Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das von der Linksfraktion.PDS angesprochene zentrale Organ des Verwaltungsrates rekrutiert sich aus ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Dieser Verwaltungsrat fungiert als Aufsichts- und Legislativorgan und überwacht die Arbeit des hauptamtlichen Vorstandes. Genau diesen Verwaltungsrat wollen Sie, meine Damen und Herren von der PDS, in der Ausübung seiner Aufgaben behindern und beeinflussen, indem Sie den Antrag stellen, dass sich der Bund in die geschäftspolitischen Vorgänge der Bundesagentur für Arbeit einmischen soll, um eine Projektförderung wieder aufleben zu lassen, die aus fachlicher Sicht der Bundesagentur für Arbeit nicht weiter verfolgt werden soll.
Sofern Ihnen die Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 16/2406 vom 16. August dieses Jahres auf die Kleine Anfrage Ihrer Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke bekannt ist – davon gehe ich aus –, dürften Sie sehr wohl wissen, dass der Bundesrechnungshof wiederholt die Handhabung der Projektförderung beanstandet und deren Streichung ausdrücklich gefordert hat. Insofern ist Punkt 1 Ihres Antrages nicht nachvollziehbar und daher von uns abzulehnen.
Zu Punkt 2 möchte ich Folgendes bemerken: Wie Sie selbst wissen, liegt den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses seit gestern der überarbeitete Entwurf des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für das ESF-Programm für die kommende Förderperiode vor. Das Operationelle Programm bildet den Rahmen und die strategische Ausrichtung für die Verwendung der dem Freistaat Sachsen zur Verfügung stehenden EU-Mittel. Über die strategischen Ziele und Leitlinien werden wir uns sicherlich in den kommenden Tagen und Wochen noch verständigen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Antrag der Koalitionsfraktionen zu den Rahmenbedingungen und Eckpunkten der Operationellen Programme der neuen EU-Förderperiode, welchen wir morgen im Rahmen des Plenums sicherlich noch ausführlich erörtern.
Die von Ihnen aufgemachte Forderung zur Aufnahme eines so konkreten Projektes wie dem „Teilzeit-plus“Vorhaben steht für uns nicht im Einklang mit der vorgesehenen Struktur des Operationellen Programms. Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 8. November darauf ausdrücklich hingewiesen. Ich möchte auf die inhaltliche Wertung des von Ihnen angesprochenen „Teilzeit-plus“-Projektes im Moment nicht näher eingehen,
bezweifle jedoch dessen Sinnfälligkeit und Effektivität. Jetzt kommt es: Es würde aus unserer Sicht im ohnehin sehr schwierigen Markt des sächsischen Handwerks zu Wettbewerbsverzerrungen führen und dient den Unternehmen und deren Beschäftigten nur kurzfristig. Diese Meinung vertreten im Übrigen auch die sächsischen Handwerkskammern.
An dem in Berlin in den Jahren 1999 und 2000 durchgeführten „Teilzeit-plus“-Projekt haben 107 Beschäftigte teilgenommen. Bei insgesamt 160 000 Arbeitnehmern im Berliner Handwerk kann das Projekt wohl keineswegs als Erfolg gewertet werden. Aus diesem Grund lehnen wir auch Punkt 2 des Antrages ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Lay, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie eingangs, bevor Sie zum Inhalt dieses Antrages gekommen sind, einen sehr weiten Bogen gespannt haben: zum Thema ESF – Mittelabfluss. Es ist richtig, EU-Mittel werden beim Thema Mittelabfluss sehr genau kontrolliert. Die Probleme, die wir aus der Vergangenheit haben, zeigen, dass man damit sehr verantwortungsbewusst umgehen muss.
Aus diesem Grund muss ich Ihre Behauptung vom laxen Umgang mit Geld energisch zurückweisen. In diesem Wirtschaftsministerium, das für ESF verantwortlich ist, findet, seit die SPD in der Koalition ist, mit Sicherheit kein laxer Umgang mit Geld statt. Das möchte ich eindeutig festhalten.
(Erregung bei der CDU – Rita Henke, CDU: Vorher wohl? – Alexander Delle, NPD: Ich finde, davor und jetzt!)
Ich möchte auch zurückweisen, dass die Vorlage des Operationellen Programms ESF auf Druck der Opposition stattfand. Sie beanspruchen damit sicherlich, dass Sie das selbst gemacht haben. Ich muss darauf hinweisen, dass wir diesen Antrag, der morgen aufgerufen wird und in dem dargelegt wird, dass diese Programme vorzulegen sind, schon sehr lange in der Pipeline haben. Wenn man sich die Operationellen Programme der anderen Bundes
Nun komme ich zu dem Antrag „Teilzeit plus“ an sich. Die Begründung liest sich wunderbar. Worüber reden wir eigentlich?
Bereits 1990 wurde von Christel Degen vom DGB Berlin das Thema „Teilzeit plus“ analysiert. Es ist ein Instrument zur Förderung von Unternehmen, Beschäftigten und Kommunen, welches auf KMU in Krisensituationen zielt. Dabei wurde eine komplexe Mehrfachstrategie entwickelt. Zum einen erfolgt eine Unternehmensberatung, die Wege aus der Krise aufzeigt. Gleichzeitig werden potenzielle Entlassungen verhindert und Mitarbeiter in andere Tätigkeitsfelder vermittelt. Es geht also um die Vermittlung in andere wirtschaftliche Tätigkeiten.
Des Weiteren gewinnt das Unternehmen durch professionelle Unternehmensberatung, Arbeitszeitreduzierung bei von Entlassung bedrohten Beschäftigten sowie deren Vermittlung in Teilzeit zunächst Zeit, die Ursachen der Krise zu bewältigen. Den Mitarbeitern wird der mögliche Übergang in eine andere Beschäftigung erleichtert. Die „Plus“-Arbeit kann zur Weiterbildung, beruflichen Orientierung und zum aktiven Umgang mit der eigenen Situation beitragen. Es geht also um Qualifizierung und Bildung.
Der Versuch der Modifizierung dieses durchaus vernünftigen Ansatzes, nämlich Übertragung dieser Aufgaben an gemeinnützige Vereine, erscheint zumindest fragwürdig. Auf dieser Grundlage ist die geschäftspolitische Entscheidung der Arbeitsagentur, die sagt, es ist ein Instrument der Wirtschaftsförderung, und Projektförderung sollte generell begrenzt sein, durchaus nachvollziehbar. Wenn man begreift, was „Teilzeit plus“ als komplexes wirtschaftspolitisches Experiment bedeuten kann, kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass mit dem Ansatz durch gemeinnützige Vereine die Mindestanforderungen der ESF-Verordnung vom 5. Juli 2006 nicht erfüllt werden können. Ich habe diese Verordnung durchgearbeitet. Es gibt keinen Punkt, womit gemeinnützigen Vereinen ein Bildungsansatz realisiert werden kann, der nur im Entferntesten mit der ESF-Richtlinie kompatibel wäre. Im Übrigen ist in der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage auf Bundesebene durch die Bundesregierung bestätigt worden: dass nämlich Projektförderung nach § 10 SGB III nie vorgesehen war.
Ich möchte einen weiteren Aspekt hervorheben. Das bloße Parken von Beschäftigten in Organisationen gleich welcher Art hat in Sachsen einen üblen Präzedenzfall hinter sich. Stichwort QMF. Hier flossen ESF-Millionen in das Parken von Beschäftigten mit zusätzlicher krimi
neller Energie. Wenn man diesen Spagat des Parkens von Beschäftigten in gemeinnützigen Vereinen ohne Bildungsansatz, ohne Tätigkeitsansatz macht, kommt man genau in dieselbe Richtung, womit wir wieder beim Thema vernünftige Mittelverwendung und laxer Umgang mit Geld wären. Ihr Antrag bedeutet laxer Umgang mit Geld. Das muss man ganz deutlich feststellen.
(Beifall des Abg. Martin Dulig, SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Unsinn!)
Nun komme ich zum Verfahren. Wenn man das Modell ergebnisoffen diskutieren wollte, und ich finde, man könnte das vom Grundsatz her durchaus tun, dann hätte seit 2004, denn da lief das über die Bundesagentur aus, die Möglichkeit bestanden, das im parlamentarischen Verfahren zu tun. Die SPD-Fraktion wird den wirtschaftspolitischen Ansatz dieses Ursprungsmodells ergebnisoffen aufgreifen.
Stattdessen haben Sie diese „Spielwiese“ bundespolitisch und auch hier fachlich am Grundansatz vorbei ins Plenum gehoben. Die Möglichkeit, die Diskussion in Fachgremien zu wagen, wurde gar nicht erst vorgesehen und war im Ergebnis augenscheinlich gar nicht gewollt. Stattdessen, und das muss man auch einmal deutlich sagen, wurden zur letzten Ausschusssitzung 15 hoch qualifizierte Mitarbeiter des SMWA aufgrund Ihres Antrages – Sie wollten den Punkt absetzen – nach Hause geschickt. Machen Sie jetzt nicht den Umkehrschluss. Sie wollten den Punkt absetzen und haben die Leute nach Hause geschickt!
Jetzt haben wir erreicht, dass wir die Haushaltsberatungen für das SMWA um 14 Tage verschoben haben, nachdem Sie heute Morgen festgestellt haben, dass Sie zu der von Ihnen beantragten Sondersitzung gar nicht da sein können. Das ist doch der Punkt an der Geschichte!
Fazit aus meiner und aus Sicht der SPD-Fraktion: Ihr Antrag ist nach Ansatz, Sach- und Rechtslage sowie nach Erfahrung und Verfahren abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion stimmt der Forderung der Antragstellerin, die Förderung von „Teilzeit-plus“Projekten in das Operationelle Programm für den Europä
ischen Sozialfonds aufzunehmen, selbstverständlich zu. Verantwortliche Arbeitsmarktpolitik hat den Blick nicht nur auf die schon arbeitslos Gewordenen zu richten, sondern auch auf diejenigen, die noch Arbeit haben, aber von Arbeitslosigkeit bedroht sind, weil ihre Arbeitgeber mit einer schlechten Auftragslage zu kämpfen haben. Hier ist nach unserer Auffassung der Staat in der Pflicht, drohenden Beschäftigungsabbau zu verhindern, indem kleinen und mittelständischen Betrieben gezielte Entlastungsmaßnahmen zuteil werden.
Insbesondere im sächsischen Handwerk gibt es nach Auffassung der NPD-Fraktion viele Betriebe, denen durch eine zeitweilige Entlastung im Lohnkostenbereich die Chance gegeben werden kann, eine vorübergehende Unternehmenskrise ohne Beschäftigungsabbau zu bewältigen. Die Mehrfachstrategie, die hinter „Teilzeit-plus“Projekten auch steckt, eröffnet neben Perspektiven für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch die Chance einer verbesserten Kooperation zwischen Wirtschaft und gemeinnützigen Einrichtungen im sozialen und kulturellen Bereich. Qualifizierung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im gemeinnützigen Bereich lassen sich nämlich auch ohne nennenswerte Verdrängungseffekte auf dem regulären Arbeitsmarkt erzielen. Zumindest sind das die Erfahrungen mit vergleichbaren Modellen, die in Berlin und Dresden, aber auch in Skandinavien in der Vergangenheit gemacht worden sind.
Im neuen Einzelplan 07 ist der Titel „Förderung zur Rettung und Umstrukturierung von sächsischen Unternehmen“ eingestellt. Damit verrät die Staatsregierung selbst den objektiven Umstrukturierungsbedarf. Gerade für diese Reorganisations- und Umstrukturierungsprozesse wäre das „Teilzeit-plus“-Projekt, verbunden mit einer qualifizierten Unternehmensberatung, ein hilfreiches Förderinstrument. Neben den gemeinnützigen Beschäftigungshilfen ist die Anwendung von „Teilzeit-plus“Projekten für die betriebsbezogene Weiterqualifizierung und die Weiterbildung für andere Tätigkeitsfelder eine beschäftigungspolitisch wichtige und richtige Maßnahme. Die betroffenen Arbeitnehmer wären so in der Lage, anstelle des Gangs in die Arbeitslosigkeit Zusatz- und Nachqualifikationen zu erwerben.
Es ist doch allemal besser – darin dürften sich ausnahmsweise alle Fraktionen einig sein –, in Beschäftigungssicherung als in Beschäftigungslosigkeit zu investieren. Aus diesem Grund sollte das Förderinstrumentarium in das Operationelle Programm aufgenommen werden, wobei es für uns Nationaldemokraten nicht akzeptabel ist, dass sich Deutschland als Hauptnettozahler der Europäischen Union auch noch die eigenen Strukturförderprogramme von der EU genehmigen lassen muss. Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung bestimmter parlamentarischer Anträge wird die NPD-Fraktion stets das Souveränitätsdefizit Deutschlands und seiner Bundesländer durch den Brüsseler Umverteilungsapparat kritisieren.
Das Argument fehlender deutscher Finanzsouveränität und damit fehlender Haushaltsautonomie werden sich die
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag „Aufnahme der Förderung von ‚Teilzeit-plus’-Projekten in das Operationelle Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Strukturförderperiode 2007 – 2013“ spiegelt das wirtschaftspolitische Nichtverständnis der Linksfraktion.PDS wider. Sehr geehrte Kollegin Lay, wie man Ihren Internetseiten entnehmen kann, ist das Problem dort nicht die Abschaffung des Projektes „Teilzeit plus“, sondern vielmehr die schwankende Auftragslage in sächsischen kleinen und mittelständischen Firmen sowie Handwerksbetrieben.
Das Hauptproblem des sächsischen Mittelstandes ist nicht der fehlende Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit für ein „Teilzeit-plus“-Projekt. Mittelständische Firmen und Handwerksbetriebe haben sich im Freistaat Sachsen insbesondere mit den folgenden drei Herausforderungen auseinanderzusetzen.