Ich möchte kurz in das Thema einführen. Der Bund hat die Schließung der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung in der Oberfinanzdirektion Chemnitz, die in Dresden ansässig war, beschlossen. Das sind 180 Mitarbeiter, um die es geht. Die Oberfinanzdirektion, zuständig als Mittelbehörde für Sachsen und Thüringen, ist dem BMF unterstellt, nachgeordnet mit 24 Hauptzollämtern und Zollämtern.
Von acht Oberfinanzdirektionen sollen nach der Neuordnung, die das Bundesfinanzministerium beschlossen hat, fünf Finanzdirektionen bleiben. Sachsen gehört dann zu dem Bezirk Mitte mit Sitz in Potsdam. Diese Neuordnung ist vom Bundesfinanzministerium vorgesehen worden mit dem erklärten Ziel, „wirtschaftliche Schwerpunktzentren mit strukturschwächeren Gebieten zu verzahnen, um bundesweit eine ausgewogene Verteilung zu gewährleisten“.
Wenn wir Sachsen und Potsdam verzahnen, dann verzahnen wir Wirtschaftszentren in Westdeutschland, die da noch dranhängen, und Berlin mit unserem angeblich strukturschwächeren Gebiet, was auch die demografische Entwicklung berücksichtigen soll. Nun, der demografischen Entwicklung können wir uns nicht entziehen. Aber ob Potsdam, also letztlich Berlin, als wirtschaftliches Zentrum, sogar als wirtschaftliches Schwerpunktzentrum bezeichnet werden kann, das wollen wir hier in Sachsen durchaus infrage stellen dürfen.
Das BMF müsste vielleicht öfter einmal nach Sachsen kommen, um diese Erfolge hier zu sehen, um das dann auch neu ordnen zu können, denn wir verschließen uns keinen Konsolidierungsanstrengungen, die auch einen Umbau der Verwaltung zur Folge haben. Aber wir wehren uns gegen eine erneute Benachteiligung. Die sächsische SPD und die sächsische CDU wehren sich gegen eine erneute Benachteiligung Sachsens bei der Ansiedlung von Bundesbehörden und bei der Unterhaltung von Bundeseinrichtungen.
Wir haben zunächst Länderaufgaben zu vertreten, Herr Kollege Hahn, und sind sicherlich nicht geneigt, mit Ihrer Führung einen zentralistischen Staat wieder aufzubauen, sondern sehr wohl in einem föderalen System auch Hoheiten aufzugeben und auf Länder zu verteilen.
Wir wissen uns mit der Staatsregierung bei diesem Bemühen im Einklang. Der Ministerpräsident hat Aktivitäten gestartet. Die Staatskanzlei und Herr Dr. de Maizière, vor Ort im Bundeskanzleramt, sind auch aktiv.
Der Bund will also eine eigenständige Bundeszollverwaltung, losgelöst von Ländergruppen. Neben einer inhaltlichen Ordnung wurden Standorte überlegt, die langfristig lebensfähig sein sollen. Dabei hatte man zunächst wohl nur vier Standorte im Visier: Hamburg, Neustadt, Köln und Nürnberg. Sicher auch durch die Intervention von Herrn Dr. de Maizière und unserer Staatsregierung hatte es einen fünften Standort in den neuen Bundesländern gegeben. Das passt auch gut zu den sechs neuen Fachabteilungen, die in die Mittelzentren abgeschichtet werden sollen. Der Bund will sich von dem operativen Bereich lösen und um Controllingaufgaben kümmern. Das bedeutet, dass jeder Standort einer Bundesfinanzdirektion neben den Hauptzollämtern auch die Zuständigkeit für eine Fachabteilung erhalten wird. Darin liegen die Chancen für unseren Lösungsansatz.
In der Entscheidung um den Sitz hat Dresden gegenüber Potsdam verloren. Potsdam liegt in dem Gebiet, das neu geschnitten worden ist, günstiger. Aus Dresden sind die Wege länger. Fachlich dürfte es wohl keinen Unterschied zwischen Dresden und Potsdam gegeben haben. Aber die Wege sind weiter. Vielleicht war es auch eine politische Entscheidung, zwei Direktionen in CDU-Länder, zwei Direktionen in SPD-Länder und eine zur CSU zu geben.
Wie können wir dieses Problem lösen, um 180 Personen nicht aufzugeben, die für uns qualifiziert Zollaufgaben wahrnehmen? Die Mittelinstanz verliert Aufgaben. Die Hauptzollämter erhalten mit dieser Neugliederung neue fachliche Aufgaben. Marktordnungsfragen, bisher bei der OFD angebunden, können auf das Hauptzollamt in Dresden übergehen. Der Zollfahndungsstandort in Dresden wird ausgebaut. Vor allen Dingen das Servicecenter, welches bisher für viele Länder, nämlich für Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen, Abrechnungen für Beihilfe, für Reisekosten und Versorgungsansprüche macht, könnte neue Aufgaben bekommen, weil es neue Gebiete gibt. Osnabrück, Bielefeld, Hannover, Sachsen-Anhalt könnten bei unserem Servicecenter in Dresden abgerechnet werden. Das würde zu einem Zuwachs von bis zu 30 Mitarbeitern führen können.
Der Zeitplan dafür ist großzügig zu bemessen. Dabei ist aber für die Mitarbeiter Verlässlichkeit zu garantieren, damit das besondere Qualifikationsniveau unserer Fachbereiche nicht auseinanderbricht. Wir haben – das ist ein technischer Begriff – einen Vorort, eine spezialisierte Aufgabenwahrnehmung von Dresden und Sachsen für Gesamtdeutschland. Post, Reiseverkehr, die Ausfuhrnachweise für die Umsatzsteuer, Strafsachen und Bußgelder sind hier in sogenannten Vororten konzentriert. Diese auszubauen oder zu belassen bzw. von Potsdam nach Dresden umzusetzen kann eine Möglichkeit sein, um hier weitere Mitarbeiter zu binden. Dazu bedarf es aber einer Verlässlichkeit. Wenn die Mitarbeiter wissen, dass alles aufgelöst wird, werden sich insbesondere die Guten schnell anderweitig orientieren.
Es gibt für die Bereiche Hauptzollamt, Servicecenter und Vorort noch keine Konkretisierung, noch keine weiteren Vorstellungen. Hieran können wir arbeiten. Deshalb bitte ich Herrn Dr. Metz, Herrn Prof. Milbradt und Herrn Dr. de Maizière, nicht nachzulassen, damit wir ein besseres Verhandlungsergebnis bekommen.
Ich nenne zum Vergleich die bisher erreichten Ergebnisse. Im Jahr 2005 haben wir von den bundesweiten Hochbaumaßnahmen nur 49 % des Bundesdurchschnitts erhalten. Wir haben eine deutlich unterdurchschnittliche Ansiedlung von Bundesbehörden, bezogen auf unsere Einwohnerdichte. Wir haben die geringste Dichte an Bundeswehrstandorten und -ausstattungen in Gesamtdeutschland. 2008 soll der Standort Schneeberg aufgelöst werden. Damit kommt es in Sachsen insgesamt zu einer Reduzierung von 9 500 auf 4 800 Soldaten. Wir sind nicht bereit, diese Schlusslichtfunktion zu akzeptieren. Wenn unsere Sachsen, aber auch Zugereiste, den Kopf in Afghanistan
und anderen Gebieten hinhalten, dann müssen auch hier in Sachsen Standorte gesichert werden. Wir sind ein föderales Land. Sachsen muss davon mehr profitieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundeszollverwaltung – gemeinhin als „der Zoll“ bekannt – dürfte jedem Bundesbürger ein Begriff sein. Die meisten Sachsen dürften vor dem 1. Mai 2004 eher Berührung mit dem Zoll gehabt haben, wenn sie über eine der Außengrenzen in die Tschechische Republik oder die Republik Polen gereist sind. Diejenigen, die gegen die Einfuhrbestimmungen verstoßen haben, bekamen das an ihrem Geldbeutel zu spüren.
Nun beschränkt sich – Herr Patt hat dazu schon einige Details ausgeführt – das Aufgabengebiet der Zollverwaltung natürlich nicht nur auf die Grenzkontrolle. Der gesetzliche Auftrag ist es, dem Staat, also dem Gemeinwesen, die ihm zustehenden Steuereinnahmen zu sichern. Diese hoheitliche Aufgabe ist sehr vielschichtig.
Es ist nicht zu leugnen, dass die grenzbezogenen Aufgaben die klassische Funktion des Zolls waren. Aber die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes und nicht zuletzt die Erweiterung der Europäischen Union vor nunmehr zwei Jahren haben zu einer deutlichen Veränderung der Aufgabenschwerpunkte geführt. Die klassischen Grenzaufgaben werden nur noch an den Flughäfen, an der Grenze zur Schweiz und an den Seehäfen ausgeübt. Trotzdem ist die Struktur der Zollverwaltung – das muss man zugeben – noch immer sehr stark an dieser alten, sehr grenzbezogenen Aufgabenstellung orientiert. Das ist die Situation, die die Bundesregierung verändern will. Verkürzt dargestellt haben sich die Aufgabenschwerpunkte für die circa 40 000 Zöllner bundesweit im Wesentlichen geändert, während die Behördenstruktur im Prinzip die alte geblieben ist. Dass sich daraus Handlungsbedarf für die Bundesregierung ergibt, dürfte klar auf der Hand liegen. Ich glaube, dass das hier unstrittig ist.
Letztlich muss auch im Interesse des Steuerzahlers die Aufgabenwahrnehmung der Zollverwaltung so effizient sein, dass die Sicherung der Steuereinnahmen und nicht zuletzt der Sozialsysteme gewährleistet bleibt.
Aus dieser eben geschilderten Situation heraus hat das Bundesministerium der Finanzen ein Projekt mit dem schönen Titel „Fortschreibung der Strukturentwicklung Zoll“ durchgeführt. Die Ergebnisse liegen nun auf dem Tisch. Sie sind für den Zollstandort Sachsen – das haben Sie alle der Zeitung entnehmen können – unerfreulich.
Im Rahmen dieser Reform sollen die bisherigen acht Oberfinanzdirektionen – Herr Patt hat es angedeutet –
aufgelöst und durch fünf Bundesfinanzdirektionen als zukünftige Mittelbehörden abgelöst werden. Der Freistaat Sachsen ist bei der Standortwahl unberücksichtigt geblieben. Das bedeutet konkret: Die Oberfinanzdirektion Chemnitz, soweit sie Bundesaufgaben wahrnimmt – sie ist nebenbei auch eine Landesbehörde –, soll abgewickelt werden. Das betrifft speziell den Standort Dresden mit der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung. Das sieht ein Grobkonzept des Bundesfinanzministeriums vor.
Wir erkennen durchaus die Notwendigkeit einer Strukturreform innerhalb der Bundeszollverwaltung. Wir bezweifeln jedoch stark, dass die Arbeitsgruppe zufriedenstellende Vorschläge bei der konkreten Fragestellung geliefert hat, wie eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behörden und Dienststellen der Bundeszollverwaltung zu gewährleisten ist. Wir meinen, dass die Ausgewogenheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde und der Freistaat Sachsen deshalb benachteiligt wird.
Mit der Reform ist – das muss man, glaube ich, noch einmal sagen – kein Personalabbau innerhalb der Zollverwaltung, sondern lediglich eine Umstrukturierung und Anpassung an die veränderten Aufgabenstellungen geplant. Vor diesem Hintergrund ist es, glaube ich, nachvollziehbar und auch nicht unverschämt, wenn wir als Landtag adäquaten Ersatz für die am Standort Dresden wegfallenden Arbeitsplätze an anderer Stelle in Sachsen fordern.
Jetzt ist eine Situation eingetreten, mit der sich unser ursprünglicher Antrag in der Drucksache 4/6871, der eigentlich Inhalt dieser Debatte sein sollte, durch die zwischenzeitlichen Ereignisse ein Stück weit überholt hat. Am 6. November hat das Bundesministerium der Finanzen die Ergebnisse dieser Projektgruppe vorgestellt. Aus diesem Grund halten wir das ursprüngliche Petitum unseres Antrages, nämlich den Erhalt einer Zollmittelinstanz durch die Ansiedlung einer Bundesfinanzdirektion auf dem Gebiet des Freistaates, so für nicht mehr realisierbar.
Diesen geänderten Rahmenbedingungen folgend, empfehlen wir dem Hohen Haus nunmehr, mit uns gemeinsam die Staatsregierung aufzufordern, die Frage der ausgewogenen Verteilung der Behörden und Dienststellen der Bundeszollverwaltung nochmals mit der Bundesebene zu erörtern und darauf hinzuweisen, dass der Bund als Arbeitgeber für einen Ausgleich der wegfallenden Arbeitsplätze in die Pflicht zu nehmen ist.
Aus diesem Grunde haben wir den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag mit der Drucksache 4/6977 formuliert und bitten dazu um breite Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das seit einigen Wochen vorliegende und heute zu diskutierende Konzept für die Reform der Zollverwaltung ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe der vom Bundesministerium der Finanzen eingesetzten Projektgruppe Strukturentwicklung Zoll. Daraus geht hervor – wir haben es gerade gehört –, dass sich die operativen Aufgaben auf die Ortsbehörden verlagern sollen. Damit soll eine Neuausrichtung und Straffung der Mittelbehörden, also der zukünftigen Bundesfinanzdirektionen, erreicht werden. Deren Schwerpunktaufgabe wird neben der landesweiten zentralen Zuständigkeit für eine Facheinheit die Rechts- und Fachaufsicht mit regionalen Zuständigkeiten für ihren Bezirk sein. Danach werden bundesweit fünf Bundesfinanzdirektionen mit zugeordneten Bezirken in Hamburg, in Potsdam, in Köln, in Neustadt an der Weinstraße und in Nürnberg errichtet.
Seit Anfang 2006 – Herr Bräunig sagte es bereits – steht nun die Schließung der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Chemnitz fest. Somit ist klar: Die Koalition kommt zu spät mit ihrem Antrag. Den Schaden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zollverwaltung Sachsen.
Wir als Linke sind der Ansicht, dass mit der Verlagerung der Aufgaben weg von den bisherigen acht Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen und hin zu künftig fünf Regionaldirektionen als Mittelinstanz vor allem Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dies ist jedoch ohne erkennbares Konzept, wie den real gestiegenen Anforderungen an den Zoll materiell und personell zu begegnen ist. Im Zuge der Reform sollen die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg aufgelöst werden. Damit werden auch die Abteilungen Finanzkontrolle – in dem Fall die Abteilung Schwarzarbeit – einschließlich ihrer Außenstellen sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Hannover, Karlsruhe, Chemnitz und Koblenz schlichtweg wegrationalisiert. Ich verwende bewusst diese Formulierung, denn wie so oft werden mit dem Argument der Effizienzsteigerung Einsparungen oder – anders ausgedrückt – Mittelkürzungen verschleiert.
Das Credo der Großen Koalition in Berlin zu diesem Thema, ähnlich dem von Rot-Grün, welches einst diese Reform angeschoben hat, lautet: Alles soll effizienter werden. Die Folgen ähneln den bisherigen Reformen: Alles wird aufwendiger und komplizierter.
Wir wenden uns gegen die generelle Vorgabe, 2 % an Personal einzusparen. Herr Bräunig, ich muss Ihnen widersprechen. Sie sagten, es gebe keinen Personalabbau. Diese Vorgabe kommt aus dem Bundesfinanzministerium, das bei Bundesbehörden generell Personaleinsparungen durchsetzen will.
Wir als Linke wenden uns entschieden gegen diese Rasenmähermethode, sind doch die Beamtinnen und Beamten schon jetzt mit einer hohen Anzahl an Überstunden konfrontiert. Auf der Seite der Arbeitszeit gibt es also
nichts mehr zu optimieren. Wenn nun Stellen im Rahmen der Reform abgebaut werden, wird die Arbeitsfähigkeit des Zolls weiter beeinträchtigt. Hierin deckt sich unsere Argumentation auch mit der Forderung der Gewerkschaft BDZ, also der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft im Deutschen Beamtenbund. Wir stimmen mit den Zielrichtungen des Antrages der Fraktionen der CDU und der SPD darin überein, dass der Zollstandort Sachsen erhalten bleiben soll. Er soll nicht nur deshalb erhalten bleiben, weil mit der Reform in Sachsen Arbeitsplätze abgebaut werden, sondern weil auch hier eine weitere Reform nur aus Kostendruck bewerkstelligt wird, dem mit dem Personalabbau nachgegeben wird, weil von den Frauen und Männern des Zolls bei immer schlechteren Strukturvoraussetzungen wieder mehr geleistet werden soll.
Daher lehnen wir die von der Großen Koalition in Berlin geplante Reform ab und sprechen uns für den Erhalt eines arbeitsfähigen Zollstandortes in Sachsen aus. Wir stimmen mit dem Finanzminister Dr. Horst Metz überein – was selten genug ist –, wenn er ausführt – ich zitiere –: „Eine starke Zollverwaltung für den Freistaat Sachsen ist von großer Bedeutung. Bei einem Wegfall des Zollstandortes Sachsen gehen wichtige Arbeitsplätze verloren.“
Eine weitere besondere Bedeutung für die sächsische Zollverwaltung ergibt sich ebenso aus der Tatsache, dass Sachsen die längsten Grenzen zur Tschechischen Republik und die zweitlängsten zur Republik Polen hat. Auch die Entscheidung für die Nachtflugerlaubnis am Leipziger Flughafen und für die Ansiedlung des DHL-Frachtkreuzes erfordert eine stärkere sächsische Zollverwaltung.
Im Kontext dieser heutigen Debatte erinnere ich außerdem an die bevorstehenden Schließungen von Bundeswehrstandorten in Sachsen. Der Bund ist jedoch in der Pflicht, auf die gleichmäßige Verteilung von Bundesbehörden in den Ländern zu achten, so wie es von der Koalition in ihrem eigenen Änderungsantrag jetzt auch steht. Ihr Antrag dürfte die SPD und die CDU im Deutschen Bundestag zwar nicht erfreuen, aber er ist geeignet, sächsische Interessen im Zollwesen zu wahren. Daher geht der Antrag der Koalition in die richtige Richtung. Deshalb werden wir als Linksfraktion.PDS diesem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Antragslage selbst mit Anträgen und Änderungsanträgen verrät einiges, wie die Abstimmungen zwischen Bund und Land im Bereich der Straf
fung der Zollverwaltung laufen oder, besser gesagt, nicht laufen, insbesondere wie auch die Abstimmung zwischen den Große-Koalition-Regierungen in Berlin und in den Ländern, in diesem Fall in Dresden, funktionieren oder, besser gesagt, nicht funktionieren.