Freiheit ist an gesellschaftliche Bedingungen gebunden. Das wird sich auch nicht ändern, selbst wenn Sie von Marx nichts wissen wollen.
(Volker Bandmann, CDU: Wir lassen uns doch von den Kommunisten die Freiheit nicht eingrenzen! – Widerspruch bei der Linksfraktion.PDS)
Herr Bandmann, ich sage Ihnen eines: Auf solche Sachen muss man gar nicht eingehen. Zu Argumentationen auf hohem Niveau sind Sie bekanntlich nicht fähig. Aber das kann ich nicht ändern.
Frau Hermenau, Ihre Rechnung mit den Lohnnebenkosten mag ja ganz gut und schön sein. Ich lasse mich jedoch nicht gern belehren, was politökonomisches Grundwissen betrifft. Da bin ich lieber für die Praxis. Im Osten sind die Lohnnebenkosten bekanntlich sehr gering. Und wo sind denn die Arbeitsplätze?
Das gleiche Problem bei Wettbewerb. Ich sage Ihnen eines: Ich brauche keinen Wettbewerb zwischen den Kassen, die Geld verwalten.
Ich brauche dort auch keine Konkurrenz. Wenn Sie denn schon von Wettbewerb sprechen, bitte schön, Wettbewerb kann es durchaus geben: von mir aus zwischen den Ärzten und den Leistungserbringern um das beste Angebot, das qualitativ beste Angebot für die Patienten. Dafür bin ich.
Dann nennen Sie es von mir aus Wettbewerb. Aber ansonsten ist das auch möglich, wenn wir eine Einheitskasse hätten, für die ich plädiere.
Schließlich zur NPD, damit es hier keine Verwechslungen gibt. Ich bin nicht für eine deutsche Pflichtkasse. Das will ich deutlich sagen.
Ich bin für eine Einheitskasse, in der alle Menschen, die hier in Deutschland leben, auch versorgt werden können. Dafür bin ich und für nichts anderes.
Alles in allem, damit das noch einmal am Schluss der Debatte klargestellt ist: Es gibt ohne Zweifel bestimmte Fortschritte, die eventuell auch dieses neue Gesetz enthält. Aber für das Lob, Frau Staatsministerin, sind Sie zuständig. Ich als Opposition bin dafür zuständig, die wesentlich schlimmeren kritischen Bemerkungen zu diesem Gesetz zu machen. Das ist mein Geschäft. Insofern kann ich der Staatsregierung nur dringend empfehlen, ganz gleich, wie viele Kommas und Punkte dieses Gesetz hat: Stimmen Sie dagegen! Sie werden den sächsischen Menschen damit einen guten Dienst erweisen.
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Und das in freier Rede!)
Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den 1. Untersuchungsausschuss vor. Abgegeben wurden 102 Stimmscheine. Ungültig ist 1 Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Apfel erhielt 14 Jastimmen, 54 Neinstimmen und es gab 33 Enthaltungen.
Fraktion entsprechend § 105 der Geschäftsordnung eine Überlegungspause von 15 Minuten beantragen. Ich würde mich gern mit den PGFs verständigen.
Das macht nichts. Weil wir uns eigentlich in der PGFRunde, auch im Präsidium, darüber verständigt hatten, dass der NPD-Fraktion dieser Stellvertreterplatz zusteht und es eigentlich keine Probleme geben sollte.
Meine Damen und Herren! Ich hatte ohnehin vor, an dieser Stelle für die Mittagspause zu unterbrechen. Ich schlage einfach vor, dass wir uns in 60 Minuten inklusive der Beratungspause hier wieder einfinden, sodass wir uns 13:45 Uhr treffen und dann von Ihnen einen Vorschlag erhalten.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Ich rufe die einreichende Linksfraktion.PDS auf; Herr Dr. Friedrich, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße die anwesenden knapp 40 Aufrechten, die nach der anstrengenden Mittagspause die Kraft gefunden haben, mir zu lauschen.
Das Sächsische Personalvertretungsgesetz muss zeitgemäßen Erfordernissen genügen, die eine leistungsfähige und zukunftsorientierte Verwaltung gebieten. Ich denke, diese einfache Aussage, sehr verehrte Damen und Herren, wird jeder hier im Saal unterschreiben. Interessant wird es, wenn es konkret wird. Worin bestehen die Probleme? Aus meiner Sicht gibt es zwei Problemkreise.
Erstens. Selbst bei sehr gutwilliger Beurteilung bleibt das Sächsische Personalvertretungsgesetz um Längen hinter den sonst üblichen personalvertretungsrechtlichen Standards der anderen Länder in der Bundesrepublik zurück. Das betrifft insbesondere die Beteiligungsrechte der Personalräte, aber auch die Arbeit der Einigungsstelle. Ich denke, hier ist eine Angleichung an die in den anderen Bundesländern des Bundesgebietes vorherrschende Rechtslage geboten. Vor allem im Hinblick auf die nun wohl ab 01.01.2008 in Kraft treten sollende Verwaltungs- und Funktionalreform ist das Personalvertretungsgesetz dahin gehend zu novellieren, dass eine – ich betone – sachgerechte Einflussnahme auf den laufenden Reformprozess möglich wird.
Ziel muss es sein, über die konkrete Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der Beschäftigten und Betroffenen hinaus deren Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen für die Reform zu erschließen, kurz: Ängste wegzunehmen und die Betroffenen auf dem Reformweg mitzunehmen. Ich verrate bestimmt kein Geheimnis, wenn ich hier verspreche, dass meine Fraktion in Zusammenarbeit mit Personalräten, mit ver.di, mit der GEW und anderen Gewerkschaften rechtzeitig eine solch umfassende Novellierung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes vornehmen wird.