Protocol of the Session on September 15, 2006

so freut es mich natürlich als Abgeordneten aus dem Landkreis Sächsische Schweiz, dass ich zu diesem Thema hier sprechen kann. Außerdem ist es ja auch relativ selten, dass CDU und SPD hier in diesem Hause Errungenschaften aus DDR-Zeiten würdigen, und dem werden wir uns natürlich nicht verschließen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Da die Koalitionäre in letzter Minute auch noch das Thema korrigiert haben, weil doch noch jemandem aufgefallen ist, dass der Nationalpark nicht 50, sondern erst 16 Jahre existiert, kann man als Oppositionspolitiker nicht einmal darüber meckern, und das ist ja auch mal was.

Die Sächsische Schweiz, meine Damen und Herren, ist seit dem 01.09.1956 Landschaftsschutzgebiet. Die eigentliche Zielsetzung war von Beginn an der besondere Schutz und die Pflege der einzigartigen Kulturlandschaft, die seit eineinhalb Jahrhunderten Weltruf besitzt. Den Kern dieses Landschaftsschutzgebietes, das identisch ist mit der Nationalparkregion, bildet der 1990 eingerichtete Nationalpark „Sächsische Schweiz“.

Bereits im Dezember 1978 beschloss der damalige Rat des Bezirkes Dresden den Landschaftspflegeplan für das

Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“. Grundlage bildete das Landeskulturgesetz der DDR von 1972, das seinerzeit als eines der modernsten in Europa galt. Seitdem engagierten sich viele Bürger als ehrenamtliche Naturschutzhelfer und Gemeinderäte vor Ort für den Erhalt der einmaligen Landschaft, von Flora und Fauna, und sie verteidigten mit Hinweis auf diesen Landschaftspflegeplan – mehrfach und häufig auch erfolgreich – gefährdete Teile des Landschaftsschutzgebietes, die für die Zwecke der Mittag’schen Wirtschaftspolitik verbraucht werden sollten.

Die Sächsische Schweiz gehörte 1990 unbestritten zum Tafelsilber der DDR, das in Kenntnis des laschen Umgangs mit Landschaftsschutzgebieten in der alten BRD im Zuge des Vereinigungsprozesses unbedingt eines besseren Schutzes bedurfte. Zu diesem Zweck wurde am 12. September 1990, also drei Wochen vor Ende der DDR, dieser Kernbereich, also die vordere und hintere Sächsische Schweiz, durch eine Verordnung der Regierung de Maizière als Nationalpark festgesetzt.

(Zurufe von der CDU und Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Nach der Bildung des Freistaates Sachsen – Herr Kollege Lichdi, Sie waren damals nicht dabei – war es im Übrigen nicht zuletzt die Linksfraktion.PDS, die bereits im Mai 1991 im Landtag den Antrag stellte, dass die Staatsregierung ein Entwicklungskonzept der Region Sächsische Schweiz ausarbeiten solle. Dieser Antrag in der Drucksache 1/361 – die meisten werden es vergessen haben – war in der 1. Wahlperiode der erste und wohl auch einzige Antrag der PDS, der im Plenum angenommen wurde – und dies nahezu einstimmig. Dass dann im September 1992 tatsächlich eine „Gesamtentwicklungskonzeption Nationalparkregion Sächsische Schweiz“ öffentlich vorgestellt wurde, war also auch unserem damaligen Engagement zu verdanken.

Heute, 14 Jahre später, ist festzustellen: Der Nationalpark selbst und die übrige Nationalparkregion nahmen seitdem eine recht unterschiedliche Entwicklung. Der Nationalpark gewann unbestritten an Natur, die Naturparkregion, das verbleibende Landschaftsschutzgebiet, verlor dagegen Natur. Jahr für Jahr erfolgten mehr oder weniger große Ausgliederungen aus dem Landschaftsschutzgebiet, zumeist aus Gründen des sogenannten Allgemeinwohls. Das Schutzgebiet verkleinerte sich seit 1990 um 114 Hektar. Aus Sicht der Linksfraktion sollte damit Schluss sein.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ad acta, meine Damen und Herren, sollten auch die jüngsten Pläne lokaler CDU-Größen gelegt werden, die Nationalparkverwaltung zu kommunalisieren. Ein wesentlicher Teil der Autorität dieser Institution liegt neben der sachkundigen Arbeit der Mitarbeiter um Dr. Stein gerade darin begründet, dass es sich um eine Landesbehörde handelt, die nicht der Weisungsbefugnis politischer Amtsträger unterworfen ist. Eine dem Landrat direkte

Unterstellung wäre das Ende einer eigenständigen Arbeit der Nationalparkverwaltung. Der Naturschutz würde dabei letztlich auf der Strecke bleiben. Politische Erwägungen würden im Zweifel den Ausschlag geben. Für die Linksfraktion will ich daher klar sagen: Wir wollen das nicht. Am derzeitigen Status der Nationalparkverwaltung sollte nicht gerüttelt werden.

Sicher gab es immer wieder Defizite in der Kommunikation zu strittigen Fragen, aber ich denke, auch hier hat sich in der letzten Zeit vieles verbessert, sodass kein Grund für eine Umstrukturierung besteht. Auch die Pläne für einen Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Nationalpark „Böhmische Schweiz“ zur langfristigen Finanzierung sprechen dafür, die Nationalparkverwaltung auf Landesebene zu belassen. Wenn dieses Zeichen von der heutigen Debatte ausgeht, dann hätte sie in der Tat ihren Sinn gehabt.

Abschließend möchte ich allen haupt- und nebenamtlichen Naturschützern namens meiner Fraktion ganz herzlich für ihre unverzichtbare Tätigkeit danken und will nicht versäumen, Sie ganz herzlich in die Sächsische Schweiz einzuladen. Sie ist eine Perle Sachsens und sollte auch weiterhin den notwendigen Schutz genießen.

Danke.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich erteile der Fraktion der FDP das Wort. Herr Günther, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich bin den Kollegen der CDU- und SPD-Fraktion sehr dankbar, dass sie diese Aktuelle Debatte auf die Tagesordnung gebracht haben, und das 50-jährige Jubiläum des Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz ist sicherlich ein willkommener Anlass. Doch lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede darauf hinweisen, dass es sich beim Nationalpark Sächsische Schweiz nicht um eine Naturlandschaft, sondern um eine Kulturlandschaft handelt. Selbst die Broschüre des Nationalparks verweist darauf, dass das Landschaftsschutzgebiet des Elbsandsteingebirges bereits seit Jahrhunderten eine von Menschen genutzte und gestaltete Kulturlandschaft ist.

Aber nicht nur das Jubiläum stellt einen aktuellen Anlass für diese Debatte dar, sondern auch die momentane Fortschreibung des Nationalparkprogramms und des Offenlandprogramms. Das sind die Themen, die die Bürger vor Ort sehr stark bewegen. Durch die Fortschreibung der Programme kommt es vor Ort zu Verschärfungen der bereits bestehenden Regeln. Diese Verschärfungen scheinen offenkundig einen Konflikt zwischen Naturlandschaft und Kulturlandschaft darzustellen. Wenn Fragen wie: „Wachsen Aussichtspunkte im Nationalpark zu? Werden Reitwege in der Schutzzone weiter die Ausnahme bleiben und warum? Sollen weitere Wanderwege gesperrt werden?“ die Menschen auf einem Forum der „SZ“ am 29. August in Bad Schandau bewegen, dann

scheint doch ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen Nationalparkverwaltung und Bürgern vorhanden zu sein. Bei diesen Fragen spiegelt sich der Konflikt zwischen Naturlandschaft und Kulturlandschaft sehr deutlich wider.

Sicher hat jeder Verständnis dafür, wenn eine schutzbedürftige Region wie die Sächsische Schweiz eine stärkere Beachtung erfährt und daher auch mehr Regelungen notwendig sind, aber dennoch darf man nicht vergessen, dass die Sächsische Schweiz kein herkömmlicher Nationalpark ist. Es handelt sich hierbei nicht um den KrügerNationalpark, in dem normalerweise keine Menschen leben. Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz leben Menschen, zudem vorrangig vom Tourismus. Diese Menschen sind in die Entscheidungen einzubinden. So wird zunehmend Kritik laut, dass es für einen Normalbürger sehr schwierig ist, seine Anmerkungen zur Fortschreibung des Nationalparkprogramms kundzutun. Die Auslegungsfrist sei zu kurz für die Bearbeitung von 100 Seiten in Beamtendeutsch. Andere Bürger haben ihre Einwände postwendend von der Parkverwaltung zurückgeschickt bekommen.

Bei der erstmaligen Erstellung des Programms haben die Bürger über 800 Einwände eingereicht. Lediglich 26 Einwänden wurde stattgegeben. Von denen musste allein 17 Einwänden aufgrund bestehenden Bundesnaturschutzrechts stattgegeben werden. Die restlichen 774 Einwände sind ohne Begründung abgelehnt worden. Selbst über den Nationalparkrat und die ständige Arbeitsgruppe hat der Bürger nicht einmal die Möglichkeit, gegen einzelne Maßnahmen der Programmfortschreibung Einspruch einzulegen. Mit dieser mangelnden Bürgerbeteiligung macht sich die Nationalparkverwaltung derzeit keine Freunde. Von einem partnerschaftlichen Miteinander gemeinsamen Abwägens und Verständnis für den Bürger ist für mich sehr wenig zu erkennen. Hier ist ein stärkeres Miteinander gefragt. Die Parkverwaltung sollte sich gut überlegen, wie sie in Zukunft mit dem Bürger umgeht.

Zur Verdeutlichung der Problematik könnte ich Ihnen viele Beispiele aufzählen; einige davon sind in der aktuellen Berichterstattung der „SZ“ vor Ort zu entnehmen. Lassen Sie mich dies zunächst auf zwei Beispiele beschränken. Beispiel 1: Ein Schäfer möchte eine Wiese für seine Schafe pachten – an sich kein Problem. Die Parkverwaltung verhängt jedoch die Auflage, dass die Fläche erst ab August genutzt werden kann, da vorher verschiedene kleine Vögel die Wiese als Brutstätte nutzen. Die Schafe müssen also bis August im Stall bleiben. Beispiel 2: Die Felsen Kirnitzschturm und Kirnitzschwand sind während der Brutzeit des Uhus für Bergsteiger nicht freigegeben. Dafür hat man vor Ort auch Verständnis.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Das ist doch völlig klar. Das heißt Naturschutz!)

Der Schutz des Uhus – –

Ja, Herr Lichdi, ganz ruhig, ruhig.

Der Schutz des Uhus steht außer Frage. Normalerweise ist die Brutzeit im Juli spätestens vorbei. Diese beiden Felsen sind aber in der Vergangenheit immer bis Mitte August gesperrt gewesen. Unterdessen ist das Bergsteigen dort komplett untersagt. Das ist allerdings nur schwer erklärbar. Vor Ort sind solche und andere Beispiele in der Summe nicht nachvollziehbar. Sowohl den Bürgern vor Ort als auch dem sächsischen Tourismus ist am Erhalt und der Weiterentwicklung des Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz gelegen.

Lassen Sie mich also kritisch zum heutigen Bilanzstichtag zusammenfassen: Die Sächsische Schweiz ist nicht das Landschaftsschutzgebiet und Eigentum der Nationalparkverwaltung; es ist vielmehr das Landschaftsschutzgebiet und Kulturlandschaftsgebiet der Bürger vor Ort.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile der Fraktion GRÜNE das Wort. Herr Lichdi, bitte.

(Zurufe von der CDU: Oh je!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns, dass die Koalition ein Naturschutzthema zur Aktuellen Debatte erhoben hat, und natürlich danken wir auch all denen, die sich für den Naturschutz in der Sächsischen Schweiz, aber auch sonst in Sachsen eingesetzt haben und einsetzen.

(Beifall des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Leider beabsichtigt sie mit der Themenwahl die Inszenierung einer Jubelfeier, jedenfalls habe ich diesen Eindruck. Dabei gäbe es genug aktuelle Probleme des Naturschutzes. Ich nenne nur die Versiegelung, das fortschreitende Artensterben, den Klimawandel und die fortschreitende Schadstoffanreicherung. Nun gut.

Die Sächsische Schweiz hat wesentlich mehr als 50 Jahre Landschaftsgeschichte geschrieben. Rousseau rief 1761 in seinem viel beachteten Buch „Héloise“ die Botschaft „Zurück zur Natur“ in seine Zeit. In Europa fand man Interesse an der „Landschaft“, und auch die Sächsische Schweiz wurde entdeckt. Die Schweizer Adrian Zingg und Anton Graff, Lehrer der Dresdner Kunstakademie, brachen 1766 zur ersten Zeichentour in die „Heide über Schandau“ auf. Fasziniert von der Elbsandsteinlandschaft erkundeten sie diese bis in die entferntesten Winkel. Ihnen wird zugeschrieben, den Namen „Sächsische Schweiz“ aufgebracht zu haben. Der Romantiker Caspar David Friedrich bereitete der Sächsischen Schweiz einen Platz in der Welt der Kunst.

Wenn wir den Nationalpark in der heutigen Zeit betrachten, können wir feststellen, dass es der einzige Nationalpark Sachsens und Deutschlands Felsennationalpark ist. Er umfasst zwei räumlich getrennte charakteristische Ausschnitte des sächsischen Elbsandsteingebirges mit einer Fläche von über 93 Quadratkilometern. Davon sind

23 % Kernzone, in der das Betreten nur auf markierten Wegen erlaubt und das Übernachten im Freien nicht gestattet ist. 37 % der Fläche sind Ruhe- oder Naturzone, in der die Natur ohne nutzende und lenkende Eingriffe ihren natürlichen Abläufen überlassen bleibt. Um die Kriterien zur internationalen Anerkennung als Naturpark zu erfüllen, sollten Naturzonen innerhalb von 30 Jahren auf mehr als 75 % der Fläche erhöht werden. Und, Herr Kollege Günther, das ist das Wesen eines Nationalparks: dass es dort einen Ruheraum gibt, in dem sich die Natur selbst entwickeln kann und nicht wie sonst den Eingriffen des Menschen überantwortet wird. Ihr Beitrag eben hat gezeigt, dass Sie den Kern des Wesens eines Naturparks, eines Nationalparks nicht verstanden haben.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Wir begrüßen außerordentlich, dass auch die Tschechische Republik im Jahr 2000 den Nationalpark Böhmische Schweiz ausgerufen hat, denn jetzt ist ein wirksamer grenzüberschreitender Natur- und Landschaftsschutz möglich. Wir freuen uns auch sehr, dass sich beide Seiten jetzt auf ein gemeinsames Namen-Marketing geeinigt haben, wie in dieser Woche zu lesen war. Leider scheinen die Aussichten, eine grenzüberschreitende Weltnaturerberegion zu werden, durch die provinzielle und kulturbanausige Haltung der CDU im Dresdner Welterbestreit erst einmal beerdigt.

Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist anerkannt. Besucher aus nah und fern kommen dorthin. Der Tourismus ist mittlerweile ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor. Wir erkennen allerdings, dass die starken Wahlergebnisse der NPD mit ihrer Verbindung zur kriminellen Vereinigung „Skinheads Sächsische Schweiz“ eine erhebliche Gefahr für die touristische Entwicklung der Region sind.

Ich möchte zum Schluss nur noch kurz auf zwei Naturschutzprobleme hinweisen, die bisher noch nicht angesprochen worden sind. Das erste ist das leidige Problem der Tiefflüge, nicht nur die militärischen Tiefflüge, sondern auch zunehmend die der Sportflieger. Wir haben den Eindruck, dass die Strafen, die dort verhängt werden, so gering sind, dass sie durchaus aus der Portokasse bezahlt werden können. Ich denke, hier müsste die Staatsregierung wirksamer durchgreifen.

Ein zweites Problem möchte ich nur kurz ansprechen. Powerboote wie auch private Sportboote fahren häufig mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der Elbe. Dies führt dazu, dass die Bodensedimente der Elbe aufgewühlt werden. Das Wasser wird trübe, Tiere und Pflanzen werden geschädigt. Da die Elbe eine Bundeswasserstraße ist – wir hatten gestern leider dieses Thema –, hat die Nationalparkverwaltung nur sehr wenige Möglichkeiten, die Geschwindigkeiten der Raser zu begrenzen. Ich fordere auch hier die Staatsregierung auf, sich in Berlin dafür starkzumachen, dass die Wasserraser im Nationalpark in ihre Grenzen verwiesen werden.

Ich hoffe auf weitere gemeinsame Bemühungen zum Schutz der Böhmisch-Sächsischen Schweiz und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS)

Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort. Herr Gregert, bitte.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben den Nationalpark als Schutzgebiet in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen gestellt. Erlauben Sie mir ergänzend, den Aspekt des Erholungs- und Tourismusgebietes Sächsische Schweiz hervorzuheben.

Bereits seit dem 13. Jahrhundert hinterließen die Menschen in der Sächsischen Schweiz Spuren: durch Land- und Forstwirtschaft, durch massiven Sandsteinabbau, durch Flussregulierungen, durch Straßen- und Schienenbau. Die Sächsische Schweiz ist somit keine Naturlandschaft im herkömmlichen Sinne mehr. Sie ist eine von Menschen genutzte und gestaltete Kulturlandschaft.

Heute unterliegt das Gebiet unseres Landkreises als Nationalparkregion Sächsische Schweiz großräumig staatlichem Schutz. Zu verdanken haben wir das den Frauen und Männern um Prof. Succow. Sie haben vor 16 Jahren in der letzten Volkskammersitzung der DDR entschieden, fünf Großschutzgebiete in den Rang eines Nationalparks zu erheben. Eines davon ist der heutige Nationalpark Sächsische Schweiz.

In anderen Ländern hat der Nationalparkgedanke eine lange Tradition. In Deutschland hingegen ist er noch etwas jünger. Erst mit der Gründung des Nationalparks Bayerischer Wald vor genau 36 Jahren hielt diese Philosophie auch in Deutschland Einzug. Sie ruht auf drei gleichberechtigten Säulen, an denen wir auch in Zukunft festhalten sollen: