1. Ausländer, die jahrelang in Hessen nur geduldet wurden, erwerben durch Anpassung an die hiesigen Lebensverhältnisse kein dauerhaftes Bleiberecht.
2. Integration und ein langer Aufenthalt in Deutschland begründen noch keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
3. Die noch nicht abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung von Kindern ist kein Hindernis, Ausländer in ihr Herkunftsland abzuschieben.
Der VGH Hessen zieht in seiner Entscheidung also eine klare Grenze und macht deutlich, dass es kein Bleiberecht für jedermann geben kann und dass es eine Rückkehrpflicht für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber gibt. Genau diese Rückkehrpflicht von Asylbetrügern ist es, die Sie – vor allem von der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN, aber auch von CDU, SPD und FDP – mit Ihrem angeblich humanitären Bleiberecht aushebeln wollen. Die Krokodilstränen, die Sie wegen der angeblichen Benachteiligung von Ausländern immer wieder vergießen, stehen aber in einem seltsamen Kontrast zu der Rücksichtslosigkeit und der Mitleidslosigkeit, die Sie gegenüber unseren sozial benachteiligten Landsleuten an den Tag legen.
Wenn es um finanzielle Ausgaben für sozial schwache Deutsche geht, etwa um Hartz-IV-Empfänger, dann wird mit spitzem Bleistift gerechnet. Dann führen Mehrausgaben für die Hartz-IV-Opfer dazu, dass man die Hartz-IVRegelung schnell den finanziellen Planzahlen anpasst, indem man die sozialen Rechte der Betroffenen weiter beschneidet. Es ist ja noch gar nicht lange her, da wurde
den Mitteldeutschen vorgerechnet, wie viele Milliarden die Wiedervereinigung den deutschen Steuerzahler gekostet hat und wie viele zusätzliche Milliarden noch von West nach Ost fließen werden. Das Merkwürdige ist nur: Wenn es um ein dauerhaftes Bleiberecht für Asylbetrüger geht, die geduldet oder auch scheinlegalisiert werden sollen – die Schätzungen gehen von 200 000 Personen aus –, dann wird das Kostenargument gar nicht diskutiert, dann spielen die Kosten plötzlich keine Rolle.
Die Frage lautet – auch für Sie, Herr Porsch –: Können wir uns denn 200 000 Ausländer, die nach geltenden Gesetzen keine rechtmäßige Aufenthaltsberechtigung haben, überhaupt noch finanziell leisten? Wir als Nationaldemokraten beantworten diese Frage mit einem klaren Nein. Wenn wir die Reste unseres Sozialstaates erhalten wollen, müssen wir die gesellschaftliche Solidarität auf einen bevorrechtigten Kreis beschränken, selbstverständlich auf unsere deutschen Landsleute.
Man muss sich heute schlicht und ergreifend entscheiden zwischen Sozialstaat und Einwanderungsstaat.
Einen Mittelweg gibt es in Zeiten knapper werdender Sozialressourcen nicht. Im Gegensatz zur Linksfraktion.PDS hat sich die NPD eindeutig für den deutschen Sozialstaat und gegen den Einwanderungsstaat entschieden. Es ist übrigens bezeichnend, dass es in diesem Staat überhaupt keine Kosten-Nutzen-Analyse der Einwanderung gibt. Wer einmal erfahren möchte, welche finanziellen Lasten die Ausländerpolitik der Blockparteien den Steuerzahlern aufbürdet, der erhält darüber kaum Zahlenmaterial. Weder das Bundesinnenministerium noch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden verfügt über solche Informationen, zumindest nicht offiziell.
Die Kosten der Ausländerpolitik sind offensichtlich eines der meistgehüteten Geheimnisse der Bundesrepublik Deutschland. Immerhin konnte man vor Kurzem in der Presse nachlesen, dass Ende 2005 insgesamt 209 000 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Die Ausgaben nach diesem Gesetz betrugen 1,25 Milliarden Euro. 1,25 Milliarden Euro jährlich für 209 000 ausländische Leistungsbezieher ohne eigentliches Aufenthaltsrecht! Bei Hartz-IV-Empfängern sollen die Daumenschrauben weiter angezogen werden – Stichwort: Streichung der Zuverdienstmöglichkeiten –, während über Asylschwindlern weiter die Füllhörner ausgeschüttet werden. Für die NPD-Fraktion ist das eine Ungeheuerlichkeit und Verrat an den sozialen Interessen des eigenen Volkes.
Dass eine solche Politik von den GRÜNEN betrieben wird, ist einsichtig, weil die GRÜNEN ohnehin nur von linksbürgerlichen und besser verdienenden Großstadtmilieus gewählt werden, die sowieso keinerlei Kontakt zu der sozialen Lebenswirklichkeit unserer Landsleute
haben. Dass sich aber immer wieder die PDS als soziales Gewissen der Nation aufspielt, obwohl sie knallhart Ausländerinteressen vertritt, ist nur als grobe Wählertäuschung zu bezeichnen.
Ich bin aber zuversichtlich, dass die PDS noch viele Wahlen erleben wird wie die zurückliegenden in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, weil immer mehr Menschen in diesem Land erkennen, dass die PDS eine Politik betreibt, die zwar sozial maskiert, aber letztendlich nur eine Politik der Inländerfeindlichkeit ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Gansel, das war wieder typisch, was Sie hier geboten haben. Wir sprechen über Altfallregelungen von Menschen, die seit vielen Jahren hier leben und die wir nicht zwingen können, das Land zu verlassen – nicht, weil sie die Papiere weggeworfen haben, sondern weil sie ganz einfach nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, da es die Situation dort nicht zulässt oder da zum Beispiel die Behandlung von kranken Kindern in diesen Ländern überhaupt nicht gewährleistet werden kann –; stattdessen sprechen Sie davon, dass sämtliche dieser Betroffenen ihren Asylstatus erschleichen würden, Identitätsverschleierung – ich zitiere Sie – oder systematischen Rechtsmissbrauch betreiben und Betrugsmanöver begehen. Flüchtlinge werden bei Ihnen mit Asylbetrügern gleichgesetzt oder als Asylschwindler bezeichnet.
Dagegen sind diejenigen, die sich ernsthaft mit den Problemen beschäftigen, Überfremdungslobbyisten, angebliche Gutmenschen und versammeln sich in den von Ihnen so gescholtenen Blockparteien, und dann behaupten Sie, sie würden unbequeme Wahrheiten verbreiten.
Kein Wort davon ist wahr. Sie betreiben Verunglimpfung, Sie verbreiten Halbwahrheiten, Lügen und Unterstellungen, und bei alldem muss ich Sie daran erinnern:
Wir sprechen hier über Menschen, die unter uns und mit uns in diesem Land leben, und dies seit vielen Jahren. Empörend ist nicht nur Ihre Wortwahl, sondern vielmehr die Dreistigkeit, mit der Sie glauben, sich von den Sachproblemen verabschieden zu können, Herr Gansel!
(Beifall bei der FDP, der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD und den GRÜNEN – Stefan Brangs, SPD: So ist es!)
Sie lösen keine Probleme, Sie wollen sie gar nicht lösen. Sie brauchen diese Probleme als Plattform für Ihre Hasstiraden, um Menschen gegeneinander aufzuhetzen oder gegeneinander aufzurechnen, Halbwahrheiten zu verbreiten wie die vermeintlich einfache Sentenz „Sozialstaat statt Einwanderungsstaat! – Alle Ausländer raus, und uns gehts hier prima!“ – So einfach stellen Sie sich das vor. So einfach wollen Sie den Menschen verkaufen, was Sie hier gern als Politik anbringen möchten. Aber wir werden uns nicht daran gewöhnen, und wir werden ein ums andere Mal sagen: Nein, so funktioniert das nicht, und so lassen wir mit Menschen in unserem Land nicht umgehen!
Zum Antrag der GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS muss ich sagen: Aus meiner Sicht und aus Sicht der FDPFraktion hat der Antrag in den Punkten 1 und 2 schon eine Berechtigung; denn nach den Beschlüssen des Landtages vom Sommer haben Ihre Äußerungen, Herr Staatsminister, einige Irritationen – das muss man sagen – hervorgerufen. In der Tat waren die Beispiele, die genannt worden sind, wie die Berücksichtigung schulpflichtiger Kinder bei der Abschiebungsentscheidung, keine singulären Ausschlusskriterien, die einzig und allein dazu dienen sollten, den Aufenthalt zu ermöglichen, sondern es waren Beispiele. Deshalb halten wir auch die Punkte 1 und 2 des Antrages insgesamt durchaus für berechtigt.
Probleme haben wir bei den Konkretisierungen, die sich die Antragsteller vorstellen, dass es nämlich grundsätzlich problematisch ist zu fragen: Wie weit soll man Vorgaben machen und wie weit würde man mit einer restriktiven Vorgabe von Einzelfallkriterien nicht wieder neue Ausgrenzungskriterien schaffen? Wir sehen durchaus auch die Probleme, die entstehen, wie die Staatsregierung durch einen möglichst eng gefassten Antrag bei den Verhandlungen im Rahmen der Innenministerkonferenz gebunden wird.
Auf der einen Seite sagen wir: Ja, die Staatsregierung hat Anlass gegeben, Irritationen zu beseitigen; das sollte sie tun. Auf der anderen Seite lehnen wir die vorgeschlagenen Konkretisierungen als zu weitgehend ab. Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist notwendig; aber der Ausschluss vom Arbeitsmarkt aufgrund der Nachrangigkeitsregelung ist etwas, was nicht nur die Altfälle betrifft, sondern sämtliche Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, und von daher kein geeignetes Kriterium sein kann, und auch die Einbeziehung von pauschal allen Lebenspartnern in die Altfallregelung würde uns zu weit gehen.
Meine Damen und Herren! Maßgeblich sind die Entscheidungen der Innenministerkonferenz, und ich denke, wir haben mit den bestehenden Beschlüssen des Sächsischen Landtages durchaus die Richtung vorgegeben, wie
sich der Landtag die Verhandlungsführung der Staatsregierung in der Innenministerkonferenz vorstellt. Wir setzen auch darauf, dass sich die Innenministerkonferenz endlich über eine Altfallregelung verständigt. Wir haben seit zwei Jahren immer wieder angemahnt, dass sie dringend notwendig ist. Darüber herrscht inzwischen sogar Konsens. Sie sollten diesen Konsens mitnehmen und dafür sorgen, dass eine im Sinne der bestehenden Beschlüsse vernünftige Altfallregelung in der Innenministerkonferenz verabschiedet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu gestern: Ich bedauere außerordentlich, dass ich gestern nicht hier sein konnte und damit für Irritationen gesorgt habe. Ein privater Termin hat mich gehindert. Dazu kam im Anschluss daran ein Defekt an unserem Auto – das von mir und meinem Mann –, sodass ich nicht rechtzeitig hier sein konnte. Die Entschuldigung war rechtzeitig an den Parlamentarischen Geschäftsführer meiner Fraktion gerichtet worden. – Dies dazu.
Meine Damen und Herren, nun zu dem heutigen Thema. In den vergangenen 15 Jahren sind für die unterschiedlichsten Ethnien und Personengruppen Bleiberechtsregelungen verabschiedet worden. Unter anderem erhielten die Vertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer der ehemaligen DDR ein Bleiberecht, aber auch Studentinnen und Studenten aus bestimmten Staaten und traumatisierte bosnisch-herzegowinische Bürgerkriegsflüchtlinge. Mit der letzten Regelung erhielten 145 Personen ein Bleiberecht durch die Altfallregelung. Sie sehen daran, dass sich die Innenminister der Probleme sehr wohl bewusst sind.
Nun war mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes die Hoffnung verbunden, dass die sogenannten Kettenduldungen, auf die bereits eingegangen wurde, abgeschafft werden könnten, damit Menschen nicht jahrelang in Unsicherheit leben müssen. Schon im Herbst 2005 stand deshalb ein Entwurf einer Altfallregelung auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz, der mit dem Hinweis, dass zunächst geprüft werden solle, ob das Zuwanderungsgesetz diese Abschaffung der Kettenduldungen erreicht habe, nicht behandelt wurde. Die Evaluierung zeigt nun, dass sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat. All das wissen Sie ebenso gut wie ich.
Es freut mich, dass nun die Notwendigkeit einer Altfallregelung, also einer weiteren Bleiberechtsregelung, parteiübergreifend anerkannt wird. Sehr viele Menschen setzen ihre Hoffnung auf eine Entscheidung der Innenministerkonferenz und, meine Damen und Herren, es ist hinlänglich bekannt, dass ich für eine Altfallregelung eintrete, die
für die lange unter uns lebenden Menschen tatsächlich eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet, und ich habe dies mehrfach mit dem Innenminister erörtert.
Aber Sie wissen auch, dass sich die Positionen in den einzelnen Ländern in Bezug auf das Erfordernis und die Ausgestaltung dieser Regelung grundlegend unterscheiden. Die Beschlüsse aber müssen dann einstimmig gefasst werden. Ich bin sicher, dass der Innenminister alles daransetzen wird, eine weitreichende Altfallregelung zu erreichen. Es gibt erste Anzeichen für eine grundsätzliche Einigung und dennoch wird am Ende nur ein Kompromiss stehen können. Bis es so weit ist, sind viele Verhandlungsrunden notwendig, in die die Verhandlungsführer im Interesse der Betroffenen möglichst ohne vorbestimmte Forderung gehen sollten, um die Einstimmigkeit nicht zu gefährden. Wenn wir eine Bleiberechtsregelung erreichen wollen, müssen wir dem Minister die Verhandlungsführung zubilligen. Das gebietet für mich schlicht die Vernunft. Alles andere wäre unvernünftig.
Diese Regelung wird an bestimmte Kriterien gebunden sein. Es wird Ausschlussgründe geben. Aus meiner Sicht sollte aber unstreitig sein, dass besonders auf die hier geborenen oder im Kleinkindalter eingereisten und hier aufgewachsenen Kinder Rücksicht genommen wird. Wenn Kinder in unserem Land geboren wurden, hier die Schule besucht haben, dann haben sie hier ihr Zuhause, dann sollten diese Kinder und ihre Familienangehörigen auch ein Bleiberecht erhalten und es sollte kein Herkunftsland von der Regelung ausgeschlossen sein.
Ein weiterer Punkt ist die Sicherung des Lebensunterhaltes. Aus der Zeitung wissen Sie, wie im Moment der Diskussionsstand ist. Wenn Sie an dem Thema Interesse haben, sollten Sie darüber informiert sein. Es ist so, dass auf Bundesebene nach Lösungen gesucht wird, von denen ich hoffe, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten jeder Art vorsieht.
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes auch in Zukunft Anwendung finden können. Dazu gehört für mich die Härtefallkommission, die weiterhin für besonders gelagerte Fälle der letzte Anlaufpunkt für ein humanitäres Bleiberecht sein wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Arbeit der Härtefallkommission in Zukunft gestalten wird. Wir sollten erst zu gegebener Zeit darüber eine Entscheidung treffen.
Meine Damen und Herren! Von einer Bleiberechtsregelung können und werden nicht alle erfasst werden können, und es werden nicht alle Hoffnungen erfüllt werden können. Mit den von mir skizzierten Punkten könnte aber vielen Menschen eine Perspektive in unserem Land eröffnet werden. Ich denke, genau das will auch der Innenminister. Genau dazu ist der Beschluss vom Juni eine gute Grundlage. Die Hoffnung für die Betroffenen