Protocol of the Session on October 13, 2006

Johannes Lichdi, GRÜNE: Ich kenne es fast auswendig!

– Dann haben Sie aber die Seite 21 nicht auswendig drauf! Dort steht nämlich eindeutig drin, dass die organisierte Kriminalität, sofern sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet, weiterhin zu beobachten ist. Es ist eben nicht so, wie Sie behaupten, dass diese Beobachtung vom Verfassungsgericht als unzulässig bezeichnet wurde. Lesen Sie bitte Seite 21 des Gerichtsurteils!

Zum Zweiten: Das Referat wurde aufgelöst. Da seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz seit geraumer Zeit über Personalbedarf gesprochen wurde, wurden die Mitarbeiter auf andere Referate des Landesamtes aufgeteilt.

Vielen Dank.

Ich bitte Herrn Kosel, die Frage Nr. 12 zu stellen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage, die ich stellen möchte, bezieht sich auf das Personal beim Witaj-Projekt in Kindertagesstätten.

In Diskussionen und Veröffentlichungen wurde in jüngster Zeit wiederholt darauf hingewiesen, dass für Kindertagesstätten im deutsch-sorbischen Gebiet nicht ausreichend Personal für die Durchführung des Witaj-Projekts zum Erlernen der sorbischen Sprache zur Verfügung stehe und dass bei Ausfall von sprachlich ausgebildeten Fachkräften kein Ersatz möglich sei.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand an sprachlich für das WitajProjekt ausgebildeten bzw. muttersprachlichen sorbischen Fachkräften?

2. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Staatsregierung möglich, um bei kurzfristigem Ausfall von Fachpersonal die Weiterführung des Witaj-Projekts in den betroffenen Kindertagesstätten zu gewährleisten?

Frau Ministerin Orosz antwortet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Förderung von Kindertageseinrichtungen im sorbischsprachigen Gebiet ist in § 20 des Sächsischen Kita-Gesetzes geregelt. Für die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur stehen in diesem Jahr 500 000 Euro zur Verfügung. Die Auszahlung und Verwendung dieser Mittel regelt die Verordnung über Kindertageseinrichtungen im deutsch-sorbischen Gebiet, die in diesem Jahr in enger Zusammenarbeit mit den sorbischen Gremien novelliert wurde und am 1. Januar 2007 in der Neufassung in Kraft treten wird. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Arbeit in den sorbischen Kindertageseinrichtungen.

Zum Fachpersonal ist Folgendes ausgeführt – ich zitiere –: „In sorbischen Kindertageseinrichtungen tätige pädagogische Fachkräfte müssen der sorbischen und der deutschen Sprache mächtig sein. Die Träger haben darauf hinzuwirken, dass für die sorbischsprachige Betreuung Fachkräfte eingesetzt werden, die die sorbische Sprache in muttersprachlicher Qualität beherrschen. Sonstige Mitarbeiter müssen Grundkenntnisse der sorbischen Sprache besitzen.“

Daraus wird deutlich, dass die Verantwortung für die fachliche Arbeit bei den Trägern liegt. Eine besondere Regelung für die Qualifikation in Bezug auf das WitajProjekt ist nicht getroffen. Der Staatsregierung liegt keine aktuelle Aufstellung der Zahl der Erzieherinnen und Erzieher in sorbischen und in zweisprachigen Kindertageseinrichtungen vor, die die genannten Anforderungen erfüllen.

Zur zweiten Frage: Da die spezifischen Anforderungen zur Beherrschung der sorbischen Sprache oft zu personellen Engpässen führen, kann hier nur zu einer engen Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen mit sorbischsprachigen und zweisprachigen Gruppen geraten werden, um gegebenenfalls Vertretungsmöglichkeiten zu finden.

So weit die Antwort der Staatsregierung.

Vielen Dank.

Frau Herrmann, mir wurde signalisiert, dass die nächste Frage, nämlich Frage Nr. 13, schriftlich beantwortet wird. – Dann bitte ich Sie,

Herr Staatsminister Tillich, die Antwort auf diese Anfrage im Präsidium abzugeben.

Als Nächster kommt Herr Paul mit der Frage Nr. 16.

Frau Präsidentin! Ich habe eine Frage zur Welle von Vertragskündigungen durch die ENSO Erdgas GmbH.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie beurteilt die Staatsregierung die derzeitige Welle einseitiger Vertragskündigungen von Erdgas-Lieferverträgen seitens der ENSO Erdgas GmbH, mit denen die Kunden faktisch zum Abschluss neuer Lieferverträge gezwungen werden, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass das Gasversorgungsunternehmen damit seine marktbeherrschende Monopolstellung ausnutzt?

2. Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um die von einseitigen Vertragskündigungen betroffenen Verbraucher vor der Ausnutzung der Monopolstellung des Unternehmens zu schützen, und welche Schritte wurden dazu bereits von sächsischen Behörden unternommen?

Frau Ministerin Orosz antwortet Ihnen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, ich antworte wiederum für meinen Kollegen Jurk.

Die ENSO hat die Verträge der Kunden gekündigt und gleichzeitig zwei neue Vertragstypen angeboten, zwischen denen die Kunden wählen konnten. Es handelt sich zum einen um einen Vertrag, der Preisveränderungen wie auch bisher nach oben und unten in Abhängigkeit von den Preisen des Vorlieferanten vorsieht, und zum anderen um einen Vertrag, der für ein Jahr einen Festpreis anbietet. Bei Letzterem erfolgen auch dann keine Veränderungen, wenn sich der Gasbezugspreis nach oben oder unten verändert.

Für den Fall, dass sich ein Kunde nicht entscheidet, wird die ENSO gemäß Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts die Gaskunden weiter mit Erdgas versorgen. Kündigungen der Gaslieferverträge seitens ENSO Erdgas GmbH bedürfen keiner behördlichen Genehmigung. Kein Kunde bleibt also ohne Gas. Es ist der ENSO unbenommen, ihre Tarifstruktur zu verändern. Dies stellt keinen Missbrauch von Marktmacht dar, insbesondere wenn den Kunden die Wahl zwischen zwei verschiedenen Modellen, die beide wirtschaftlich günstiger für den Kunden sein können als der allgemeine Tarif, eingeräumt wird.

Zur Frage 2: Nachdem, wie soeben erläutert, kein Missbrauch erkennbar ist, sieht die Staatsregierung keinen Handlungsbedarf. Seit 1. Oktober dieses Jahres besteht auch für Erdgashaushaltskunden die Möglichkeit, sich einen anderen, preisgünstigeren Erdgasanbieter am Markt bundesweit auszusuchen.

Vielen Dank.

Mit der nächsten Frage ist Herr Despang an der Reihe. Bitte, Frage Nr. 18.

Frau Präsidentin! Meine ersten beiden Fragen zum Thema „ Stopp des Stadionneubaus in Dresden durch das Regierungspräsidium Dresden (II)“ lauten:

1. Gab es im Vorfeld der Antragstellung Kontakte zwischen der Staatsregierung und dem Regierungspräsidium bezüglich der Ausformulierung des Bauantrages?

2. Gab es im Vorfeld der Erstellung eines Finanzkonzeptes Kontakte zwischen der Staatsregierung und der Dresdner Stadtratsfraktion der CDU bzw. dem Dresdner Finanzbürgermeister Vorjohann?

Für die Staatsregierung antwortet Dr. Buttolo.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gab keine Kontakte zwischen der Staatsregierung und dem Regierungspräsidium im Vorfeld der Antragstellung bezüglich der Ausformulierung des Bauantrages. Nachdem die Stadt beim Regierungspräsidium den Antrag auf Genehmigung der Verträge mit der Bietergemeinschaft HBM gestellt hatte, hat es zwischen dem Regierungspräsidium und der Kommunalabteilung des Innenministeriums Gespräche zu einzelnen Fragen ihrer kommunalrechtlichen Genehmigungsfähigkeit gegeben.

Zu Ihrer zweiten Frage muss ich Ihnen sagen: Solche Kontakte gab es nicht.

Vielen Dank.

Herr Abg. Petzold stellt die Frage Nr. 15.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema lautet. „Förderung des Angebots von verbraucherfreundlichen und altersgerechten Konsum- und Komfortartikeln im Freistaat Sachsen“.

Bedingt durch den demografischen Wandel, nimmt die Zahl älterer Menschen ständig zu. Der Anteil der Gruppe der über 80-jährigen Menschen wird sich von derzeit 4,6 % auf 9,7 % im Jahr 2020 verdoppeln. Kaufverhalten und Konsumgewohnheiten alter Menschen werden für die Zukunft zum marktentscheidenden Faktor, der über die Existenz von Unternehmen wesentlich mitbestimmt.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche konzeptionellen Vorstellungen seitens der Staatsregierung gibt es derzeit zur Förderung der Entwicklung von altersgerechten, verbraucherfreundlichen Konsum- und Komfortartikeln, um damit der demografischen Entwicklung im Freistaat Sachsen Rechnung zu tragen?

2. Knapp 30 % aller Käufer von Neuwagen sind über 60 Jahre alt. Nicht nur die Autohersteller müssen sich auf ein verändertes Kundenpotenzial mit neuen Bedürfnissen und Ansprüchen an Service und Beratung einstellen. Welche arbeitsmarktpolitischen Chancen sieht die Staatsregierung zur Förderung von Unternehmen im Freistaat Sachsen, die altersgerechte Produkte entwickeln und somit zukunftsorientiert und marktkonzentriert langfristig Arbeitsplätze sichern können?

Für die Staatsregierung antwortet Staatsministerin Orosz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die Tatsache, dass wir in einer alternden Gesellschaft leben, ist auch auf die steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Konservative Schätzungen rechnen bis zum Jahr 2050 mit einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung um etwa vier Jahre. Diese Entwicklung hat in der Tat Auswirkungen auf Umfang und Zusammensetzung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Ältere Menschen haben andere Konsumgewohnheiten und -ansprüche als jüngere.

Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamtes belegt überdurchschnittliche Konsumausgaben der Seniorenhaushalte in den Bereichen Reisen, Gesundheit sowie Wohnen und häusliches Umfeld. Es ist auch zu erwarten, dass in einer alternden Gesellschaft die Nachfrage in den Konsumbereichen steigt, die mit dem Gesundheitswesen in Verbindung stehen. Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Gesundheits- und Pflegedienste sowie alle Konsum- und Infrastrukturbereiche, die im weitesten Sinne dem Wohlbefinden dienen, können zu den Gewinnerbranchen zählen.

Aufgrund der Alterung der Gesellschaft wird aller Voraussicht nach die Entwicklung im Dienstleistungsbereich beschleunigt. Davon profitieren haushalts- und personenbezogene Dienstleistungen. Das SMWA wird im kommenden Jahr eine Dienstleistungsinitiative starten. Die damit im Zusammenhang geplanten Aktivitäten und Projekte werden schwerpunktmäßig auch die Auswirkungen des demografischen Wandels in Sachsen auf den verschiedenen Feldern der Dienstleistungswirtschaft zum Gegenstand haben. Darüber hinaus ist die altengerechte Modifikation von Anpassung bestehender Produkte bzw. die Entwicklung von solchen Produktangeboten hervorzuheben. Dabei geht es etwa um den Einsatz von Techniken zur Unterstützung zum Beispiel von Mobilitätswünschen im Alltag.

Die Wirtschaft hat inzwischen selbst das Kaufpotenzial der Senioren erkannt. Ein Projektbericht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2005 „Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ belegt, dass die Industrie ältere Menschen als Kundengruppe zunehmend in die Produktentwicklung, die Designentwicklung und die Vermarktung integriert. Grund hierfür ist sicherlich auch, dass viele ältere Menschen heute über ein erhebliches

Konsumpotenzial verfügen. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Automobilhersteller. So haben neuere Fahrzeuge altersgerechte Einrichtungen, wie Abstandssensoren oder auch Bildschirme, die mit Kameras verbunden sind, um den rückwärtigen Bereich gut sichtbar zu machen.

Die Staatsregierung befördert die Chancen, die sich aus der Entwicklung und Produktion altersgerechter Produkte im automobilen Bereich ergeben. Das SMWA steht zum Beispiel mit einer Initiative in Kontakt, die sich aus der Sicht verschiedener Disziplinen mit dem Autofahren im Alter beschäftigt. So findet im Mai nächsten Jahres ein interdisziplinäres wissenschaftliches Symposium in Bad Steben (Oberfranken) statt, das sich der Konzeptentwicklung widmet.