stützt diese Forderung. Allerdings – der Ministerpräsident wird das ja vielleicht übermittelt bekommen – kommen wir nicht umhin festzustellen, dass weder die bisherige Politik dieses Ministerpräsidenten und der bisherigen Regierung noch die Koalitionsvereinbarung dem Anspruch auf Chancengleichheit und Abbau sozialer Auslese gerecht wird. Deshalb mein Appell an die Koalition: Lassen Sie den richtigen Worten des Ministerpräsidenten von gestern jetzt auch endlich richtige Taten folgen.
(Dr. André Hahn, PDS: Das wäre ein gutes Schlusswort gewesen! – Thomas Colditz, CDU: Das können wir nicht stehen lassen! – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Sie werden es nicht wegkriegen!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur einige wenige Anmerkungen. Frau Falken, ich habe es in anderen Debatten schon mehrfach gesagt, ich will es auch Ihnen noch einmal so deutlich sagen, weil das, was Sie dargestellt haben, wieder eine Floskel ist, die wir schon x-mal hier gehört haben: Es geht beim leistungsdifferenzierten Schulsystem oder bei leistungsdifferenzierten schulischen Angeboten eben nicht um soziale Auslese,
sondern es geht vom pädagogischen Ansatz her darum – das sollten Sie als Lehrerin auch wissen –, die Schüler entsprechend ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Leistungsvoraussetzungen in unterschiedlichen Schulformen optimal zu fördern. Das ist ein zutiefst pädagogischer Ansatz, den ich auch mit ideologischen Gedanken eigentlich nicht infrage stellen kann. Ich verstehe Ihre Diskussion nicht.
Es geht nicht um soziale Auslese, es geht um individuelle Förderung durch differenzierte Schulangebote.
Frau Falken, Sie haben die Frage gestellt, wovor wir Angst haben. Frau Falken, ich habe in der Tat Angst: Ich habe Angst davor, dass wir uns mit der Debatte um „Pisa“ seit Wochen, seit Monaten, fast seit Jahren in diesem Haus im Kreis drehen.
Und zwar deshalb im Kreis drehen, weil wir nicht in der Lage sind, uns aus unseren ideologischen Schützengräben herauszubegeben und „Pisa“ ganz einfach einmal so zur Kenntnis zu nehmen, wie es auf den 400 Seiten des Pisa-Berichtes geschrieben worden ist. Da kann ich aus der Pisa-Studie eben keinen einseitigen kausalen Zusammenhang herstellen. Sie werden nicht eine Seite in der Pisa-Studie finden, die da lautet, dass das Alleinselig
machende für das deutsche Schulsystem die Aufgabe der Leistungsdifferenzierung und die Übernahme von integrierenden Systemen ist.
Meine Damen und Herren, die Nagelprobe, dass das integrierende System nicht automatisch zu besseren Lernerfolgen führt, ist doch „Pisa E“.
Wenn es denn so wäre, meine Damen und Herren, dass die integrierten Systeme automatisch bessere Lernerfolge mit sich bringen, dann wäre Bremen, dann wäre Niedersachsen doch auf einem ganz anderen Platz im innerdeutschen Vergleich, als es der Fall ist. Bezeichnenderweise aber – ich will das gar nicht herauskehren, aber ich muss es einmal feststellen – haben im innerdeutschen Vergleich die differenzierenden Systeme von BadenWürttemberg, Bayern und Sachsen bessere Erfolge erzielt als die integrierenden Systeme der anderen Länder.
Insofern verlassen Sie, meine Damen und Herren, doch einmal diesen ideologischen Ansatz und lassen Sie uns über inhaltliche Fragen diskutieren, also darüber, was an inhaltlichen Erfordernissen besteht, um die Lern- und Lehrkultur an unseren Schulen zu optimieren! Dabei haben wir sicherlich auch in Sachsen noch eine ganze Menge zu tun, aber es ist überhaupt nicht notwendig, hierzu eine derartige ideologische Strukturdebatte zu führen.
Meine Damen und Herren, natürlich kann man darüber sprechen, Kollege Hahn, die Abiturquote zu erhöhen, und daraus herleiten, dass damit letztlich auch die Leistungsfähigkeit eines Schulsystems qualifiziert wird. Aber schauen Sie in diesem Zusammenhang doch bitte auch einmal nach Finnland. Sicherlich ist in Finnland die Abiturquote höher als in Deutschland. Aber, meine Damen und Herren, das hat zur Folge, dass das Abitur, der Hochschulzugang und die Hochschulausbildung damit ein Stück weit nivelliert werden, nämlich in dem Sinne, dass möglicherweise Berufe, für die in Deutschland bisher kein Abitur notwendig ist, dann ein Abitur erfordern. So sieht es nämlich in Finnland aus. Dort hat eben zum Beispiel die Krankenschwester ein Abitur, was bei uns nicht der Fall ist.
Es ist doch einfach nicht Sinn und Zweck, an der Abiturquote die Leistungsfähigkeit eines Schulsystems festzumachen, weil man damit natürlich auch das Leistungsniveau des Abiturs generell infrage stellt.
Meine Damen und Herren, noch einmal: Unser Ansatz bleibt. Sie sind über alle Fraktionen hinweg herzlich dazu eingeladen: Wir wollen unser Schulsystem inhaltlich qualifizieren, und zwar insbesondere dadurch, dass wir die Lernkultur an unseren Schulen optimieren, indem die Schulen mehr pädagogische Freiheiten erhalten und eigenständige pädagogische Konzepte entwickeln bis hin zu Formen, die es ermöglichen, länger gemeinsam zu lernen. Der Staatsminister und Herr Dulig sind
schon darauf eingegangen. Das hat aber nichts mit einer ideologischen Strukturdebatte zu tun, wie sie hier wieder angezettelt wird. Ich sage noch einmal, dass uns das aus der Sackgasse in der Diskussion nicht herausführt und auch unser Schulsystem inhaltlich nicht weiterbringt.
Ich frage noch einmal in die Runde: Gibt es von den Fraktionen, die noch Redezeit zur Verfügung haben, Redebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist diese Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe auf
Meine Damen und Herren, die eingereichten Fragen liegen Ihnen in der genannten Drucksache vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.
Ich habe an die Staatsregierung zwei Fragen zum Kommunalabgabengesetz: 1. Haben auch forstwirtschaftliche Betriebe für die Beiträge nach § 17 und § 19 KAG einen Stundungsanspruch gemäß § 3 Abs. 3 KAG?
2. Wenn nein, wie sind die Ausführungen des § 135 Abs. 4 BauGB auszulegen, nach denen Beiträge zinslos zu stunden sind, sofern Grundstücke landwirtschaftlich oder als Wald genutzt werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Heinz, nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 KAG sind Beiträge nur für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke auf Antrag ihrer Eigentümer zinslos zu stunden. Landwirtschaftliche Nutzungen im Sinne des § 201 BauGB umfassen insbesondere Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich – ein schöner Begriff! – Pensionstierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage, die gartenbauliche Erzeugung, den Erwerbsobstbau, den Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei, die Forstwirtschaft also nicht. Forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke liegen bauplanungsrechtlich regelmäßig im Außenbereich, sind unbebaut und nicht an die leitungsgebundenen Einrichtungen angeschlossen, so dass eine Beitragspflicht gar nicht erst entsteht. Zur Stundung kommt es mangels entstandenen Beitrages gar nicht. Die zinslose Stundung des Erschließungsbeitrages wird nur landwirtschaftlichen Betrieben gewährt. Die Forstwirtschaft ist nach dem Willen des Bundesgesetzgebers nicht privilegiert. Sofern aber Waldgrundstücke zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, ist der Beitrag unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch für diese Grundstücke zu stunden.
Erlauben Sie mir noch folgende Bemerkung: Wenn Ihre Frage irgendwann später fortgesetzt wird, wird im Ge
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächste hat Frau Simon die Möglichkeit, der Staatsregierung ihre Frage zu stellen.
Ich habe eine Frage zur Überführung der integrierten Rettungsleitstelle in das Klinikum des Landkreises Löbau-Zittau gGmbH. Zum 1. Januar 2005 soll die integrierte Rettungsleitstelle interjection: (Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz) in das Klinikum des Landkreises Löbau-Zittau überführt werden.
1. Ist die Privatisierung der hoheitlichen Aufgaben Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz gesetzeskonform?
2. Welche Fristen und Bedingungen zur Überleitung der Arbeitsverträge, die noch mit dem Landratsamt LöbauZittau abgeschlossen sind, müssen beachtet werden?
Frau Abg. Simon, ich möchte die beiden Einzelfragen im Zusammenhang beantworten. Das Engagement und die Kompetenz von Privaten wird in den drei Bereichen Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz sogar durch das Gesetz einbezogen. Ohne das Engagement des Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Malteser Hilfsdienstes, des ArbeiterSamariterbundes und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft wären Katastrophenschutz und Rettungsdienst nicht gesichert. Das sind Private. Ebenso wenig wäre der Brandschutz ohne die tägliche Bereitschaft der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr gewährleistet.
Hinsichtlich der Leitstellen für den Rettungsdienst und den Brandschutz gibt es keine gesetzlich normierte Einbeziehung Privater. Dennoch sind die Landkreise, die Kreisfreien Städte und die Rettungszweckverbände als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes gesetzlich nicht gezwungen, eigenhändig zu handeln und die Leitstelle selbst zu betreiben. Sie sind aufgrund ihrer Organisationskompetenz berechtigt, die Erledigung der Aufgaben auf andere zu verlagern. Aber auch wenn private Institutionen die Leitstelle betreiben, bleiben die Aufgabenzuständigkeit und die Aufgabenverantwortung bei
den genannten Kommunen. Die Hoheitsträger bleiben in der Verantwortung und in der Haftung, auch wenn beispielsweise eine GmbH die Durchführung der Aufgabe übernimmt. Unabdingbar ist deshalb eine rechtliche Ausgestaltung dergestalt, dass die Träger für den Rettungsdienst einschließlich der Leitstelle in vollem Umfang in der Verantwortung bleiben und das private Unternehmen den Weisungen und Vorgaben des Aufgabenträgers unterworfen ist.
Der Landkreis Löbau-Zittau beabsichtigt, seine Leitstelle künftig durch die Managementgesellschaft Gesundheitszentrum Löbau-Zittau mbH betreiben zu lassen. Das ist insoweit nach dem bisher Gesagten in Ordnung. Ob dann die Verträge zwischen Landkreis und GmbH so ausgestaltet sind, wie es nach dem Gesagten rechtlich erforderlich ist, wird zurzeit noch vom Regierungspräsidium Dresden und von meinem Haus geprüft. Erst von der letztendlichen Gestaltung der Verträge zwischen den Beteiligten wird es abhängen, ob die Arbeitsverträge der Mitarbeiter der Leitstelle in Löbau geändert werden können und müssen.
Können wir uns so einigen, dass ich versuche, das noch im Laufe des Nachmittags zu klären, und dass ich Sie dann unmittelbar unterrichte?