losen dienen soll. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Es stellt sie in den Generalverdacht des Sozialschmarotzertums, und das wollen wir nicht hinnehmen.
Meine Damen und Herren! Dieses Hartz-IVOptimierungsgesetz wird keine Verbesserungen für Arbeitslose bringen. Es ist ein Ablenkungsmanöver und soll nur von der Tatsache ablenken, dass es der großen Koalition nicht gelungen ist, eine Politik zu machen, die mehr Menschen in weniger Arbeit bringt. Sachsen darf dabei nicht mitmachen. Wir fordern die Ablehnung des Optimierungsgesetzes im Bundestag.
Ich wiederhole mich noch einmal: Stimmen Sie für unseren Antrag und gegen weitere soziale Repressionen gegen Arbeitslose!
Es ist seitens der Linksfraktion.PDS namentliche Abstimmung verlangt worden. Wir werden das vorbereiten. Ich bitte um einen Moment Geduld.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung in der 52. Sitzung am 21. Juni 2006 zur Drucksache 4/5481, beginnend mit dem Buchstaben A.
Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Drucksache 4/5481 liegt vor. Es ergab 44 Jastimmen, 61 Neinstimmen, sechs Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Zunächst die CDU, dann SPD, Linksfraktion PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Ich erteile der CDUFraktion das Wort. Frau Nicolaus, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben als Koalitionsfraktionen einen Antrag zur Einführung des Schulvorbereitungsjahres gestellt. Ohne die Ausführungen des Ministers vorwegzunehmen, können wir bereits jetzt sagen, dass wir damit knappe 31 000 Kinder erreichen konnten. Was uns sehr freut, ist, dass wir 1 500 Kinder erreichen konnten, die als Hauskinder gelten. Damit haben wir 99,2 % der Kinder erreicht, die das Schulvorbereitungsjahr wahrnahmen vor der Einschulung in die Grundschule.
Grundduktus unseres Schulvorbereitungsjahres ist es, die Kinder gut vorbereitet in die Grundschule gelangen zu lassen – als roten Faden zwischen Kindergarten und Grundschule.
Unser Kultusminister hat in einer Veranstaltung gesagt: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Im Zeitalter lebenslangen Lernens scheint das zwar – das hat er damals auch ausgeführt – fast seinen Sinn zu verlieren, aber wir wissen nicht erst durch Erkenntnisse internationaler Vergleichsstudien, dass die Bedeutung frühkindlicher Bildung und Förderung ein Primat erhalten muss – nicht nur jetzt, sondern auch für die Zukunft.
Das Lernen beginnt eben nicht erst in der Schule, sondern Bildung ist ein Prozess, der nach der Geburt beginnt und individuell ein Leben lang begleitet werden muss. Damit dies erfolgreich gestaltet werden kann, müssen wir alle Talente, Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Kinder erfassen und dafür sorgen, dass alle, die mit den Kindern zu tun haben, miteinander kooperieren. Das sind zuvorderst die Eltern, die Erzieherinnen in den Kindereinrichtungen und die Grundschullehrer.
Mit der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und dem Kultusministerium im Jahre 2003 wurde ein Rahmen geschaffen, der weiter ausgekleidet wurde. Mittlerweile wurden zwischen den Grundschulen und den Kindergärten 1 600 Vereinbarungen geschlossen. Das sind doppelt so viele Vereinbarungen, wie es Grundschulen im Freistaat Sachsen gibt. Diese Vereinbarung, die gelebt wird, ist ein Bindeglied zwischen dem sächsischen Bildungsplan – im § 2 des Kindertagesstättengesetzes festgeschrieben; dort ist auch die Schulvorbereitungsphase mit verankert – und den neuen Lehrplänen in unseren Grundschulen. Das bringt inhaltliche Stabilität und Anschlussfähigkeit. Sie soll eine Zusammenarbeit mit den Einrichtungen als Dialog mit begleiten. Es soll Verständigung bringen und grundsätzliche Fragen einer Klärung
Daneben arbeiten die Partner an der Ausgestaltung ihrer Verantwortungsbereiche. Damit meine ich, dass in den Kindertageseinrichtungen das Schulvorbereitungsjahr ständig weiterentwickelt wird und parallel dazu die Grundschulen ihre Schuleingangsphase schärfen. Das ist aufeinander abgestimmt; es ist ein paralleler Prozess.
Das Schulvorbereitungsjahr selbst greift ein Jahr vor der Einschulung ein, und im letzten halben Jahr vor der Einschulung – also mit dem Anmelden der Kinder im Dezember – greift die Schuleingangsphase. Dieser Prozess wird weiter fortgeschrieben mit den jeweiligen Lehrplänen der Klassen 1 und 2. Das ist zusammengefasst sehr variabel in den jeweiligen Klassenstufen.
Die gesamte Schuleingangsphase fußt auf den jeweiligen Konzepten, dem Schuleingangskonzept, das in den individuellen Ausgangslagen und Entwicklungsbesonderheiten der Kinder impliziert wird. Damit zielt die Vermittlung der Ausgangslage zur Förderung nicht auf Selektierung ab, das ist ganz klar, sondern das Wahrnehmen und Erkennen der Möglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder ist der Ausgangspunkt für die Gestaltung differenzierter Lernangebote im Interesse eines flexiblen, differenzierten Arbeitens im Anfangsunterricht. Das bedeutet, dass die Lerninhalte und Lernziele in der Klassenstufe 1 und 2 zusammengefasst sind und die Lehrer flexibel mit diesen Lerninhalten operieren können. Das ist ein riesengroßer Fortschritt. So kann wiederum die Schuleingangsphase viel besser angepasst werden.
Es ist auch so, dass wir dies stundenmäßig und finanziell entsprechend untersetzen. Für die zusammengefassten Schulphasen Klasse 1 und 2 werden deshalb zwei zusätzliche Wochenstunden gegeben und für die Schuleingangsphase stehen im Schuljahr 5/6 3 620 Stunden zur Verfügung, die variabel eingesetzt werden können. Es ist dann in dieser bewussten Schuleingangsphase, also dem letzten halben Jahr vor Schuleintritt, so – das ist beabsichtigt gewesen und wird auch umgesetzt –, dass drei jeweilige Stunden im Kindergarten im Abgleich mit den Kindergärtnerinnen gegeben werden. Zusätzlich stehen in der Schuleingangs- bzw. -vorbereitungsphase für die Kindergärtnerinnen im letzten Jahr ebenfalls pro Woche drei Stunden kostenlos zur Verfügung.
Die Kindergärtnerinnen werden praktisch vom Freistaat bezahlt, wenn man es so nennen darf. Das Geld für den Kindergartenbereich wird vom Freistaat auf die Kommune heruntergebrochen. Die Grundschullehrerinnen, die den jeweiligen Erzieherinnen und Einrichtungen beigestellt sind, sind sowieso vom Freistaat angestellt und müssen nicht von den Eltern bezahlt werden. Das ist ganz wichtig, damit wir die Hauskinder erreichen können. Da
wir auf dieses Angebot zurückgreifen können, konnten wir 99,2 % der Kinder erreichen. Das ist ein riesengroßer Fortschritt; wir sind in diesem Bereich auch beispielgebend: dass wir einen roten Faden haben – von den Kindergarteneinrichtungen angefangen, über diese Schuleingangsphase in die Grundschule 1. und 2. Klasse und weiterführend in die 3. und 4. Klasse.
Lassen Sie mich noch eines ausführen, und zwar zu den Ressourcen generell für die Grundschulen im Freistaat Sachsen: Es ist so, dass bei uns durchschnittlich 18,3 Kinder in einer Grundschulklasse sind. Wir sind mit diesem Durchschnitt fast Spitzenreiter. Ich nenne einmal eine Zahl von Nordrhein-Westfalen und Hamburg: Dort sind 24 Grundschüler in einer Klasse; da sieht man schon, wie es auseinander klafft.
Um diesen Dingen gerecht zu werden, dass wir noch bessere Voraussetzungen für die Kleinsten schaffen, haben wir noch einmal zusätzlich Geld in die Hand genommen, wie eben beschrieben: für diese zusätzlichen Stunden im Kindergartenbereich, in der Schulvorbereitungsphase und für die Schuleingangsphase für die jeweiligen Grundschullehrer.
Wir wissen natürlich: Das alles steht und fällt mit Personen. Wir können aber bereits jetzt aus den Erfahrungen vor Ort sagen, dass diese Schulvorbereitungsphase gelebt, umgesetzt wird.
Wir dürfen an dieser Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, den engagierten Grundschullehrerinnen und -lehrern, den Erzieherinnen und Erziehern der Kindereinrichtungen dafür danken, dass sie die Dinge aufgenommen haben und gemeinsam mit den Eltern so begleiten, dass es am Ende auch für die Kinder etwas bringt, denn die Kinder sind unser höchstes und größtes und eigentlich wichtigstes Gut. Sie sind das Pfund, mit dem wir hier in Sachsen wuchern können. Diese Dinge wollen wir natürlich auch in Zukunft fortführen.
(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS sowie Beifall bei der Staatsregierung)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema frühkindliches Lernen, in welches sich das Schulvorbereitungsjahr eingliedert, ist in seinem Anliegen und seiner Notwendigkeit unumstritten. Was sich in Sachsen auf diesem Gebiet in dieser Legislaturperiode getan hat, ist ein gutes Beispiel dafür, dass Politik Sachprobleme mit längerem Atem angehen und lösen kann. Es ist sicher auch ein gutes Beispiel dafür, wie fruchtbar die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Partnern sein kann, wenn sie sich einem Problem sachgerecht nähern. Wenn wir eine Bilanz dessen ziehen, was wir in der Koalition bei diesem Thema
1. Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ist entsprechend geändert.
2. Die Verordnung zum Inhalt, zur Organisation und zur Finanzierung des Schulvorbereitungsjahres soll zum 1. Juli kommen. Die Kostenerstattung läuft schon seit September 2005, und die Kosten dafür trägt das Land ganz allein.
3. Der Bildungsplan für die Kitas ist in hoher Qualität erarbeitet und geht in Kapitel 3.4 auch speziell auf die Belange der Schulvorbereitung ein.
4. Das Curriculum zur Umsetzung des Bildungsauftrages in den Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen ist entwickelt. Erste Erfahrungsberichte aus der Praxis werden kommuniziert.
6. Die gemeinsame Vereinbarung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule schafft institutionelle Voraussetzungen und Hilfen.
7. Den Grundschulen stehen je nach Zügigkeit zwischen drei und neun Stunden für die Schulvorbereitung zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit einen guten Rahmen, den wir in Zukunft vielleicht noch verbessern können und auch müssen. Wir wollen perspektivisch ein kostenfreies Vorschuljahr in der Kita, um möglichst alle Kinder zu erreichen und auch, um deutliche Signale für die Bedeutung frühkindlicher Bildung zu setzen. Wir werden weiter prüfen, in welcher Form und in welchem Tempo wir die Ausbildung des pädagogischen Personals der Kitas an die Hochschulen überführen. Pilotprojekte dazu laufen.
Zunächst jedoch muss es darum gehen zu sehen, wie die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt werden und welche Wirkung sie zeigen. Wir wissen alle, dass auch der beste Rahmen sich nicht von allein füllt und dass für eine gute Qualität nicht allein der gute Wille reicht. Aus diesem Grund haben wir den vorliegenden Antrag gestellt.