Protocol of the Session on November 17, 2006

gierung wird im Dezember dieses Jahres darüber beraten, den Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise zur Anhörung durch die Betroffenen freizugeben. Nach dieser Anhörung wird der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse erneut von der Staatsregierung diskutiert und anschließend dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden. Die Staatsregierung würde es begrüßen, wenn ihre Vorstellungen und die Wünsche der Beteiligten bis dahin im gesamten Freistaat zur Deckung gebracht werden könnten.

Letzteres kann ich mir gut vorstellen, so die Leute vor Ort Ihren Vorstellungen zustimmen.

Ich würde gern eine Nachfrage stellen. Können Sie mir bitte ein einziges konkretes Beispiel aus den Vorschlägen nennen, die vor Ort von den von mir genannten Initiativen und Gremien an die Staatsregierung herangetragen wurden, welcher Vorschlag konkret umgesetzt wurde? Ich wäre auch hier mit einer schriftlichen Antwort einverstanden.

Diese will ich Ihnen gern zukommen lassen. Ich kann schon jetzt sagen, ich glaube, ich habe den Zielkonflikt, in dem die Staatsregierung steht, auf der einen Seite Leitbild, auf der anderen Seite verständliche Wünsche, ausreichend dargelegt. – Sie bekommen eine schriftliche Antwort.

Ich würde gern eine zweite Nachfrage stellen, die Sie mir auch gern schriftlich beantworten können: Inwieweit stimmen Sie mir zu, dass das Leitbild ein ausschließlich regierungsgeprägter Vorschlag ist?

Dem stimme ich nicht zu, aber entnehmen Sie die Einzelheiten der Antwort, die ich Ihnen schriftlich nachreichen werde.

Danke schön.

Die letzte Frage für heute stellt Herr Abg. Dr. Hahn; Frage Nr. 11.

Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, zunächst mein Respekt, dass Sie das Fähnlein der Staatsregierung in der Fragestunde hochhalten.

Ich bin ja dankbar für solche Gelegenheiten.

Ich möchte fragen:

1. Aus welchen Erwägungen heraus hat der Staatsminister des Innern in seinem Entwurf für die beabsichtigte Kreisgebietsreform die Namensbezeichnungen der neuen Landkreise festgelegt?

2. Was waren in jedem Einzelfall die Gründe dafür, dass das Innenministerium in seinem Entwurf von der durch die betroffenen Landkreise im Prozess der sogenannten Findungsphase vereinbarten und zum Teil auch durch die Kreistage beschlossenen Namensgebung erheblich abgewichen ist?

Herr Staatsminister Mackenroth, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, die Grundsätze und Leitlinien zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen vom 27. Juni 2006, gerade zitiert, bestimmen, dass jeder Landkreis von seiner Bildung an einen Namen führt. Der Name ist durch Gesetz festzulegen. Dieser Name kann jedoch gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 der Landkreisordnung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Kreistages und mit Genehmigung der obersten Rechtsaufsichtsbehörde geändert werden. Die Grundsätze und Leitlinien zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte sehen vor, dass Kreisnamen einen unverwechselbaren regionalen Bezug aufweisen, geografische und historische Gegebenheiten berücksichtigen, die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrem Landkreis befördern und auch die überregionale Identifizierbarkeit des Landkreises unterstützen sollen und dass überlange Namen und Kunstschöpfungen abzulehnen sind.

Das SMI hat am 7. November 2006 erstmals Vorschläge für die Namen der neu zu bildenden Landkreise unterbreitet. Eine Festlegung der Namen, wie die Frage unterstellt, ist damit naturgemäß nicht schon verbunden. Änderungen sind und bleiben möglich.

Zur Frage 2. Soweit sich im Rahmen der Findungsphase Landkreise zum Namen des künftigen Landkreises geäußert haben, bestehen lediglich bei den Landkreisen Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis Abweichungen. Der im Beschluss dieser Kreistage vorgeschlagene Landkreisname Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ruft aus Sicht des SMI wegen seiner erheblichen Länge Bedenken hervor, sodass mit Elbe-Weißeritzkreis eine Alternative in die noch nicht abgeschlossene Diskussion gebracht wurde.

Ich habe eine Nachfrage, Herr Staatsminister. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sagten Sie, dass ein genauer regionaler Bezug mit dem Namen verbunden sein soll. Geben Sie mir recht, dass das insbesondere bei der Elbe etwas schwer ist, da sich die Elbe aufgrund ihrer Länge nicht

nur durch mehrere Kreise, sondern auch durch mehrere Länder erstreckt?

Der Verlauf der Elbe ist der Staatsregierung in groben Zügen bekannt.

(Heiterkeit bei der CDU und der FDP)

Dennoch ist die Elbe ein unverwechselbares Stück Sachsen und gehört zu bestimmten Kreisen. Aber, wie gesagt, der Namensfindungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und wird zusammen mit den weiteren Entwicklungen der Kreisgebietsreform voranschreiten.

Ich habe noch eine zweite Nachfrage, die Sie mir eventuell schriftlich beantworten können. In der Findungsphase und im Zuge der Kreistagsbeschlüsse wurde nicht nur auf die Namen hingewiesen, sondern es gab auch Empfehlungen bezüglich eines Termins für die Kreistagswahlen. Ich würde Sie gern fragen, ob die Staatsregierung auch hier die Empfehlungen der Kreise berücksichtigen wird, dass die Kommunalwahlen nicht auseinandergerissen werden, sprich, nicht in einem Jahr Kreistagswahlen und im Jahr darauf Stadt- und Gemeinderatswahlen stattfinden – was passieren könnte, wenn eine vorgezogene Kreistagswahl stattfindet. Werden die Wünsche der Kreise, dass das nicht geschieht, berücksichtigt werden?

Ich würde gern Ihr Angebot zu einer schriftlichen Beantwortung der Frage annehmen, Herr Abgeordneter, kann aber schon jetzt so viel sagen, dass die Staatsregierung selbstverständlich auch über diese Frage mit der kommunalen Familie im Gespräch bleiben wird.

Vielen Dank an die Staatsregierung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle eingereichten Fragen der Fragestunde sind abgearbeitet bzw. beantwortet oder auf dem Wege einer Beantwortung, wie versprochen. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Sehr verehrte Damen und Herren! Heute früh wurde mitgeteilt, dass der Tagesordnungspunkt 3 entfällt. Ich gebe noch einmal die Redezeiten für die jetzt beginnenden Tageordnungspunkte 4 bis 8 bekannt: CDU-Fraktion 80 Minuten, Linksfraktion.PDS 60 Minuten, SPD 35 Minuten, NPD 25 Minuten, FDP 25 Minuten, GRÜNE 25 Minuten, Fraktionslose jeweils 4 Minuten und die Staatsregierung 60 Minuten.

Wir gehen also jetzt in den aktuellen

Tagesordnungspunkt 3

Moratorium für den Vollzug der Einnahmebeschaffungsgrundsätze bei Nutzungsverträgen mit Garageneigentümern auf kommunalen Grundstücken

Drucksache 4/6686, Antrag der Linksfraktion.PDS

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion, die Linksfraktion.PDS. Herr Bartl, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Just vor einer Woche hatte der 17. Deutsche Bundestag in einer aus unserer Sicht höchst arroganten und ignoranten Weise die letzte Chance verstreichen lassen, kurz vor Toresschluss doch noch als Gesetzgeber für die Wiederherstellung eines vernünftigen Interessenausgleichs zwischen den Eigentümern von DDR-Altgaragen auf Fremdgrundstücken und den Eigentümern der Grundstücke zu sorgen.

Der von der Fraktion Die Linke eingebrachte und für unsere Begriffe wahrlich höchst zurückhaltende Gesetzentwurf, wonach das den Einigungsvertrag verletzende Schuldrechtsanpassungsgesetz vom 21.09.1994 in der Fassung des geänderten Gesetzes vom 17. Mai 2002 dahin gehend korrigiert werden sollte, dass der nunmehr Schlag 00:00 Uhr am 31.12. dieses Jahres die aufstehenden Garagen mit allen Rechten und teilweise Pflichten qua Gesetzesbefehl erbende Grundstückseigentümer die Garagenbauer mit dem Zeitwert des Bauwerkes, von Grundstückseinrichtungen, Anpflanzungen zum Zeitpunkt der Rückgabe entschädigen soll, wurde – das muss man sich eingestehen – mit vernichtender Mehrheit in der 64. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. November 2006 abgeschmettert.

(Enrico Bräunig, SPD: Mit einer Enthaltung!)

Ich sage es konkret, Herr Kollege Bräunig. Von den ausweislich des uns vorliegenden Protokolls 497 an der namentlichen Abstimmung teilnehmenden Bundestagsabgeordneten stimmten nur die 46 anwesenden Mitglieder der Fraktion Die Linke für den Gesetzentwurf. Von den anwesenden Abgeordneten der anderen Fraktionen stimmten 450 gegen den Vorschlag und ein Abgeordneter enthielt sich. Das ist nach unserer Auffassung durchaus ein schandbares Armutszeugnis für die Vertretung von Ostinteressen,

(Heiterkeit bei der FDP)

ein weiteres Beispiel für flächendeckend fehlende Sensibilität und Problemsicht der Damen und Herren Bundesvolksvertreter in Sachen elementare Gerechtigkeitslücken zum Nachteil der Bürger im Beitrittsgebiet.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Das hat uns natürlich nicht gewundert, denn die Wahlen in den Ländern des Ostens sind momentan beendet. Auf

längere Sicht stehen keine Landtagswahlen im Osten mehr an. Da gibt es keinen Grund mehr zur Zurückhaltung gegenüber den Wählern drüben bzw. für die paar Ostdeutschen, die im Parlament sitzen, für die Wähler hüben im Wahlkreis. Es ist halt so, wir Politiker sind schon ein Volk. Wir sind schon ein Volk!

Doch nun zum Wesensgehalt unseres Antrages. Ich schildere zunächst wahrheitsgemäß die Genesis dieses Antrages. Nach der Behandlung unseres seinerzeitigen Antrages zu Drucksache 4/4271 in der 44. Sitzung dieses Hohen Hauses am 17. März 2006 kam auf mich ein verständiger Minister zu und fragte sinngemäß: „Herr Bartl, Sie sind doch von dieser Welt. Sie wissen doch selbst, dass die Messen in puncto Garagen gelesen sind. Was wollen Sie nun eigentlich noch?“ Daraufhin habe ich wahrheitsgemäß geantwortet, dass es unser Minimalziel ist zu erreichen, dass die Kommunen, speziell die großen Städte und Gemeinden, in deren Territorium die größten DDR-Garagenanlagen liegen und die in der Mehrzahl der Fälle durch den Eigentumsübergang begünstigt werden, die Souveränität erhalten, im Sinne des kommunalen Rechtsfriedens und zur Konfliktvermeidung zu entscheiden, wie sie die Rechtsverhältnisse an kommunalen Garagengrundstücken künftig gestalten.

Ich will noch einmal ausdrücklich sagen: 80 bis 85 % aller Fälle, bei denen es um die Frage geht, dass jenseits des 31.12.2006 praktisch der Eigentümer der Garage von allen damit verbundenen Rechten partieller Pflichten befreit wird, liegen auf kommunalem Grund und Boden. Es geht also nicht um die Frage, dass im Regelfall irgendeinem privaten Grundstückseigentümer etwas weggenommen werden soll. Es geht in der Regel darum, dass es um ein Bürger-Kommune-Verhältnis oder um die öffentliche Hand geht.

Was dahintersteckt, ist, dass sich seit Mitte vergangenen Jahres bekanntlich schon eine erkleckliche Zahl von sächsischen Städten und Gemeinden respektive der Räte und Verwaltungsspitzen einen Kopf gemacht haben, wie man im Territorium jenseits des 31.12.2006 mit auf kommunalem Boden aufstehenden Garagen verfährt. Vor Ort ist natürlich klar, dass eine Tabula rasa, eine Maximalverwertung der jeweiligen Garagengrundstücke in Kämmerermanie bzw. -neigung viel Ärger bringen könnte und dass man das nicht machen kann.

Ich bemühe noch einmal das Beispiel meiner Heimatstadt Chemnitz, in der es konkret um immerhin 13 589 auf kommunalem Grund und Boden aufstehende Garagen von DDR-Alteigentümern geht. Nach Betroffenheit gerechnet, ich sage einmal: mal zwei gerechnet, die Ehefrau oder das

Kind oder irgendein anderer Erbe, potenzieller Erbe, sind das circa 27 000 Chemnitzerinnen und Chemnitzer, die von der Frage betroffen sind. Das ist mehr als jeder zehnte Einwohner.

Der Stadtrat von Chemnitz war deshalb klug genug und gleich ihm zahlreiche weitere kommunale Körperschaften in Sachsen, differenziert an die Sache heranzugehen. Zwar wurde auch in Chemnitz, rein nach Standorten gerechnet, der größte Anteil, nämlich 70 % der Garagenstandorte, als potenzieller „Verwertungsstandort“ eingestellt. Das heißt, dort gibt es auf lange Sicht keinerlei Verlängerung von Verträgen etc.. Das steht ausdrücklich in der betreffenden Beschlusskonzeption drin, Vorhaltungen nach § 34 Baugesetzbuch, also auch kurzfristige anderweitige Verwertung. Das betrifft 70 % der Garagenstandorte.

Ein großer Teil der DDR-Garagenflächen wurde aber auch zur Veräußerung an die Eigentümer der Baulichkeit oder jedenfalls zum Abschluss langfristiger Nutzungsverträge für Zeiträume von zehn bis 20 Jahren freigegeben.

Jetzt kommt das Problem. Exakt mit derartigen oder ähnlichen Beschlüssen der Kommunen selbst beruhigten in den letzten Monaten die Politik vor Ort, auf Landesebene und – wie wir seit vergangenem Freitag wissen – auch die Sprecher der anderen Fraktionen außerhalb der Linksfraktion.PDS zum Gesetzentwurf im Bundestag die Volksseele: Was wollt ihr denn? Die Kommunen haben doch Vorkehrungen getroffen. Es ist alles auf gutem Weg.

Nehmen wir einmal beispielhaft, Kollege Bräunig, Ihren Parteikollegen Hacker, meines Wissens der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, heraus, der in der Debatte am 10. November im Bundestag bzw. in einer Presseerklärung vom selben Tag Folgendes mitteilt – Zitat –: „An der Gesetzeslage kann nichts geändert werden.“ – Interessante Auffassung für einen Gesetzgeber, aber immerhin. – „Jetzt gilt es, praktikable Wege in den Kommunen zu suchen. Diese sind längst aufgezeigt. Zwischen den Vertragspartnern können auch nach geltendem Recht Verträge über die weitergehende Nutzung geschlossen werden. Da in den meisten Fällen die Kommunen Eigentümer der Grundstücke sind, steht wohl nichts dagegen, dass diese, wenn dies städtebaulich vernünftig ist, einer Verlängerung der Pachtverträge zustimmen, um der Interessenlage der Garagenbauer entgegenzukommen. Hier sind sowohl die Stadtverwaltung als auch die Stadtvertretung gefragt. Es gibt bereits eine ganze Reihe dies betreffender Beispiele in den neuen Ländern. Das ist der Weg – und nicht unrealistische Forderungen und Ankündigungen, wie sie im Gesetzentwurf“ – gemeint ist der der Linksfraktion.PDS – „enthalten sind.“

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Da hat er recht!)