Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt zur Abstimmung und rufe den Antrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/5811 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Stimmen dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ohne Stimmenthaltungen und mit einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 4/5624 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe einige wenige Stimmenthaltungen. Ansonsten gibt es eine große Mehrheit dafür. Damit ist der Antrag in der Drucksache 4/5624 beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Der will die Leute unter die Brücke bringen, keine Unterkunft zahlen. Bauen Sie die Waldschlößchenbrücke!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Jahre wieder, so hätte man den Antrag der Koalition auch nennen können, denn im vergangenen Herbst haben wir genau denselben Antrag eingebracht. Doch sind es nicht mangelnde Ideen, die uns zu diesem Antrag bewogen haben, sondern die große Sorge um die Sicherung der Kommunalfinanzen in den kommenden Jahren. Zwar haben wir in Sachsen unsere Hausaufgaben gemacht. Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich einvernehmlich über das Finanzausgleichsgesetz verständigt und auch im kommenden Doppelhaushalt sind so manche Wohltaten für die kommunale Ebene angekündigt und auch zu erhalten, Stichwort: kommunale Investitionspauschale, Kita-Investprogramm. Doch steht dieses positive Gesamtpaket nun einmal unter dem
Kreisfreie Städte und Landkreise sind seit dem letzten Jahr für die Kosten der Unterkunft für die ALG-IIEmpfänger zuständig und die Bundesbeteiligung hieran in Höhe von 29,1 % an den Gesamtkosten läuft Ende des Jahres aus.
Über 850 Millionen Euro haben sächsische Kommunen im vergangenen Jahr für Unterkunftskosten aufgewendet und im laufenden Jahr wird mit 940 Millionen Euro gerechnet. Die Ausgabendynamik besteht also vor Ort.
29,1 % davon hat der Bund beigesteuert. Das sind knapp 300 Millionen Euro, ein Betrag, der, wenn er fehlt, Kreis- und Stadthaushalte gehörig durcheinander wirbeln kann und auch wird. Allein für den Fall, dass der Bund seine Beteiligung halbiert, kann man sagen, dass zweistellige Millionenbeträge in den Haushalten der Kreisfreien Städte allein in Sachsen fehlen werden. Ich sage Ihnen nichts Neues, wenn ich hier noch einmal erwähne, dass die Problematik der öffentlichen Haushalte alle Fraktionen angeht und keinen Raum für Parteipolitik bietet.
Die Bundesregierung hat mit ihrem Haushaltsentwurf deutlich gemacht, dass sie diesen Bundeszuschuss drastisch reduzieren will. Herr Steinbrück hat für das kommende Jahr zwei Milliarden Euro vorgesehen, was ungefähr einer 15-prozentigen Bundesbeteiligung entspricht. Anders ausgedrückt, der Bund will seinen Zuschuss halbieren, und das bei noch steigenden Ausgaben. Für die
großen Städte in Sachsen kommt da locker ein zweistelliger Millionenbetrag an Defizit zustande. Das würde für die Stadt Dresden zirka 18 Millionen Euro zusätzlich bedeuten. Dann wird es wohl doch nichts aus einer verbesserten Kinderbetreuung oder anderen Dingen in Dresden. Deswegen wollen wir das verhindern.
Ich möchte Ihnen das noch einmal etwas detaillierter für die Stadt Dresden vorrechnen. Dieses Jahr hat die Stadt 37,8 Millionen Euro geplant. Bereits jetzt ist klar, dass dies nicht ausreichen wird. 16,7 Millionen Euro sind nachgeschoben worden. 2007 werden wir für KdU in Dresden 51,4 Millionen Euro ausgeben müssen und für die Jahre 2008 bis 2011 sind Ausgaben in Höhe von jährlich 56,8 Millionen Euro eingeplant, also alles kein Pappenstiel.
Mit unserem heutigen Antrag wollen wir frühzeitig auf dieses Damoklesschwert der kommunalen Finanzausstattung hinweisen und mit einer gemeinsamen Haltung von Freistaat und Kommunen mit dem Bund ins Gespräch kommen.
Derzeit geht es in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe darum, die Ausgangsdaten abzugleichen, und die liegen wahrlich weit auseinander. Während der Bund rund 15 % Beteiligung als ausreichend erachtet, um die 2,5 Milliarden Euro Gesamtentlastung der Kommunalebene zu gewährleisten, sehen die Länder auf Basis der Kommunaldaten eine Bundesbeteiligung von 40 % für erforderlich an.
Für uns als ostdeutsches Land ist darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, eine Anschlussregelung an die bis 2009 garantierten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen zu erhalten. Sie erinnern sich, Ministerpräsident Milbradt hat vor zwei Jahren im Vermittlungsausschuss erreicht, dass die neuen Länder rund eine Milliarde Euro jährlich aus Ausgleichsleistungen erhalten, weil im Osten die Kommunen weit weniger durch die Übernahme von Sozialhilfeleistungen durch den Bund entlastet wurden. Dieser Geldstrom ist bis 2009 befristet. Wenn es nicht gelingt, hier eine Anschlussregelung zu erreichen, dann sitzen unsere Kreise und Kreisfreien Städte sprichwörtlich auf dem finanziell Trockenen. Wir sprechen hier von 286 Millionen Euro, für Sachsen wahrlich kein Pappenstiel. Wir brauchen eine Anschlusslösung, zumal zum gleichen Zeitpunkt der Rückgang des Solidarpakts unbarmherzig die Finanzspielräume weiter einengt.
Meine Damen und Herren! Wir alle haben ein herausragendes Interesse daran, dass wir bei den anstehenden Verhandlungen ein akzeptables Ergebnis erreichen. Hierzu wollen wir der Staatsregierung mit diesem Parlamentsbeschluss den Rücken stärken. Deshalb haben wir die Initiative ergriffen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe hier fast dasselbe stehen, was Herr Rohwer vorgetragen hat. Aus diesem Grund kann ich mich nur voll inhaltlich anschließen.
(Beifall bei der SPD und der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Dass Sie sich von der SPD Herrn Rohwer anschließen!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst „alle Jahre wieder“, ich weiß nicht, ob das das passende Thema wäre.
Ich meine, dass er im Grunde richtig ist, deshalb hat die Linksfraktion.PDS in dieser Legislatur bereits ähnlich lautende Anträge eingebracht, die allerdings einen großen Unterschied besaßen:
Unsere Anträge wurden dann von Ihnen abgelehnt, bekamen also wenig Gegenliebe. Das soll Ihrem Antrag durch uns nicht passieren. Das kann ich Ihnen versprechen.
Sie hatten das damals abgelehnt im Jahr 2005 noch mit der Begründung – zumindest zu unserer Dringlichkeit –, dass Sie nicht unerhebliches Vertrauen in die Bundesregierung besäßen. Wir erwiderten damals: Das haben wir nicht. Offensichtlich haben Sie es jetzt in Ihre eigene Landesregierung auch nicht mehr. Warum sonst verlangen Sie, dass sie etwas tut, wozu sie sowieso, nämlich nach