboten aus der Kooperation von Grundschule und Hort in den vorhandenen Räumen die Grundschulen förmlich aus allen Nähten platzen lassen.
Die CDU-/SPD-Koalition ist nicht bereit, konsequente Schritte in der sächsischen Familienpolitik gerade im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gehen. Die meisten Ansätze sind weder gesetzlich unterlegt noch finanziell langfristig gesichert. Die Politik von CDU und SPD ist aus unserer Sicht auch vollkommen richtungslos. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben sich relativ schnell auf das Elterngeld geeinigt, das in weniger als drei Wochen in Kraft tritt. Und was geschieht mit dem Landeserziehungsgeld in Sachsen? Ist mittlerweile die Meinungsbildung innerhalb der Sächsischen Staatsregierung dazu abge
schlossen? – Der Bund hat eine klare Entscheidung getroffen: weg von einer Geldleistung aufgrund von Bedürftigkeit und hin zu einer Lohnersatzleistung. Das begrüßen wir grundsätzlich, bedeutet die Entscheidung für ein Kind damit doch gleichzeitig nicht auch den Wegfall eines ganzen Einkommens. Doch nur, weil das Elterngeld nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt ist, heißt das noch lange nicht, dass es nicht doch Bedürftige gibt. Besonders alleinerziehende und einkommensschwache Familien werden mit der neuen Regelung deutlich weniger Geld zur Verfügung haben.
Jetzt stellt sich die Frage: Was wird der Freistaat Sachsen machen? Wird er dem Kurs der Bundesregierung folgen und das Landeserziehungsgeld zu einem Landeselterngeld umgestalten? Oder will er oder müssen wir sogar dort einspringen, wo der Bund finanziell schwache Familien hinterlässt? – Diese Entscheidung hätte eigentlich in diesem Haushalt gefällt werden müssen. Die geringfügige Erhöhung des Haushaltsansatzes Landeserziehungsgeld, für die sich Herr Milbradt gestern noch so rühmte, geht dabei lediglich auf die steigende Geburtenzahl in Sachsen zurück.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier lassen wir unsere jungen Familien ratlos zurück. Hier müssen Sie von CDU und SPD schnellstens ein Konzept auf den Tisch legen. Als Abgeordnete aus Görlitz, einer Stadt mit großer Kinderarmut, steht dabei für mich fest, dass der Freistaat eine Verantwortung gegenüber den Familien mit niedrigem Einkommen hat. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein und schon gar nicht länger bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Freistaat lässt aber nicht nur Familien, sondern auch Kommunen im Bereich der Jugendhilfe ratlos zurück. Durch die Aufhebung und Streichung der alten Förderrichtlinie II mit dem bezeichnenden Titel „Zum gleichmäßigen und bedarfsgerechten Ausbau von Angeboten der Jugendhilfe“ hat beispielsweise Görlitz, aber nicht allein, unterm Strich trotz Erhöhung der Jugendpauschale weniger Mittel zur Verfügung als bisher. Die Erhöhung der Jugendpauschale, die Herr Weiss von der SPD – er ist gerade nicht da – gestern noch so rühmte, sehe ich eher als Schweigegeld für den Wegfall der Richtlinie II. Wie die Kommunen diese – wie nannte es Herr Weiss gestern? – Steilvorlage nutzen werden, ergibt sich in den Kommunen wohl von selbst: Kürzungen und Streichungen. Auf alle Fälle ist es im Zeitalter des demografischen Wandels nicht das Nonplusultra, um Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend vor Ort zu sichern.
Die Föderalismusreform des Bundes und die anstehende Verwaltungsreform des Freistaates Sachsen lassen viele Fragen offen. Die Aufgabe der Staatsregierung wäre es, Licht ins Dunkel zu bringen. Unsere Kommunen brauchen eine verlässliche Struktur, um ihre Arbeit im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen langfristig planen zu können.
Meine Damen und Herren, meine Hoffnung ist es, dass diese ersten Ansätze einer Politik für Familien und für unsere Kinder auf Gesetzesfüße gestellt werden, damit Sachsen auch tatsächlich ein kinder- und familienfreundliches Land wird. Der Haushalt erfüllt erwartungsgemäß nicht unsere Vorstellungen. Er steht dem Ziel aber auch nicht grundsätzlich entgegen, sodass sich die FDPFraktion bei der Abstimmung über den Etat zum Einzelplan 08 enthalten wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich bisher nicht – wie Herr Pellmann – zum Einzelplan 08 unter verschiedenen Sozialministern sprechen konnte, so möchte ich doch an meine Rede zum letzten Haushalt anknüpfen. Sozialpolitik ist die Basispolitik der Demokratie. Moderne Sozialpolitik muss deshalb mehr sein als Intervention und Absicherung, mehr als eine Rettungsleine um den Bauch bei fehlenden Planken unter den Füßen. Moderne Sozialpolitik muss den Menschen ermöglichen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu leben.
Der konjunkturelle Rückenwind bläst in diesem Doppelhaushalt ein Plus von 135 Millionen Euro in den Sozialhaushalt. Aber wohin fährt unser Schiff? Wird es gesteuert oder treibt es nur? Frau Orosz, steuern Sie, und wenn ja: nach welcher Karte und wohin?
Wir vermissen das Konzept. Wir vermissen angesichts der in Zukunft sinkenden Solidarpaktmittel die nachhaltige Ausrichtung des Haushaltes. Das zeigt sich zum Beispiel an den Investitionen. Im Einzelplan 08 sind Investitionen wie schmückender Zierrat in den Haushaltsplan eingestreut. Die Logik dahinter ist offensichtlich in erster Linie die Haushaltsbilanz, die eine entsprechende Investitionsquote verlangt. Unsere Fraktion will diese Investition bündeln und für die Sanierung und den nötigen Ausbau im Kita-Bereich einsetzen. Das haben Sie im Ausschuss abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Meinung, dass Haushaltskonsolidierung und gleichzeitige Schwerpunktsetzung im Sinne einer aktivierenden Sozialpolitik möglich sind. Den Beweis haben wir mit unseren Änderungsanträgen im Ausschuss geführt. Wir wollen die Voraussetzung für Teilhabe und Selbstbestimmung schaffen. Gleichzeitig haben wir alle Änderungsanträge unserer Fraktion solide gegenfinanziert. Frau Nicolaus, wir werden deshalb einige dieser Anträge heute nochmals vorstellen, weil sie natürlich unseren Ansatz von Sozialpolitik illustrieren.
Beispiele: Auch die Menschen in Sachsen wünschen sich, in ihrer gewohnten Umgebung alt zu werden. Frau Orosz sagt in der „Morgenpost“ vom 20. November: „Familienpflege muss besser honoriert werden.“ Dabei ist es aber nicht allein die finanzielle Seite, die den Familien Probleme macht. Familien brauchen Hilfen – Hilfen bei der Pflegeaufgabe. Das sind praktische Hilfen und Ressourcen für Erholungsmöglichkeiten. Das leisten unter anderem ambulante Hilfen.
Will man Pflegebedürftige in ihren Familien aufgehoben wissen, dann kann man nicht den Haushaltsansatz für Vernetzungsangebote pflegerischer Leistungen im Vergleich zum Vorjahr halbieren. Sachsen verschenkt jährlich eine halbe Million Euro aus der Pflegekasse, weil die Förderrichtlinie nicht auf gezielte Förderung, sondern auf Einsparungen ausgerichtet ist. Statt die Förderrichtlinie dem praktischen Zweck anzupassen, wie im Frühjahr dieses Jahres angekündigt, wird um 200 000 Euro gekürzt.
Ähnlich in der Behindertenhilfe. Für die ambulante Behindertenhilfe standen bis 2004 2 Millionen Euro zur Verfügung. Im aktuellen Haushalt wurden 1 Million Euro gestrichen. Und da jetzt auch noch die Behindertenverbände aus diesem Titel finanziert sind, ohne dass die notwendigen Mittel dafür in diese Haushaltsstelle übertragen wurden, kommt es zu einer nochmaligen Kürzung um 400 000 Euro. Was bleibt, sind 1,5 Millionen Euro für die praktische Arbeit. Damit haben Sie innerhalb von zwei Jahren den Ansatz halbiert. Dabei steigt aber die Anzahl der betroffenen Menschen. Vor allem steigt auch der Bedarf an Frühförderung. Wenn wir ein soziales Frühwarnsystem einführen, werden wir die Angebote der Frühförderung mit diesem vernetzen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen sehr guten Kita-Bildungsplan. Er wird aber scheitern müssen, wenn es Erzieherinnen nicht ermöglicht wird, sich zu qualifizieren und den Bildungsplan umzusetzen. Deshalb setzen wir uns für einen anderen Betreuungsschlüssel ein. So schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe: Vor- und Nachbereitungszeit, Zeit für Elterngespräche, für Qualifikation, für interne Fallbesprechung, für Austausch und Evaluation und natürlich für eine intensivere Beobachtung der Kinder.
Frau Orosz, Sie wollen stattdessen den Kommunen 5 Millionen Euro für das letzte Kita-Jahr geben, um hier Zugangskriterien der Kommunen auszuschließen. Auch Herr Ministerpräsident Milbradt hat das gestern lobend erwähnt. Wir sagen aber: Das letzte Jahr ist zu spät. Sie können dann nicht mehr ausbügeln, was vorher versäumt wurde, gerade im Bereich der Sprache. Warum haben Sie im Kita-Gesetz nicht von Anfang an Zugangskriterien konsequent ausgeschlossen? Das wäre der richtige Weg.
Unsere Fraktion hat sich gegen Kürzungen in der Jugendhilfe ausgesprochen. Gekürzt wird vor allem in den
Bereichen, in denen sich Jugendliche ausprobieren, eigene Erfahrungen sammeln und Kompetenzen erwerben können. Gekürzt wird bei präventiven Angeboten. Das ist eine fatale Entwicklung. Beispiel Kürzungen bei der Aktion Jugendschutz: Damit vergeben wir eine Möglichkeit früher Suchtprävention. Geld, das wir an dieser Stelle einsparen, müssen wir an anderer Stelle mehr als doppelt ausgeben. Sie tauschen Prävention gegen Intervention.
Zu diesem Denkmuster passen die drastischen Kürzungen in der überörtlichen Jugendarbeit. Dabei üben Jugendliche in den Angeboten der Jugendverbände demokratische Aushandlungsprozesse und übernehmen Verantwortung. Prävention gegen Rechtsextremismus – dafür steht dieses Angebot. Gleichzeitig sind Jugendliche damit besser auf ein Leben mit eigenen Kindern vorbereitet. Sie können nicht Mittel für ein soziales Frühwarnsystem einstellen und gleichzeitig nicht in die Bedingungen eines gelingenden Lebens mit Kindern investieren.
Natürlich ist eine Jugendpauschale von 14 Euro besser als 11 Euro. Aber dort finden sich auch weit mehr Aufgaben als in der Vergangenheit wieder, und deshalb wird der Betrag nicht reichen. Wir wollen 14,50 Euro; das wäre im Hinblick auf das soziale Frühwarnsystem auch nötig. Denn wenn bei Familien Schwierigkeiten auftreten, dann reicht es nicht, das rechtzeitig zu bemerken. Wir brauchen gute und ausreichende Angebote in der Jugendhilfe, um mit den Eltern gemeinsam diesen Problemen zu Leibe rücken zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Haushaltsplan wird dem Anspruch, den wir an moderne Sozialpolitik stellen, nicht gerecht. Damit vergeben Sie auch die Chance, das Fundament für die Mitgestaltung unserer Demokratie sozusagen sturm- und hochwassersicher zu machen. Deshalb fordern wir Sie auf, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen; denn damit könnten wir starke Pfosten in das Fundament schlagen – so gut wie Armierungsstahl.
Das war die erste Runde der Fraktionen. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – CDU-Fraktion? – Dann die Linksfraktion.PDS; Herr Abg. Neubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich mich auf drei Schwerpunkte im Sozialetat konzentriere – auch wenn mich die Redebeiträge der Koalitionsfraktionen noch zu einigem mehr hinreißen ließen –; und zwar auf jene, bei denen das, was öffentlich geredet, und das, was tatsächlich im Haushalt umgesetzt wird, in einem besonders eklatanten Missverhältnis stehen. Ich spreche über das, was die Staatsregierung für Gleichstellung, für Kinder und Jugendliche und für Familien zu tun gedenkt.
Ich beginne bei der Gleichstellung. Schaut man sich den Haushaltsansatz an, so ist auch nach Berücksichtigung der Änderungsanträge der Koalition keine Erhöhung des Gleichstellungshaushaltes vorgesehen. Im Gegenteil: Es sind die niedrigsten Summen, die je als Plansoll in einem sächsischen Staatshaushalt standen.
Betrachtet man über den Lauf der Jahre die realen Veränderungen der im Sozialhaushalt für Gleichstellungs- und Frauenförderung eingestellten Mittel, dann stellt sich heraus, dass für 2007 und 2008 gerade einmal zwei Drittel dessen vorgesehen sind, was 2003 und 2004 geplant war.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren wurden die Zuwendungen für Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen nicht erhöht; im Gegenteil, die Frauenschutzhäuser halten weniger Plätze vor, weil sich Kommunen aus der Finanzierung zurückzogen; denn es ist eben keine Pflichtaufgabe. Aus Landesmitteln werden jetzt zwar auch Interventionsstellen finanziert – allerdings ohne die Gesamtmittel für Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt zu erhöhen.
Frau Nicolaus, an diesem Punkt möchte ich nur beispielhaft deutlich machen, wie dringend unsere Änderungsanträge eben hier im Plenum sind. Wir haben in diesem Jahr gelernt, dass sich endlich auch das Familienbild der CDU allmählich zu modernisieren beginnt. Bei den Finanzpolitikern ist diese Modernisierung offensichtlich noch nicht angekommen,
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zu den Kindern und Jugendlichen und wiederhole die gestrige Feststellung unseres Fraktionsvorsitzenden: Auf nichts ist im Haushalt so sicher Verlass wie auf die Kürzung in der Kinder- und Jugendhilfeförderung.
Seit 1999 nehme ich hier an den Haushaltsverhandlungen teil. Es ist immer die gleiche Diskussion und jedes Mal speckt die Regierung in diesem Bereich weiter ab. Wurden 1996 umgerechnet fast 60 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendhilfeförderung ausgegeben und 2001 immerhin noch 27 Millionen Euro, so sollen im nunmehr zur Abstimmung stehenden Haushalt ganze 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen – ein Drittel dessen, was der Freistaat noch vor zehn Jahren für Kinder und Jugendliche ausgegeben hat. Zwei Drittel sind innerhalb von zehn Jahren dem Rotstift zum Opfer gefallen.
Mit einer Anpassung an die demografische Entwicklung hat das weiß Gott nichts zu tun, wohl aber mit einer falschen Prioritätensetzung in der Landespolitik.
Besonders peinlich empfand ich es, wie Sie während der Haushaltsberatungen diese circa 20 Millionen Euro zwischen den Haushaltstiteln hin und her jongliert haben, um so den Eindruck zu erwecken, es würde irgendwo etwas draufgelegt. Da tauchen im ursprünglichen Haushaltsansatz 2 Millionen Euro für Invest in der Jugendhilfe auf. Nachdem sich die Fragen häuften, wofür dieses Geld eigentlich geplant sei, und nachdem auch der Landesjugendhilfeausschuss beschlossen hatte, dass dieses Geld ausschließlich vor Ort eingesetzt werden soll, verschwanden in der Ergänzungsvorlage die Mittel wieder – bis auf einen kleinen Restbetrag. Stattdessen erhöhte die Staatsregierung mit viel Tamtam die Jugendpauschale um nämliche Mittel – im Saldo für die Jugendhilfe kein Cent mehr.
Das Spiel ging noch weiter: Nach der Staatsregierung zeigten sich auch die Koalitionsfraktionen noch einmal so richtig kulant. Sie erhöhten die Jugendpauschale großzügig um sage und schreibe 2,8 Millionen Euro – nochmals mit viel Begleitmusik. Das dafür benötigte Geld kam aber im Wesentlichen aus den Zuschüssen für die freien Träger der Jugendhilfe, die sie bereits im ersten Entwurf stark gebeutelt hatten. Ein paar Hunderttausend haben sie dann noch vor allem für die Krankenhäuser abgezweigt.
Wenn gestern ganz stolz verkündet wurde, dass die Jugendpauschale auf 14 Euro erhöht wurde, dann wird die Tatsache vergessen, dass eine ganze Förderrichtlinie in der Jugendhilfe weggefallen ist und der Landesjugendhilfeausschuss zur Kompensation genau dessen eine Pauschale von 14,50 Euro für nötig erachtete. Das wird in Ihrer Argumentation völlig unter den Tisch gekehrt. So viel zur Klarheit – und unter dem Strich bleibt: Auch im Doppelhaushalt 2007/2008 wird wieder weniger Geld für Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen als im Haushalt zuvor. Darüber kann auch jegliches öffentlich wirksame Jonglieren leider nicht hinwegtäuschen.
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich weiß ich, was an dieser Stelle zu Ihrer Rechtfertigung kommt: Kinder- und Jugendhilfe müssen reduziert werden, weil Geld für den anderen Bereich – Familienpolitik und Kindertagesstätten, was ja auch Kindern zugute kommt – benötigt wird.
Allerdings sprach der Ministerpräsident gestern von dem vielen Geld, das die Staatsregierung bei der Kinderbetreuung in die Hand nehme – und das ist ja auch gut so, Frau Dr. Schwarz, weil Sie uns vorhin diesbezüglich angesprochen haben. Aber gerade in diesem Bereich liegen die öffentlichen Verlautbarungen von CDU- und SPD-Größen auf Bundes- und Landesebene und die reale CDU-/SPD-Regierungspolitik in Sachsen besonders weit auseinander. Das gipfelte auf dem letzten CDUBundesparteitag hier in Dresden in einem Beschluss zur Kindergartenpflicht. Das kostenlose Vorschuljahr allein reichte offensichtlich nicht mehr und es wird von prinzipieller kostenfreier Kinderbetreuung getönt.