Protocol of the Session on November 15, 2006

An einem Umstand allerdings gibt es nichts zu beschönigen: Wenn sich ein Gefangener auf dem Dach der Justizvollzugsanstalt befindet, so ist dieses Ergebnis eine Panne für den Justizvollzug, auch wenn, wie gesagt, zu keinem Zeitpunkt Fluchtgefahr oder eine Gefahr für das Opfer

oder für Dritte bestanden hat. Eine solche Panne darf nicht wieder vorkommen, und der politisch verantwortliche Staatsminister ist in der Pflicht zu handeln. Was ich angeordnet habe, werde ich Ihnen sogleich mitteilen.

Zunächst aber zum zweiten Teil der Geschehnisse. Nachdem M. auf dem Dach angekommen war, hat die Leitung der JVA die Polizei alarmiert, die in der Folge eigenverantwortlich den weiteren Einsatz durchführte. Mein Bericht ist insoweit mit dem Innenministerium abgestimmt und gibt im Sachverhalt wie in der Bewertung die Auffassungen beider Ministerien wieder. Die Polizei hat trotz des von Minute zu Minute zunehmenden Medieninteresses mit Direktübertragungen von mindestens zwei Sendern zu Recht auf Verhandlungen und eine hinhaltende Taktik gesetzt und einen schnellen Zugriff nicht durchgeführt, da jede Aktion – dies wissen wir heute – zunächst das Leben von Mario M. gefährdet hätte. Er hatte seinen Gesprächspartnern angedroht, sich in einen Zaun zu stürzen. Gefährdet worden wären durch einen Zugriff aber auch und vor allem die eingesetzten Beamten. Mario M. hielt sich immer am Rand des Daches auf und hätte als erkennbar durchtrainierter Mann jeden, der sich ihm näherte, mit hinunterreißen können. Erst nach rund 20 Stunden, wir wissen es, war der Spuk beendet.

Nun wird gefordert, die Polizei hätte trotz der beiden Ihnen soeben geschilderten Risiken eingreifen und Mario M. mit Gewalt vom Dach holen müssen. Ich verkenne nicht: Weite Teile der Bevölkerung haben für diese Forderung sehr viel Verständnis.

(Beifall bei der NPD)

Auch mich haben diese Bilder wütend gemacht, aber ich frage Sie: Hatte die Polizei eine andere Wahl? Hätte sie wirklich zumindest schwere Verletzungen von Polizeibeamten und einen Sturz des Angeklagten riskieren sollen?

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ich glaube, nein; denn auch bei einem solchen Menschen darf der Rechtsstaat das Risiko eines Selbstmordes nicht ignorieren oder es gar erhöhen.

Um einem verbreiteten Missverständnis vorzubeugen: Die Polizei hat nicht zugewartet, weil sie den Täter schonen und ihn mehr schützen wollte als das Opfer oder weil sie gar Mitleid mit ihm gehabt hätte – weit gefehlt. Mitleid kann dieser Mann angesichts der abscheulichen Taten, die er bereits gestanden hat, und angesichts seiner Persönlichkeit nun wirklich nicht beanspruchen.

(Beifall des ganzen Hauses)

Nein, die Polizei hat abgewartet, weil es Dinge gibt, die ein Rechtsstaat nicht tun darf, wenn er sich nicht selbst ad absurdum führen will. Ich zitiere den renommierten FDP-Rechtspolitiker Burkhart Hirsch: „Man kann den Rechtsstaat nicht verteidigen, indem man ihn abbaut.“ Der Rechtsstaat hat jedes Leben zu schützen, soweit dies geht. Und hier, das zeigt das Ergebnis, ging es. Die alternativlose Taktik der Polizei ist aufgegangen. Dies ist meines Erachtens keine Schande für den Rechtsstaat.

Seine vorgebliche Schwäche entpuppt sich vielmehr bei genauem Hinsehen als eigentliche Stärke des Systems. Die Polizei hat einen guten Job gemacht, für den ihr zu danken ist. Mario M. saß am nächsten Morgen dort, wo er hingehört: auf der Anklagebank im Dresdner Landgericht vor seinem Richter. Das, was ihn erwartet, ist für ihn vermutlich allemal schlimmer als der schnelle Sturz vom Dach.

Damit sich eine derartige Aktion in Dresden oder andernorts nicht wiederholen kann, habe ich Folgendes angeordnet:

1. Der entsprechende Hof der JVA Dresden ist bis auf weiteres für Gefangene gesperrt.

2. Bei den betroffenen Fenstergittern werden zusätzliche Streckmetallvergitterungen angebracht, die das Hochklettern verhindern werden.

3. Es wird geprüft, ob Flachdächer der sächsischen Vollzugsanstalten generell durch das Anbringen von sogenannten Abweisern unterhalb der Dachkante zu sichern sind.

4. Darüber hinaus werden die sächsischen Vollzugsanstalten kurzfristig einer eingehenden Schwachstellenanalyse unterzogen. Es geht dabei um die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Anstalt. In keiner Anstalt war oder ist die Ausbruchsicherheit betroffen. Bereits gestern und vorgestern sind vier Vollzugsanstalten überprüft worden.

5. Generelle Sicherheitskontrollen aller Anstalten werden folgen.

Meine Damen und Herren! Wir nehmen den Fall aber auch zum Anlass, nicht nur in die Vollzugsanstalten zu blicken, sondern ich möchte der Justiz insgesamt wirksamere Mittel in die Hand geben. Ich will verhindern, dass Straftäter wie M. jemals wieder auf freien Fuß kommen, solange sie eine Gefahr darstellen. Ich möchte die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sexualstraftäter, ihre andauernde Gefährlichkeit unterstellt, nach der ersten einschlägigen Verurteilung nicht wieder freigelassen werden müssen. Ich will dazu die Qualität der Prognosegutachten verbessern und ich möchte die Voraussetzungen der originären wie der nachträglichen Sicherungsverwahrung ausweiten. Mein erklärtes Ziel ist es, dass Zweifel am Therapieerfolg künftig nicht mehr zulasten der Allgemeinheit und der Opfer von Rückfalltaten gehen, sondern allein zulasten des Täters. Wenn wir diese Tätergruppe wieder in die Freiheit entlassen, möchte ich sie so kurz führen und so professionell begleiten lassen, dass jedes Alarmzeichen erkannt wird und sofort reagiert werden kann.

Rechtspolitisch liegt manche Forderung bereits lange auf dem Tisch, mancher Punkt ist bereits angeschoben. Aber es gibt dabei insgesamt noch viele Widerstände zu überwinden. Ich werde dem sächsischen Kabinett zu gegebener Zeit einen rechtspolitischen Maßnahmenkatalog vorschlagen, mit dem sich diese Ziele umsetzen lassen. – So weit, meine Damen und Herren, mein Bericht, meine erste Bewertung.

Aber nun wissen wir alle, dass es in diesem Fall mit einem Bericht nicht getan ist. Der Fall „Stephanie“ ist geprägt durch frühere Vorfälle, durch Vorbelastungen, nach denen die Vorgänge vom 8. November hoch emotionalisiert wurden. Gestatten Sie mir bitte daher noch folgende Schlussbemerkung:

Die Bilder kann und wird der Rechtsstaat, werden wir letztlich aushalten, so schwer dies ist. Allein – und dies ist mehr als schlimm – Stephanie zahlt hierfür einen hohen Preis. Für die Erregung ihres Vaters habe ich volles Verständnis. Ich möchte ihn bitten, Polizei und Justiz nicht als Gegner anzusehen. Stephanies Angst wird ihr bisher nicht genommen. Nein, ihre Angst verstärkt sich möglicherweise sogar noch. Sie leidet erneut und zusätzlich an der Situation wie an den Bildern. Diese Vorstellung löst auch bei mir Bestürzung aus. Ich bedauere persönlich, was geschehen ist. Ob diese ihre Verletzungen insgesamt heilen werden, weiß ich nicht, aber ich hoffe es inständig. Wir alle, die gesamte Gesellschaft einschließlich der Medien, sind in der Pflicht, alles zu tun, dieser jungen Frau eine Zukunft zu geben. Der Freistaat stellt sich dieser Verantwortung, über deren Konkretisierung später zu sprechen sein wird. Polizei, Justiz und Vollzug werden alles in ihrer Macht Stehende dafür tun, dass Stephanie künftig vor Mario M. keine Angst mehr haben muss.

Danke.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS und der SPD)

Ich danke dem Staatsminister. – Wir kommen nun zur Aussprache über die Erklärung des Sächsischen Staatsministers der Justiz. Die Redezeiten der Fraktionen wurden vom Präsidium wie folgt festgelegt: CDU 16 Minuten, Linksfraktion.PDS 12 Minuten, SPD 7 Minuten, NPD 5 Minuten, FDP 5 Minuten, GRÜNE 5 Minuten, Fraktionslose je 3 Minuten; die Staatsregierung hat bereits gesprochen.

Meine Damen und Herren! Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Linksfraktion.PDS das Wort nimmt. Herr Bartl, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frei nach dem Dichterwort „Es irrt der Mensch, solang er strebt“ haben dieses Privileg auch Bedienstete in JVA, Anstaltsleiter, Staatsanwälte, Richter und Minister. Pannen auch im Sicherheitsgeschäft des Strafvollzuges können geschehen. Gefangene sind zu allen Zeiten findig genug gewesen, um sich selbst in Hochsicherheitsgefängnissen ihren Bewachern zu entziehen. Und obgleich sich nach jedem nennenswerten Vorkommnis dieser Art immer besonders Kluge fanden, die wussten, wie es besser geht, ist eine Perfektion an Verwahrsicherheit, die auch einen Schwerstkriminellen in einem zu belassenden Kern an Menschenwürde nicht verletzt, nicht zu erreichen. Das ist uns klar.

Dennoch hat der Fall Mario M., hat dieser Vorfall in der JVA Dresden am 8. November eine Singularität, die ihm auf Dauer einen vorderen Platz im historischen Ranking von Pleiten, Pech und Pannen in der Geschichte der deutschen Strafrechtspflege sichern wird.

Da ist zum ersten der Umstand, dass es wohl selten zuvor im Zuge der Ermittlungen wegen eines derart kapitalen Deliktes zur Entführung und Geiselnahme eines Kindes aus von vornherein nicht auszuschließenden abscheulichen sexuellen Motiven derart eklatantes Versagen in der Zielführung der Ermittlungen, derartige Oberflächlichkeiten in der Verifizierung infrage kommender Täter und so schlimme Verstöße gegen elementare Ermittlungsgrundsätze und Handlungsvornahmen gegeben hat wie im Fall des Kindes Stephanie; Fehler, die in ihrer Gesamtheit überhaupt erst die Dimension dieses Verbrechens und des Leides des Opfers ermöglicht haben. Das ist ja das Problem.

Ich mache es betreffs der Vorgeschichte ganz knapp. Am 11.01.2006 verschwindet Stephanie auf ihrem Schulweg. Erst reichlich einen Monat später, am 15. Februar 2006, findet ein Dresdner Bürger durch Zufall und mit Glück den vom gepeinigten Kind auf offener Straße hinterlassenen Zettel mit der Wohnanschrift des Geiselnehmers, des jetzigen Angeklagten Mario Mederake. Bis zu diesem Zeitpunkt, als der Dresdner Bürger den gefundenen Zettel im Polizeirevier Blasewitz abgibt, hatte die kurz nach dem Verschwinden von Stephanie gebildete Sonderkommission „Stephanie“ nach eigenem Eingeständnis des Herrn Innenministers Dr. Buttolo in seiner Stellungnahme vom 13.03.2006 auf unseren entsprechenden Berichtsantrag zu Schlüssigkeit und Effizienz polizeilicher Ermittlungsarbeit im Fall Stephanie, Drucksache 4/4439 – Zitat – „keinerlei konkrete Hinweise, die es ermöglicht hätten, gezielt bzw. schwerpunktmäßig einen Ermittlungsansatz zu verfolgen“. Ende des Zitats.

Dies unter anderem deshalb, wie es dann im Zuge umfänglicher Auswertung dieses Falles bekannt wurde, weil der sattsam einschlägig vorbestrafte Geiselnehmer, obgleich er nach ebenfalls erteilter Auskunft des Innenministers seit Dezember 2004 unter der korrekten Anschrift im entsprechenden polizeilichen Informationssystem PASS gespeichert war, bei der Sonderkommission datenmäßig nicht angelandet war.

Über 900 Personen sind laut ebenfalls erteilter Information des Innenministers auf unseren damaligen Berichtsantrag im Zuge bundesweiter Überprüfungen und Befragungen infrage kommender Täter im Visier gewesen. Der tatsächliche Kidnapper des Kindes – wegen sexuellen Missbrauchs, aber auch anderer Gewaltdelikte vorbestraft und noch bis November 2005 unter Bewährung stehend, unter besonderer Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin, was man generell nur verordnet, wenn die Rückfallgefahr offenkundig ist – saß wenige Steinwürfe vom Sitz der Sonderkommission entfernt nahezu 36 Tage sicher wie in Abrahams Schoß.

Als dann die Sonderkommission dank der Aktivitäten des Kindes selbst zu seiner Selbstbefreiung in den Besitz besagten Zettels kam, wird in nur dilettantisch zu nennender Art und Weise ein Funkstreifenwagen zur Wohnung Mederake geschickt. Als dieser auf Klopfen und Klingeln nicht öffnet, wird bürgerlich brav der Schlüsseldienst geholt. Nicht auszudenken, was allein in diesen Minuten dem Kind drohte, bekommt Mederake mit, dass seine Festnahme bevorstehen könnte.

Dann erfolgt der nächste Akt, dass nämlich die Eltern des Kindes und die sich mit ihm solidarisierenden Bürgerinnen und Bürger bzw. Vereine in einer Sammlung die Geldmittel aufbringen müssen, um Stephanie eine den traumatischen Erlebnissen adäquate Therapiemöglichkeit zu finanzieren. Kein Angebot seitens des Freistaates Sachsen,

(Alexander Delle, NPD: Eine Schande ist das!)

dem durch die himmelschreienden Unzulänglichkeiten der Ermittlungsführer zumindest eine Garantenstellung zugekommen war, zumindest eine Anstandspflicht, jetzt auf die Eltern zuzugehen.

Erst nach Vorsprache der Eltern bei verschiedenen Fraktionen des Sächsischen Landtages und nach entsprechendem Drängen setzte sich die Staatsregierung diesbezüglich in Bewegung.

Drittens. Zum Prozessauftakt vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Dresden am 6. November 2006 lässt der Geiselnehmer, der wegen Geiselnahme und Freiheitsberaubung über einen Zeitraum von 36 Tagen wegen Kindesentziehung, schweren sexuellen Missbrauchs sowie zigfacher Vergewaltigung des Kindes angeklagte Mario M., schon bei der Verlesung der Anklage demonstrativ erkennen, dass er sich keineswegs mit Einsicht, Reue oder Demut dem Prozess stellt. Vor dem Publikum springt er auf, hantiert im Gerichtssaal, zwingt die entsprechenden Bewachungskräfte zum körperlichen Eingreifen.

Damit war doch für den Rest der noch ausstehenden acht Verhandlungstage klar – neun waren von der Kammer anberaumt –, dass wir es mit einem Straftäter zu tun haben, der qua Persönlichkeit unberechenbar und gefährlich und darauf aus ist, sich in Szene zu setzen. Das war jedem klar, der laut dem Strafvollzugshandbuch die Verantwortung hat zu entscheiden, welche Mittel der Bewachung angewendet werden müssen.

Diese Signale und der Umstand, dass quasi Gott und alle Welt im Vorfeld des Verfahrens bereits philosophiert haben, dass außer der Höchststrafe von 15 Jahren zeitlicher Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung kaum ein anderes Urteil infrage kommt, Mederake mithin wusste, was ihm blüht, bedurfte es wirklich keiner hellseherischen Fähigkeiten und auch keiner gediegenen forensisch-psychiatrischen Ausbildung oder Bewertung, um zu prognostizieren, dass dieser Mann in jeder Lage bis zur Unterbringung im Strafvollzug akut fluchtgefährdet ist und generell als gefahrengeneigt

eingeschätzt werden muss. Das liegt doch auf der Hand bei derart hohem Fluchtanreiz.

Deshalb bekomme ich es überhaupt nicht zusammen, wenn ich in der ersten Presseerklärung des Anstaltsleiters lese, dass M. nicht in den Kreis der besonders Fluchtgefährdeten aufgenommen war. – Wer denn dann? Wann denn dann? – Das erkläre der Anstaltsleiter!

Exakt unter all diesen von mir noch einmal gerafft wiedergegebenen Vorzeichen des 8. November durfte schlicht nicht passieren, was Mederake gelungen ist.

Exakt unter all diesen Aspekten muss man auch fordern, dass diese gesamte Klaviatur besonderer Sicherungsmaßnahmen, die Ziffer 62 ff. der Untersuchungshaftvollzugsordnung hergeben, gespielt wird, und zwar in der Kommunikation zwischen Anstaltsleiter, Staatsanwaltschaft und Richter; Ziffer 6 Untersuchungshaftvollzugsordnung zwingt ja dazu, dass die Beteiligten kommunizieren. Da kann sich der eine nicht darauf berufen, dass der andere nichts angeordnet hat.

Wenn sich ein solcher Mann nach derartigen Ansagen zu Gewaltpotenzialen und Skrupellosigkeit kurzerhand im Hofgang auf das Dach des rund 9 Meter hohen Gefängnisgebäudes verabschieden kann, dann 20 Stunden Gelegenheit hat, sich vor versammelten Truppen von Sondereinsatzkommandos, Polizei und Anstaltspsychologen, später dem nachgeeilten Justizminister qua Reality TV der Republik zu präsentieren, ist dies schlicht und ergreifend eine Blamage für den Freistaat Sachsen, die uns noch jahrelang anhängen wird.

Wer nicht in der Lage ist, einen hochgefährlichen Täter wie diesen Mario M. unter Kontrolle zu halten, und zwar – dies betone ich – unter verhältnismäßiger Ausnutzung aller vom Gesetz, auch der Untersuchungshaftvollzugsordnung hierfür vorgesehenen rechtlichen Möglichkeiten, arbeitet in den Augen der Bevölkerung dilettantisch, mindestens verantwortungslos.

Wenn die Kernbotschaft dieses 8. November und seiner medialen Reflexion lautet, der Einzige, der hier einen Plan hatte, war Mederake, dann haben alle, die in der Kette der Sicherung des ordnungsgemäßen Strafverfahrens gegen diesen Schwerstkriminellen Verantwortung tragen, ein Problem.

Es ist eigentlich völlig wurst, wie es passieren konnte, dass Hofgänger in der vermeintlich modernsten Justizvollzugsanstalt des Freistaates Sachsen bei einiger körperlicher Gewandtheit und Fitness auf Anstaltsdächern Quartier nehmen können. Dass es hier eine augenscheinliche Sicherheitslücke gab, dass sie bestanden hat, dass sie anstaltserfahrenen Gefangenen auch bekannt war, seit Langem bekannt gewesen ist, ist eine Tatsache.

In einem dieser Tage eingegangenen Brief eines derzeit in der JVA Dresden einsitzenden Gefangenen an einen Abgeordneten dieses Hohen Hauses liest sich das im Original wie folgt – Zitat –: „Zu der letzten Nacht 8. und 9. könnte ich aus früheren Tagen etwas sagen, wie man das Problem mit Streifen aus Plexiglas an bestimm

ten Seiten von den Fenstern lösen könnte. Dazu hatte ich mir schon früher Gedanken gemacht, damit kein Natodraht oder anderes verwendet werden muss.“ Nun weiß ich nicht, was Natodraht ist, ich nehme an, dieser geringelte. Aber Gefangene dort wussten seit Langem, dass das geht über diese Sache.

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)