Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken, dass wir GRÜNEN sehr wohl das ehrliche Anliegen des Koalitionsantrages erkennen. Es geht Ihnen gewiss darum, die sorbische Schullandschaft zu stabilisieren.
Wenn ich Herrn Schiemann höre, möchte ich ihm fast immer zustimmen. Nur möchte ich mit meiner Fraktion einen Beitrag dazu leisten, dass Ihrem guten Anliegen auch schleunigst Taten folgen können.
Aus diesem Grunde haben wir sozusagen Ihren Antrag qualifiziert und um vier Punkte verbessert. Wir haben eine Frist eingefügt. Ich denke, es ist unzumutbar, wenn wir mit einer langen Frist fordern, das sorbische Schulnetz zu sichern. Langfristig werden die Probleme von allein quasi auf natürliche Art und Weise gelöst. Deshalb haben wir diese Frist eingeführt.
Wir begehren in unserem Antrag, Mindestzügigkeit und Mindestschülerzahlen für sorbische Minderheiten explizit neu zu definieren. Ohne diese Definition würde immer darauf verwiesen, dass das langfristige Konzept mit den beschlossenen Schulnetzplanungen bereits vorläge, worauf Herr Flath richtigerweise hingewiesen hat. Wir teilen aber nicht die Auffassung, dass das eine kommunale Angelegenheit ist. Wir meinen, dass hier die Verantwortung des Freistaates greift. Denn es geht nur vordergründig um Schulstandorte. In Wahrheit geht es doch darum, der akuten Bedrohung der sorbischen Sprache Einhalt zu gebieten.
Schließlich geht es darum, dass wir nicht wollen, dass die Witaj-Projekte abrupt abbrechen. Wir haben eine Kindertagesstättenausbildung, in der für Sorbisch und Deutsch ausgebildet wird. Dadurch können sorbische und auch deutsche Kinder Sorbisch lernen. Das wird natürlich in den Grundschulen weitergeführt. Aber was passiert danach? Wir wollen gewährleisten, dass es keine abrupten Brüche gibt und die Schülerinnen und Schüler wohnortnah die sorbische Sprache lernen und auch leben können.
Deshalb denke ich, dass Sie von der CDU und der SPD, wenn Sie Ihren Antrag ernst gemeint haben, auch unserem Antrag zustimmen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich respektiere diesen Antrag und die Anliegen, die hier vorgetragen worden sind.
Ich möchte aber Folgendes zu bedenken geben: Wir haben in der Diskussion zum ersten Schulgesetz Anfang der Neunzigerjahre bereits über Mindestschülerzahlen gesprochen. Bei jeder Schulgesetznovelle hat sich die Diskussion darüber um eine jeweils kleinere Zahl gedreht. Wenn der Landtag jetzt gesetzlich festlegt, dass eine Mindestschülerzahl festgeschrieben wird, dann kann es durchaus passieren, dass diese in den nächsten Jahren unterschritten wird. Dann werden die gleichen Leute, die
die Mindestschülerzahl gefordert haben, sagen: Jetzt musst du aber Ausnahmen machen, Herr Staatsminister!
Wenn die Zusicherung der Staatsregierung eingehalten wird, dass die Grundschulen vor Ort bleiben, weil sie den Kindern die erste Chance bieten, unter anderem Sprache und Motorik zu festigen, dann ist das der bessere Weg.
Die Grundschule in Bautzen ist die einzige Schule, die noch die notwendigen Schülerzahlen für eine Zweizügigkeit erreicht. Andere Schulen erreichen nur noch die Mindestschülerzahlen.
Der letzte Punkt, ich glaube es war der Punkt 4, ist auch Gegenstand des Antrages der Koalitionsfraktionen SPD und CDU. Ich gehe davon aus – der Staatsminister nickt –, dass das Gegenstand des Berichtes des Staatsministers sein wird.
Bei der Frage des Schulnetzes hatte ich ausdrücklich darum gebeten, nicht zu vergessen, dass auch in Schleife, also im evangelischen Sprachgebiet, und im Umfeld von Hoyerswerda Sorbischunterricht angeboten wird.
Ich bitte herzlich darum, dass in Baruth, wo man etwas Neues geschaffen hat, der Unterricht weiter gestaltet werden kann.
Wenn es diese Zusicherung gibt – und ich gehe davon aus, dass das Kultusministerium das leisten kann –, dann brauchten wir Ihren Antrag jetzt nicht abzulehnen. Wenn Sie ihn zurückziehen und ihn gegenständlich in unserem Antrag aufgehoben sehen, wäre das vielleicht der bessere Weg. Aber die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Wir halten ihn in der Tat für eine Verbesserung und eine Konkretisierung des Antrages, den die Koalition vorgelegt hat.
Ich habe mich gemeldet, weil Kollege Schiemann eben ein Argument gebracht hat, das, wie ich glaube, nicht stichhaltig ist.
Sie haben darauf hingewiesen, dass nach Ausnahmen gerufen würde, wenn die Mindestschülerzahlen nicht erreicht werden. Jetzt haben wir aber das Problem, dass die Kultusverwaltung allein und zum Teil willkürlich entscheidet und erst Gerichte angerufen werden müssen, die dann die Rechte der sorbischen Schulen, wie zum Beispiel in Radibor, wiederherstellen.
Insofern sollte es tatsächlich der Politik und nicht der Verwaltung überlassen bleiben, für sorbische Schulen Sonderregelungen festzulegen, die auch in der Aufhebung der Mindestgrenzen für sorbische Schulen bestehen können. Das kann im Gesetz verankert werden. Aber so
wie bisher, dass allein die Verwaltung willkürlich entscheidet, kann es nicht bleiben. Deshalb ist der Ansatz, den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefunden haben, aus unserer Sicht richtig. Wir werden deshalb dem Antrag zustimmen.
Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 4/6691. Wer kann diesem Antrag zustimmen? – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Es gab keine Stimmenthaltungen und eine größere Anzahl Stimmen dafür. Dennoch ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucksache 4/5514. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen – damit ist dieser Antrag einstimmig beschlossen.
Es gibt noch einen weiteren Antrag, über den wir abstimmen müssen. Das ist der Antrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/5247. Ich stelle ihn zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. –
(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Den müssen wir nun auch einstimmig beschließen! – Torsten Herbst, FDP: Das liegt immer am Absender!)
Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine größere Anzahl Stimmen dafür – dennoch ist diesem Antrag nicht zugestimmt worden.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir an dieser Stelle die Mittagspause einlegen. Wir treffen uns 14:00 Uhr wieder.
Schaffung verbindlicher Rahmenbedingungen für den Personalübergang im Zuge von Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreformvorhaben
Zu diesen Dokumenten können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Linksfraktion.PDS, FDP, CDU, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Linksfraktion.PDS das Wort. Herr Abg. Dr. Friedrich, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Anwesende! Ich bin stolz auf Sie. Mich trifft es immer nach der Mittagspause. Aber egal.
Mit dem vorliegenden Antrag begehren wir von der Staatsregierung, bei der jetzt in Gang gekommenen Verwaltungs-, Funktional- und Kreisgebietsreform endlich für verbindliche Rahmenbedingungen, speziell für den sozial verträglichen Personalübergang, und für die Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen und hier Informationen zu geben, innerhalb welcher Bedingungen sich diese Reform bewegen soll.
Wir werden heute, Herr Staatsminister Buttolo, aus einem ganz schlichten Grund im Plenum aktiv, nämlich aus dem Grund, weil wir selten solch eine substanzlose Antwort lesen mussten wie auf unseren Antrag unter der Drucksachennummer 4/6380. Ich bin schon lange im Landtag und
weiß, wovon ich spreche. Wir sind von der Staatsregierung schon einiges gewöhnt, aber so inhaltsleer haben wir uns selten auseinandersetzen müssen.
Natürlich wissen wir, dass es diverse Kabinettsbeschlüsse gibt. Wir haben also etwas erfahren, was wir gar nicht wissen wollten. Dagegen haben wir komischerweise erfahren, dass Sie es erst Mitte des Jahres 2007 fertigbringen wollen, diese entscheidenden Artikelgesetze hier im Plenum vorzulegen. Das ist schon etwas bizarr nach rund einem Jahr Expertenbericht.
Ich darf daran erinnern – am 18. Oktober vergangenen Jahres wurde dieser vorgelegt –, dass es bis zur Stunde keine einzige Landtagsdrucksache der Staatsregierung gibt, erst recht nicht der Koalitionsfraktionen, mit originären Vorstellungen, wie denn nun diese Reform laufen soll. Man erfährt das Wichtige nach wie vor aus der Zeitung oder überhaupt nicht oder von seinem Landrat, wenn es gut läuft. Wenn es schlecht läuft, erfährt man gar nichts. Ich denke, das ist ein skandalöser Zustand, und das ist auch der Grund, weshalb wir heute bereits zum vierten Mal dieses Thema mit einem eigenen parlamentarischen Antrag thematisieren.