Die bisherige Diskussion hat gezeigt – zuletzt am 27. April im Innenausschuss –, dass die Rechtslage durchaus schwieriger und komplexer ist, als es mitunter dargestellt
wurde. Es entspricht meinem Verständnis von einer ordnungsgemäßen Arbeit, erst auf einer rechtlich fundierten, geprüften Grundlage einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung: Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird zwar die Altersgrenze für ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Ortsvorsteher aufgehoben; wir alle müssen uns aber dessen bewusst sein, dass das Grundproblem – das Fehlen geeigneter Bürgermeisterkandidaten – nicht durch das Gesetz gelöst werden kann.
Wir alle sind aufgerufen, zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Verantwortungsbewusstsein beizutragen. Das Problem kann meiner Auffassung nach nur gelöst werden, wenn die Parteien vorausschauend und langfristig für ihren parteipolitischen Nachwuchs Perspektiven entwickeln.
Nochmals: Die Aufhebung der Altersgrenze für ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Ortsvorsteher findet die Unterstützung der Staatsregierung.
Vor der Einzelberatung kann der Berichterstatter des Ausschusses noch einmal das Wort ergreifen. – Herr Schowtka möchte das nicht tun.
Meine Damen und Herren! Dann schlage ich Ihnen entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen worden ist, zu beraten und abzustimmen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.
Ich rufe das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und des Sächsischen Beamtengesetzes, Drucksache 4/4492, Gesetzentwurf der FDPFraktion, auf. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 4/5112.
Zunächst stimmen wir über die Überschrift ab. Wer ihr zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überschrift einstimmig zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 1 – Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen – auf. Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung gibt, den bitte ich das jetzt anzuzeigen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist Artikel 1 einstimmig bestätigt worden.
Ich rufe Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes –, Nrn. 1 und 2, auf. Wer diesen seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. –
Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann sind die Nrn. 1 und 2 des Artikels 2 beschlossen.
Es gibt den Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/5216, eine neue Nr. 3 anzufügen. Herr Dr. Martens ging vorhin schon darauf ein. Möchten Sie den Antrag noch einmal einbringen, Herr Dr. Martens?
Ja, Frau Präsidentin. – Ich habe es bereits gesagt: Es handelt sich um eine rein redaktionelle Ergänzung. Durch die Streichung von § 161 Nr. 2 muss es jetzt in § 166 Abs. 1 und 2 statt „§ 161 Abs. 1 Nr. 2 und 3“ jeweils „§ 161 Nr. 2“ heißen.
mer 4/5216. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich das jetzt anzuzeigen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir stimmen noch einmal ab über Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes – in der jetzt von Ihnen vorgeschlagenen Fassung, nämlich mit den Nrn. 1, 2 und 3. Wer Artikel 2 zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Artikel 2, so wie vorgeschlagen, beschlossen.
Ich rufe Artikel 3 – In-Kraft-Treten – auf. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine.
Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Beratung zu diesem Gesetzentwurf abgeschlossen. Wir beenden den Tagesordnungspunkt.
Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings
Drucksache 4/4494, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Gesetz über die Durchführung eines Mammographie-Screenings und anderer Präventionsmaßnahmen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Präventionsdurchführungsgesetz – SächsPrävDurchfG)
Drucksache 4/4777, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: FDP, CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um etwas Ruhe und darum, notwendige Gespräche in der Lobby zu führen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! MammographieScreening – seit sage und schreibe fünf Monaten beschäftigt uns nun schon dieses Thema im Hohen Hause. Fünf
lange Monate, in denen ich als Parlamentarierin Verzögerungstaktiken, Liege- und Arbeitszeiten im Büro des Landtagspräsidenten, Beschneidung von Minderheitenrechten, aber auch – wie von Geisterhand – Beschleunigungsverfahren mit Hilfe der Geschäftsordnung erleben durfte. Nur eines konnte ich während dieser Zeit als Parlamentarierin nicht: den eventuell von Brustkrebs betroffenen Frauen in unserem Freistaat helfen und ihnen ihr von der Bundesebene eingeräumtes Recht zur Teilnahme an einem Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung garantieren.
Doch der Reihe nach! Brustkrebs ist eine der häufigsten Todesursachen für Frauen. In Sachsen sterben bei 2 800 Neuerkrankungen jährlich etwa 850 Frauen daran. Weder Prävention noch bessere Behandlungsmethoden
Mit schuld war ein fehlendes Gesetz, welches die Nutzung der notwendigen Meldedaten erlaubte. Über Jahre hinweg hat man intern über ein Gesetz mit wenigen Paragrafen diskutiert, aber eben nicht entschieden. Viel Zeit war bis Anfang 2006 vergangen, die vielleicht die Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung, nicht aber die betroffenen Frauen haben.
können die Sterblichkeit wesentlich senken. Nur die Früherkennung des Krebses kann die Chance zu überleben wesentlich erhöhen.
Gesetzlich gesichert und durchsetzbar ist der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung mit Brustabtastung für Frauen ab dem 20. Lebensjahr. Bisher ist eine Mammographie nur bei einer entsprechenden medizinischen Indikation durch den behandelnden Arzt, zum Beispiel bei Verdacht auf Brustkrebs, kostenfrei. Doch nur durch die Mammographie können kleine Tumore erkannt werden, wodurch die Überlebenschance auf bis zu 90 % steigen kann.
Die FDP-Fraktion hat deshalb am 16. Januar 2006 ihr Gesetz vorgelegt, welches die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen soll. Angelehnt an ein Gesetz aus Baden-Württemberg, haben wir einen Vorschlag gemacht, der zu der notwendigen schnellen Entscheidung führt. Bereits in der 1. Lesung signalisierten wir eine umfassende Gesprächsbereitschaft an alle Fraktionen. In meinem Schreiben vom 11. Februar hatten wir die Fraktionen und die Sozialministerin zu Gesprächen eingeladen. Außer einigen Kritikpunkten von Frau Orosz und dem Hinweis auf einen bald zu erwartenden inhaltsgleichen Entwurf der Staatsregierung kam vonseiten der Koalition nichts.
In Deutschland werden bislang jährlich etwa 6,2 Millionen Mammographieuntersuchungen durchgeführt. Diese erfüllen allerdings oft nicht die Qualitätsanforderungen von Screeningprogrammen. Viele Frauen müssen auf eine Mammographie monatelang warten. Das ist unzumutbar für eine Frau, bei der ein Verdacht auf Brustkrebs besteht.
(Beifall bei der FDP und der Abg. Kerstin Nicolaus, CDU) Aufgrund dieses Hinweises schickte der Innenausschuss unseren Gesetzentwurf zurück in den Sozialausschuss, ohne sich den datenschutzrechtlichen Problemen als eigentlichem Knackpunkt zu widmen. Deshalb setzte die Koalition den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion von der Tagesordnung einer Sondersitzung des Sozialausschusses ab. Die Koalition weigerte sich, über den Vorschlag der FDP-Fraktion zu diskutieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, tolle Leistung! Allein ein zeitlich planbares Verfahren könnte dies wesentlich verbessern. Schon 1994 hat deshalb die Europäische Union Leitlinien für ein qualitätsorientiertes Mammographie-Screening aufgestellt. Doch erst 2001 gab es erste Modellprojekte in Deutschland. Ins Leere lief hingegen die Selbstverpflichtung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen, die Europäische Leitlinie bis 2003 umzusetzen. Wir wollen zwar das Gleiche, aber einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion als Grundlage dafür zu nehmen, das ließen Ihre Fraktionsspitzen offenbar nicht zu. Dies den Bürgerinnen und Bürgern unseres Freistaates nachvollziehbar zu erklären liegt nun an Ihnen. Mit Pressemitteilung vom 7. März stellte Frau Staatsministerin Orosz ihren angeblich inhaltlich eindeutig zielführenden und rechtssicheren Entwurf der Öffentlichkeit vor. Weitere zwei Monate und zehn Änderungen später steht Ihr Entwurf hier zur Abstimmung, der nicht einmal mehr die von Ihnen eingereichte Überschrift besitzt, weil es sich eben nicht um Prävention, sondern um Früherkennung handelt. Die Beratungen waren quälend, Ihr Entwurf war eben nicht rechtssicher, sondern mit rechtlichen Problemen, Schusselfehlern und dem Makel des mangelnden Abgleichs, zum Beispiel mit den Vorschlägen des Datenschutzbeauftragten, behaftet. Auf der Bundesratssitzung am 1. März 2002 sagte der damalige Minister aus Baden-Württemberg, Herr Dr. Repnik, CDU, zum Mammographie-Screening: „Im Jahr 2001 – nach sieben Jahren! – begann die Erprobung. Nun will man wohl noch weitere sieben Jahre warten. Ich meine, das können wir den betroffenen Frauen nicht zumuten.“ (Beifall bei der FDP)
Als dann im Juni 2002 der Deutsche Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen die Einführung eines bundesweiten und flächendeckenden Mammographie-Screenings beschloss, war man in Deutschland fast zum Entwicklungsland bei der Früherkennung geworden. Während nur in Bremen, Wiesbaden und im Weser-Ems-Kreis Modellprojekte liefen, waren neun europäische Staaten – hier seien stellvertretend nur Frankreich, Schweden oder Ungarn genannt – bereits weiter. Sie boten und bieten ein flächendeckendes Screening für Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr an. Sachsen ist eines der vier letzten Bundesländer, die voraussichtlich erst im Jahr 2007 das Mammographie-Screening umsetzen wollen. Die Worte von Herrn Dr. Repnik werden in Sachsen damit fast zur traurigen Realität. Bei der Einführung eines Verfahrens, welches bis zu 30 % der Brustkrebstodesfälle retten kann, ist der Freistaat Schlusslicht.
Man merkte, dass im Sozialministerium erst durch den Vorschlag der FDP-Fraktion der Gesetzentwurf unter Hochdruck entstand. Ich bin davon überzeugt, dass der Vorschlag der FDP-Fraktion die bessere Beratungsgrundlage gewesen wäre. Die sächsischen Frauen haben durch das Herumdoktern am Regierungsentwurf weitere zwei Monate verloren. Auch wenn der Entwurf der FDPFraktion nicht angenommen werden sollte, so hat er doch Bewegung in dieses für die sächsischen Frauen so wichtige Thema gebracht. Wir werden daher dem Regierungsentwurf ebenfalls zustimmen.
Wir dürfen an dieser Stelle nicht vergessen, wie die Kosten geregelt werden. Bei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ist die Kostenfrage abgeklärt. Das hätte man vom Gesetzentwurf der FDP-Fraktion nicht sagen können. Es ist eindeutig, dass die Kassen alle Kosten übernehmen werden. Das ist eine ganz wichtige Aussage, gerade für die kommunale Ebene. Die Schreiben liegen vor.