Protocol of the Session on July 19, 2006

Das Hauptproblem bei der Zielstellung dieses Lenkungsausschusses, nämlich der Aufbau handlungsfähiger Netzwerke, ist dabei die Finanzierung durch den Freistaat. Deshalb werden wir in den Haushaltsberatungen eine deutlich bessere Finanzierung dieser Arbeit einfordern; denn sie ist nachhaltig und spart nicht nur dem Land zukünftig Kosten, sondern auch den Betroffenen viel Leid.

Denn 90 % der Täterinnen und Täter, die von der „Triade“, der Täterberatungsstelle im Leipziger Land, beraten wurden, haben in ihrer Kindheit und Jugend selbst Erfahrungen mit häuslicher Gewalt gemacht. Es wäre interessant zu wissen, wie viele Täter anderer Gewaltdelikte im öffentlichen Raum ebenfalls zunächst als Kind dieses Verhalten als effektiv gelernt haben. „Gewalt bringt die jederzeit erneuerbare Gewissheit, Dinge geschehen machen zu können. Gewalt bringt das Erlebnis einer ungeahnten Selbstwirksamkeit. Ohnmachtsgefühle haben aber meist in familiären Gewaltzusammenhängen ihre Wurzeln und wiederholen sich in anderen Zusammenhängen. Der Rollentausch vom Opfer zum Täter ist wie eine Erweckung.“

Ich habe Ihnen dies gerade zitiert aus Ferdinand Sutterlüty: „Gewaltkarrieren, Jugendliche im Kreislauf von Gewalt und Missachtung“. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es so ungemein wichtig, den Gewaltkreislauf zu durchbrechen. Das ist eine der wichtigsten und nachhaltigsten Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt für die nächste Generation.

Die Kommunen und Landkreise sind unter dem Zwang der knappen finanziellen Ressourcen bisher nur mäßig interessiert. Es ist nicht so, dass sie keine Ambitionen hätten, aber Kosten sollten sie doch möglichst wenig verursachen. So geben sie den Druck einfach weiter.

Wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon an der Basis meinen, diese Aufgabe müsste unbedingt angegangen werden, dann sollten sie das mit bürgerschaftlichem Engagement, ehrenamtlich im Frauenschutzhaus und rund um die Uhr tun, mit unbezahlten Überstunden in den Beratungsstellen und zugleich mit der Sorge, dass die Auslastung nach den Kriterien der eigentlich für die Beratungsstelle geltenden Förderrichtlinien nicht mehr gegeben ist und damit die Mittel der Beratungsstellen gekürzt werden.

Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag verwiesen auf das Engagement der Gleichstellungsbeauf

tragten für die lokale Vernetzung. Mehr sei nicht nötig. Von den Gleichstellungsbeauftragten wissen wir, dass ihre Zahl um die Hälfte gekürzt wurde. Die Ausländerbeauftragten wären ein wichtiges Glied in der Interventionskette, wenn es um häusliche Gewalt in Familien mit Migrationshintergrund geht. Wie viele haben im Zuge der Verwaltungsreform Angst vor Kürzungen oder sind schon gekürzt worden?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Synergieeffekte wären die eigentliche Chance der Vernetzung. Aber wo sollen Synergieeffekte herkommen, wenn nichts mehr zu vernetzen ist? Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, wir hätten dem Gesetz wirklich gern zugestimmt. Wir brauchen ein Gewaltschutzgesetz in Sachsen, aber bei diesem Gesetzentwurf können wir uns nur enthalten.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gibt es aus den Fraktionen weitere Redewünsche? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Buttolo, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion.PDS beabsichtigt mit dem Gesetzentwurf und ihrem Änderungsantrag, das Recht und den Anspruch auf Information und Beratung bei häuslicher Gewalt und die Unterhaltung eines flächendeckenden, wohnortnahen Beratungsnetzes sowie dessen Koordinierung per Landesgesetz zu normieren. Es sieht die Aufnahme der entstehenden finanziellen Mehrbelastungen in den kommunalen Finanzausgleich sowie eine Änderung des Polizeigesetzes vor.

Prinzipiell begrüßt die Staatsregierung alle Aktivitäten, die dazu beitragen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die professionsübergreifend zur Verringerung der Gewalt im sozialen Nahraum beitragen und den Opfern entsprechende Hilfe garantieren. Insbesondere innerhalb der letzten vier Jahre vollzog sich in der Bekämpfung häuslicher Gewalt in Sachsen ein Paradigmenwechsel von punktueller und häufig unvernetzter Unterstützung und Beratung der Opfer hin zu einer ganzheitlich ausgerichteten Kette von Interventionsmaßnahmen des Staates und der nichtstaatlichen Unterstützungseinrichtungen. Der Freistaat Sachsen setzt in Bezug auf Intervention und Prävention in Fällen häuslicher Gewalt auf ein bedarfsgerecht ausgestattetes Netz von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Opfer und Täter. Dazu gehören im Kern neben 18 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen als Zufluchtsstätten auch die Unterstützungsangebote der fünf Koordinierungs- und Interventionsstellen sowie der drei Täterberatungsstellen neben einer Vielzahl unspezifischer Opferschutzangebote, zum Beispiel des Weißen Rings und der Opferhilfe.

Der Freistaat stellt hierfür jährlich zirka 500 000 Euro bereit. Allerdings ist der Erhalt der Einrichtungen in hohem Maße von der Bereitstellung von Mitteln aus den kommunalen Haushalten abhängig. Auslastungszahlen lassen darauf schließen, dass das Schutzangebot, wenn auch nicht als wohnortnah und flächendeckend, so doch als bedarfsgerecht einzuschätzen ist. Der Freistaat leistet jedoch mit dem kontinuierlichen Aufbau von Interventionsstellen und Täterberatungsstellen einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und reagiert damit auf die seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 gestiegene Nachfrage nach mobiler Beratungshilfe und Vernetzungsarbeit. Somit kann von einem bereits vorhandenen breit gefächerten Netz an Beratungs- und Unterstützungsangeboten ausgegangen werden, das punktuell durchaus ausbaubedürftig ist, um allen im Freistaat Sachsen lebenden Bürgern gleiche Chancen auf Schutz und Unterstützung in Fällen häuslicher Gewalt zu gewähren.

Der Freistaat Sachsen begreift die Finanzierung eines solchen Netzes von Beginn an als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die Land und Kommunen gleichermaßen Verantwortung tragen. Voraussetzungen für einen kommunalen Mehrbelastungsausgleich liegen nicht vor, da es sich um eine freiwillige Aufgabe der Kommunen und nicht um eine Pflichtaufgabe handelt.

Des Weiteren sieht die Antragstellerin in der Erstellung eines Landesaktionsplanes ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Prävention und des Schutzes vor häuslicher Gewalt. Wie in den einzelnen Ausschusssitzungen bereits erwähnt, wird unter Federführung des SMI gegenwärtig dieser Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt erarbeitet. Der im Bereich häusliche Gewalt bestehende Koordinierungs-, Nachsteuerungs- und Ergänzungsbedarf ist den Ressorts bekannt und wird bei der Erstellung des Landesaktionsplanes berücksichtigt.

In die Erarbeitung des Dokumentes ist der Lenkungsausschuss zur Bekämpfung häuslicher Gewalt maßgeblich eingebunden. Übrigens – das Gremium, dessen Gründung die Antragstellerin in ihrem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2005 noch gefordert hat, war bereits ab dem 01.03.2003 per Kabinettsbeschluss installiert.

In Artikel 2 des Gesetzes soll die bisher in § 21 Abs. 3 des Sächsischen Polizeigesetzes normierte Rechtsgrundlage für die Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot nach dem Entwurf nunmehr in einer neuen Vorschrift geregelt werden. Im Zusammenhang mit der Wohnungsverweisung sollen noch weitere Regelungen aufgenommen werden. Die Staatsregierung kann allein den Regelungen des Gesetzentwurfs zur Fristverlängerung bis zu 14 Tagen bei Wohnungsverweisungen und dem Rückkehr- und Betretungsverbot zustimmen. Mein Haus beabsichtigt, im Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes die Höchstfrist für die Wegweisung von bisher sieben auf 14 Tage zu verlängern.

Fazit: Die Notwendigkeit eines Landesgesetzes zur Verbesserung der Prävention und des Schutzes vor häuslicher Gewalt wird aus den dargestellten Gründen verneint. Ich sehe keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Geert Mackenroth)

Gibt es weiteren Wunsch nach Aussprache? – Das ist nicht der Fall. Dann, meine Damen und Herren, werde ich, bevor wir in die Einzelberatung gehen, die Frage stellen, ob der Berichterstatter des federführenden Ausschusses, Herr Schiemann, noch das Wort ergreifen möchte.

(Marko Schiemann, CDU: Nein!)

Meine Damen und Herren, damit ist das Gesetz zur Verbesserung der Prävention und des Schutzes vor häuslicher Gewalt in Sachsen in der Drucksache 4/3447, Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS, zur Abstimmung aufgerufen. Dazu liegt aber ein Änderungsantrag in der Drucksache 4/5945 vor, der beabsichtigt, den ursprünglichen Gesetzentwurf völlig neu zu fassen. Ich frage die Linksfraktion.PDS, ob noch einmal Einbringung gewünscht wird.

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS: Nein!)

Es ist in den Redebeiträgen schon darauf Bezug genommen worden.

Meine Damen und Herren! Nun kommen wir zunächst zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS mit der genannten Drucksachennummer, über den wir als Ganzes abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag in der Drucksache 4/5945 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den ursprünglichen Gesetzentwurf in der Drucksache 4/3447. Ich schlage Ihnen vor, über diesen Gesetzentwurf entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung artikelweise abzustimmen. Ich rufe die Überschrift auf. Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe Artikel 1, Gesetz zur Verbesserung der Vorbeugung und des Schutzes vor häuslicher Gewalt in Sachsen (Sächsisches Gewaltpräventions- und Gewaltopferschutz- gesetz) auf. Wer diesem Artikel 1 seine Zustimmung gibt, den bitte ich, das jetzt anzuzeigen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie vordem. Artikel 1 ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe Artikel 2, Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen, auf. Wer kann dem zustimmen? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Analog der vorherigen Abstimmung ist Artikel 2 mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe auf Artikel 3, In-Kraft-Treten. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält

sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Artikel 3 mehrheitlich abgelehnt worden.

Nachdem somit sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 44 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung keine weitere Beratung und Abstimmung mehr statt. Damit ist die 2. Beratung abgeschlossen und wir beenden den Tagesordnungspunkt 6.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Ausscheiden der Abgeordneten Uwe Leichsenring und Dr. Johannes Müller, NPD-Fraktion

Drucksache 4/5717, Antrag des 1. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Ich frage zunächst die Mitglieder des Ausschusses, ob sie dazu Stellung nehmen wollen. – Herr Ausschussvorsitzender Teubner, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir beraten den Antrag des 1. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode dieses Landtages auf Ausscheiden der beiden Mitglieder der NPD-Fraktion aus dem Untersuchungsausschuss. Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses darf ich Ihnen die Gründe darlegen, die den Ausschuss bewogen haben, diesen Antrag einzureichen.

Aufgrund eines Redaktionsversehens stand ursprünglich in der Antragsüberschrift fälschlich der Begriff „Abwahl“, während im Antrag selbst sowie in der heutigen Tagesordnung richtigerweise der Begriff „Ausscheiden“ verwendet wird.

(Jürgen Gansel, NPD: Rechtsunsicherheit!)

Der Ausschuss hat deshalb die korrigierte Fassung beschlossen, die Ihnen nunmehr vorliegt. Der Untersuchungsausschuss wurde durch Beschluss des Landtages vom 21. April 2005 eingesetzt. Entsprechend dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Stärkeverhältnis der Fraktionen entfielen von den insgesamt 20 Ausschusssitzen neun Sitze auf die CDU, fünf Sitze auf die Linksfraktion.PDS, je zwei Sitze auf SPD und NPD sowie je ein Sitz auf FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Meine Damen und Herren! Um die Jahreswende 2006 traten drei Abgeordnete aus der NPD-Fraktion aus. Damit ergab sich im Untersuchungsausschuss ein anderes Stärkeverhältnis der Fraktionen zueinander mit der Folge, dass bei weiterhin 20 Ausschusssitzen nunmehr die CDUFraktion zehn Sitze und die NPD-Fraktion nur noch einen Sitz beanspruchen kann. Bei den anderen Fraktionen ergaben sich im Ergebnis keine Veränderungen.

Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 31. Januar 2006 wurde die NPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Besetzung des Untersuchungsaus

schusses zur Anpassung an die Mehrheitsverhältnisse verpflichtet sei. Die NPD-Fraktion müsse darauf hinwirken, dass ein Mitglied seine Mitgliedschaft niederlege, anderenfalls müsse eine Abwahl sämtlicher Vertreter der NPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss durch den Landtag erfolgen.

In einem Schreiben vom 8. März 2006 an den Präsidenten des Sächsischen Landtages hat die NPD-Fraktion dies abgelehnt. Sie vertrat die Auffassung, die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses beurteile sich nach dem Zeitpunkt der Wahl der Mitglieder, nicht aber nach späteren Änderungen der Stärkeverhältnisse der Fraktionen. Aufgrund der einem Gericht vergleichbaren Tätigkeit eines Untersuchungsausschusses seien auch personelle Änderungen während der laufenden Untersuchung ausgeschlossen. Schließlich ergebe sich aus der Wahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses durch den Landtag, dass dies für die gesamte Dauer der Untersuchung wirksam sei. Aus diesen Gründen werde kein Mitglied der NPD-Fraktion seine Mitgliedschaft niederlegen.

Meine Damen und Herren! Auch auf den Versuch einer Verständigung der CDU-Fraktion – es hat am 8. Juni 2006 ein Gespräch der Fraktionsleitungen stattgefunden – hat die NPD ablehnend reagiert. Keines der beiden Ausschussmitglieder der NPD-Fraktion werde seine Mitgliedschaft niederlegen, und erst nach Vorliegen des Antrages auf Ausscheiden der beiden Mitglieder werde geprüft, ob es seitens der NPD-Fraktion zu einem Nachfolgevorschlag komme.

Nach Vorliegen des Antrages hat die NPD-Fraktion gegenüber dem Landtagspräsidenten schriftlich erklärt, sie halte den Antrag für unzulässig. Der Untersuchungsausschuss war mit weit überwiegender Mehrheit anderer Ansicht. Gemäß Artikel 54 Abs. 6 Satz 1 der Sächsischen Verfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes sowie § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages gilt: Auch ein Untersuchungsausschuss muss, wie andere Ausschüsse auch, entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktio

nen besetzt sein und muss durch die Wahl festgelegte Mehrheitsverhältnisse des Parlaments widerspiegeln.

Meine Damen und Herren! Die Meinung der NPDFraktion findet dagegen keine Stütze in den einschlägigen Rechts- und Verfassungsnormen. Vielmehr ergibt sich aus dem Demokratieprinzip, dass die Ausschüsse zu jeder Zeit entsprechend dem jeweiligen Stärkeverhältnis der Fraktionen im Plenum besetzt sein müssen. Bei einer nachträglichen Veränderung der Stärkeverhältnisse infolge des Fraktionsaustrittes mehrerer Abgeordneter ist die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses entsprechend anzupassen.

Da es die NPD abgelehnt hat, darauf hinzuwirken, dass eines ihrer Mitglieder im Untersuchungsausschuss seine Mitgliedschaft von sich aus niederlegt, habe ich dem Untersuchungsausschuss in analoger Anwendung des § 5 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes vorgeschlagen, das Ausscheiden durch den Landtag beschließen zu lassen. Dazu habe ich dem Untersuchungsausschuss den Ihnen nun vorliegenden Antrag vorgeschlagen. Der Untersuchungsausschuss hat diesen Antrag mit 13 Jastimmen, zwei Neinstimmen und fünf Enthaltungen angenommen.