Protocol of the Session on June 23, 2006

Entsprechen die Kriterien, nach denen diese Fördermittel ausgereicht werden, denen, die im FAG genannt sind?

Ja.

Danke.

Meine Damen und Herren! Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Ich bitte die Regierungsmitglieder, die Antworten auf die beiden ausstehenden Fragen des Abg. Kosel schriftlich zu beantworten und desgleichen die beiden Fragen, die durch entschuldigte Abwesenheit heute nicht behandelt werden konnten. Ich bitte darum, die Antworten beim Sitzungsvorstand abzugeben.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Frage Nr. 11

Entwurf Investitionszulagengesetz 2007

Fragen an die Staatsregierung:

1. Trifft es zu, dass gemäß Entwurf des Investitionszulagengesetzes 2007 alle vor der amtlichen Bekanntmachung des Gesetzes begonnenen Vorhaben von der Investitionszulage ab 01.01.2007 ausgeschlossen sind?

2. Wenn ja, was gedenkt die Staatsregierung zu veranlassen, um Benachteiligungen von laufenden Investitionsvorhaben zu verhindern?

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die oben genannte mündliche Frage wie folgt:

Zu 1.: Grundsätzlich wird eine Förderung nach dem Investitionszulagengesetz 2007 nur noch möglich sein, wenn die begünstigte Einzelinvestition zu einem Investitionsvorhaben gehört, welches nach der Verkündung des Gesetzes – also nach Eintritt einer eindeutigen Rechtslage – begonnen wurde. Eine Ausnahme besteht aber in den Fällen, in denen die Europäische Kommission eine positive Einzelfallentscheidung über die Förderung eines Investitionsvorhabens getroffen hat oder vor Festsetzung der Investitionszulage treffen wird und diese Entscheidung die Möglichkeit der Förderung durch Investitionszulage aufgrund einer Nachfolgeregelung ausdrücklich berücksichtigt.

Zu 2.: Das Investitionszulagengesetz 2007 unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission. Im Rahmen der Pränotifizierungsgespräche mit der Bundesregierung hat die Kommission die Genehmigung des Gesetzes unter anderem davon abhängig gemacht, dass bei der Investitionszulagenförderung künftig auf den von der Kommission in allen Beihilfesachen zugrunde gelegten Begriff des Investitionsvorhabens abgestellt wird. Eine Förderung durch das Investitionszulagengesetz 2007 soll grundsätzlich nur noch für solche Investitionen erfolgen, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören, mit dem der Anspruchsberechtigte erst nach der Verkündung des Gesetzes beginnt, da nur in diesen Fällen die Beihilfe die erforderliche Anreizwirkung habe. Aufgrund dieser EU-Vorgabe hat die Sächsische Staatsregierung keinen Handlungsspielraum.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass nach dem derzeit geltenden Recht – dem Investitionszulagengesetz 2005 – Investitionen nur begünstigt sind, wenn sie vor dem 01.01.2007 abgeschlossen werden oder soweit vor diesem Stichtag Teillieferungen erfolgt oder Teilherstellungskosten entstanden sind. Für Investitionen mit Investitionsabschluss nach dem 31.12.2006 bestand demnach schon nach dem derzeit geltenden Recht keine Aussicht auf eine Förderung.

Frage Nr. 14

NS-Black-Metal-Szene in Sachsen

Am 27. Mai 2006 fand in Wurzen in den Räumlichkeiten des rechtsextremistischen Szeneversandes „Front Records“ das zweite Konzert der Reihe „Calling for Battle“ statt. Dort traten mehrere Bands des NS-Black-MetalSpektrums auf, darunter die sächsische Gruppe „Nachtfalke“. Bei deren Lied „Hail Victory Teutonia“ sollen große Teile des Publikums den so genannten Hitler-Gruß gezeigt haben.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu dem oben geschilderten Vorfall vor?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Entwicklung, Strukturen und Aktivitäten der NS-BlackMetal-Szene in Sachsen vor?

Der rasante Anstieg der Anzahl rechtsextremistischer Konzerte – besonders im letzten Jahr 2005 – ist für Verfassungsschutz und Polizei Grund für eine genaue Beobachtung und Analyse der Szene. Aufgrund des konspirativen Charakters dieser Konzerte ist polizeiliches Einschreiten zwar nur schwer planbar; Straftaten werden jedoch konsequent verfolgt.

Einzelheiten zu Erkenntnissen über rechtsextremistische Konzerte können in der Regel erst mitgeteilt werden, wenn eine zwischen Verfassungsschutz und Polizei abgestimmte und bewertete Erkenntnislage vorliegt. Da dieses Verfahren geraume Zeit in Anspruch nimmt, liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Bewertung zur strafrechtlichen Relevanz der Vorgänge beim Konzert am 27. Mai 2006 vor.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch Folgendes mitgeteilt werden: Am Samstag, dem 27. Mai 2006, wurden gegen 20:00 Uhr mehrere Personen und Fahrzeuge auf dem privaten Grundstück in 04808 Wurzen, Walther-RathenauStraße 18, festgestellt. Daraufhin begab sich der Einsatzzug der Polizeidirektion Westsachsen vor Ort und führte eine verstärkte Bestreifung des Objektes durch. Gegen 01:00 Uhr meldete sich ein Journalist des Norddeutschen Rundfunks fernmündlich im Polizeirevier Wurzen und teilte mit, dass aus dem Grundstück Walther-RathenauStraße 18 „rechte Musik“ zu hören sei. Er wolle sich dorthin begeben und Aufnahmen bzw. Interviews durchführen. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten bis zu diesem Zeitpunkt keine Störungen fest. Musik sowie das Skandieren verfassungsfeindlicher Parolen waren aus dem umfriedeten Grundstück nicht zu hören.

Bis zirka 03:00 Uhr, dem Ende der Veranstaltung, an der zirka 70 Personen teilgenommen hatten, wurden von der Polizei vor Ort keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte festgestellt. Ermittelt wurde jedoch, dass im Objekt vier Musikgruppen, nämlich die Bands „Nachtfalken“ und

Bei Bedarf – der allerdings bisher nicht nachgewiesen wurde – sichert das zuständige Regionalschulamt Bautzen das Angebot an Sorbischunterricht an jeder alternativ zu der aufgehobenen Mittelschule besuchten anderen öffentlichen Mittelschule im sorbischen Siedlungsgebiet zu.

„Kankrat“ sowie jeweils eine namentlich nicht bekannte Band aus Polen und aus Tschechien, gespielt haben sollen.

Die in der Fernsehsendung „Panorama“ vom 8. Juni 2006 ausgestrahlte Dokumentation über dieses Konzert liegt der Polizei vor und wird hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Relevanz ausgewertet.

Im Übrigen bleibt festzustellen, dass die Band „Nachtfalken“ das Konzert gegen 02:00 Uhr verlassen hat. Ob es sich bei dieser um eine rechtsextremistische Band handelt, ist der Staatsregierung nicht bekannt.

Der Verfassungsschutz beobachtet die rechtsextremistische, subkulturell geprägte Musikszene, zu der auch ein Bereich des so genannten „Black Metal“ gehört. Hierbei konnte festgestellt werden, dass in den vergangenen Jahren bei rechtsextremistischen Konzerten in Sachsen gelegentlich rechtsextremistische Bands aus anderen Ländern der Bundesrepublik aufgetreten sind, die diesem Bereich zuzuordnen waren. Von den sächsischen rechtsextremistischen Bands, die im Jahr 2005 aktiv waren, bezeichnete sich allerdings keine als „Black-Metal-Band“.

Frage Nr. 18

Schließung der Sorbischen Mittelschule PanschwitzKuckau

Die Befürchtung, dass mit der Schließung der Sorbischen Mittelschule Panschwitz-Kuckau die Zahl der Teilnehmer am Sorbischunterricht verringert würde, scheint sich zu bestätigen. So hat sich aus verkehrstechnischen Erwägungen nur die Hälfte der Schüler des bisherigen 4. Schuljahres für die sorbische Schule Räckelwitz entschieden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwieweit waren sorbische Vertretungen an der Ausarbeitung des Schulnetzes für sorbische Schulen beteiligt?

2. Was gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, um ein Absinken der Teilnehmerzahlen am Sorbischunterricht durch die Veränderung des Schulnetzes zu verhindern?

Die für die Schulnetzplanung im sorbischen Siedlungsgebiet zuständigen Landkreise Bautzen, Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Kamenz haben vor der Beschlussfassung sorbische Interessenvertreter bei der Planung einbezogen.

Das Kultusministerium hat keinen Einfluss auf die Entscheidung von Schülern und Eltern über eine Teilnahme am Sorbischunterricht. Bei der Genehmigung des Schulnetzplanes wurde aber gesichert, dass eine zumutbar erreichbare sorbische Mittelschule zur Verfügung steht, die keinen oder einen nur unwesentlich weiteren Schulweg nach sich ziehen würde.

Zudem wies das Regionalschulamt Bautzen in einem Schreiben alle betroffenen Eltern auf den Sachverhalt hin und empfahl nochmals die Möglichkeit der Anmeldung an den Sorbischen Mittelschulen Räckelwitz oder Ralbitz. Konkret haben sich die Eltern von drei Schülern gegen die Fortsetzung des Sorbischunterrichtes entschieden, obwohl für mindestens zwei Schüler die Sorbische Mittelschule Räckelwitz die örtlich nächstgelegene ist.

Bezüglich der Gymnasialausbildung besteht mit allen sorbischen Gremien und den Landkreisen als Träger der Schulnetzplanung Konsens, dass dieses Angebot ausschließlich am Sorbischen Gymnasium Bautzen unterbreitet wird, um eine hohe Qualität der Sprachbeherrschung zu sichern.

Frage Nr. 19

Zurückweisung tschechischer Fußballfans

Nach Presseberichten kam es zur Zurückweisung tschechischer Fußballfans an der tschechisch-deutschen Grenze, mit der Begründung, dass die Zurückgewiesenen bei der Einreise nicht über die notwendigen 30 Euro verfügten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie bewertet die Staatsregierung diese Maßnahme vor dem Hintergrund des Werbespruches zur FIFA-WM 2006 „Zu Gast bei Freunden“?

2. Ist der Staatsregierung bekannt, ob die oben genannte Regelung auch bei anderen Großveranstaltungen angewandt wurde?

Die Zurückweisung tschechischer Fußballfans an der tschechisch-deutschen Grenze erfolgte durch die Bundespolizei. Sie ist dafür zuständig. Sächsische Polizeibeamte waren in diese Maßnahme nicht eingebunden. Fragen im Zusammenhang mit der Zurückweisung tschechischer Fußballfans an der tschechisch-deutschen Grenze können nur durch das Bundesministerium des Innern beantwortet werden.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 unserer heutigen Beratung abgearbeitet. Ich schlage Ihnen vor, dass wir bis 14:10 Uhr in die Mittagspause eintreten.

(Unterbrechung von 13:08 Uhr bis 14:11 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3

Zur Situation behinderter Menschen in Sachsen