Gottfried Teubner

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir beraten den Antrag des 1. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode dieses Landtages auf Ausscheiden der beiden Mitglieder der NPD-Fraktion aus dem Untersuchungsausschuss. Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses darf ich Ihnen die Gründe darlegen, die den Ausschuss bewogen haben, diesen Antrag einzureichen.
Aufgrund eines Redaktionsversehens stand ursprünglich in der Antragsüberschrift fälschlich der Begriff „Abwahl“, während im Antrag selbst sowie in der heutigen Tagesordnung richtigerweise der Begriff „Ausscheiden“ verwendet wird.
Der Ausschuss hat deshalb die korrigierte Fassung beschlossen, die Ihnen nunmehr vorliegt. Der Untersuchungsausschuss wurde durch Beschluss des Landtages vom 21. April 2005 eingesetzt. Entsprechend dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Stärkeverhältnis der Fraktionen entfielen von den insgesamt 20 Ausschusssitzen neun Sitze auf die CDU, fünf Sitze auf die Linksfraktion.PDS, je zwei Sitze auf SPD und NPD sowie je ein Sitz auf FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine Damen und Herren! Um die Jahreswende 2006 traten drei Abgeordnete aus der NPD-Fraktion aus. Damit ergab sich im Untersuchungsausschuss ein anderes Stärkeverhältnis der Fraktionen zueinander mit der Folge, dass bei weiterhin 20 Ausschusssitzen nunmehr die CDUFraktion zehn Sitze und die NPD-Fraktion nur noch einen Sitz beanspruchen kann. Bei den anderen Fraktionen ergaben sich im Ergebnis keine Veränderungen.
Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 31. Januar 2006 wurde die NPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Besetzung des Untersuchungsaus
schusses zur Anpassung an die Mehrheitsverhältnisse verpflichtet sei. Die NPD-Fraktion müsse darauf hinwirken, dass ein Mitglied seine Mitgliedschaft niederlege, anderenfalls müsse eine Abwahl sämtlicher Vertreter der NPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss durch den Landtag erfolgen.
In einem Schreiben vom 8. März 2006 an den Präsidenten des Sächsischen Landtages hat die NPD-Fraktion dies abgelehnt. Sie vertrat die Auffassung, die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses beurteile sich nach dem Zeitpunkt der Wahl der Mitglieder, nicht aber nach späteren Änderungen der Stärkeverhältnisse der Fraktionen. Aufgrund der einem Gericht vergleichbaren Tätigkeit eines Untersuchungsausschusses seien auch personelle Änderungen während der laufenden Untersuchung ausgeschlossen. Schließlich ergebe sich aus der Wahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses durch den Landtag, dass dies für die gesamte Dauer der Untersuchung wirksam sei. Aus diesen Gründen werde kein Mitglied der NPD-Fraktion seine Mitgliedschaft niederlegen.
Meine Damen und Herren! Auch auf den Versuch einer Verständigung der CDU-Fraktion – es hat am 8. Juni 2006 ein Gespräch der Fraktionsleitungen stattgefunden – hat die NPD ablehnend reagiert. Keines der beiden Ausschussmitglieder der NPD-Fraktion werde seine Mitgliedschaft niederlegen, und erst nach Vorliegen des Antrages auf Ausscheiden der beiden Mitglieder werde geprüft, ob es seitens der NPD-Fraktion zu einem Nachfolgevorschlag komme.
Nach Vorliegen des Antrages hat die NPD-Fraktion gegenüber dem Landtagspräsidenten schriftlich erklärt, sie halte den Antrag für unzulässig. Der Untersuchungsausschuss war mit weit überwiegender Mehrheit anderer Ansicht. Gemäß Artikel 54 Abs. 6 Satz 1 der Sächsischen Verfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes sowie § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages gilt: Auch ein Untersuchungsausschuss muss, wie andere Ausschüsse auch, entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktio
nen besetzt sein und muss durch die Wahl festgelegte Mehrheitsverhältnisse des Parlaments widerspiegeln.
Meine Damen und Herren! Die Meinung der NPDFraktion findet dagegen keine Stütze in den einschlägigen Rechts- und Verfassungsnormen. Vielmehr ergibt sich aus dem Demokratieprinzip, dass die Ausschüsse zu jeder Zeit entsprechend dem jeweiligen Stärkeverhältnis der Fraktionen im Plenum besetzt sein müssen. Bei einer nachträglichen Veränderung der Stärkeverhältnisse infolge des Fraktionsaustrittes mehrerer Abgeordneter ist die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses entsprechend anzupassen.
Da es die NPD abgelehnt hat, darauf hinzuwirken, dass eines ihrer Mitglieder im Untersuchungsausschuss seine Mitgliedschaft von sich aus niederlegt, habe ich dem Untersuchungsausschuss in analoger Anwendung des § 5 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes vorgeschlagen, das Ausscheiden durch den Landtag beschließen zu lassen. Dazu habe ich dem Untersuchungsausschuss den Ihnen nun vorliegenden Antrag vorgeschlagen. Der Untersuchungsausschuss hat diesen Antrag mit 13 Jastimmen, zwei Neinstimmen und fünf Enthaltungen angenommen.
Meine Damen und Herren! Sollte der Landtag dem Antrag des Untersuchungsausschusses folgen, tritt zunächst der von der NPD-Fraktion für diesen Untersuchungsausschuss benannte Stellvertreter an die Stelle der durch Landtagsbeschluss ausgeschiedenen Mitglieder. Da die NPD-Fraktion nur noch über einen Stellvertreter verfügt, ist dieser dann rechtsmäßig bestellter alleiniger Vertreter der NPD-Fraktion und kann alle Rechte der Fraktion wahrnehmen. Insoweit ist auch die Kontinuität gewahrt. Der von der NPD-Fraktion benannte Stellvertreter ist der Abg. Alexander Delle. Er wurde vom Plenum am 18. Mai 2005 gewählt und gehört dem Untersuchungsausschuss somit seit der Einsetzung an. Es ist nun an der NPD-Fraktion, dem Landtag gemäß § 4 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes ein Mitglied zur Wahl vorzuschlagen.
Auch die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, ist gehalten, ein weiteres Mitglied für den Untersuchungsausschuss vorzuschlagen.
Ich betone ausdrücklich, dass wir es begrüßt hätten, die NPD-Fraktion hätte die Schlüsse aus der Verkleinerung der eigenen Fraktion von sich aus gezogen und ein Mitglied zurückgezogen. Dies hat sie im Übrigen in den anderen Ausschüssen anstandslos praktiziert.
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Ihnen vorliegenden Antrag.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche nicht als Vertreter der CDU-Fraktion, sondern die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission haben mich als Kommissionsvorsitzenden beauftragt, vor den Mitgliedern dieses Hohen Hauses folgende Erklärung abzugeben:
Die fünfköpfige Parlamentarische Kontrollkommission, PKK, hat sich in zwei Sitzungen am 20. und 25. Januar 2006 mit den Austritten dreier NPD-Mitglieder aus Partei und Fraktion und einer angeblich unzulässigen Einflussnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz auf die Vorgänge beschäftigt.
Vertreter des Landesamtes gaben den Mitgliedern der PKK einen ausführlichen Sachstandsbericht und beantworteten die diesbezüglich gestellten Nachfragen. Auch Innenminister Dr. Buttolo stand den Abgeordneten Rede und Antwort. Im Ergebnis ihrer Prüfung der Vorgänge stellten die Mitglieder der PKK einstimmig fest:
Erstens. Die von der NPD erhobenen Vorwürfe, der Verfassungsschutz sei von sich aus oder gar auf entsprechende Weisung von der Staatsregierung aktiv geworden und habe systematisch den Austritt mehrerer NPDMitglieder aus Partei und Fraktion betrieben, entbehren jeder Grundlage.
Richtig ist vielmehr, dass sich ein NPD-Vertreter an den Innenminister gewandt und um Unterstützung beim Ausstieg gebeten hat. Erst daraufhin wurden Vertreter des Landesamtes für Verfassungsschutz, die für das seit Längerem laufende passiv angelegte Aussteigerprogramm zuständig sind, in die Vorgänge eingeschaltet und führten diesbezügliche Gespräche.
Zweitens. Keines der drei ausgetretenen Mitglieder der NPD-Fraktion war vor oder während seiner Abgeordnetentätigkeit jemals Mitarbeiter oder V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, an den entsprechenden Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz zu zweifeln.
Drittens. Die Mitglieder der PKK kritisieren den Umstand, dass das Gremium über die Gespräche zwischen den Vertretern des Verfassungsschutzes und den NPDAbgeordneten im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Partei- und Fraktionsaustritt zuerst aus den Medien erfahren hat. Sie erwarten, dass die PKK künftig über derartige Vorgänge von besonderer Bedeutung unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.